Privatinsolvenz im Ausland – verkürztes Insolvenzverfahren möglich?

Das Wichtigste zur privaten Insolvenz im Ausland

Kann ich einfach so im Ausland Privatinsolvenz anmelden?

Nein. Sie können in den meisten Fällen nur dann eine Privatinsolvenz im Ausland anmelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt dorthin verlegen.

Ich spiele mit dem Gedanken, im Ausland Insolvenz anzumelden. Was sollte ich beachten?

Eine Insolvenz in England oder anderen Ländern mag aufgrund der oft kürzeren Verfahrensdauer zwar verlockend erscheinen, jedoch sollten Sie sich aufgrund der strengen Voraussetzungen nicht leichtfertig dafür entscheiden. Bedenken Sie insbesondere, dass der erforderliche Umzug mit immensen Kosten verbunden sein kann.

Darf ich auswandern, obwohl ich in Deutschland Privatinsolvenz beantragt habe?

Haben Sie die Privatinsolvenz in Deutschland angemeldet, dürfen Sie ins Ausland auswandern. Sie müssen jedoch weiterhin Ihre Pflichten erfüllen.

Welche Vorteile hat eine Privatinsolvenz im Ausland?

Die Privatinsolvenz im Ausland ist für viele interessant, da das Verfahren vielerorts kürzer ist als in Deutschland.
Die Privatinsolvenz im Ausland ist für viele interessant, da das Verfahren vielerorts kürzer ist als in Deutschland.

Die private Insolvenz ist für viele Menschen der letzte Ausweg aus einer finanziellen Notlage. Am Ende des Verfahrens steht die Restschuldbefreiung, dank derer der Betroffene endlich wieder schuldenfrei ist. Doch das Insolvenzverfahren geht mit vielen Entbehrungen und Einschränkungen einher.

Des Weiteren dauert die Privatinsolvenz in Deutschland in der Regel etwas mehr als sechs Jahre – eine lange Zeit. Geradezu verlockend klingen da Informationen über die Privatinsolvenz im EU-Ausland: In England dauert das Insolvenzverfahren insgesamt nur etwa ein Jahr. Des Weiteren besteht keine Erwerbsobliegenheit. Auch Spanien und Frankreich punkten mit ähnlich kurzen Laufzeiten für die Insolvenz.

Viele Schuldner fragen sich, ob eine Privatinsolvenz im Ausland möglich ist, um von diesen Vorteilen zu profitieren. Grundsätzlich steht dem innerhalb der EU meist nichts im Wege, solange gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Auf diese gehen wir im nächsten Abschnitt näher ein.

Gut zu wissen: Wird die Restschuldbefreiung im EU-Ausland erteilt, wird diese in der Regel auch in Deutschland anerkannt, wenn die Bescheinigung darüber von einem Notar übersetzt und beglaubigt wurde. Legt der ehemalige Schuldner das Dokument bei einem Amtsgericht vor, können auch die in Deutschland noch bestehenden Schulden nicht mehr vom Gläubiger eingefordert werden.

Aufgrund der kurzen Dauer ist die Insolvenz in England für viele Schuldner ganz besonders interessant. Beachten Sie jedoch Folgendes: Noch ist nicht geklärt, was geschieht, wenn Großbritannien tatsächlich aus der EU austritt. In diesem Fall könnte es dazu kommen, dass die Restschuldbefreiung nicht mehr in Deutschland anerkannt wird.

Voraussetzungen für die Privatinsolvenz im Ausland

Für die Anmeldung der Privatinsolvenz ist der Wohnsitz ins Ausland zu verlegen.
Für die Anmeldung der Privatinsolvenz ist der Wohnsitz ins Ausland zu verlegen.

Eine Privatinsolvenz im Ausland, vor allem in England, ist also besonders verlockend. Schuldner sollten jedoch beachten, dass sie nicht einfach in ein Land ihrer Wahl reisen und dort sofort einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen können. Vielmehr müssen zunächst gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

In den EU-Ländern ist es so geregelt, dass Schuldner dort nur eine private Insolvenz anmelden können, wenn sie dort seit gewisser Zeit ihren festen Hauptwohnsitz vorweisen können.

Sie müssen beispielsweise schon sechs Monate nachweislich in England leben, um dort einen entsprechenden Antrag stellen zu dürfen. Des Weiteren müssen Sie ein regelmäßiges Einkommen nachweisen. In Frankreich reicht es meist aus, wenn Sie drei Monate vor dem Antrag Ihren Hauptwohnsitz dorthin verlegen.

Beachten Sie: Eine Privatinsolvenz im Ausland scheint zwar einfach und bequem zu sein, jedoch prüfen die Behörden ganz genau, ob Sie tatsächlich die Voraussetzungen erfüllen. Kann Ihnen nachgewiesen werden, dass Sie Ihren Wohnsitz nur zum Schein ins Ausland verlegt haben, kann Ihnen auch noch nachträglich die Restschuldbefreiung versagt werden.

Sie sollten im Vorhinein genau prüfen, ob sich eine Privatinsolvenz im Ausland für Sie tatsächlich lohnt. Zwar lockt eine frühere Restschuldbefreiung als im deutschen Verfahren, dafür müssen Sie aber unter anderem bei der Privatinsolvenz Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Das verursacht meist nicht zu vernachlässigende Kosten.

Während der deutschen Privatinsolvenz: Ist ein Umzug ins Ausland erlaubt?

In der Regel müssen Sie während der Privatinsolvenz im Ausland dort auch arbeiten.
In der Regel müssen Sie während der Privatinsolvenz im Ausland dort auch arbeiten.

Ein aussichtsreiches Jobangebot, das Zusammenziehen nach jahrelanger Fernbeziehung oder einfach ein Tapetenwechsel: Es gibt viele unterschiedliche Gründe, die Menschen dazu bringen, Deutschland zu verlassen und in einem anderen Land neu anzufangen. Doch welche Regeln müssen Menschen mit finanziellen Problemen beachten? Dürfen Sie auswandern während der Privatinsolvenz und im Ausland leben?

Das kommt darauf an, in welcher Phase des Prozesses sich der Schuldner befindet. Sie dürfen nicht auswandern, bevor Sie eine private Insolvenz anmelden. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie nämlich einen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können. Läuft das Insolvenzverfahren dann, dürfen Sie jedoch auswandern.

Beachten Sie jedoch Folgendes: Leben Sie während der deutschen Privatinsolvenz im Ausland, dann gelten für Sie die gleichen Regeln, als würden Sie in Deutschland wohnen. Sie müssen also unter anderem den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten und Ihren Auskunfts- und Meldepflichten nachkommen.

Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, wenn Sie sich zunächst eine rechtliche Vertretung in Deutschland suchen. Diese dient dann dem Insolvenzverwalter als Ansprechpartner, falls Sie kurzfristig nicht zu erreichen sein sollten.

Was geschieht bei der Privatinsolvenz mit Eigentum im Ausland?

Vermögen bei der Privatinsolvenz: Eigentum im Ausland kann verwertet werden.
Vermögen bei der Privatinsolvenz: Eigentum im Ausland kann verwertet werden.

Durchlaufen Schuldner eine Privatinsolvenz in Deutschland, müssen sie schon beim Antrag Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse machen. Im Zuge des eigentlichen Insolvenzverfahrens wird das Vermögen – dazu gehören unter anderem auch Häuser oder Grundstücke – verwertet.

Wie verhält es sich aber nun für einen Schuldner bei der Privatinsolvenz, der im Ausland über Eigentum verfügt? Muss er dieses angeben und kann eine Verwertung stattfinden? Im Insolvenzverfahren gilt das sogenannte Universalitätsprinzip. Das bedeutet, dass auch Vermögen, welches sich im Ausland befindet, zur Insolvenzmasse gezählt wird. Ausländisches Recht ist hierbei nicht anzuwenden.

Verschweigen Sie bei der Privatinsolvenz, dass im Ausland Vermögenswerte bestehen, dann kann Sie dies die Restschuldbefreiung kosten. Erfährt einer der Gläubiger davon, kann er nämlich einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Die ganze Insolvenz wäre damit umsonst gewesen.

Dürfen Sie während der Privatinsolvenz ins Ausland reisen?

Ein Urlaub kann gerade in schwierigen Lebensphasen Wunder wirken: entspannen, aus dem Alltag ausbrechen und etwas Neues sehen. Viele Schuldner fragen sich vor diesem Hintergrund, ob sie während der Privatinsolvenz ins Ausland reisen dürfen, um dort Urlaub zu machen.

Läuft das eigentliche Insolvenzverfahren, ist es empfehlenswert, nicht zu verreisen. In dieser Phase der Insolvenz sollten Sie nämlich für die Verfahrensbeteiligten schnell und problemlos zu erreichen sein. Während der Wohlverhaltensphase steht einem Urlaub im Ausland hingegen in der Regel nichts im Wege. Konnten Sie eine Summe aus dem unpfändbaren Einkommen ansparen, dürfen Sie dieses nach eigenem Ermessen ausgeben. Sie sollten jedoch den Insolvenzverwalter vorher über die Dauer Ihrer Abwesenheit informieren.

Beachten Sie: Planen Sie vor der Privatinsolvenz, ins Ausland zu reisen, und buchen Sie einen Luxusurlaub, kann Ihnen später vorgeworfen werden, dass Sie Geld verschwendet haben. In diesem Fall droht gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 4 der Insolvenzordnung (InsO) die Versagung der Restschuldbefreiung.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Ein Gedanke zu „Privatinsolvenz im Ausland – verkürztes Insolvenzverfahren möglich?

  1. UnleashedAgony

    Wie sieht die Privatinsolvenz in Norwegen aus? Wenn ich nun auswandere und dort ein Privatinsolvenzantrag stelle (wegen meinen Schulden in Deutschland)…

    Was wäre sinnvoller? Antrag in Deutschland stellen und dann auswandern oder auswandern und dann in Norwegen den Antrag stellen?
    Vielen Dank
    MFG

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