Lohnpfändung aufheben oder beenden: Was Schuldner wissen müssen

Das Wichtigste zur Aufhebung einer Lohnpfändung

Wie funktioniert eine Lohnpfändung?

Besitzt der Gläubiger einen Vollstreckungstitel, kann er damit einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für die Lohnpfändung beantragen. Mit Zustellung dieses Beschlusses an den Arbeitgeber ist dieser verpflichtet, den pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens an den Gläubiger zu überweisen.

Wie kann man eine Lohnpfändung aufheben?

Eine einmal in Gang gesetzte Lohnpfändung läuft normalerweise, bis alle Schulden getilgt sind. Der Schuldner kann die Pfändung seines Lohns lediglich beenden, indem er die Forderungen seines Gläubigers bezahlt. Eine Chance, die Vollstreckung vorerst zu stoppen, liegt darin, mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung auszuhandeln.

Lässt sich eine Lohnpfändung endgültig aufheben durch eine Ratenzahlung?

Der Gläubiger wird in aller Regel nicht vollständig auf die Lohnpfändung verzichten, solange noch offene Schulden bestehen. Bei einer endgültigen Aufhebung der Pfändung würde er seine Rangstellung gegenüber anderen Gläubigern verlieren und höchstwahrscheinlich leer ausgehen, wenn der Schuldner seine Raten nicht zahlt. Daher wird er sich höchstens bereit erklären, die Pfändung vorübergehend ruhend zu stellen. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Überblick über die Möglichkeiten des Schuldners, eine Lohnpfändung aufheben zu lassen

Wie kann ich eine wegen Unterhalt laufende Lohnpfändung aufheben? Bieten Sie dem Unterhaltsberechtigten eine freiwillige Ratenzahlung an.
Wie kann ich eine wegen Unterhalt laufende Lohnpfändung aufheben? Bieten Sie dem Unterhaltsberechtigten eine freiwillige Ratenzahlung an.

Für Gläubiger ist die Lohnpfändung eine wirksame Methode, um Schulden zwangsweise einzutreiben. Denn der Arbeitgeber muss das pfändbare Einkommen des Schuldners direkt an den Gläubiger auszahlen, sobald ihm der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wurde. Der Arbeitnehmer erhält dann nur noch den Pfändungsfreibetrag seines Gehalts.

Läuft dieses Prozedere erst einmal, ist es schwierig, es wieder zu stoppen. Der Arbeitnehmer hat kaum Einfluss auf diese Form der Zwangsvollstreckung, weil die Zahlungen direkt über den Arbeitgeber laufen. Aber einige wenige Möglichkeiten bestehen dennoch, die Lohnpfändung aufheben zu lassen oder zu stoppen:

  • Schafft es der Arbeitnehmer, seine Schulden vollständig zu bezahlen, entfällt der Grund für die Gehaltspfändung. Sobald alle Forderungen des Gläubigers getilgt sind, wird sie beendet.
  • Der Schuldner sollte versuchen, noch einmal mit seinem Gläubiger zu verhandeln, und ihm eine Ratenzahlung gegen Einstellung der Pfändung anbieten. Einige Gläubiger sind durchaus kooperativ und nehmen dieses Angebot an. Sie werden die Lohnpfändung zwar nicht aufheben, wohl aber so lange ruhend stellen, wie der Schuldner seine Raten pünktlich und vollständig bezahlt.
  • Zahlungsunfähige und überschuldete Arbeitnehmer, denen es nicht gelingt, eine Einigung mit ihren Gläubigern zu erzielen, können Privatinsolvenz anmelden. Während der Dauer dieser Verbraucherinsolvenz sind Vollstreckungen durch diese Gläubiger unzulässig. Das pfändbare Arbeitseinkommen des Schuldners fällt dann in die Insolvenzmasse, aus der die Verfahrenskosten und die Forderungen der Gläubiger getilgt werden.
Arbeitnehmer, die Zweifel hegen, ob die Gehaltspfändung oder deren Höhe überhaupt rechtmäßig ist, sollten dies von einem Anwalt überprüfen lassen. Dieser kann gegebenenfalls die notwendigen Schritte einleiten, um die Lohnpfändung aufheben zu lassen bzw. zu stoppen. Online-Schuldencheck ** bietet hierzu eine unverbindliche, kostenlose Ersteinschätzung.

Ruhendstellung bzw. vorübergehende Aufhebung der Lohnpfändung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers

Lohnpfändung aufheben: Ein Antrag ist hierfür nicht vorgesehen. Bieten Sie stattdessen dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung an.
Lohnpfändung aufheben: Ein Antrag ist hierfür nicht vorgesehen. Bieten Sie stattdessen dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung an.

Will der Gläubiger das Arbeitseinkommen seines Schuldners pfänden, beantragt er hierfür beim Vollstreckungsgericht einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB). Diesen Beschluss stellt er an den Arbeitgeber seines Schuldners zu. Dieser ist ab Zustellung als Drittschuldner verpflichtet, den pfändbaren Lohn direkt an den Gläubiger zu überweisen.  

Normalerweise läuft eine Lohnpfändung so lange, bis sämtliche Schulden getilgt sind. Das Gesetz sieht keine ausdrückliche Möglichkeit vor, eine einmal begonnene Lohnpfändung aufheben bzw. ruhend stellen zu lassen.

Allerdings gilt in der Zwangsvollstreckung die Dispositionsmaxime. Nach diesem Grundsatz entscheiden die Parteien selbst über den Beginn, die Durchführung und die Beendigung des Vollstreckungsverfahrens. Sie können darüber also frei disponieren. Demnach ist es also möglich, dass der Gläubiger die Gehaltspfändung vorübergehend ruhend stellt, wenn der Schuldner seine Zahlungsbereitschaft signalisiert und z. B. eine Ratenzahlung anbietet.

Doch Vorsicht! Ruhendstellung heißt nicht, dass der Gläubiger die Lohnpfändung endgültig aufheben lässt. Denn dann würde er seine Rangstelle verlieren und andere Gläubiger könnten ihm mit der Pfändung zuvorkommen. Bei einer vorläufigen Aussetzung hingegen (Ruhendstellung) wird der Arbeitgeber gebeten, die Überweisungen an den Gläubiger vorerst einzustellen. Kommt der Schuldner der Ratenzahlungsvereinbarung nicht nach, wird die Lohnpfändung wieder aufgenommen und fortgesetzt. Zahlt der Schuldner pünktlich, endet die Lohnpfändung mit der letzten Rate.

Laut Bundesgerichtshof ist hierfür aber zwingend das Einverständnis des Drittschuldners erforderlich (BGH, Beschluss vom 2.12.2015, Az. VII ZB 42/14), um eine Konto- oder Lohnpfändung vorübergehend aufheben bzw. aussetzen zu können. Drittschuldner ist bei einer Pfändung von Arbeitseinkommen der Arbeitgeber, bei der Kontopfändung ist es die Bank.

Sollte der Arbeitgeber annehmen, dass sein Arbeitnehmer seine Schulden auch in Zukunft nicht bezahlen wird, könnte er sein Einverständnis verweigern. Dann wäre der Vollstreckungsgläubiger gezwungen, die Pfändung vollständig zurückzunehmen, falls er sich auf die Ratenzahlungsvereinbarung einlassen will. Das wird jedoch kaum geschehen, weil das Risiko für den Gläubiger viel zu groß wäre.

Das Thema “Aufhebung einer Lohnpfändung” ist sehr komplex. Auf Online-Schuldenanalyse ** besteht hierzu die Möglichkeit einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.

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Lohnpfändung aufheben oder beenden: Was Schuldner wissen müssen
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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3 Gedanken zu „Lohnpfändung aufheben oder beenden: Was Schuldner wissen müssen

  1. FRAU L

    Guten Tag ich möchte gerne meine lohnpfändung auf heben lassen und eine Ratenzahlung beantragen geht das

  2. Finja S

    Ich habe Pfändung durch meine Krankenversicherung, es geht um 25.000 Euro Nachforderungen der Beiträge. Leider werden die Nachforderungen in 2000 Euro Schritten verpfändet. Nun habe ich Angst bei den etlichen Pfändungen, das mir mein Arbeitgeber irgenwann kündigt . Könnte auch höhere raten zahlen, als bei der Pfändung bei rauskommt. Leider lehnt dies die Krankenkasse strikt ab. Bitte helfen sie mir. Danke .

  3. Nadja

    Ich habe post bekommenvon von den Kreis von finanzbuchung als vollstreckungsbehörde das die mir pfändungsehr und Überweisungsverfügung machen wollen und dann habe ich noch ein brief gleichzeitig bekommen das mir pfändungs und überweisungsverfügung bekomme was kann mir passieren ich habe ein p konto. Darf meine zeitarbeitsfirma und der gläubiger mein ganzen lohn pfänden?

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