Das Wichtigste zu bei Scheidung bestehenden Schulden
- Allein eingegangene Schulden werden bei einer Scheidung in aller Regel nicht aufgeteilt. Eine Haftung des anderen Ehepartners besteht normalerweise nicht.
- Anders stellt sich die Lage bei gemeinsamen Schulden und anstehender Scheidung dar. Diese werden meist hälftig geteilt.
- Ausnahmen können ggf. bei eheprägenden Schulden und Ehen mit einem Alleinverdiener bestehen.
Inhalt
Schulden nach der Trennung: gemeinsame vs. Einzelschulden

Schulden werden bei einer Scheidung nur geteilt, wenn diese gemeinsam gemacht wurden.
Prinzipiell werden Verbindlichkeiten in sogenannte Einzel- und gemeinsame Schulden bei einer Trennung unterschieden. Während Einzelschulden lediglich eine Partei betreffen, sind gemeinsame Schulden zusammen eingegangen worden. In der Regel ist ausschlaggebend, wer den Vertrag unterschrieben hat – nur ein Ehepartner oder beide?
Alleinige Schulden des Ehegatten
Allein eingegangene Schulden sind bei Scheidung normalerweise nicht betroffen. Diese müssen im Rahmen der Vereinbarungen mit dem Gläubiger weiterhin allein getilgt werden, wie es bereits vor der Trennung der Fall war.
Die Haftung für Schulden des Ehegatten liegt daher erst einmal in dessen Verantwortung. Lediglich sogenannte eheprägende Schulden können eine Ausnahme darstellen. Dabei handelt es sich nach § 1357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs, die beiden Ehepartnern angelastet werden können – etwa Stromverträge oder Hausratsversicherungen.
Gemeinsame Schulden nach einer Trennung: Verfahrensweise
Gemeinsame Schulden, die bei einer Scheidung noch bestehen, werden im Güterstand der Zugewinngemeinschaft normalerweise hälftig aufgeteilt. Zahlt nur einer der Ehepartner nach der Scheidung die Schulden, etwa fürs Haus, zurück, so kann er den halben Betrag in Form einer Ausgleichszahlung von seinen Ex-Partner verlangen.
Dies gilt jedoch nur, sofern die Ehepartner bereits getrennte Haushalte führen. Ist dies nicht der Fall, wird angenommen, dass beide Eheleute bereits einen Beitrag zur gemeinsamen Lebensführung leisten, der nicht aufgerechnet werden kann. Eine Ausgleichszahlung für Schulden bei einer Scheidung ist dann in der Regel nicht möglich.
Schulden bei Einverdienerehen

Scheidung und Schulden: Nicht immer erfolgt die hälftige Teilung bei Einverdienerehen, wenn einer den Haushalt macht.
Denn wenn ein Partner den Haushalt führt, während der andere einer Erwerbsarbeit nachgeht, steht die Haushaltsführung dem Erwerbseinkommen gleich. Eine Ausgleichszahlung gebührt dem alleinig tilgenden Ehepartner rechtlich dann meist nicht. Bei Doppelverdienerehen ist die Rechtsprechung hingegen der Meinung, dass Ausgleichszahlungen durchaus in Frage kommen können.