Schuldnerberatung: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Das Wichtigste zu den Voraussetzungen für die Schuldnerberatung

Unter welchen Voraussetzungen darf ich eine kostenlose Schuldnerberatung in Anspruch nehmen?

Die öffentliche bzw. gemeinnützige Schuldnerberatung bietet jenen Menschen Hilfe an, die überschuldet sind oder drohen, in die Überschuldung zu geraten.

Wie viel Schulden muss ich denn haben, um zur Schuldnerberatung gehen zu dürfen?

Es kommt nicht auf die Höhe der Schulden an, sondern darauf, ob die finanziellen Verbindlichkeiten des Betroffenen sein Einkommen und Vermögen übersteigen.

Welche Alternativen gibt es zur kostenlosen Schuldnerberatung?

Sie können sich auch anwaltlich zum Schuldenabbau beraten lassen. Hier entstehen allerdings Kosten, die Ihnen der Anwalt vor seiner Beauftragung genau erklären sollte. Unter Umständen können Sie Beratungshilfe beanspruchen, sodass die Staatskasse die Anwaltskosten trägt.

Wann hilft mir eine Schuldnerberatung?

Schuldnerberatung: Welche Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme des Beratungsangebots erfüllt sein?
Schuldnerberatung: Welche Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme des Beratungsangebots erfüllt sein?

Im Normalfall müssen für das Aufsuchen einer Schuldnerberatung keine Voraussetzungen erfüllt sein. Generell gilt aber, dass eine Schuldnerberatung für Menschen mit Schuldenproblemen zuständig ist. Dies setzt also voraus, dass Sie selbst Schuldner sind, wenn Sie das Beratungsangebot einer Schuldnerberatung in Anspruch nehmen wollen.

Ist es erst einmal vorgekommen, dass Sie eine Rechnung nicht sofort begleichen konnten, müssen Sie nicht gleich eine Schuldnerberatung aufsuchen. Einen Haushaltsplan zu führen, um die eigenen Finanzen im Überblick zu behalten, kann dabei helfen, herauszufinden, durch welche Maßnahmen Sie der Entstehung von Schulden entgegenwirken können, sodass Sie gar nicht erst in die Schuldenfalle tappen.

Erhalten Sie hingegen erste Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide, haben den Überblick über Ihre Schulden verloren oder können zum wiederholten Male Forderungen nicht begleichen, kann eine Überschuldung vorliegen, aus der eine Zahlungsunfähigkeit resultiert. In dem Fall ist es ratsam, so schnell wie möglich eine Schuldnerberatung zu konsultieren. Voraussetzungen wie eine bestimmte Schuldenhöhe müssen Sie dabei nicht erfüllt werden.

Eine Schuldnerberatung können Sie auch unabhängig davon aufsuchen, wie viel Sie verdienen oder ob Sie auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder ähnliches angewiesen sind. Gibt es keine offene Sprechstunde, müssen Sie im Vorfeld einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Unser Tipp: Eine kostenlose und unverbindliche Beratung erhalten Sie ganz bequem online auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** .

Schuldnerberater setzen in der Regel voraus, dass Sie sich auf die Erstberatung vorbereiten und alle nötigen Unterlagen für die Schuldnerberatung mitbringen, dass Sie offen für Ratschläge und Lösungsansätze sind und auch dazu bereit sind, diese umzusetzen.

Kostenpflichtige Schuldnerberatung: Welche Voraussetzungen gibt es hier?

Kostenpflichtige Schuldnerberatung: Welche Voraussetzungen gibt es hierfür?
Kostenpflichtige Schuldnerberatung: Welche Voraussetzungen gibt es hierfür?

Wollen Sie aus Zeitnot die Hilfe einer kostenpflichtigen Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, sollten Sie sich im Vorfeld um eine Kostenübernahme kümmern. Das Letzte, was ein Schuldner braucht, ist es, sich noch mehr zu verschulden.

Eine seriöse Schuldnerberatung wird sich im Vorfeld darum bemühen, festzustellen, ob und wie die Kosten für die Beratung am besten abgezahlt werden können. In der Regel wird eine Ratenzahlung vereinbart und ein Betrag festgelegt, bei welchem die Schuldnerberatung sicher ist, dass Sie diesen auch in der Lage sind zu zahlen.

Schuldnerberatung – Voraussetzungen für die Kostenübernahme: Beziehen Sie Hartz 4 oder Sozialhilfe, sind Geringverdiener oder leben am Existenzminimum, können Sie einen Beratungshilfeschein beim örtlichen Amtsgericht beantragen. Die Kosten werden dann beim zuständigen Gericht abgerechnet.

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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

Bildnachweise

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3 Gedanken zu „Schuldnerberatung: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein

  1. Ina

    Guten Tag,
    leider hat es sich herausgestellt das die Schuldnerberatungsstelle nicht wirklich hilfreich war, mehr Vorwürfe als Hilfe. Die Aufforderungen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen um überhaupt eine Privatinsolvenz machen zu können, meiner Tochter die Ausbildungsvergütung abzunehmen, da sie noch zu Hause wohnt und und und.. zu guter letzt mit verweigert haben den Freibetrag meiner Kontos zu erhöhen ( Formular für die Bank) da es eine Überzahlung von Jobcenter gab und ich diese ja auch zurück zahlen muss.. Begründung: kann nicht ausgestellt werden, da meine Tochter von 700 Euro alleine leben kann. Und das wäre somit ja nicht ihr Problem
    Meine Frage nun kann ich meine dort eingereichten Unterlagen und die Schuldnerbereinigungsplan zurückfordern? Was müssen sie mir aushängen was nicht..
    vielen Dank Ina

  2. Gerald M.

    hallo hoffentlich bekomme ich von ihnen eine Antwort. Ich bin nach Afriks umgezoggen und hstte vorher neben meiner Rente noch gearbeitet. Somit bekam ich in Deutschland nur 40% von der Rente ausbezahlt da ich gut vetdiente. Durch die Fehlinformatiom der Rentenkasse Knappschaft alles gut in Agrika bekomme ich alles und sogar noch mehr den ich bekäme die Bruttorente ausbezahlt beantragte ich 2 kredite die natürlich zurück zu bezahlen sind. Jedoch bekam ich bis heute nur die 49% ausbezahlt als befände ich mich auch hiet noch in arbeit died brschte mich dermass in Schwietigkeiten das ich zusätzlich Bankkreditkarten gebrsuchen musste doch die Zinsen frassen mich auf. Jetzt bin ich dermassen mittellos dss mein Guthaben auf meinem Konto auf 0 ist. Die Banken wollen natürlich ihr Geld zurück ich selbst bekomme meine ruchtige Rente zu 100% nicht ausbezahlt und da ich in Deutschland keine wohnung mehr habe ist eine Privatinsolvenz ausgeschlossen mein Girokonto benötige ich weiter damit ich hier leben kann und dachte an das Existenzminimum deshalb wollte ich nach 850k ZPO es in ein P Konto umwandeln der Vorgesetzte der Bank verweigert mir dies aber. Was kann ich nun tun bitte helfen Sie mir

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Gerald,

      grundsätzlich muss die Bank ein P-Konto zur Verfügung stellen. Inwiefern beim Wohnsitz im Ausland jedoch Probleme auftreten können, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir dürfen an dieser Stelle leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie deshalb an einen Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle (diese bieten teilweise auch telefonische Hilfestellung an) verweisen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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