Wohlverhaltensphase in der Privatinsolvenz: Wie lange dauert sie?

Das Wichtigste zur Wohlverhaltensphase im Insolvenzverfahren

Wann beginnt die Wohlverhaltensphase?

Die Wohlverhaltensphase beginnt bereits mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Wie lange dauert die Wohlverhaltensperiode?

Die in der Privatinsolvenz für die Wohlverhaltensphase angesetzte Dauer beträgt drei Jahre ab der Eröffnung des Verfahrens, wenn der Insolvenzantrag nach dem 30.9.2020 gestellt wurde bzw. wird.

Was passiert während dieser Wohlverhaltensphase?

Schuldner müssen während der Wohlverhaltensphase gewisse Pflichten – sog. Obliegenheiten – erfüllen. Kommen sie diesen nach, schließt sich die Restschuldbefreiung an und das Insolvenzverfahren ist endgültig abgeschlossen.

Detaillierte Infos zur Wohlverhaltensphase

Der Ablauf der Privatinsolvenz kurz zusammengefasst

Privates Insolvenzverfahren: Die Wohlverhaltensphase dauert drei Jahre.
Privates Insolvenzverfahren: Die Wohlverhaltensphase dauert drei Jahre.

Die Privatinsolvenz eröffnet zahlungsunfähigen und überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit, spätestens nach drei Jahren wieder schuldenfrei zu sein und befreit einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen.

Bevor Schuldner ein privates Insolvenzverfahren beantragen können, müssen sie einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternehmen. Hierbei sollten sie sich von einer geeigneten Stelle, etwa einem Rechtsanwalt oder einer anerkannten Schuldnerberatung, unterstützen lassen. Die nur diese Stellen dürfen eine Bescheinigung ausstellen, wenn der Einigungsversuch gescheitert ist.

Nur unter Vorlage dieser Bescheinigung kann ein Schuldner beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens stellen. Im Anschluss strebt das Gericht erneut einen Einigungsversuch mit den Gläubigern an. Ist auch dieser erfolglos, eröffnet es das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet. Das vorhandene pfändbare Vermögen wird in dessen Zuge an die Gläubiger verteilt.

Mit der Eröffnung des Verfahrens beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase. Im Anschluss daran erteilt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung. Schuldner erhalten hier ** unverbindlich und kostenlos Antworten auf ihre Fragen zu dieser auch Abtretungsfrist genannten Phase.

Was ist die Wohlverhaltensphase in der Privatinsolvenz?

Ziel der privaten Insolvenz ist die Restschuldbefreiung. Dank dieser werden Schuldner am Ende des Insolvenzverfahrens schuldenfrei. Damit das Gericht die restlichen Schulden erlässt, müssen sie während der Wohnverhaltensphase einige Regeln befolgen.

Im eigentlichen Insolvenzverfahren verteilt der Treuhänder das pfändbare Vermögen des Schuldners an die Gläubiger. Während der Wohlverhaltensperiode muss der Schuldner sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder abtreten. Dieser verteilt das Geld an die Gläubiger.

Pflichten des Schuldners in der Wohlverhaltensperiode

Während der Wohlverhaltensphase müssen Schuldner ihr pfändbares Einkommen abgeben.
Während der Wohlverhaltensphase müssen Schuldner ihr pfändbares Einkommen abgeben.

Die während der Privatinsolvenz zu durchlaufende Wohlverhaltensphase ist unter anderem mit folgenden Obliegenheiten des Schuldners verbunden:

  • Schuldner verpflichten sich, den pfändbaren Teil ihres Arbeitseinkommens an den Treuhänder zu entrichten.
  • Schuldner sind verpflichtet, eine zumutbare Arbeit auszuüben, oder wenn er arbeitslos ist, sich ernsthaft um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen. Er darf einen neuen, ihm zumutbaren Job nicht ablehnen.
  • Schuldner müssen nicht als Angestellte beschäftigt sein, sie können sich auch selbstständig machen. In diesem Fall müssen die Zahlungen an den Treuhänder so erfolgen, als würde der Betroffene in einem angemessenen Dienstverhältnis stehen.
  • Jeder Arbeitsplatzwechsel sowie jeder Umzug ist dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht umgehend mitzuteilen.
  • Wer während der Privatinsolvenz erbt, muss in der Wohlverhaltensphase die Hälfte der Erbschaft an den Treuhänder herausgeben. Dasselbe gilt für Schenkungen während dieser Zeit, mit Ausnahme von geringwertigen oder Gelegenheitsgeschenken.
  • Schuldner dürfen weder unangemessenen Verbindlichkeiten eingehen noch Vermögen verschwenden.
Doch welche Folgen hat es, wenn ein Schuldner während der Insolvenz bzw. Wohlverhaltensphase seine Obliegenheiten nicht erfüllt und dadurch die Befriedigung der Gläubiger beeinträchtigt wird? Dann kann das zuständige Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung versagen, wenn ein Insolvenzgläubiger dies beantragt. Das gesamte Insolvenzverfahren wäre damit umsonst gewesen. Gegen die Versagung der Restschuldbefreiung können Betroffene jedoch sofort eine Beschwerde einlegen. Nutzen Sie die kostenlose und unverbindliche Erstberatung auf Schuldenanalyse **, damit es gar nicht erst so weit kommt.

Wohlverhaltensphase: Mit welcher Dauer müssen Schuldner rechnen?

Ein Umzug während der Wohlverhaltensphase muss dem Treuhänder gemeldet werden.
Ein Umzug während der Wohlverhaltensphase muss dem Treuhänder gemeldet werden.

Das Ende des Insolvenzverfahrens verspricht, was Schuldner so sehnlich erwarten: Mit der Restschuldbefreiung werden – bis auf einige Ausnahmen – die noch bestehenden Schulden erlassen. Doch bis dahin vergeht einige Zeit.

Wie lange dauert die Wohlverhaltensphase?
Für alle nach dem 30.9.2020 beantragt Verfahren erfolgt die Restschuldbefreiung drei Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Schuldner müssen hierfür nicht mehr wie früher einen bestimmten Anteil ihrer Schulden bezahlt haben.

Zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.9.2020 beantragte Restschuldbefreiungsverfahren dauern weiterhin sechs Jahre, werden aber automatisch monatsweise verkürzt.

Bei diesen älteren Verfahren zur Privatinsolvenz ist eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase auf drei oder fünf Jahre möglich:

  • Die Dauer der Wohlverhaltensphase wird auf drei Jahre verkürzt, wenn der Schuldner während dieses Zeitraums sowohl die entstandenen Verfahrenskosten als auch 35 Prozent der Forderungssumme der Gläubiger bezahlen kann.
  • Die Restschuldbefreiung erfolgt bereits nach fünf Jahren, wenn der Schuldner zumindest die Verfahrenskosten selbst abgezahlt hat.

Ende der Privatinsolvenz: Was passiert nach der Wohlverhaltensphase?

Ende der Privatinsolvenz: Auf die Wohlverhaltensphase folgt die Restschuldbefreiung.
Ende der Privatinsolvenz: Auf die Wohlverhaltensphase folgt die Restschuldbefreiung.

Im Ablauf der Privatinsolvenz folgt der Wohlverhaltensphase nur noch ein letzter entscheidender Schritt: die Erteilung der Restschuldbefreiung – vorausgesetzt, der Schuldner hat dies zuvor beantragt. Der richtige Zeitpunkt hierfür ist entweder gleichzeitig mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren oder kurz darauf.

Allerdings kann das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers versagen, wenn der Schuldner seine Obliegenheiten während der Wohlverhaltensphase nicht erfüllt. Auch wenn er innerhalb der vergangenen fünf Jahre wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde, entfällt die Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht.

Selbstständigen steht die vereinfachte Privatinsolvenz nicht offen. Sie müssen stattdessen die sogenannte Regelinsolvenz durchlaufen. Doch auch sie haben die Chance auf Erteilung der Restschuldbefreiung.

Im Video zusammengefasst: Die Wohlverhaltensphase

In diesem Video erfahren Sie, was die Wohlverhaltensphase ist und welche Pflichten Sie als Schuldner währenddessen haben!
In diesem Video erfahren Sie, was die Wohlverhaltensphase ist und welche Pflichten Sie als Schuldner währenddessen haben!

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Wohlverhaltensphase in der Privatinsolvenz: Wie lange dauert sie?
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

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106 Gedanken zu „Wohlverhaltensphase in der Privatinsolvenz: Wie lange dauert sie?

  1. Alexander

    Sehr geehtre Damen und Herren,

    wie lange rückwirkend ab Beginn der Wohlverhaltensphase werden, Bankdaten, Kontoauszüge oder Angaben gegenüber Sozialämtern geprüft?
    Wer darf diese Überprüfung veranlassen und durch wen kann sie beantragt werden?
    Kann bspw. eine Gläubigerbank selbst zurückliegende Kontoauszüge prüfen um so zb. eine Falschangabe einer Sozialbehörde gegenüber zu finden(also Verdacht zu schöpfen) mit dem Ziel eine Versagung der Restschulsbefreiuung auf Grund von Falschangaben herbeizuführen?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Alexander

  2. sven

    Hallo,

    von meinem Partner, die Tante würde mir gerne auf Ihr Grundstück / Haus das lebenslange Nießbrauchrecht einräumen. Als gewisse Absicherung für den Fall der Fälle und weil ich dort generell alles regel und helfe.

    Ich befinde mich in der Privatinsolvenz (mein Partner auch) ist dieses überhaupt möglich?

    oder anderes herum:

    wenn ich das Haus überschrieben bekomme und meine Tante lebenslanges Nießbrauchracht hat, wäre es möglich während der Privatinsolvenz ? Bei einem Erbe muss man ja die hälfte an den Verwalter abgeben, wie sieht es bei einer Schenkung aus, gerade auch wenn jemandmit Nießbrauchrecht im Grundbuch einegtragen ist.

    Über ggfl. Schenkungssteuer bin ich mir bewusst.

    Danke

  3. Lucia

    Hallo liebes Team…
    Ich befinde mich seit 07/18 in der Privatinsolvenz. Von meinem Gehalt wird bereits der Pfändungsbetrag lt. Pfändungstabelle an den Insolvenzveralter überwiesen. Die Sparkasse sperrt jedoch nochmals einen zusätzlichen. Beträgt vom überwiesenen Gehalt.
    Ist das rechtens?
    Vielen Dank!

    Mag

    L.

  4. Lucia

    Hallo liebes Team…
    Ich befinde mich seit 17.07.18 in der privat-insolvenz. Es wird von meinem Gehalt bereits der pfändungsbetrag abgezogen nach pfändungstabelle und an den Insolvenzverwalters überwiesen. Die Sparkasse sperrt jedoch nochmals einen Betrag aus überwiesenen Gehalt. Ist das rechtens?
    Vielen Dank

    Luci

    1. Renner

      Darf man in der wohlverhaltensphase Steuerrückerstattungen behalten?Mein Insolvenzverwalter sagt nein.Er macht auch meine Steuererklärung.Danke

  5. Peter

    Ich habe eine Frage:

    Wenn ich in der Wohlverhaltensphase bin und einen Job habe, der nur wenig über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, bin ich dann verpflichtet mich trotz 40 Stunden Woche immer weiter bei anderen Arbeitgebern zu bewerben?
    Ich bin höher qualifiziert, aber aufgrund der Inso bekomme ich keinen Job im Finanzwesen (dort habe ich gelernt).
    Muss ich jeden beliebigen anderen Job annehmen? Bin Mitte 50 und seit 5 Jahren beim Arbeitgeber.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  6. A.W.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Rahmen der Wolhverhaltensphase, wird gemäß o.g. Punkte, der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens an den Treuhänder zu entrichten.
    Gibt es hier die Variable zwischen der Abführung des pfändbaren Teils vom Gehalt bzw. Girokonto.

    Um arbeitsrechtlichen Repressalien aus dem Weg zu gehen und damit der Arbeitgeber nicht unbedingt Wind von der eigenen finanziellen Situation bekommt,
    wäre es wünschenswert, dass alle den pfändungsfreien monatlichen Betrag überschreitenden Geldeingänge über das Girokonto abgeführt werden.
    Ist das möglich?

    MFG
    A.W.

  7. Babs

    Hallo,

    Wie sieht das aus ich habe nächstes Jahr im März 5 Jahre rum, würde in das 6 gehen wenn ich nicht vorher die Verfahrenskosten zahlen kann denke ich.
    Habe einen Treuhänder der das ganze macht, wo kann ich sehen wie hoch die Verfahrenskosten sind? und wie beantrage ich denn die Restschuldbefreiung.
    Bin seid März 2015 in Insolvenz und habe ein P-Konto auf dem der Treuhänder eine Summe x gepfändet hat. Habe einen Teilzeit Job.

    Mein Treuhänder ist nicht sehr gesprächig.
    Danke im Vorraus für die Antwort

  8. JOSEF

    FRAGE: MEINE WARTE ZEIT VON SECHS JAHREN IST BEENDET AM 22,09,2019Wohlverhaltensphase,RESTSCHUD Befreiung BESCHLUSS VERUUTEILT MIT FRIST BIS 19,11,019,FRAGE OB ICH NOCH VERFLICHTET BIN INFO AN INSOLVENZ VERWALTER ZU GEBEN ,WEIL ER ARBEITET SCHON FÜR INKASSO DIENST ,ER BEDROHT MICH MIT VERSAGEN ,ABER DER FRIST IST ÜBER SECHS JAHREN

  9. Nadine

    Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase
    Mein insolvensverwalter pfändet mein Gehalt
    Ich habe kein p Konto mehr darf der Gläubiger dort auch noch pfänden ? Es kommt dort nur mein Gehalt drauf wovon ja schon gepfändet wurde

    Vielen Dank im Vorraus

  10. Astrid

    Guten Tag,
    ich hatte 2017 einen Unfall mit Metalleinlegung. Dieses Metall wurde im September 2019 entfernt.
    Meine private Unfallversicherung zahlt mir nun 3 Tagessätze a 120,00 € aus. Tagegeld und Genesungsgeld.
    Ich bin seit 02/19 in Privatinsolvenz, beziehe EU Rente und habe einen Aushilfsjob, von dem monatlich ein Betrag an den Insolvenzverwalter geht.
    Nun habe ich durch den KHAufenthalt und auch durch Vor- und Nachuntersuchungen mehr Kosten.
    Wieviel von dem Tagegeld wird gepfändet?
    Falls die Hand nicht mehr richtig gesund wird, was passiert mit dem Geld das ich dafür bekomme?
    MfG

  11. Kiesslich

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin seit 06.04.2017 in der Wohlverhaltensphase.
    Nun bin ich ab dem 30.09.019 bei meinem Arbeitgeber gekündigt, da er selbst in Insolvenz ist.
    er will mit dem letzten Gehalt auch die Urlaubstage mit bezahlen.
    Das heißt aber das ich über den Freibetrag bei der Bank komme.
    Bin ich da befreit, da ich in der Wohlverhaltensphase bin oder nimmt man mir das Geld weg, was über dem Freibetrag ist.
    Über eine Antwort wäre ich sehr zufrieden.
    Danke im voraus.

  12. Brügger

    Guten Tag. Im Freundeskreis ist jemand von Privatinsolvenz betroffen. Derjenige ist Spielsüchtig. Und gibt nun an, dass der Insolvenzverwalter oder das Insolvenzgericht eine Forderung von knapp 2000€ stellt. Wenn er die ganz kurzfristig einzahlt, kann das Insolvenzverfahren / Wohlverhaltensphase zum nächsten Monat beendet werden. Auf meinen Einwand, dass es wohl klar ist, dass jemand in der Insolvenz nicht eben spontan die Summe aufbringen kann, gab er an, dass man sich dieses Geld auch von Dritten holen darf. Mir kommt das komisch vor und ich befürchte eher, dass es sich um Spielschulden handelt.
    Ist es möglich, dass der Insolvenzverwalter eine solche Forderung stellt. Und, dass man quasi in der Insolvenz neue Schulden machen darf?
    Danke für eine schnelle Info.

  13. Thorsten

    Guten Tag.

    Ich habe da eine Frage: Ich befinde mich aktuell in einer Privatinsolvenz. Die angemeldeten Forderungen belaufen sich auf 49.000 Euro bei aktuell 9 Anmeldungen. Da ich sehr gut verdiene zahlen ich jeden Monat knapp 1000,00 Euro an den Insolvenzverwalter. Mein klares Ziel ist es, die Restschuldbefreiung nach 36 Monaten zu erlagen, daher benötige ich valide Zahlen der Kosten, um hier kein Risiko einzugehen, die 35% bzw. die Gerichstkosten / Kosten des Insolvenzverwalters nicht zu erreichen. Die Gerichtskosten werden sich lt. Internetrecherchen bei rd. 2.000 Euro belaufen (richtig?) und 35% von 49.000 Euro sind € 17.150,00. Aber wie wid hier genau der Anteil für den Insolvenzverwalter gerechnet. Habe die Aufstellung gesehen, wo bis 25.000 Euro 40% und bis 50.000 Euro 25 % anfallen. Aber welcher Zeitraum wird hier herangezogen. Die gesamte Wohlverhaltensphase also dann die angepeilten 36 Monate? Wenn ich die Summe aus 36 x 1000 Euro also 36.000 Euro nehme wären davon 40% 14.400 Euro – das wäre aber unverhältnismäßig vile und würde dann auch eng alle Kosten nach 36 Monaten bezahlt zu haben. (17.150,00 + 2.000 + 14.400 = 31.550,00 gegenüber 36.000,00 hätte ich dann immer noch nach 36 Monaten alles bezahlt. Ich bitte hier im Ihre Mithilfe! VIELEN VIELEN DANK IM VORAUS

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Thorsten,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an und nehmen daher auch keine Kostenberechnungen vor.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. Heinz

    Beginnt die Wohlverhaltensphase nun mit Beginn des Insolvenzverfahrens (wie oben im Text beschrieben) oder im Anschluss an das Insolvenzverfahren (wie in den Kommentaren als Antwort ausgeführt wurde)?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Heinz,
      die Wohlverhaltensphase beginnt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im Gesetz existiert dieser Begriff so nicht. Gemeint ist damit die Laufzeit der Abtretungsfrist im Sinne von § 287 Abs. 2 InsO, also die Zeit, für die der Schuldner sein Arbeitseinkommen an den Insolvenzverwalter oder das Gericht abtritt. Sie dauert normalerweise sechs Jahre. Also dauert auch die Wohlverhaltensphase sechs Jahre.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Angela

    Hallo. Ich bin in der Wohlverhaltenphase. Habe 30.000 Euro Schulden. Habe jetzt 30.000 Euro und dem Insolvenzverwalter gemeldet. Jetzt die Frage, muss ich alles abgegeben? Er will das ich das Geld ihm überweise . Ist es nicht so in der Wohlverhaltenphase kann ich die Hälfte behalten? Danke

  16. Ulrike

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich befinde mich in der wohlstandsphase und das noch bis 2021 nun habe ich meinem neuen Vermieter nicht direkt gesagt das ich noch in der wohlstandsphase bin und somit in der Insolvenz. Er ließ mich aber dennoch den Vertrag unterschreiben. Nun im Nachhinein will er meine Schufa noch sehen bevor die Schlüsselubergabe statt findet, nun teilte ich ihm auch meine Umstände mit, er sagte ich sei verpflichtet es ihm vorher mitzuteilen und aus diesem Grund wäre der Vertrag Nichtens. Stimmt das. Ich habe den Vertrag unterschrieben und er auch und sogar die Kaution hinterlegt. Ich brauche Hilfe bitte.
    Liebe Grüße

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Ulrike,
      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt und erfragen Sie dort, inwieweit der Mietvertrag trotzdem wirksam ist. Wir bieten keine Rechtsberatung an und können daher keine Auskunft hierzu erteilen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Frank

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich habe eine Frage an sie.
    Ich habe den Fehler gemacht, in meinen P-Konto Geld abzuhaben, um das später wieder einzuzahlen. Jetzt habe ich leider erfahren, dass alle Einzahlungen über der Freibetrag abgezogen werden. Nagut, selber schuld würde ich selber behaupten. Nur wenn ich demnächst Privatinsolvenz anmelde, ist das Geld dann über der Freibetrag dann futsch bzw. ist dann Gläubigermasse ?
    Herzlichen Dank für eine Antwort

  18. Maria

    Was kann mir passiert wenn mein insolvenzverwalter nicht um meine Steuererklärung 2017, 2018 kümmern.? Ich weiss dass ich an Finanzamt nachzahlen muss.
    LG.

  19. Hans

    Hallo,
    ich habe durch eine 100% Befriedung aller Schulden und Kosten die vorzeitige Restschuldbefreiung nach Inso 300 erlangt. Beschluss liegt vor. Es besteht noch ein THK mit Guthaben über 10.000€. Der Treuhänder reagiert weder auf schriftliche oder telefonische Anfrage wann das THK an mich ausgekehrt wird. Wie lange muss ich noch warten? Der Beschluss liegt seit 3 Wochen vor.

    Danke.

  20. Dieter

    Hallo,
    -kann ich während der Wohlverhaltenszeit kleinere Artikel bis zb 100€ bei Ebay Verkaufen ohne meinen Insolvenzverwalter zu Informieren?
    – kann ich während der Wohlverhaltenszeit mir neben meinem Auto ein altes Motorrad für bis 500€( welche ich mir jetzt angespart habe ) kaufen und zulassen

  21. Peter H.

    Hallo Schuldnerberatungsteam, ich hab auch ein Anliegen, bei welchem sie vielleicht einen Rat geben können.
    Ich habe etwa 45.000 bis 50.000 Euro Schulden bei insgesamt etwa 60 Stellen. Die Vorbereitung zur Insolvenz wurde von der D. gemacht, nun läuft die Insolvenz eigentlich. ABER bei allen Gläubigern, die sich nicht gemeldet bzw. reagiert haben, stehen nun in der Liste an Schulden 1,- Euro (sozusagen wohl als Platzhalter. Dadurch steht als Gesamt-Schuldensumme nun ein Betrag von etwa 12500,- Euro.
    1. Frage. Können die Gläubiger, die nicht reagiert haben, die ganzen Jahre bis zum Ende der Insolvenz noch ihre Summe nachmelden?
    2. Frage. Kann ich irgendwie errechnen, wie hoch wohl ungefähr die Höhe der Kosten sein wird für Gericht und Insolvenzverwalter, um vielleicht nach 5 Jahren schon beenden zu können?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Peter,

      Gläubiger können auch nach Ablauf der Anmeldefrist noch nachträglich Forderungen anmelden. Diese werden dann genau geprüft. Das ist bis zum Schlusstermin möglich. Um die Privatinsolvenz nach fünf Jahren zu beenden, müssen Sie die kompletten Verfahrenskosten bezahlt haben. Wie hoch diese ausfallen, hängt unter anderem von der Insolvenzmasse ab. Nähere Informationen erhalten Sie auf https://www.schuldnerberatung.de/insolvenzkosten/.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  22. Tina

    Hallo,
    meine Insolvenz endete am 03.082016.Nun bekam ich aber gestern einen Brief vom Inkasso Dienst.Ich soll von 2003 eine Rechnung begleichen.Ist dies nicht schon verjährt?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Tina,

      war der Gläubiger als Insolvenzgläubiger vermerkt, so wirkt die Restschuldbefreiung auch dann, wenn der Gläubiger die Forderung nicht angemeldet hat.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  23. Thomas

    Hallo,
    ich habe vor ca einer Woche (zusammen mit meiner Schuldnerberaterin) den Insolvenzantrag gestellt.
    Sobald dieser durch ist, können Gläubiger ja keinen Gerichtsvollzieher mehr zu meiner Wohnung schicken, welcher sich dort umschaut.
    1. Wird mit der Stellung des Involvenzverwalters dieser berechtigt zu mir in die Wohnung zu kommen und sich nach Wertgegenständen umzusehen?
    2. Falls ja: Muss er dies auch mit ein paar Tagen Vorlauf ankündigen oder kann er dies auch „spontan“ machen.

    Danke

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Thomas,

      in der Regel kommt es zu keiner Wohnungsbesichtigung.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  24. Ronny

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Wohlverhaltensphase endete am 25.03.2019. Wie geht es nun weiter? Wann bekomme ich einen Bescheid vom Gericht bzgl. der Restschuldbefreiung? Bekomme ich noch Post von meinem Insolvenzverwalter?
    Vielen Dank im Voraus

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Ronny,

      in der Regel findet ein Schlusstermin statt, über den Sie entsprechend informiert werden. Dann wird eine Entscheidung hinsichtlich der Restschuldbefreiung gefällt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. Mathilda

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Frage betrifft die Obliegenheit, in der Wohlverhaltensphase keine weiteren Schulden in unangemessener Höhe anhäufen zu dürfen.
    Die Privatinsolvenz läuft seit drei Jahren und nun haben sich schon vor einiger durch eine Unachtsamkeit neue Schulden gebildet, die gerade erst entdeckt wurden.
    Können Sie mir sagen, ab wann man von Schulden in unangemessener Höhe sprechen kann und welche Folgen es haben kann, wenn diese dem Insolvenzverwalter bis jetzt noch nicht mitgeteilt wurden?
    Gibt es in Ausnahmefällen eine andere Möglichkeit als die Versagung der Restschuldbefreiung?

    Mit freundlichen Grüßen

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