Das Wichtigste zur Lohnpfändung bei fehlenden Kindesunterhalt
Die Pfändung setzt zunächst voraus, dass ein vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt. Die weiteren Voraussetzungen haben wir hier zusammengefasst.
Den Unterhaltstitel können Sie vor Gericht, beim Jugendamt und Notaren sowie durch einen Vergleich erwirken.
Die gibt keine Pfändungsfreigrenzen bei einer Lohnpfändung für Kindesunterhalt, nachehelichen Unterhalt usw. Vielmehr legt das Gericht den Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen fest.
Inhalt
Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!
Alles zur Lohnpfändung kurz zusammengefasst
Lohnpfändung bei fehlendem Unterhalt fürs Kind
Nicht immer betreuen beide Elternteile gleichermaßen das gemeinsame Kind. In einem solchen Fall ist der andere Elternteil meist verpflichtet, Barunterhalt zu leisten.
Doch auch dieses Gebot wird manchmal ignoriert. Betreuende Eltern sind jedoch nicht machtlos. Eines der letzten Mittel ist die Lohnpfändung, wenn Kindesunterhalt nicht gezahlt wird. Dafür müssen aber einige Dinge beachtet werden.
Weitere informative Ratgeber zur Lohnpfändung:
Voraussetzungen der Pfändung
Für eine Lohnpfändung von Kindesunterhalt müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein:
- Es besteht Unterhaltspflicht.
- Es besteht ein vollstreckbarer Unterhaltstitel.
- Der Unterhalt wird nicht freiwillig geleistet.
- Es liegt ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor.
Beachten Sie, dass Unterhaltsansprüche unter Umständen auch rückwirkend geltend gemacht werden können. Zudem fallen Schulden aus Unterhaltsrückständen nicht unter die Restschuldbefreiung nach einem Insolvenzverfahren. Befragen Sie Ihren Anwalt dazu!
Unterhaltspflicht und Unterhaltstitel
Ehe andere Schritte unternommen werden, sollte der Unterhaltspflichtige schriftlich zur Leistung des Unterhalts aufgefordert werden. Um den Unterhalt in letzter Konsequenz pfänden lassen zu können, muss jedoch ein sogenannter Unterhaltstitel vorliegen. Diesen können Unterhaltsberechtigte bzw. deren Sorgeberechtigte über verschiedene Wege erlangen.
- Klage erheben: Die Unterhaltsansprüche können eingeklagt werden. Bestätigt das Gericht die Ansprüche, stellt dies einen vollstreckbaren Unterhaltstitel dar, mit dem die Lohnpfändung bei Kindesunterhalt erwirkt werden kann.
- Jugendamt: Auch das Jugendamt kann einen Unterhaltstitel ausstellen, indem es die Unterhaltsansprüche gegenüber dem Pflichtigen bestätigt.
- Notar: Ebenso können Unterhaltsberechtigte ihre Ansprüche durch einen Notar urkundlich bestätigen lassen.
- Gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich: Auch im Zuge eines Vergleichs kann ein vollstreckbarer Unterhaltstitel entstehen. Dafür muss der Unterhaltspflichtige der Zwangsvollstreckung bzw. der Lohnpfändung zustimmen, sollte Kindesunterhalt ausbleiben.
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Der nötige Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kann beim Amtsgericht am Wohnort des Unterhaltspflichtigen beantragt werden. Dies ist über ein entsprechendes Formular möglich, dem außerdem eine Ausfertigung des Unterhaltstitels beigefügt werden muss. Auch ein Zustellnachweis des Titels an den Unterhaltspflichtigen sollte angehängt sein.
Pfändung durch den Arbeitgeber
Eine Lohnpfändung erfolgt bei Kindesunterhalt ebenso wie bei anderen Schulden direkt beim Arbeitgeber. Dazu wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an den Arbeitgeber des Unterhaltspflichtigen gesandt.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei einer Pfändung von Lohn mitzuwirken. Er zieht den Pfändungsbetrag vom Lohn ab und überweist diesen direkt auf das Konto des Gläubigers – im Fall einer Lohnpfändung aufgrund von Kindesunterhalt an das unterhaltsberechtigte Kind bzw. dessen Elternteil.
Pfändungsfreigrenze bei Lohnpfändungen
Wer Geldforderungen durch eine Lohnpfändung vollstreckt, muss in der Regel die Bestimmungen des § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) beachten. In dieser Pfändungstabelle wird aufgeführt, wie viel des Lohns überhaupt gepfändet werden kann. Ersichtlich ist auch, welche Beträge gepfändet werden können, wenn daneben noch eine Unterhaltspflicht für bis zu fünf Personen besteht.
Auf diese Weise wird der Lebensunterhalt des Schuldners gesichert, damit er in der Folge der Pfändung nicht auf Sozialleistungen wie bspw. Hartz 4 angewiesen ist. Mindestens der Regelsatz der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) muss ihm normalerweise verbleiben.
Ausnahme: Lohnpfändung für Kindesunterhalt
Die Pfändungsfreigrenze gilt jedoch nicht, wenn es sich um sogenannte „unmittelbare Unterhaltsforderungen“ handelt. Auf Antrag kann der Unterhaltsberechtigte dann auch über die Werte der Pfändungstabelle hinaus pfänden lassen. Dem Unterhaltspflichtigen muss nur so viel bleiben, dass er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.
Bis zu welchem Betrag die Lohnpfändung bei ausbleibendem Kindesunterhalt durchgeführt werden kann, ist weiteren Paragraphen wie §§ 850a und 850d ZPO zu entnehmen. Da die Berechnung kompliziert ist, empfiehlt sich allerdings der Gang zu einem Fachanwalt für Familienrecht. Dieser kann die Pfändungsfreigrenze auch bei Kindesunterhalt sowie die Lohnpfändung korrekt berechnen.
Unmittelbare Unterhaltsforderungen sind solche Forderungen von Unterhalt, die auch gesetzlich vorgesehen sind.
Hallo,
Ich habe einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wegen dem Unterhalt meines Kindes. Der Unterhalt wird direkt von meinem Lohngepfändet. Wie kann ich diesen PFÜB loswerden. Ich habe immer meinen Unterhalt bezahlt und alle Rückstände die in dem PFÜB drin stehen habe ich auch beglichen. Dazu kommt noch das mein Kind regelmäßig auch bei mir ist. In den Ferien mal länger, alle zwei Wochen an den Wochenenden und in der Woche auch ab und zu bei mir ist. Ich kaufe ihr Klamotten und alles was Sie für den Alltag so brauch auch noch zwischen durch. Hat Sie dann trotzdem weiter das Recht auf den vollen Unterhalt? Mir ist es viel wichtiger wie ich den PFÜB los werden kann.
Guten Tag ich verdiene 1550 € habe drei Kinder und die sagen mir darf nur 1110,50 Euro bleiben.
zwei Kinder wohnen bei mir und der große Sohn bei meiner EX.
ist das möglich ???????????????????
Hallo
Mein Partner und ich wohnen zusammen und haben 2 gemeinsame Kinder. Wir leben alle vier zusammen.
Aus erster Ehe hat er 2 weitere ältere Kinder. Nun wurde sein Lohn gepfändet wegen Unterhalt. Von 1740 Euro bleiben uns gerade mal 1080 Euro. Das reicht nicht mal für die Fixkosten. Er würde, wenn er könnte Unterhalt zahlen aber sein Lohn reicht gerade mal so für uns…
Ist das rechtens das die so viel pfänden? Wurden unsere Kinder da berücksichtigt? Ich glaube nämlich nicht.