Ist Wohngeld pfändbar als Sozialleistung?

Von schuldnerberatung.de, letzte Aktualisierung am: 20. März 2023

Das Wichtigste zur Pfändung von Wohngeld

Kann Wohngeld gepfändet werden?

In der Regel ist Wohngeld nicht pfändbar, weil es als Sozialleistung allein dazu dient, dass der Wohngeldempfänger damit seine Miete bezahlt bzw. die Kosten, die ihm durch die Nutzung seiner Eigentumswohnung entstehen. Bestimmte Gläubiger sind jedoch zur Pfändung dieser Sozialleistung berechtigt.

Wer darf Wohngeld pfänden?

Für Vermieter und Kreditgeber ist das Wohngeld doch pfändbar, wenn sie einen Vollstreckungstitel über eine Miet- oder Darlehensforderung besitzen. Allerdings muss sich ihre Geldforderung auf die Wohnung beziehen, für die der Schuldner Wohngeld erhält. Zur Pfändung berechtigen demnach Mietzinsforderungen und Darlehensforderungen für die Finanzierung der vom Schuldner selbst genutzten Wohnimmobilie.

Mit droht eine Kontopfändung. Wie schütze ich mein Wohngeld?

Auch wenn Wohngeld nicht pfändbar ist – ohne P-Konto verlieren Sie diese Sozialleistung im Falle einer Kontopfändung. Schützen Sie Ihre Sozialleistungen, indem Sie Ihr Girokonto von der Bank in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Zusätzlich können Sie die Freigabe des Wohngeldes beim Vollstreckungsgericht beantragen, falls der Grundfreibetrag nicht als Schutz ausreicht.

Grundsätzlich darf Wohngeld nicht gepfändet werden

Ist Wohngeld pfändungsfrei?
Ist Wohngeld pfändungsfrei?

Bürger, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, erhalten auf Antrag einen Zuschuss zur Miete bzw. für die Kosten einer Eigentumswohnung, wenn sie diese selbst nutzen. Als Sozialleistung im Sinne der §§ 11, 26 SGB I ist das Wohngeld grundsätzlich nicht pfändbar.

Der Grund für diese Unpfändbarkeit liegt in der Zweckgebundenheit der Leistung. Sie dient ausschließlich der Bezahlung der Miete (sog. Mietzuschuss) bzw. der Kosten, die mit der Nutzung der eigenen Eigentumswohnung einhergeht (sog. Lastenzuschuss). Das Wohngeld soll es ermöglichen, dass Menschen mit geringem Einkommen trotz angemessen und familiengerecht wohnen und dies auch bezahlen können. Wäre das Wohngeld pfändbar, würde der Zweck dieser Sozialleistung zumindest teilweise in Frage gestellt.

Deshalb stellt § 54 Abs. 3 Nr. 2a) SGB I Folgendes klar:

„Unpfändbar sind Ansprüche auf Wohngeld, soweit nicht die Pfändung wegen Ansprüchen erfolgt, die Gegenstand der §§ 9 und 10 des Wohngeldgesetzes sind.“

Obwohl Wohngeld grundsätzlich unpfändbar ist, sollten Schuldner im Falle einer drohenden Kontopfändung ein P-Konto einrichten, um zumindest den Grundfreibetrag zu sichern. Um da Wohngeld zu schützen, empfiehlt es sich außerdem, dessen Freigabe beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu beantragen. Über eine P-Kontobescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags ist das Wohngeld nicht geschützt.

Ausnahmsweise ist Wohngeld doch pfändbar

Im Grundsatz ist Wohngeld nicht pfändbar.
Im Grundsatz ist Wohngeld nicht pfändbar.

Die soeben zitierte Vorschrift verdeutlicht, dass das Wohngeld der Pfändung unterliegt, wenn Gläubiger Ansprüche im Sinne der §§ 9, 10 Wohngeldgesetz (WoGG) durchsetzen möchten. Danach haben

  • Vermieter ein berechtigtes Interesse daran, das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses zu pfänden, wenn der Mieter Mietschulden nicht
  • Darlehensgeber, die ein Darlehen zur Finanzierung von Wohnungseigentum ausgezahlt haben, sind zur Pfändung des Wohngeldes berechtigt

Allerdings ist Wohngeld nur dann pfändbar, wenn der Vermieter bzw. Kreditgeber einen Vollstreckungstitel über die besagte Forderung besitzt. Diese Forderung muss sich auf die Wohnung beziehen, für die das Amt Wohngeld bewilligt hat.

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Ist Wohngeld pfändbar als Sozialleistung?
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Ein Gedanke zu „Ist Wohngeld pfändbar als Sozialleistung?

  1. Regina

    Zu dem Thema, ob Wohngeld pfändbar ist, gibt es allerlei widerspüchliche Informationen.
    Wenn ich den Beitrag hier richtig verstehe, kann es nicht generell im p-konto freigestellt werden. Wie denn dann?
    Die Pfändung auf meinem Konto betrifft keine Schulden aus Wohnen oder Miete.
    lch erwarte demnächst eine hohe Nachzahlung, weil sich das Wohngeldamt seit September 2022 Zeit lässt.
    Wie kann ich verhindern, dass die Nachzahlung, sowie auch laufende Leistungen, falls diese ab 2023 höher als bisher sind, gepfändet werden? Die Sparkasse wird dies mit Sicherheit nicht von allein berücksichtigen.
    Wahrscheinlich wird das Wohngeldamt ab 2023 meinen individuellen Freibetrag übersteigen. Muss ich dann jeden Monat zum Amtsgericht, um eine Pfändung zu verhindern?

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