Das Wichtigste zu Mietschulden mit der Kaution verrechnen
Der Vermieter darf exakt die Summe einbehalten, die zur Deckung der offenen Forderungen nötig ist. Eine pauschale Einbehaltung ohne Begründung ist nicht zulässig. Mehr lesen Sie dazu hier.
Der Vermieter darf keine Kosten abziehen, die durch gewöhnliche Abnutzung der Wohnung entstehen. Auch Verwaltungskosten oder nicht belegbare Mängel dürfen nicht verrechnet werden. Eine Übersicht zu den Fakten, finden Sie hier.
Ja, nach Beendigung des Mietverhältnisses ist dies ein Weg, um offene Posten auszugleichen. Der Vermieter rechnet die Kaution inklusive Zinsen gegen die Schulden auf. Weitere Informationen haben wir hier zusammengefasst.
Nein. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung. Mietschulden entstehen erst, wenn die monatlich geschuldete Kaltmiete oder die Nebenkostenvorauszahlungen nicht fristgerecht gezahlt werden.
Inhalt
Bei Mietschulden Kaution einbehalten: Diese Voraussetzungen gelten

Es kommt im Leben immer mal vor, dass die Finanzen nicht ganz so mitspielen, wie man es sich wünscht. Wenn die Miete ausbleibt, stellt sich schnell die Frage: Kann man die Mietschulden mit der Kaution verrechnen? In diesem Ratgeber klären wir, was rechtlich möglich ist und worauf Mieter sowie Vermieter achten müssen.
Grundsätzlich dient die Mietkaution dem Vermieter als Sicherheit für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Doch darf der Vermieter die Kaution für Mietschulden einbehalten oder können Mieter ihre Rückstände einfach mit der Kaution begleichen? Hier muss man zwischen dem laufenden Mietverhältnis und dem Ende des Mietverhältnisses unterscheiden.
Während des Mietverhältnisses
Ein weit verbreiteter Irrtum ist das sogenannte „Abwohnen“ der Kaution. Mieter fragen sich oft: Kann man die Miete mit der Kaution bezahlen? Die Antwort lautet im Regelfall: Nein.
- Die Kaution muss während der gesamten Mietzeit als Sicherheit in voller Höhe zur Verfügung stehen.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietzahlung einzustellen, mit dem Verweis darauf, dass der Vermieter sich aus der Kaution bedienen könne.
Nach Ende des Mietverhältnisses

Sobald das Mietverhältnis beendet ist, sieht die Lage anders aus. Hier ist eine Verrechnung der Kaution mit Mietschulden gängige Praxis. Der Vermieter kann die Mietschulden von der Kaution abziehen, bevor er den Restbetrag an den ehemaligen Mieter auszahlt.
Das ist die eigentliche Funktion der Mietsicherheit. Die Kaution soll Verluste durch Mietschulden oder Schäden an der Mietsache abdecken. Wollen Vermieter die Mietschulden mit der Kaution verrechnen, muss das Mietverhältnis also beendet sein. Bleibt von der Kaution nach Abzug der Schulden und anderen Kosten etwas übrig, ist diese nebst Zinsen an den Mieter auszuzahlen.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Darf der Vermieter die Kaution einbehalten bei Mietschulden? | Ja, nach Ende des Mietverhältnisses ist dies zulässig. |
| Darf die Kaution für Mietschulden verwendet werden? | Ja, sie dient zur Absicherung genau solcher Forderungen. |
| Kann man die letzte Miete einfach nicht zahlen? | Nein, dies stellt eine Vertragsverletzung dar. |

Wichtiger Hinweis: Auch wenn eine Verrechnung am Ende möglich ist, sollten Mieter das Gespräch suchen. Eigenmächtige Kürzungen können zu Mahnkosten oder im schlimmsten Fall zur Kündigung führen.
Mieter können auch aktiv darum bitten, dass Vermieter Mietschulden mit der Kaution verrechnen und ihre Zustimmung zur Verrechnung erteilen. Wollen sie das schriftlich tun, können sie dafür die folgende Vorlage verwenden.
Hinweis: Diese Vorlage dient der Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifel ist es ratsam, einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht zu konsultieren.
Absender:
[Mieter Vorname Nachname]
[Mieter Straße Hausnummer]
[Mieter PLZ Ort]
Empfänger: [Name des Vermieters / der Hausverwaltung]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Ort, Datum]
Betreff: Verrechnung der Mietkaution mit bestehenden Mietschulden für das Mietobjekt [Adresse der Wohnung]
Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Vermieters],
da unser Mietverhältnis zum [Datum des Vertragsendes] endet, wende ich mich bezüglich der noch offenen Mietzahlungen für den Zeitraum [Monat/Jahr] an Sie.
Ich schlage vor, dass wir die bestehenden Mietschulden mit der Kaution verrechnen. Nach meinen Unterlagen belaufen sich die Rückstände auf [Betrag in Euro]. Ich erteile Ihnen hiermit ausdrücklich die Zustimmung, diesen Betrag von der hinterlegten Mietkaution (inklusive der angefallenen Zinsen) einzubehalten.
Durch diese Verrechnung der Kaution mit den Mietschulden können wir das Mietverhältnis zeitnah und ohne weiteren bürokratischen Aufwand abschließen.
Bitte bestätigen Sie mir kurz schriftlich oder per E-Mail, dass Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind und die Kaution für die Mietschulden einbehalten. Sollte nach dem Abzug der Rückstände ein Restbetrag der Kaution bestehen, überweisen Sie diesen bitte auf mein folgendes Konto:
IBAN: [IBAN Mieter]
BIC: [BIC Mieter]
Bank: [Name der Bank]
Vielen Dank für Ihr Verständnis und die bisherige Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift Mieter]

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