Das Wichtigste zur Schuldnerberatung für Hartz-4-Empfänger
- Dient der Schuldenabbau der Eingliederung in den Arbeitsmarkt, kann für die nötige Schuldnerberatung das Jobcenter die Kostenübernahme bewilligen.
- Für die anwaltliche Schuldnerberatung besteht zudem die Möglichkeit der Beratungshilfe.
- Kostenlose, gemeinnützige Beratungen haben leider meist recht lange Wartelisten.
- Auch eine Privatinsolvenz ist unter Umständen möglich.
Inhalt
Schulden abbauen bei Hartz-4-Bezug

Schuldnerberatung – durchs Jobcenter bezahlt? In einigen Fällen ist das möglich.
In dieser Situation würden sich viele Hartz-4-Empfänger nur allzu gern kompetente Hilfe holen, wissen jedoch nicht, wie sie die Kosten wiederum aufbringen sollen – ein Teufelskreis. Daher kann für die Schuldnerberatung beim Jobcenter eine Kostenübernahme beantragt werden.
Die Kostenübernahme für eine Schuldnerberatung durch das Jobcenter basiert dabei auf § 16 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II). Bei der Beantragung sollten Schuldner daher argumentieren, dass der Abbau ihrer Schulden der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient.
Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid
Wurde die Schuldnerberatung nicht vom Jobcenter bewilligt, erfolgt hierüber ein entsprechender Bescheid. Gegen diesen kann der betroffene Hartz-4-Empfänger wiederum schriftlich Einspruch einlegen.
Der Widerspruch zwingt das Jobcenter, den Vorgang erneut zu prüfen. Falls es zu keiner anderen Schlussfolgerung kommt, steht es dem Schuldner zudem offen, Klage vor dem Sozialgericht einzureichen.
Anwaltliche Schuldnerberatung: Beratungshilfe

Mittels der Beratungshilfe kann die anwaltliche Schuldnerberatung auch bei Hartz-4-Bezug bezahlt werden.
Die Beratungshilfe ermöglicht auch einkommensschwachen Personen juristische Beratung in außergerichtlichen Angelegenheiten. So ist es auch als Hartz-4-Empfänger möglich, den außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern durchzuführen, der vor einer Privatinsolvenz gesetzlich vorgeschrieben ist.
Kostenlose Schuldnerberatungen
Eine andere Möglichkeit ist die kostenlose Schuldnerberatung, die das Jobcenter nicht durch entsprechende Bewilligungen fördern muss. Vor allem gemeinnützige und karitative Organisationen wie die Caritas, aber auch kommunale Stellen haben kostenlose Beratungsangebote.
Nachteil dieser Schuldnerberatungen sind die mitunter monatelangen Wartezeiten aufgrund des allgemeinen Andrangs. So viel Zeit haben jedoch die wenigstens Schuldner, wenn die akute Zahlungsunfähigkeit droht.

Die Schuldnerberatung für Hartz-4-Empfänger kann die Jobchancen verbessern.
Letzter Ausweg Privatinsolvenz?
Auch als Alg-2-Empfänger ist es möglich, eine Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung zu durchlaufen.
Dafür bedarf es jedoch
- des bereits angesprochenen gescheiterten Einigungsversuchs mit den Gläubigern sowie
- genügend Vermögen, um zumindest die Kosten der Privatinsolvenz zu decken.