Masseverbindlichkeit – Abgrenzung zur Insolvenzforderung

Das Wichtigste zu Masseverbindlichkeiten

Was ist eine Masseverbindlichkeit?

Dabei handelt es sich um Forderungen, die erst nach der Insolvenzeröffnung oder infolgedessen entstehen – wie etwa die Verfahrenskosten.

Welche Forderungen gelten zum Beispiel noch als Masseverbindlichkeit?

Eine Masseverbindlichkeit ist beispielsweise Lohn, sofern dieser Anspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortbesteht, Sie also weiter im insolventen Unternehmen beschäftigt werden.

Werden Masseverbindlichkeiten anders behandelt als Insolvenzforderungen?

Ja, eine Masseverbindlichkeit hat Vorrang vor einer Insolvenzforderung und ist demnach vor diesen zu befriedigen.

Unterschied zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderung

Welche Vorteile hat eine Masseverbindlichkeit gegenüber einer Insolvenzforderung?
Welche Vorteile hat eine Masseverbindlichkeit gegenüber einer Insolvenzforderung?

Eine Insolvenz ist für viele Beteiligte ein kräftezehrender Prozess. Die meisten Gläubiger erhalten die Schulden nur anteilig erstattet. Besonders für Beschäftige in einem Unternehmen mit hoher Verschuldung ist es interessant, ob sie beispielsweise ihren Lohn weiter ausbezahlt bekommen oder offene Lohnbeträge noch erhalten. Hier stellt sich die Frage, ob es sich um eine Insolvenzforderung oder eine Masseverbindlichkeit handelt.

Eine Masseverbindlichkeit im Insolvenzverfahren hat grundsätzlich Vorrang gegenüber den offenen Forderungen anderer Gläubiger. Die Masseverbindlichkeit muss in voller Höhe gezahlt werden. Reicht die Insolvenzmasse dazu nicht aus, muss der Insolvenzverwalter unter Umständen Schadensersatz leisten. Die Gläubiger von Masseverbindlichkeiten werden als Massegläubiger bezeichnet. In der Regel müssen sie Ihre Masseverbindlichkeiten geltend machen, nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Die Beträge, die nicht zu den Masseverbindlichkeiten gehören, werden aus dem Teil der Insolvenzmasse beglichen, der nach Befriedigung der Massegläubiger und der Zahlung der Verfahrenskosten übrig bleibt. Hier handelt es sich in den allermeisten Fällen nur um anteilige Auszahlungen. Diese Gläubiger werden als Insolvenzgläubiger bezeichnet und deren Verbindlichkeit als Insolvenzforderung.

Es lässt sich also festhalten, dass ein Gläubiger mit einer Masseverbindlichkeit einen Vorteil gegenüber anderen hat: Er muss vollständig ausgezahlt werden.

Welche Forderungen gehören zu den Masseverbindlichkeiten?

Masseverbindlichkeiten: Der Lohn zählt nicht immer dazu.
Masseverbindlichkeiten: Der Lohn zählt nicht immer dazu.

Wie oben genannt, entsteht eine Masseverbindlichkeit während des Insolvenzverfahrens. Gläubiger haben allerdings keinen großen Einfluss darauf, für welche Forderungen dies gilt. Sie können nicht einfach behaupten, ihre Verbindlichkeit sei währenddessen hervorgegangen und daher eine Masseverbindlichkeit. Wann eine Forderung dieser Art entsteht, ist in § 55 der Insolvenzordnung (InsO) beschrieben. Zu den Masseverbindlichkeiten zählen außerdem:

  • die Kosten, die das Gericht auf Grund des Insolvenzverfahrens verursacht hat
  • das Gehalt des Insolvenzverwalters
  • Kosten des Gläubigerausschusses

Der Lohn von Arbeitnehmern stellt eine Masseverbindlichkeit dar, wenn diese nach Eröffnung des Verfahrens weiter beschäftigt werden. Das geht aus § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO hervor:

Masseverbindlichkeiten sind weiter die Verbindlichkeiten aus gegenseitigen Verträgen, soweit deren Erfüllung zur Insolvenzmasse verlangt wird oder für die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muß (sic!).

So ein Vertrag ist beispielsweise jener zwischen Arbeitgeber, also dem Schuldner im Verfahren, und Arbeitnehmer.

Übrigens ist unter Umständen auch eine Abfindung eine Masseverbindlichkeit. Das ist dann der Fall, wenn der Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis auflöst. Das hat das Bundesarbeitsgericht im März 2019 festgelegt (Az. 6 AZR 4/18).  Die Abfindung muss in voller Höhe beglichen werden. Wird die Abfindungsverhandlung bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Arbeitgeber abgeschlossen, handelt es sich bei der Abfindung um eine Insolvenzforderung statt einer Masseverbindlichkeit. Der Betrag wird dann nur anteilig ausgezahlt.

Weitere Ratgeber rund um die Insolvenzmasse:

Masseverbindlichkeiten anmelden: So geht’s

Sie sollten eine Masseverbindlichkeit rechtzeitig anmelden.
Sie sollten eine Masseverbindlichkeit rechtzeitig anmelden.

Der Insolvenzverwalter führt neben der Insolvenztabelle, in der die Insolvenzforderungen der Gläubiger festgehalten werden, auch ein Verzeichnis zu Aus- und Absonderungsrechten sowie eines über Masseverbindlichkeiten. Damit Ihre Forderungen als Gläubiger in Letzterem landen, müssen Sie dies meist in einem gesonderten Schreiben vermerken.

Zunächst jedoch ist die Einforderung der offenen Beträge notwendig. In der Regel erhalten alle Gläubiger vom Insolvenzverwalter ein Schreiben, in dem sie über die Insolvenz in Kenntnis gesetzt werden. Dann haben Sie die Möglichkeit, Ansprüche wie etwa eine etwaige Masseverbindlichkeit geltend zu machen, indem Sie ein Antwortschreiben mit der Forderung versenden. Viele Kanzleien bieten für dieses Schreiben und für die Anmeldung einer Masseverbindlichkeit ein Muster an, das Sie entsprechend ausfüllen können. Dabei sollten die Insolvenzforderung und die Masseverbindlichkeit, je nach Kanzlei, in gesonderten Formularen beantragt werden. Entsprechende Belege für die Masseverbindlichkeit sind anzuführen.

Sie sollten dabei zwingend die Frist zur Antwort an den Insolvenzverwalter durch das Gericht beachten. Tun Sie dies nicht, könnte das erhebliche Nachteile zur Folge haben. Verwalter und Gläubiger, die dieser Frist nachkamen, dürfen Widerspruch gegen eine zu spät beantragte Forderung einlegen.

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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

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1 Gedanke zu „Masseverbindlichkeit – Abgrenzung zur Insolvenzforderung

  1. Hans-Otto

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte folgende Frage:
    Fall:
    Gewerbemietvertrag mit Rückbaurecht bei Mietende auf mieterseitige Einbauten und Veränderungen wurde vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen.
    Die Veränderungen wurden vor der Insolvenzeröffnung vom Mieter vorgenommen, waren dem Vermieter zeitnah bekannt und von ihm in der Mietzeit (stillschweigend) hingenommen/erlaubt.
    (z. B. Fliesen von Böden und Wänden, weinrote oder dunkelbraune Decken/Wände, etc.)
    Nach Insolvenzeröffnung macht der Insolvenzverwalter von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, sondern nutzt das Mietobjekt weiter.
    Der Vermieter kündigt ordentlich.
    Frage:
    Sind die Rechte des Vermieters auf Rückbau bzw. Kostenersatz für den Rückbau Insolvenz- oder Masseforderungen?
    Gibt es Urteile dazu?
    Für eine Antwort bin ich dankbar,
    mit freundlichen Grüßen

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