GEZ-Befreiung: Wann müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen?

Von schuldnerberatung.de, letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2023

Vorab eine wichtige Anmerkung: Bis 2012 wurden die Rundfunkgebühren von der Gebühreneinzugszentrale – kurz GEZ – eingezogen. Die Abkürzung bürgerte sich in der Umgangssprache für die Rundfunkgebühren ein. 2013 erfolgte eine Umstellung des Bezahlmodells. Nun werden Rundfunkbeiträge und keine -gebühren mehr fällig. Heute ist der ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice für deren Einziehung zuständig. Der Name „GEZ“ wird aber immer noch in der Alltagssprache verwendet. Aus diesem Grund verwenden wir in diesem Beitrag die Begriffe „GEZ“ und „Rundfunkbeitrag“ synonym.

Das Wichtigste zur GEZ-Befreiung

Wer braucht keine GEZ-Gebühren zu zahlen?

Dazu gehören unter anderem Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie der Grundsicherung im Alter. Weitere Gruppen haben wir hier für Sie aufgelistet.

Gibt es eine allgemeine GEZ-Befreiung für Rentner?

Nein. Einen Antrag auf Befreiung können Rentner nur dann stellen, wenn sie Grundsicherung im Alter beziehen. Unter gewissen Umständen ist jedoch ein Härtefallantrag möglich. Mehr dazu lesen Sie an dieser Stelle.

Gibt es eine GEZ-Befreiung bei Schwerbehinderung?

Es kommt auf die Art sowie den Grad der Behinderung an. So können taubblinde Personen sowie Bezieher von Blindenhilfe eine Befreiung von den Rundfunkbeiträgen beantragen. Eine Ermäßigung kommt für Menschen in Frage, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ eingetragen ist. Mehr zur Ermäßigung finden Sie hier

Wie können Sie sich von den GEZ-Beiträgen befreien lassen?

Hierzu müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Beitragsservice stellen. Informationen dazu finden Sie hier.

Für wen kommt eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag in Frage?

Beitrag für ARD, ZDF & Co.: Eine Befreiung ist in gewissen Fällen möglich.
Beitrag für ARD, ZDF & Co.: Eine Befreiung ist in gewissen Fällen möglich.

Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro pro Monat (Stand 04/2021) stellt für viele Menschen eine finanzielle Belastung dar. Aus diesem Grund können sich gewisse Personengruppen von der Zahlung des GEZ-Beitrages befreien lassen. Dazu gehören unter anderem die folgenden:

  • Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) bzw. Sozialgeld
  • Bezieher von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Bezieher der Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung
  • Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
  • Personen, die BaföG, Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und nicht mehr bei den Eltern leben
  • Taubblinde Personen und Empfänger der Blindenhilfe
  • Volljährige Personen, die in einer stationären Einrichtung leben
  • Bezieher von Pflegegeld nach den jeweiligen Landespflegegeldgesetzen
  • Sonderfürsorgeberechtigte

Kommt für Sie keine Befreiung in Frage und Sie zahlen die Rundfunkbeiträge nicht, dann häufen Sie GEZ-Schulden an. Der Beitragsservice kann diese im Rahmen einer Zwangsvollstreckung eintreiben.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze bei der GEZ für die Befreiung?

Sie beziehen keine Sozialleistungen, verfügen aber über ein geringes Einkommen? In gewissen Fällen können Sie sich deshalb von der Zahlung der GEZ-Beiträge befreien lassen. Das ist möglich, wenn Ihr Einkommen den sozialrechtlichen Regelsatz um maximal 17,50 Euro übersteigt.

Damit Sie die Befreiung von den GEZ-Beiträgen aus diesem Grund beantragen können, müssen Sie jedoch zusätzlich einen Bescheid einer Sozialbehörde einreichen. Diesem muss zu entnehmen sein, um welchen Betrag Ihr Einkommen den Regelsatz übersteigt.

Warum muss ich die GEZ zahlen, obwohl ich keinen Fernseher habe? Die Zahlung des Rundfunkbeitrags ist nicht an die Anwesenheit von Geräten gekoppelt. Vielmehr wird für jede Wohnung der Beitrag fällig – auch wenn sich dort kein Radio oder Fernsehgerät befindet. Dass dies verfassungsgemäß ist, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Juli 2018 bestätigt (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).

Ermäßigung des Rundfunkbeitrags für bestimmte Personengruppen

Seit 2013 heißt es offiziell nicht mehr Rundfunkgebührenbefreiung, sondern Rundfunkbeitragsbefreiung.
Seit 2013 heißt es offiziell nicht mehr Rundfunkgebührenbefreiung, sondern Rundfunkbeitragsbefreiung.

Andere Personengruppen können zwar keine vollständige GEZ-Befreiung, aber eine Ermäßigung der Beiträge auf aktuell 5,83 Euro monatlich (Stand 04/2021) beantragen. Dazu gehören:

  • Blinde bzw. sehbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von mindestens 60 aufgrund der Sehbehinderung)
  • Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die nicht mehr ständig an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können
  • Gehörlose oder hörgeschädigte Menschen, die sich auch mit Hörhilfen nicht mehr ausreichend verständigen können

Wie bekomme ich eine GEZ-Befreiung?

Möchten Sie in puncto Rundfunkbeitrag eine Befreiung erhalten, müssen Sie beim Beitragsservice einen entsprechenden Antrag stellen. Diesen können Sie online ausfüllen. Im Anschluss drucken Sie diesen aus und unterschreiben ihn. Den Antrag müssen Sie dann zusammen mit Kopien der erforderlichen Nachweise – z. B. Ihrem Hartz-4-Bescheid – an den Beitragsservice schicken.

Das für die GEZ-Befreiung auszufüllende Formular erhalten Sie zusätzlich bei der zuständigen Behörde in Ihrer Stadt oder Gemeinde – beispielsweise kann dies das Bürgerbüro oder die -beratung sein.

Können Sie die GEZ-Befreiung rückwirkend beantragen? Für das Ende der Beitragspflicht ist der Nachweis entscheidend, den Sie beim Beitragsservice einreichen. Dort ist ein Leistungsbeginn angeführt – also z. B. der Zeitpunkt, ab dem Sie Arbeitslosengeld II beziehen. Ab diesem Datum sind Sie nicht mehr beitragspflichtig. Haben Sie den Antrag auf die Befreiung von den Rundfunkgebühren bzw. -beiträgen später gestellt, erhalten Sie eine Rückzahlung – jedoch für maximal drei vergangene Jahre.

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11 Gedanken zu „GEZ-Befreiung: Wann müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen?

  1. Asma

    Habe einen Schwerbehinderung von 50% und Kriege seit dem 01.09 Erwerbsminderungsrente könnte ich GEZ befreit werden und arbeite nebenbei geringfügig auf einem in einem Werkstatt für Menschen mit Behinderung

  2. Schünemann

    Mein Sohn 28 wohnt mit seinen Kindern bei uns mit im Haus, er hat eine Befreiung der GEZ vom Amt haben es eingerreicht wurde aber abgelehnt! Ist das rechtens? Also wir Eltern müssen trotzdem zahlen?

  3. Weinforth

    Ich bin Erwerbsufähig und beziehe eine Rente die auch über dem Grundsicherungs Betrag liegt. Ich habe aber Pflegegrad 3 und eine Schwerbehinderung mit 100 % und den Vermerk AG. Für (außergewöhnlicher Gehbehinderung )

  4. Ingrid

    ich bekomme Rente und habe Pflegestufe 3. Ich kann überhaupt nicht mehr ausser Haus, hänge 24 Stunden an Sauerstoff und kann nicht mehr laufen. Benötige zu Arzt immer Krankenwagen mit Sauerstoff, also ich halte mich rund um die Uhr nur in Wlohnung auf und bin alleinstehend. Bekomme ich hier die Befreiung GEZ?

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