Nachlassinsolvenzverfahren: Was Erben wissen sollten!

Das Wichtigste zum Nachlassinsolvenzverfahren

Was ist ein Nachlassinsolvenzverfahren?

Mit dem Nachlassinsolvenzverfahren vermeiden Erben, dass sie mit ihrem Privatvermögen für die Schulden des Verstorbenen (Nachlassverbindlichkeiten) haften.

Wann wird so ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet?

Eingeleitet wird das Verfahren nur, wenn die Erben einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellen und wenn ein Eröffnungsgrund vorliegt, also die (drohende) Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung des Nachlasses.

Wie gelangen die Gläubiger des Verstorbenen an ihr Geld?

Die Nachlassgläubiger müssen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Hierzu wenden sie sich an den Insolvenzverwalter.

Was ist ein Nachlassinsolvenzverfahren?

Wie lange dauert ein Nachlassinsolvenzverfahren?
Wie lange dauert ein Nachlassinsolvenzverfahren?

Mit dem Tod eines Erblassers geht sein Vermögen auf seine Erben, welche entweder aus der gesetzlichen Erbfolge oder einem Testament bzw. Erbvertrag hervorgehen, über. Dabei muss der Nachlass nicht immer einen finanziellen Segen darstellen, denn nicht selten beinhaltet der Nachlass auch Schulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Damit der Erbe für die Schulden des Verstorbenen nicht mit seinem eigenen Vermögen haftet muss und dadurch die Gefahr einer Überschuldung droht, besteht die Möglichkeit, ein Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen. Denn Ziel der Nachlassinsolvenz ist die Haftungsbeschränkung auf den Nachlass und somit die Sicherung des Privatvermögens.

In Gang gesetzt wird ein Nachlassinsolvenzverfahren durch einen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht. Dabei handelt es sich in der Regel um das Amtsgericht, welches für den Bezirk, in welchem der Verstorbene zuletzt wohnte, verantwortlich ist. Für den Antrag beim Nachlassinsolvenzfahren gilt eine Frist von zwei Jahren, diese beginnt mit der Annahme der Erbschaft. Danach ist ein solches Insolvenzverfahren in den meisten Fällen verwirkt.

Beim Nachlassinsolvenzverfahren ist die Dauer nicht durch gesetzliche Vorgaben geregelt. Vielmehr kommt es im Einzelfall unter anderem darauf an, wie viele offene Verbindlichkeiten und Gläubiger existieren.

Nachlassinsolvenzverfahren: Der Ablauf im Detail

Um ein Nachlassinsolvenzverfahren in die Wege zu leiten, ist zuallererst ein entsprechender Antrag beim zuständigen Nachlassgericht zu stellen. Dieses prüft den Antrag anschließend auf seine Zulässigkeit. Dabei kommt es vor allem darauf an, ob die Ansprüche gegen den Nachlass auch tatsächlich begründet sind. Zudem klärt das Insolvenzgericht bereits zu diesem Zeitpunkt, ob der Nachlass noch die Mittel umfasst, um die Kosten für das Nachlassinsolvenzverfahren zu begleichen.

Nachlassinsolvenzverfahren: Eine Restschuldbefreiung erfolgt in diesem Fall nicht.
Nachlassinsolvenzverfahren: Eine Restschuldbefreiung erfolgt in diesem Fall nicht.

Beinhaltet der Nachlass genügend Vermögenswerte, um die Verfahrenskosten abzudecken, eröffnet das Insolvenzgericht durch einen Beschluss das Insolvenzverfahren über den Nachlass. Darüber hinaus setzt das Gericht einen Insolvenzverwalter ein. Dieser nimmt das Vermögen in Besitz und verwahrt dieses während des gesamten Nachlassinsolvenzverfahrens. Die Erben können von der Eröffnung an somit nicht mehr über den Nachlass verfügen.

Anschließend beginnt die eigentliche Arbeit des Insolvenzverwalters im Nachlassinsolvenzverfahren. Dazu zählt unter anderem die Herausgabe aller Gegenstände, welche nicht zum Eigentum des Erblassers gehörten. Zudem muss er das gesamte vorhandene Vermögen erfassen und ggf. verwerten.

Wollen Gläubiger des Erblassers Ansprüche geltend machen, müssen sich diese an den Insolvenzverwalter wenden und entsprechende Forderungen anmelden. Denn zu seinen Aufgaben zählt auch die Prüfung solcher Forderungen und ggf. die Feststellung in der Insolvenztabelle. Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmern gelten bei einem Nachlassinsolvenzverfahren allerdings als nachrangig.

Konnte der Insolvenzverwalter durch die Verwertung der Insolvenzmasse ein Plus erwirtschaften, erfolgen Zahlungen an die berechtigten Gläubiger. Nach der sogenannten Schlussverteilung ist das Nachlassinsolvenzverfahren beendet.

Achtung! Ein Nachlassinsolvenzverfahren verursacht hohe Kosten. Daher eröffnen die zuständigen Insolvenzgerichte diese nur, wenn davon auszugehen ist, dass zumindest die Verfahrenskosten abgesichert sind. Die Kosten für ein Insolvenzverfahren beinhalten unter anderem die Gebühren des Gerichts und die Vergütung des Insolvenzverwalters.

Wann ist ein Nachlassinsolvenzverfahren sinnvoll?

Nachlassinsolvenzverfahren oder Erbausschlagung? Der jeweilige Einzelfall entscheidet!
Nachlassinsolvenzverfahren oder Erbausschlagung? Der jeweilige Einzelfall entscheidet!

Nachdem Sie von Ihrer Stellung als Erbe erfahren haben, bleiben Ihnen laut Gesetz sechs Wochen Zeit, um den Nachlass hinsichtlich einer Überschuldung zu prüfen. Stellen Sie dabei fest, dass beim Nachlass vermutlich die Schulden überwiegen, haben Sie unter anderem folgende Optionen: Erbausschlagung oder Nachlassinsolvenzverfahren.

Durch die Erbausschlagung verzichten Sie auf Ihr Erbrecht und entgehen dadurch gleichzeitig auch der Erbenhaftung. Eine entsprechende Erklärung müssen Sie dabei in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach der Kenntnis des Erbfalls bzw. Erbanspruches abgeben.

Haben Sie diese Frist verpasst oder sind Sie sich unschlüssig, ob nicht doch positive Vermögenswerte existieren, können Sie alternativ ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen. Welche Option für Ihren jeweiligen Einzelfall am besten geeignet ist, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Insolvenzrecht oder Erbrecht erörtern.

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Nachlassinsolvenzverfahren: Was Erben wissen sollten!
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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

19 Gedanken zu „Nachlassinsolvenzverfahren: Was Erben wissen sollten!

  1. Michaela

    Hallo.

    Ich habe seitdem Tod meiner Mutter keinen Kontakt mehr zur meinem Vater. Mein Vater hat damals das Erbe meiner Mutter angenommen. Er hat sehr hohe Schulden geerbt. Ich habe es damals ausgeschlagen.

    Meine Frage ist nun, da ich keinen Kontakt zur meinem Vater habe werde ich wahrscheinlich auch nicht erfahren, wenn er verstirbt. WIe kann ich denn da das Erbeausschlagen? Werde ich vom Amtsgericht benachrichtigt?

  2. Nicole S.

    Hallo!

    Vater ist letztes Jahr gestorben. Erbe wurde nicht ausgeschlagen (ja, das war doof). Er hatte mit seiner Frau (meine Mutter) ein gemeinsames Konto mit einem Kredit. Kredit liegt zum jetzigen Zeitpunkt wohl bei knapp 18.000 Euro und läuft bis 2028.

    Jetzt treten meine Brüder und ich als Erben an und die Bank verlangt Rückzahlung der Raten. Die Schuld wird auf alle 4 (Brüder, ich, Mutter) verteilt. Ich selbst bin Auszubildende, kann also diesen Raten nicht nachkommen.

    Können wir mit einem Nachlassinsolvenzverfahren Erfolg erreichen? Bzw. greift das überhaupt hier?

    Wie sieht es aus, wenn meine Mutter in Privatinsolvenz geht? Geht dann der gesamte Kredit in die Insolvenzmasse?

    Liebe Grüße

  3. Tina

    Hallo, ich brauche bitte Hilfe.
    Mein Sohn ist ums Leben gekommen, war noch in der Ausbildung. Wir konnten keinen klaren Gedanken fassen und haben das Erbe nicht ausgeschlagen. Wir haben viele Kosten beglichen und haben jetzt gemerkt – wir kommen NICHT klar. Das Leasing des Autos macht uns so riesige Probleme das wir nicht wissen was wir machen sollen.
    Was muss an Geld da sein um ein Insolvenzverfahren zu beantragen?

  4. Sieglinde

    Insolvenzschuldner ist während der Wohlverhaltemsphase (Insolvenz seit 2015) verstorben. Zum Zeitpunkt des Ablebens gibt es keinerlei Vermögenswerte. Wird das Insolvenzgericht das Verfahren einstellen?

    1. Frank

      Guten Tag ich habe eine Frage und zwar ist von meiner Frau der Vater zu dem sie kein Kontakt hatte im April 2018 verstorben. Weihnachten 2018 haben wir es durch Zufall erfahren aber nie Post bekommen deswegen nichts unternommen jetzt kam ein Brief das wir den Erbschein beantragen sollen weil ihr 1/4 vom Haus zu steht das Problem ist der Rest sind alles Schulden. Wir wollten es ausschlagen aber die Frau vom Finanzamt meinte das geht nur bis 6 Wochen nach dem Tod wurden aber jetzt erst das 1. Mal schriftlich benachrichtigt. Nun meine Frage kann mann es jetzt noch ausschlagen oder muss mann es annehmen

  5. Markus

    Hallo liebes Team von der Schuldnerberatung,

    wir, drei Erben sind momentan in einem Erbscheinverfahren nachdem die Frist zur Ausschlagung leider verpasst wurde. Zwei Erben wollen an der Nachlassinsolvenz teilhaben. Ein Erbe beharrt auf seine verspätete Ausschlagungerklärung.

    Wie wirkt sich generell eine erfolgreiche Nachlassinsolvenzverfahren auf das Erbe der einzelnen aus, insbesondere auf derer aus, welche nicht an dem Verfahren teilhaben möchten und/oder womöglich doch aus diversen Gründen einen verschuldeten Nachlass erben möchten. Werden die gesamten Schulden (Alle Erbteile aller Erben)vom Privatvermögen getrennt oder ist es möglich das eine Partei trotz erfolgreicher Nachlassinsolvenz seinen Teil des Nachlasses incl. Schulden erben kann bzw. deren Erbteil nicht von der Insolvenz betroffen ist?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    gruß
    M

  6. Holger

    Was passiert denn, wenn das Nachlassinsolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wird? Bleibt man dann endgültig als Erbe auf den Schulden sitzen? Das würde doch dem gewünschten Schutz des Erben widersprechen. Gerade in den Fällen, in denen der Erblasser nichts als Schulden hinterlässt, wäre dieser Schutz für Erben, die es nicht so „dicke“ haben, doch besonders wichtig.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Holger,

      in diesem Fall haben Sie die Option, die Befriedigung von Nachlassgläubigern, die über den Nachlass hinausgeht, mittels Dürftigkeitseinrede zu verweigern.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  7. Gudrun S.

    Erbausschlagung, bei verschuldetem Erblasser, für zu Betreuenden – wo erfahre ich die Höhe der Schulden, da Betreuungsgericht dies
    wissen möchte

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Gudrun,

      Sie müssen in der Regel selbst die entsprechenden Informationen einholen, z. B. bei Banken und Ämtern.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. Andreas B.

    Was passiert, wenn ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber der Nachlass nicht ausreicht, die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken? Eine Vorschussleistung ist nicht möglich.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Andreas,

      reichen die Mittel nicht aus, kann das Nachlassinsolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Magdalena

    Erbausschlagung wurde fristgerecht notariell beglaubigt, allerdings zu spät beim Amtsgericht eingereicht. Schon zu diesem Zeitpunkt könnte und wollte niemand Aufschlüsse überlas Erbe geben, verschuldet ja, aber wie hoch? Heute kam die erste Forderung eines Gläübigers über 3700€, zahlbar innerhalb 8 Tagen. Es ist nicht bekannt, ob noch mehr Forderungen kommen. Beglichen werden können die Schulden vom unfreiwilligen Erben nicht. Was ist zu tun?
    Gruß M.M.

  10. Fuchs

    Habe mit der Firma des Erblassers im November 2017 einen Vertrag geschlossen,eine Anzahlungin Höhe von 6655,00EUR geleistet und wie vereinbart am 02.05.2018 den zu bearbeitenden Gegenstand in der Firma übergeben. Fertigstellung sollte ende Mai 2018 sein. Nachdenm ende Juni keine Reaktion auf meine Anfragen erfolgt ist, eerhielt ich im August September die Nachricht das der Firmeninhaber verstorben ist. Habe mich dann an das zuständige Nachlaßgericht mit der Bitte um Mitteilung der Erben gebeten, Antwort „derzeit läuft ein Ausschlagungsverfahren“.. Nach einigem hin und her wurde dann vom Amtsgericht mitgeteilt das am 19.12.2018 ein Nachlassverwalter mit den Wirkungskreisen „Sicherung und Verwaltung des Nachlasses“, Ermittlung der Erben“ angeordnet. Ferner wurde mitgeteilt das der mögliche Aussonderungsanspruch über das Insolvenzverfahren geregelt werden muß.
    Unterdessen kam eine weitere Mitteilung „Eine Erstattung etwaiger Anzahlungenist im derzeitigen Stadiumeines vorläufigenNachlassinsolvenzverfahren nicht möglich .Gemäß §38 InsO erhalten diese Gläubiger allerdings nur eine Quote aus dem Überschuß der erwirtschateten Masse, i.d.Regel nicht den vollen Betrag,meistens eine relativ geringere Quote. Nach meiner Auffassung gehört allerdings meine Anzahlung nicht zum Nachlass, da der Auftrag nicht ausgeführt wurde und der Betrag somit noch immer mein Eigentum ist. Ich würde mich über eine entsprechende Antwort Ihrerseits freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    H.Fuchs

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo H.,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt sollte die Unterlagen prüfen. Er kann die Sachlage dann genau einschätzen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. Martin

    Der Erblasser ist im Mail 2016 verstorben, ich trat das Erbe an. Im Oktober 2018 bekam ich einen Brief von einem Inkassobüro welches eine Bank vertritt. Es liegt ein Noterielles Schulanerkenntnis vor. Das Erbe seinerzeit waren 12.000€. Der Erblasser hat zu Lebzeiten immer gesagt, dass er keinerlei Schulden hat. Er zeigte auch immer das Sparbuch mit den 12.000€. Nun will das Inkassobüro 110.000€ plus Zinsen. Das Schuldanerkenntnis ist von 1989.
    Was kann ich tun? Die Zweijahresfrist ist abgelaufen?!
    Viele Grüße
    Martin

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Martin,

      ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Christine P.

    Was muss einem Nachlassinsolvenzantrag beigelegt werden? Habe schon die erste Forderung eines Gläubigers der Verstorbenen erhalten.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Christine,

      das zuständige Insolvenzgericht kann Ihnen bei der Antragsstellung helfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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