Das Wichtigste zur Zwangsvollstreckung von Unterhalt
Hierfür bedarf es zunächst eines Unterhaltstitels mit Vollstreckungsklausel. Des Weiteren muss der Titel dem Unterhaltspflichtigen zugestellt werden.
Unterhalt wird üblicherweise im Wege der Lohnpfändung durchgesetzt. Hierfür ist außerdem ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erforderlich.
Bei der Zwangsvollstreckung von Unterhalt ist die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen.
Inhalt
Zwangsvollstreckung von Unterhalt: Probates Mittel?
Wer berechtigte Forderungen und einen entsprechenden Vollstreckungstitel vorweisen kann, ist in der Regel befugt, den Unterhalt durch eine Zwangsvollstreckung eintreiben zu lassen. Dies kann beispielsweise durch eine Lohn-, Konto- oder Sachpfändung geschehen.
Auch Unterhaltsrückstände gelten als Schulden und können dementsprechend vollstreckt werden. Da es bei Unterhaltsansprüchen meist um länger andauernde Ansprüche handelt, ist eine Sachpfändung häufig wenig erfolgsversprechend.
Daher greifen viele Unterhaltsgläubiger auf die Vollstreckung in Form einer Lohnpfändung zurück. Doch welche Dokumente benötigen unterhaltsberechtigte Personen für die Zwangsvollstreckung von Unterhalt?
Der Unterhaltstitel: Grundvoraussetzung
Um die Zwangsvollstreckung wegen ausbleibendem Unterhalt betreiben zu können, benötigen Gläubiger einen vollstreckbaren Unterhaltstitel. Dieser kann auf verschiedene Weise erlangt werden.
Beispielsweise kommt der Unterhaltstitel zustande, wenn das Familiengericht die Ansprüche infolge einer Klage des Unterhaltsberechtigten bestätigt. Ebenso kann ein Unterhaltstitel durch die Beurkundung der Ansprüche durch das Jugendamt oder einen Notar entstehen. Möglich ist auch ein gerichtlich protokollierter Vergleich zwischen dem Unterhaltsberechtigten und dem -pflichtigen. Auch ein Anwalt kann einen solchen Vergleich erwirken.
Die kostengünstigste Variante, einen Titel für die Zwangsvollstreckung vom Unterhalt zu erlangen, ist sicherlich die jugendamtliche oder notarielle Beurkundung. Ist das Gericht involviert, fallen meist Gerichtskosten an.
Pfändung von Arbeitseinkommen
Die Zwangsvollstreckung von Unterhalt durch die Pfändung des Arbeitseinkommens des Schuldners erfolgt direkt beim Arbeitgeber. Die Lohnpfändung ist jedoch zuvor beim Gericht zu beantragen. Im Fall von Unterhaltsansprüchen gelten die in § 850a der Zivilprozessordnung (ZPO) genannten Pfändungsfreigrenzen nicht.
Das bedeutet, dass dem Unterhaltspflichtigen nur so viel von seinem Arbeitseinkommen bleiben muss, wie er zum Bestreiten seines Lebensunterhalts benötigt, ohne zusätzlich Sozialleistungen beziehen zu müssen (§ 850d Abs.1 S. 2 ZPO). Als Maßstab werden hier meist die Regelsätze der Grundsicherung bemüht.
Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter
Ist der Schuldner gegenüber mehreren Personen unterhaltspflichtig, greift für die Zwangsvollstreckung von Unterhalt die in § 1609 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bestimmte Rangfolge:
- Minderjährige und volljährige privilegierte Kinder
- Elternteile, die aufgrund der Kinderbetreuung oder einer Ehe von langer Dauer unterhaltsberechtigt sind
- Unterhaltsberechtigte (geschiedene) Ehegatten, die nicht unter Nummer 2 fallen
- Kinder, die nicht unter Nummer 1 fallen
- Eltern
- Andere unterhaltsberechtigte Verwandte
Demnach wäre bspw. die Lohnpfändung von Kindesunterhalt der von Elternunterhalt vorrangig. Allerdings unterliegt ein solches Vollstreckungsprivileg der Prüfung durch das Vollstreckungsgericht und muss dementsprechend beantragt werden.
Anordnung der sofortigen Wirksamkeit
Die sofortige Wirksamkeit kann das Vollstreckungsgericht anordnen – in Unterhaltsfragen soll das Gericht dies nach § 116 Abs. 3 Familienverfahrensgesetz (FamFG) sogar. Dann wird die gerichtliche Entscheidung bereits mit Verkündung derselben gültig.
(3) Endentscheidungen in Familienstreitsachen werden mit Rechtskraft wirksam. Das Gericht kann die sofortige Wirksamkeit anordnen. Soweit die Endentscheidung eine Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt enthält, soll das Gericht die sofortige Wirksamkeit anordnen.
Die sofortige Zwangsvollstreckung von Unterhalt kann in der Folge auch dann betrieben werden, wenn der Unterhaltspflichtige Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts einlegt. Denn das deutsche Gesetz erachtet den Lebensunterhalt des Berechtigten als besonders wichtig.
Einzig ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 120 Abs. 2 FamFG kann die Zwangsvollstreckung von Unterhalt dann noch abwenden – vorausgesetzt, der Antragsteller kann glaubhaft machen, dass die Vollstreckung für ihn einen nicht zu ersetzenden Nachteil bedeuten würde.
Kann das Jugendamt auch eben Titel gerichtlich erzwingen, wenn man seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt? Ich zahle immer den vollen Unterhalt. Nun droht das Jugendamt mit Gericht, wenn ich nicht unterschreibe, das ich auch dann den vollen Unterhalt zahlen muss, wenn ich z.B. meinen Job verliere oder gar im schlimmsten Fall z.B. arbeitsunfähig werde. Bei meinen ersten Kindern hatte ich so ein Schreiben mal unterschrieben und musste dann Unterhalt zahlen als ich nur knapp 500 Euro Arbeitslosengeld bekommen hatte. Da ich aus Angst 400 Euro zahlte verweigerte mir das Jobcenter mit Hartzt IV aufzustocken, da sie mir nicht glaubten das ich kenne weiteren Auskünfte hatte.
Ich habe am Donnerstag eine Zwangsversteigerung von meinem Haus wegen angeblicher Unterhaltsanspruch von 2001.Meine Tochter hat das geltend gemacht17.07.2020.
Ich habe keinen Unterhaltspflichtverletzung und bis 20:11 Uhr kann das Jugendamt und Familiengericht das nicht mehr nachweisen also dürfte ich doch gar keine Zwangsvollstreckung haben da musst du dich aufgehoben werden und wie ist das mit der Verjährungsfrist ich würde mich um eine Antwort freuen im voraus vielen Dank Rene Eisel
Ich kann nicht verstehen dass man Rechtsanwalt das nicht durchsetzt.
Wer muss die Kosten für die Zwangsvollstreckung zur Zahlung von Unterhalts-Rückstand zahlen und was kostet ein einmaliger Verzug von 1800€?
Wo beantrage ich einen vollstreckungsschutzantrag?
Ich bin 1 Monat im Verzug mit der Unterhaltszahlung und die Mutter droht mir schon mit dem Gerichtsvollzieher.
Mit freundlichen Grüßen Olaf