Das Wichtigste zur Pfändung von Weihnachtsgeld
Ja, im Falle einer Lohnpfändung ist Weihnachtsgeld bis zu einem bestimmten Betrag pfändbar.
Gemäß § 850a Nr. 4 ZPO sind aktuell bis zu 750 Euro vom Weihnachtsgeld nicht pfändbar (Stand 1.7.2024). Inwieweit diese Sonderzahlung der Gehaltspfändung unterliegt, erläutern wir in folgendem Abschnitt.
Der unpfändbare Betrag richtet sich nach dem auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundeten Pfändungsfreibetrag. Das sind aktuell 1.500 Euro. Beim Weihnachtsgeld ist höchstens die Hälfte dieses Betrags pfändbar. Weitere Informationen finden Sie hier.
Inhalt
Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!
Kurz & Knapp: Die Gehaltspfändung
Unterliegt Weihnachtsgeld der Pfändung von Arbeitseinkommen?
Die Vorweihnachtszeit ist für viele Arbeitnehmer ein Grund zur Vorfreude, wenn der Arbeitgeber ihnen ein Weihnachtsgeld zahlt.
Manche Verbraucher sind auf dieses Extrageld angewiesen, um besser über die Runden zu kommen, vor allem, wenn sie Schulden haben und versuchen wollen, dies abzubauen.
Doch was passiert mit dieser Jahressonderzahlung, wenn bei dem Arbeitnehmer eine Lohn- Gehaltspfändung läuft? Ist in diesem Fall auch sein Weihnachtsgeld pfändbar?
Die Antwort zur Pfändung gibt § 850a Nr. 4 Zivilprozessordnung (ZPO):
„Unpfändbar sind Weihnachtsvergütungen bis zu der Hälfte des Betrages, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt.“
Maßgeblich ist also der auf den nächsten 10-Euro-Betrag aufgerundete Pfändungsfreibetrag. Dieser liegt aktuell bei 1.499,99 Euro, aufgerundet bei 1.500 Euro. Demnach sind derzeit bis zu 750 Euro Weihnachtsgeld unpfändbar (Stand: 1.7.2024).
Wer sich fragt, ob Weihnachtsgeld pfändbar oder pfändungsfrei ist, ist gewöhnlich von einer Lohnpfändung betroffen. Das heißt, dass der Arbeitgeber den monatlichen Nettolohn berechnet und den Betrag an den Gläubiger überweist, der über die für den Arbeitnehmer geltende Pfändungsfreigrenze hinausgeht.
Der Arbeitgeber berechnet folglich nicht nur den Lohn, sondern auch dessen pfändbaren Anteil sowie den pfändungsfreien Betrag des Weihnachtsgelds. Hierbei kann es durchaus zu Fehlern kommen.
Weihnachtsgeld ist pfändungsfrei im Sinne von § 850a Nr. 4 ZOP, wenn es der Definition für Weihnachtsgeld entspricht. Hierfür muss ein zeitlicher Zusammenhang zu Weihnachten bestehen und die Zahlung ungefähr im Zeitraum vom 15.11. bis zum 15.01. erfolgen. Außerdem hat die Sonderzahlung anlässlich des Weihnachtsfests zu erfolgen.
Informative Ratgeber rund um die Pfändbarkeit von Einkommen & Vermögen:
In welcher Höhe ist Einkommen pfändbar? Mehr dazu lesen Sie in unseren Ratgebern zur Pfändungsfreigrenze und der Pfändungstabelle.
Pfändung von Weihnachtsgeld und deren Berechnung
Die Berechnung zur Pfändung von Weihnachtsgeld erfolgt per Nettomethode oder mithilfe der Bruttomethode. Die zweite Methode ist jedoch gängiger. Doch wie viel ist demnach vom Weihnachtsgeld pfändbar? Die Berechnung der Pfändung von Weihnachtsgeld richtet sich nach zwei Werten, einerseits nach der Höhe des Bruttolohns und andererseits nach der Höhe des Weihnachtsgeldes.
- Bis zu 750 Euro dieser Sonderzahlung dürfen Arbeitnehmer behalten. Ein darüber hinausgehendes Weihnachtsgeld ist pfändbar – egal wie viel der Beschäftigte verdient.
- Bei einem monatlichen Bruttogehalt von weniger als 1.000 Euro dürfen Sie ein Weihnachtsgeld in Höhe der Hälfte Ihres Bruttoeinkommens behalten.
Kontopfändung: Darf auch mein Weihnachtsgeld gepfändet werden?
Achtung: Bei einer Kontopfändung ist Weihnachtsgeld pfändbar, weil der gesetzliche Pfändungsschutz hier nicht automatisch greift. Prüfen Sie in diesem Fall unbedingt, ob der Freibetrag Ihres Pfändungsschutzkontos (P-Konto) ausreichend hoch ist, um auch das Weihnachtsgeld abzudecken.
Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie beim Vollstreckungsgericht eine entsprechende Erhöhung des Freibetrags beantragen. Hierbei hilft Ihnen ebenfalls eine Schuldnerberatungsstelle.
Wurde das Geld einmal gepfändet und an den Gläubiger ausbezahlt, so bekommt der Schuldner diesen Betrag in den meisten Fällen nicht zurück. Deshalb sollten Sie so schnell wie möglich handeln und vorsorgen.
Übrigens ist Weihnachtsgeld auch nicht pfändbar bei einer Privatinsolvenz. Auch dann gilt die oben erwähnte Regelung des § 850a Nr. 4 ZPO.
Guten Tag ,
Ich habe leider ein p-konto und habe dementsprechend am 28.11.2023 ein Antrag beim Amtsgericht gestellt für die Befreiung vom Weihnachtsgeld .
Am 13.12.2023 kam ein Schreiben vom Amtsgericht das , dass Geld auf Eisgelegt beworfen ist , das ich es nicht erhalte und das der Pfänder es bekommt . Dies hab ich alles sofort bei der Bank eingereicht , trotzdem würde am 3.01.2024 die 525,27€ an denn Pfänder überwiesen.
Am 20.01.2024 kam endlich der Endbeschluss vom Amtsgericht das dass Geld freigestellt ist und ich bis zu 705€ von Weihnachtsgeld behalten kann .
Das Problem ist jetut , dass die Bank denn Pfänder am 8.01.2024 angeschrieben hat , mit der Bitte das Geld zurück zu überweisen, doch das wird ignoriert und am 23.01.2024 würde der Pfänder von der Sparkasse nochmal angeschrieben und bis zwote bekomm ich mein Geld nicht . Es wird einfach weiter ignoriert.
Für was hat man denn ein p Konto und warum stellt man so ein Antrag wen man das Geld doch nicht bekommt ? Was ist denn da jetzt schief gelaufen und wer hat denn ein Fehler gemacht?
Ich habe mich ja rechtzeitig um alles gekümmert nur leider hat der Antrag fast zwei Monate gedauert.
Bekomme ich denn mein Geld jetzt überhaupt noch wieder?
Ich bedanke mich herzlich im Voraus und freue mich über eine Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen
Anastasia
habe privatinsolvenz. Chef möchte einmalige 1zu1 weihnachtsgeld auszahlen ohne Abzüge. Ist das pfändbar bei mit mir zusammen 2 unterhaltspflichtige Kinder?
Hallo, ich habe eine Frage zum Weihnachtsgeld, die mit dem Rechner in Verbindung steht. Durch meine Weihnachtsgeldzahlung (ich = nicht unterhaltspflichtig) knacke ich den Maximalbetrag der Pfändungsfreibetragstabelle. Normalerweise habe ich ein Netto von ca 3.000 €, nun sind es durch das Weihnachtsgeld 5.100 €. Die Tabelle endet aber bei 4.077,72 € Netto. Alles darüber wird komplett gepfändet.
Stehen mir die 670€ pfändungsfrei vom Weihnachtsgeld auch in voller Höhe zu, auch wenn ich dann etwa 300€ mehr hätte, als lt Tabelle der maximale pfändungsfreie Betrag?
Meine Insolvenzverwalterin sagt, mehr als den Maximalbetrag lt. Tabelle bekomme ich nicht.
Das wären 2.159,83. Wenn ich aber meinen normalen pfändungsfreie Gehaltsanteil (ca 1.850 €) und die offenbar ja pfändungsfreie 670 € bekäme, wären es 2.520 €.
Welchen Betrag von meinem Gehalt darf ich nun behalten? Viele Grüße, Stephan
Hallo, ich habe eine Frage und zwar bekomm ich Krankengeld von 1300 Euro davon werden ca 119 Euro für Insolvenz abgezogen und der Rest kommt auf mein Konto wobei der Freibetrag ja bei 1179 Euro liegt. Nun habe ich 650 Euro Weihnachtsgeld bekommen. An wen muss ich mich wenden, damit ich ein Teil des Weihnachtsgeldes behalten darf? An den Insolvenzverwalter oder an die Bank?
Mit freundlichem Gruß
Stella
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Nettoeinkommen beträgt 1608 Euro. Das weihnachtsgeld liegt zwischen 600 und 700 Euro ungefähr. Ich habe bereits eine lohnpfändung und eine kontopfändung. Das Konto wurde auf ein p Konto umgestellt und der sockelbetrag beträgt bereits 1823 Euro. Darf das weihnachtsgeld nun gepfändet werden oder nicht?