Pfändungsfreigrenze für 2023 und 2024: Kostenloser Rechner

Das Wichtigste zur Pfändungsfreigrenze

Wozu dient die Pfändungsfreigrenze?

Um dem Schuldner ein Existenzminimum zu sichern, legt der Gesetzgeber bestimmte Pfändungsfreibeträge fest. Das ist der unpfändbare Geldbetrag, der dem Schuldner z. B. bei einer Lohnpfändung verbleiben muss.

Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze?

Die Höhe dieser Grenze richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Schuldners sowie dessen bestehenden Unterhaltspflichten. Für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten liegt diese laut der neuen Pfändungstabelle aktuell bei mindestens 1.409,99 Euro (Stand: 1.7.2023).

Wie ermittle ich den konkreten mir zustehenden Pfändungsfreibetrag?

Schuldner können die für sie geltende Pfändungsfreigrenze anhand der Pfändungstabelle ermitteln, die sie z. B. von der Schuldnerberatung ausgehändigt bekommen.

Kurz & Knapp im Video: Der Pfändungsfreibetrag

Was ist der Pfändungsfreibetrag und wie hoch fällt dieser aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist der Pfändungsfreibetrag und wie hoch fällt dieser aus? Die Antwort gibt es im Video!

Weitere Ratgeber zur Pfändungsfreigrenze

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Wie und wo ist die Pfändungsschutzgrenze geregelt?

Wie hoch ist die Pfändungsgrenze? Der Pfändungsfreibetrag ist in § 850c Absatz 1 Satz 1 ZPO geregelt.
Wie hoch ist die Pfändungsgrenze? Der Pfändungsfreibetrag ist in § 850c Absatz 1 Satz 1 ZPO geregelt.

Wenn Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben und eine Gehaltspfändung beantragen, muss trotzdem sichergestellt werden, dass dem betroffenen Schuldner ein Existenzminimum verbleibt und er seinen Unterhaltspflichten nachkommen kann.

Außerdem soll nicht die Allgemeinheit für dessen Schulden einstehen, indem die verschuldete Person aufgrund der Pfändung auf Sozialleistungen angewiesen ist.

Aus diesen Gründen sieht § 850c Absatz 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) einen Pfändungsfreibetrag (auch Pfändungsfreigrenze genannt) vor. In Höhe dieser Beträge ist das Arbeitseinkommen des Schuldners unpfändbar.

Die jeweils aktuelle Pfändungsfreigrenze können Schuldner in der Pfändungstabelle nachsehen, einer Anlage zu § 850c ZPO. Sie legt die jeweils geltende Pfändungsfreigrenze für das monatliche Arbeitseinkommen fest. Diese Tabelle wird amtlich festgelegt und jährlich angepasst.

Die dort festgeschriebenen Beträge stehen dem Schuldner zur freien Verfügung, um seine laufenden Lebenshaltungskosten für Essen, Miete, Strom usw. abzudecken.

Gläubiger dürfen nur das Einkommen pfänden, das oberhalb dieser Grenze liegt. Haben Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Pfändungsfreibetrag, können Sie sich auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** kostenlos und unverbindlich dazu beraten lassen.

Pfändungsfreibetrag berechnen – Wie hoch ist der jeweilige Pfändungsfreibetrag?

Und wie hoch ist die Pfändungsgrenze im Einzelfall? Die Pfändungsschutzgrenze bzw. der Betrag des unpfändbaren Einkommens hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Zunächst ist die Höhe des bereinigten Nettoeinkommens des Schuldners ausschlaggebend.
  • Auch die Frage, gegenüber wie vielen Personen der Schuldner gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, beeinflusst die Pfändungsfreigrenze. Wenn Sie verheiratet sind und Kinder haben, gilt für Sie ein anderer Betrag als für Alleinstehende.

Die Pfändungsfreigrenze gilt auch bei Privatinsolvenz. Auch insolventen Personen soll ein gewisser Betrag zur Sicherung ihrer Existenz verbleiben, damit er weiterhin ihren Unterhaltspflichten nachkommen können.

Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze für Rentner? Und wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze für ein Ehepaar? Welcher Pfändungsfreibetrag steht mir mit Kind zu? Um all diese Fragen beantworten zu können, müssen Sie zuerst das zugrunde liegende Nettoeinkommen ermitteln und anschließend die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen.

Hier einige Beispiele aus der aktuellen Pfändungstabelle (Stand: 1.7.2023):

  • Für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten beträgt der Pfändungsfreibetrag  bis 1.409,99 Euro.
  • Ein Schuldner, der einer anderen Person gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist (z. B. eine alleinstehende Mutter mit Kind), darf bis zu 1.939,99 Euro Netto-Einkommen behalten.
  • Muss der Schuldner zwei Personen Unterhalt leisten, liegt die Grenze bei 2.229,99 Euro.

Können Betroffene die Pfändungsfreigrenze erhöhen?

Nimmt der Schuldner Kindergeld an, kann der Pfändungsfreibetrag erhöht werden.
Nimmt der Schuldner Kindergeld an, kann der Pfändungsfreibetrag erhöht werden.

Schuldner, die z. B. von einer Kontopfändung betroffen sind, können den Pfändungsbeitrag erhöhen, sodass ihnen mehr Geld verbleibt als nur der Grundbetrag.

Eine Erhöhung der Pfändungsgrenze ist in folgenden Fällen möglich:

  • Die Pfändungsfreigrenze steigt automatisch, wenn Unterhalt gezahlt werden muss.
  • Auch wenn der Schuldner Kindergeld annimmt, kann der Freibetrag erhöht werden.
  • Dies gilt auch bei einer Bedarfsgemeinschaft, wenn der Schuldner nach den sozialrechtlichen Regelungen Leistungen für Personen annimmt, denen gegenüber er nicht unterhaltspflichtig ist oder
  • wenn der Schuldner z. B. für die Kosten einer Klassenfahrt einmalige Sozialleistungen erhält.

Benötigen Sie weitere Informationen dazu, wie Sie Ihren Freibetrag erhöhen können, haben Sie die Möglichkeit, sich an dieser Stelle ** kostenlos und unverbindlich beraten zu lassen.

Aktuelle Pfändungstabelle

Gültig: 1.7.2023 – 30.6.2024

monatl. NettolohnPfänd­barer Be­trag nach An­zahl der unter­halts­be­rech­tig­ten Per­so­nen
von ... €bis ... €01234ab 5
01409,99000000
1410,001419,995,4000000
1420,001429,9912,4000000
1430,001439,9919,4000000
1440,001449,9926,4000000
1450,001459,9933,4000000
1460,001469,9940,4000000
1470,001479,9947,4000000
1480,001489,9954,4000000
1490,001499,9961,4000000
1500,001509,9968,4000000
1510,001519,9975,4000000
1520,001529,9982,4000000
1530,001539,9989,4000000
1540,001549,9996,4000000
1550,001559,99103,4000000
1560,001569,99110,4000000
1570,001579,99117,4000000
1580,001589,99124,4000000
1590,001599,99131,4000000
1600,001609,99138,4000000
1610,001619,99145,4000000
1620,001629,99152,4000000
1630,001639,99159,4000000
1640,001649,99166,4000000
1650,001659,99173,4000000
1660,001669,99180,4000000
1670,001679,99187,4000000
1680,001689,99194,4000000
1690,001699,99201,4000000
1700,001709,99208,4000000
1710,001719,99215,4000000
1720,001729,99222,4000000
1730,001739,99229,4000000
1740,001749,99236,4000000
1750,001759,99243,4000000
1760,001769,99250,4000000
1770,001779,99257,4000000
1780,001789,99264,4000000
1790,001799,99271,4000000
1800,001809,99278,4000000
1810,001819,99285,4000000
1820,001829,99292,4000000
1830,001839,99299,4000000
1840,001849,99306,4000000
1850,001859,99313,4000000
1860,001869,99320,4000000
1870,001879,99327,4000000
1880,001889,99334,4000000
1890,001899,99341,4000000
1900,001909,00348,4000000
1910,001919,99355,4000000
1920,001929,99362,4000000
1930,001939,99369,4000000
1940,001949,99376,404,980000
1950,001959,99383,409,980000
1960,001969,99390,4014,980000
1970,001979,99397,4019,980000
1980,001989,99404,4024,980000
1990,001999,99411,4029,980000
2000,002009,99418,4034,980000
2010,002019,99425,4039,980000
2020,002029,99432,4044,980000
2030,002039,99439,4049,980000
2040,002049,99446,4054,980000
2050,002059,99453,4059,980000
2060,002069,99460,4064,980000
2070,002079,99467,4069,980000
2080,002089,99474,4074,980000
2090,002099,99481,4079,980000
2100,002109,99488,4084,980000
2110,002119,99495,4089,980000
2120,002129,99502,4094,980000
2130,002139,99509,4099,980000
2140,002149,99516,40104,980000
2150,002159,99523,40109,980000
2160,002169,99530,40114,980000
2170,002179,99537,40119,980000
2180,002189,99544,40124,980000
2190,002199,99551,40129,980000
2200,002209,99558,40134,980000
2210,002219,99565,40139,980000
2220,002229,99572,40144,980000
2230,002239,99579,40149,982,38000
2240,002249,99586,40154,986,38000
2250,002259,99593,40159,9810,38000
2260,002269,99600,40164,9814,38000
2270,002279,99607,40169,9818,38000
2280,002289,99614,40174,9822,38000
2290,002299,99621,40179,9826,38000
2300,002309,99628,40184,9830,38000
2310,002319,99635,40189,9834,38000
2320,002329,99642,40194,9838,38000
2330,002339,99649,40199,9842,38000
2340,002349,99656,40204,9846,38000
2350,002359,99663,40209,9850,38000
2360,002369,99670,40214,9854,38000
2370,002379,99677,40219,9858,38000
2380,002389,99684,40224,9862,38000
2390,002399,99691,40229,9866,38000
2400,002409,99698,40234,9870,38000
2410,002419,99705,40239,9874,38000
2420,002429,99712,40244,9878,38000
2430,002439,99719,40249,9882,38000
2440,002449,99726,40254,9886,38000
2450,002459,99733,40259,9890,38000
2460,002469,99740,40264,9894,38000
2470,002479,99747,40269,9898,38000
2480,002489,99754,40274,98102,38000
2490,002499,99761,40279,98106,38000
2500,002509,99768,40284,98110,38000
2510,002519,99775,40289,98114,38000
2520,002529,99782,40294,98118,380,5800
2530,002539,99789,40299,98122,383,5800
2540,002549,99796,40304,98126,386,5800
2550,002559,99803,40309,98130,389,5800
2560,002569,99810,40314,98134,3812,5800
2570,002579,99817,40319,98138,3815,5800
2580,002589,99824,40324,98142,3818,5800
2590,002599,99831,40329,98146,3821,5800
2600,002609,99838,40334,98150,3824,5800
2610,002619,99845,40339,98154,3827,5800
2620,002629,99852,40344,98158,3830,5800
2630,002639,99859,40349,98162,3833,5800
2640,002649,99866,40354,98166,3836,5800
2650,002659,99873,40359,98170,3839,5800
2660,002669,99880,40364,98174,3842,5800
2670,002679,99887,40369,98178,3845,5800
2680,002689,99894,40374,98182,3848,5800
2690,002699,99901,40379,98186,3851,5800
2700,002709,99908,40384,98190,3854,5800
2710,002719,99915,40389,98194,3857,5800
2720,002729,99922,40394,98198,3860,5800
2730,002739,99929,40399,98202,3863,5800
2740,002749,99936,40404,98206,3866,5800
2750,002759,99943,40409,98210,3869,5800
2760,002769,99950,40414,98214,3872,5800
2770,002779,99957,40419,98218,3875,5800
2780,002789,99964,40424,98222,3878,5800
2790,002799,99971,40429,98226,3881,5800
2800,002809,99978,40429,98230,3884,5800
2810,002819,99985,40439,98234,3887,5800
2820,002829,99992,40444,98238,3890,581,580
2830,002839,99999,40449,98242,3893,583,580
2840,002849,991006,40454,98246,3896,585,580
2850,002859,991013,40459,98250,3899,587,580
2860,002869,991020,40464,98254,38102,589,580
2870,002879,991027,40469,98258,38105,5811,580
2880,002889,991034,40474,98262,38108,5813,580
2890,002899,991041,40479,98266,38111,5815,580
2900,002909,991048,40484,98270,38114,5817,580
2910,002919,991055,40489,98274,38117,5819,580
2920,002929,991062,40494,98278,38120,5821,580
2930,002939,991069,40499,98282,38123,5823,580
2940,002949,991076,40504,98286,38126,5825,580
2950,002959,991083,40509,98290,38129,5827,580
2960,002969,991090,40514,98294,38132,5829,580
2970,002979,991097,40519,98298,38135,5831,580
2980,002989,991104,40524,98302,38138,5833,580
2990,002999,991111,40529,98306,38141,5835,580
3000,003009,991118,40534,98310,38144,5837,580
3010,003019,991125,40539,98314,38147,5839,580
3020,003029,991132,40544,98318,38150,5841,580
3030,003039,991139,40549,98322,38153,5843,580
3040,003049,991146,40554,98326,38156,5845,580
3050,003059,991153,40559,98330,38159,5847,580
3060,003069,991160,40564,98334,38162,5849,580
3070,003079,991167,40569,98338,38165,5851,580
3080,003089,991174,40574,98342,38168,5853,580
3090,003099,991181,40579,98346,38171,5855,580
3100,003109,991188,40584,98350,38174,5857,580
3110,003119,991195,40589,98354,38177,5859,580,39
3120,003129,991202,40594,98358,38180,5861,581,39
3130,003139,991209,40599,98362,38183,5863,582,39
3140,003149,991216,40604,98366,38186,5865,583,39
3150,003159,991223,40609,98370,38189,5867,584,39
3160,003169,991230,40614,98374,38192,5869,585,39
3170,003179,991237,40619,98378,38195,5871,586,39
3180,003189,991244,40624,98382,38198,5873,587,39
3190,003199,991251,40629,98386,38201,5875,588,39
3200,003209,991258,40634,98390,38204,5877,589,39
3210,003219,991265,40639,98394,38207,5879,5810,39
3220,003229,991272,40644,98398,38210,5881,5811,39
3230,003239,991279,40649,98402,38213,5883,5812,39
3240,003249,991286,40654,98406,38216,5885,5813,39
3250,003259,991293,40659,98410,38219,5887,5814,39
3260,003269,991300,40664,98414,38222,5889,5815,39
3270,003279,991307,40669,98418,38225,5891,5816,39
3280,003289,991314,40674,98422,38228,5893,5817,39
3290,003299,991321,40679,98426,38231,5895,5818,39
3300,003309,991328,40684,98430,38234,5897,5819,39
3310,003319,991335,40689,98434,38237,5899,5820,39
3320,003329,991342,40694,98438,38240,58101,5821,39
3330,003339,991349,40699,98442,38243,58103,5822,39
3340,003349,991356,40704,98446,38246,58105,5823,39
3350,003359,991363,40709,98450,38249,58107,5824,39
3360,003369,991370,40714,98454,38252,58109,5825,39
3370,003379,991377,40719,98458,38255,58111,5826,39
3380,003389,991384,40724,98462,38258,58113,5827,39
3390,003399,991391,40729,98466,38261,58115,5828,39
3400,003409,991398,40734,98470,38264,58117,5829,39
3410,003419,991405,40739,98474,38267,58119,5830,39
3420,003429,991412,40744,98478,38270,58121,5831,39
3430,003439,991419,40749,98482,38273,58123,5832,39
3440,003449,991426,40754,98486,38276,58125,5833,39
3450,003459,991433,40759,98490,38279,58127,5834,39
3460,003469,991440,40764,98494,38282,58129,5835,39
3470,003479,991447,40769,98498,38285,58131,5836,39
3480,003489,991454,40774,98502,38288,58133,5837,39
3490,003499,991461,40779,98506,38291,58135,5838,39
3500,003509,991468,40784,98510,38294,58137,5839,39
3510,003519,991475,40789,98514,38297,58139,5840,39
3520,003529,991482,40794,98518,38300,58141,5841,39
3530,003539,991489,40799,98522,38303,58143,5842,39
3540,003549,991496,40804,98526,38306,58145,5843,39
3550,003559,991503,40809,98530,38309,58147,5844,39
3560,003569,991510,40814,98534,38312,58149,5845,39
3570,003579,991517,40819,98538,38315,58151,5846,39
3580,003589,991524,40824,98542,38318,58153,5847,39
3590,003599,991531,40829,98546,38321,58155,5848,39
3600,003609,991538,40834,98550,38324,58157,5849,39
3610,003619,991545,40839,98554,38327,58159,5850,39
3620,003629,991552,40844,98558,38330,58161,5851,39
3630,003639,991559,40849,98562,38333,58163,5852,39
3640,003649,991566,40854,98566,38336,58165,5853,39
3650,003959,991573,40859,98570,38339,58167,5854,39
3660,003669,991580,40864,98574,38342,58169,5855,39
3670,003679,991587,40869,98578,38345,58171,5856,39
3680,003689,991594,40874,98582,38348,58173,5857,39
3690,003699,991601,40879,98586,38351,58175,5858,39
3700,003709,991608,40884,98590,38354,58177,5859,39
3710,003719,991615,40889,98594,38357,58179,5860,39
3720,003729,991622,40894,98598,38360,58181,5861,39
3730,003739,991629,40899,98602,38363,58183,5862,39
3740,003749,991636,40904,98606,38366,58185,5863,39
3750,003759,991643,40909,98610,38369,58187,5864,39
3760,003769,991650,40914,98614,38372,58189,5865,39
3770,003779,991657,40919,98618,38375,58191,5866,39
3780,003789,991664,40924,98622,38378,58193,5867,39
3790,003799,991671,40929,98626,38381,58195,5868,39
3800,003809,991678,40934,98630,38384,58197,5869,39
3810,003819,991685,40939,98634,38387,58199,5870,39
3820,003829,991692,40944,98638,38390,58201,5871,39
3830,003839,991699,40949,98642,38393,58203,5872,39
3840,003849,991706,40954,98646,38396,58205,5873,39
3850,003859,991713,40959,98650,38399,58207,5874,39
3860,003869,991720,40964,98654,38402,58209,5875,39
3870,003879,991727,40969,98658,38405,58211,5876,39
3880,003889,991734,40974,98662,38408,58213,5877,39
3890,003899,991741,40979,98666,38411,58215,5878,39
3900,003909,991748,40984,98670,38414,58217,5879,39
3910,003919,991755,40989,98674,38417,58219,5880,39
3920,003929,991762,40994,98678,38420,58221,5881,39
3930,003939,991769,40999,98682,38423,58223,5882,39
3940,003949,991776,401004,98686,38426,58225,5883,39
3950,003959,991783,401009,98690,38429,58227,5884,39
3960,003969,991790,401014,98694,38432,58229,5885,39
3970,003979,991797,401019,98698,38435,58231,5886,39
3980,003989,991804,401024,98702,38438,58233,5887,39
3990,003999,991811,401029,98706,38441,58235,5888,39
4000,004009,991818,401034,98710,38444,58237,5889,39
4010,004019,991825,401039,98714,38447,58239,5890,39
4020,004029,991832,401044,98718,38450,58241,5891,39
4030,004039,991839,401049,98722,38453,58243,5892,39
4040,004049,991846,401054,98726,38456,58245,5893,39
4050,004059,991853,401059,98730,38459,58247,5894,39
4060,004069,991860,401064,98734,38462,58249,5895,39
4070,004079,991867,401069,98738,38465,58251,5896,39
4080,004089,991874,401074,98742,38468,58253,5897,39
4090,004099,991881,401079,98746,38471,58255,5898,39
4100,004109,991888,401084,98750,38474,58257,5899,39
4110,004119,991895,401089,98754,38477,58259,58100,39
4120,004129,991902,401094,98758,38480,58261,58101,39
4130,004139,991909,401099,98762,38483,58263,58102,39
4140,004149,991916,401104,98766,38486,58265,58103,39
4150,004159,991923,401109,98770,38489,58267,58104,39
4160,004169,991930,401114,98774,38492,58269,58105,39
4170,004179,991937,401119,98778,38495,58271,58106,39
4180,004189,991944,401124,98782,38498,58273,58107,39
4190,004199,991951,401129,98786,38501,58275,58108,39
4200,004209,991958,401134,98790,38504,58277,58109,39
4210,004219,991965,401139,98794,38507,58279,58110,39
4220,004229,991972,401144,98798,38510,58281,58111,39
4230,004239,991979,401149,98802,38513,58283,58112,39
4240,004249,991986,401154,98806,38516,58285,58113,39
4250,004259,991993,401159,98810,38519,58287,58114,39
4260,004269,992000,401164,98814,38522,58289,58115,39
4270,004279,992007,401169,98818,38525,58291,58116,39
4280,004289,992014,401174,98822,38528,58293,58117,39
4290,004298,812021,401179,98826,38531,58295,58118,39
Der Mehrbetrag über 4298,81 € ist voll pfändbar.

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Pfändungsfreigrenze für 2023 und 2024: Kostenloser Rechner
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

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56 Gedanken zu „Pfändungsfreigrenze für 2023 und 2024: Kostenloser Rechner

  1. Christian

    Hallo, die GEZ hat eine Pfändung bei mir irrtümlicherweise eingeleitet. Die GEZ hat gedacht ich hätte kein Konto. Also müsste ich bezahlen. Aber die GEZ hat nicht überprüft ob meine Frau bezahlt. Das war der Fehler. Die GEZ hat an die Stadt Diesen Fall weitergeleitet und mein Konto gepfändet. Der gepfändete Betrag beträgt circa 300 €. Wenn ich nun mir die Pfändungsgrenze ansehen, dürfte die Stadt eigentlich nur circa 1,50 € pfänden. Ich habe dies der Stadt mitgeteilt und habe auch gesagt dass es sich um Einen Irrtum handelt. Auch wurde ich von der Stadt nicht gefragt wie denn meine Finanzen sind bezüglich der gesetzlichen Pfändungsgrenze. Die Stadt hat also 300 € gepfändet obwohl sie nur 1,50 € hätte finden dürfen. Was nun. Die GEZ hat sich entschuldigt und hat mir einen gewissen Betrag via Scheck zukommen lassen. Nichts desto trotz durfte diese Pfändung nicht stattfinden, da die Pfändungsgrenze über das 250 fache überschritten wurde. Was kann ich in diesem Fall tun?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Christian,

      rechtlichen Rat erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  2. Jörg

    Hallo,
    ich habe im Internet gelesen, daß es für Selbständige keine Pfändungsfreigrenze gibt. Stimmt das?
    An anderer Stelle habe ich gelesen, daß Selbständige mit EV weiter arbeiten können und die Freigrenze um die geschäftlichen Kosten erhöht wird.
    Nun sind die monatlichen Kosten von Monat zu Monat anders. Wie macht man das? Der Gerichtsvollzieher sagt mir das nicht, ein Gerichtsmitarbeiter verweist mich an einen Rechtsanwalt, den ich mir nicht leisten kann und die Bank verweist mich an das Gericht
    freundliche Grüße
    Jörg

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jörg,

      da Selbstständige meist nicht über ein geregeltes Einkommen verfügen, wird bei ihnen ein fiktives Einkommen vom Gericht angesetzt. Dieses bemisst sich anhand dessen, was Sie in einem entsprechenden Angestelltenverhältnis erhalten würden. Benötigen Sie rechtlichen Rat, können Sie einen Beratungshilfeschein beantragen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  3. Markus

    Hallo,
    Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder,7 und 3 Jahre alt,
    Mir wurde der Kredit von der Bank gekündigt und es sind 2850€ offen,Jetzt droht wohl eine Pfändung bei meinem Arbeitgeber,Ich beziehe ca 3100 € netto und 388€ Kindergeld!
    Wieviel darf gepfändet werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus

  4. Beate

    Hallo ich habe ein pkonto und mein Gehalt liegt bei 1555 netto… Ich bin ledig und habe eine Tochter die bei mir lebt… Ich beziehe Kindergeld 198 Euro und Unterhalt 305 Euro… Wie hoch ist mein monatlicher Freibetrag?

  5. Udo Z.

    Guten Tag,
    ich würde gerne wissen ob ich gepfändet werden kann. Leider bin ich durch mehrere Schlaganfälle Frührentner und beziehe ca. 540 Euro Rente, Pflegegeld in Höhe von 316 Euro sowie Grundsicherung in Höhe von ca. 273 Euro. Nun wurde mir von einer Anwältin mit einer Pfändung gedroht, sollte ich nicht zahlen.
    Welche Tabelle wird bei Frührentnern angewandt und ist Pflegegeld nicht unpfändbar oder nicht anrechenbar ? Sollte ich nun vorsichtshalber ein P- Konto einrichten ? Letztens wollte ich ein P-Konto einrichten, das ging leider nicht nach Auskunft der Bank weil mein Konto geringfügig überzogen war.
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Udo

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Udo,

      droht eine Pfändung, ist die Einrichtung eines P-Kontos in der Regel zu empfehlen. Auch bei Frührentnern gilt die reguläre Pfändungstabelle. Inwiefern Pflegegeld pfändbar ist, erfahren Sie auf https://www.schuldnerberatung.de/pflegegeld-pfaendbar/. Genauere Informationen erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Evertz

    Ich habe eine frage soll 7ü00 Euro aus meine frühere Ehe jetzt neu verheiratet zahlen. Habe jetzt den Termin beim Gerichtsvollzieher ich verdiene 860 Netto mtl. Mein jetziger Mann 1400 Netto. Muss er für meine Schulden aufkommen ?muss seine lohnabrechnungen mitbringen warum er hat ja garnichts damit zu tun… was können die pfänden von meinen mickrigen Gehalt. Danke

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo,

      Ihr neuer Ehepartner haftet nicht für Ihre eigenen Schulden. Sein Einkommen kann dahingehend von Belang sein, ob er Ihnen zu Unterhalt verpflichtet ist. Bezüglich des pfändbaren Betrages ist die aktuelle Pfändungstabelle zu konsultieren.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  7. Patrick

    Hallo,

    ich würde gern meinen Fall schildern und hoffe auf Ihre Hilfe.

    Ich bekomme hartz4, baue mir nebenbei eine Selbstständigkeit auf und habe leider ein gepfändetes Konto.
    Nun habe in diesen Monat einen Auftrag bekommen und der Kunde hat bereits überwiesen. Der Betrag übersteigt leicht die Pfändungsfreigrenze (1.200€) Nun kann ich die nächste Zahlung vom Jobcenter (750 Euro) nicht mehr stoppen und komme am Ende des Monats auf rund 1.950,00 Euro. Diese zu viel gezahlte Leistung wird das jobcenter aber von mir völlig rechtmäßig zurück verlangen, obwohl sie mir zur Hälfte weggepfändet wird.
    Kann ich in diesem Fall durch eine Bescheinigung vom Jobcenter den Freibetrag um die vom jc gezahlte Summe erhöhen lassen, wie bei einer Nachzahlung vom jc, oder wird in diesem Fall dann die Zahlung vom Kunden dann weggepfändet? Also praktisch nur ein Zahlentausch auf dem Konto?..

    Da es dringet ist hoffe ich schnell von Ihnen zu lesen 🙂

    Herzlichen Dank 🙂

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Patrick,

      das Jobcenter kann Ihnen dazu Auskunft geben, ob Bescheinigungen dieser Art ausgestellt werden können.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. Horst-Georg L.

    Guten Tag,

    die Pfändungsfreigrenze bei einem P Konto liegt doch bei 1.133,00 € mtl.
    Nun liegt bei mir folgender Sachverhalt vor : Mein Einkommen, abzüglich einer Gehaltspfändung, liegt bei 1.245 €. Nun kann ich, obwohl das Gehalt schon gepfändet ist, trotzdem nur über 1.133,00 € pro Monat verfügen, die Differenz von 112,00 € wird dann von der Bank an einen anderen den Gläubiger überwiesen.
    Somit liegt meiner meinung nach eine Doppelpfändung vor. Wie kann ich die Pfändungsgrenze bei dem P Konto erhöhen lassen damit keine Doppelpfändung
    vorgenommen werden kann.

    Besten Dank im Voraus HGL

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Horst-Georg,

      es können gleichzeitig eine Gehalts- und eine Kontopfändung vorliegen. Liegt ein entsprechender Beschluss vor, sollte das Vorgehen also in Ordnung sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Andrea

    Hallo,
    Ich habe 1300€ netto. Plus 300€ Kostgeld von meinem Erwachsenen Sohn der noch mit im HAushalt lebt.
    Muss ich das angeben? Und wird es dann mit angerechnet? Bzw. wird sein Gehalt, was ich nachweisen musste mit zur Gesamtsumme des Haushalts gerechnet? Also Miete und co?
    Die Schulden sind ja schließlich meine, nicht die meines Sohnes.
    Zahle regelmäßig 50€ ab. Nun wollen sie mich auf 200€ hoch setzen.
    Vielen Dank für eine Antwort.
    LG Andrea

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Andrea,

      inwiefern Kostgeld pfändbar ist und als Einkommen gewertet werden kann, entzieht sich unserer Kenntnis. Eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt kann Sie beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. andreas s.

    Hallo ich bib EU Rentner und habe 6000,- € Schulden.Ein Inkasso wurde beauftragt das Geld einzutreiben. Sie wollten das icheine Tatenzahlung mache. Ich erhalte eine Grundsicherung von monatl . 420 € , abzüglich meiner Fixkosten bleiben mir noch 330 € . Muss icheine Ratenzahlung eingehen , was tun ?

    Andreas S.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Andreas,

      Sie müssen einer Ratenzahlung nicht zustimmen. Dann hat das Inkassounternehmen allerdings meist die Option, Vollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen, insofern ein Titel vorliegt. Eine Schuldnerberatungsstelle kann Sie dabei unterstützen, Ihre Finanzen wieder in den Griff zu bekommen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. Alexandra

    Hallo,

    wer muss meiner Bank mitteilen, dass ich den Pfändungsfreibetrag erhalte?

    Ich dachte immer das muss IV machen!?

    Mir bleibt nur die Grundsicherung von 1.133,48 € im Monat, obwohl ich ein
    höheres Nettoeinkommen habe!

    Wie kann ich das ändern lassen?

    Für Ihre Hilfe vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alexandra

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Alexandra,

      erhält die Bank keine entsprechende Nachricht, geht sie von den üblichen Freigrenzen für das P-Konto aus. Nähere Informationen erhalten Sie beim Insolvenzverwalter.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Patrick K.

    Hallo Liebes Team.
    Ich habe ein kleines Problem und es bedarf einer Lösung.
    Ich bekomme 1006€ Krankengeld, davon zahle ich bereits unterhält das ich auch den selbsterhalt von 880€ komme. Aus gesundheitlichen Gründen wie oben bereits zu entnehmen ist, konnte ich meinen Job nicht weiter ausüben. Das jobcenter hatte dann versucht das Geld der Krankenkasse zu sperren damit die es zum Amt überweisen und die mir „nur“ meinen Regelsatz zukommen zu lassen. Ich habe die dann höflichst darauf hingewiesen das es nicht deren Entscheidung sei und ich dafür nichts unterschrieben habe. Nun nach 2 Wochen klagen die das Letzte Geld ein weil ich zu viel Leisung erhalten habe womit ich keine Probleme habe, nun zu meinem Anliegen. Aus welchem Grund sind die vom Jobcenter berechtigt mir von dem Geld weitere 126€ zu stehlen, und dafür mein Konto einzufrieren ? Bekomme ich nicht mittlerweile bereits zu wenig Geld wenn die das so handhaben ? Was sollte ich am besten in meinem Fall machen ? MfG Patrick

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Patrick,

      ohne genauere Informationen können wir nur schwer klären, inwiefern das Jobcenter hier involviert ist. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Jan

    Ich bin Kleingewerbetreibender (ledig, keine Kinder) und beziehe Alg2. Nun werde ich wohl eine Arbeitsstelle annehmen und das Kleingewerbe nebenbei betreiben. Damit liege ich erheblich über dem Pfändungsfreibetrag. Pfändungen sind zu erwarten. Wie sind die Voraussetzungen, den Pfändungsfreibetrag erhöhen zu lassen? Ich möchte für das Gewerbe noch ein paar Anschaffungen machen, die aber zu einer Erhöhung des Pfändungsfreibetrages führen sollen. Was muß ich unternehmen?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jan,

      die Erhöhung des Freibetrages ist nur in gewissen Fällen möglich. Sie müssen dafür entsprechende Nachweise vorlegen. Ein Anwalt kann prüfen, ob dies in Ihrem Fall möglich ist.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. Erich S.

    Bin Rentner verwitwet werde 83 Jahre, bekomme 835,56 € muss 325,00 €’Miete zahlen, besitze ein altes Auto sonst kein €Euro Rücklage oder Vermögen , wo liegt bei mir die Pfändungsgrenze ? Kann man mir das Auto pfänden ? Danke für Ihre Auskunft .

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Erich,

      die Pfändungsfreigrenze können Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen (zu finden auf https://www.schuldnerberatung.de/unpfaendbares-einkommen/). Ein Auto wird in der Regel nicht gepfändet, wenn es über einen zu geringen Wert verfügt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Hanke

    Kumulierung von Pfändungsfreibeträgen über die Monatsgrenzen

    Wird der Prändungsfreibetrag im Monat nicht voll in Anspruch genommen, steht er auch im Folge rmonat zur Verfügung.
    .
    Verliert er den Pfändungaschutz? Gibt es da eine Norm?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo,

      beziehen Sie sich in Ihrer Frage auf das P-Konto? Dort gilt Folgendes: Ein nicht ausgeschöpfter Freibetrag kann einmalig in den nächsten Monat übertragen werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Will B.

    Der Staat hilft insbesondere den Kleinrentnern noch ämer zu werden und bedient sich dabei rechtwidriger Prozesse in der Hoffnung, dass die „dummen“ Rentner viele Gesetze und Verordnungen nicht kennen. In meinem Fall: Altersrente um die Euro 700, also unter oder geringfügig über dem Steuerfreibetrag, der jedoch aufgrund widersprüchlicher Verordnungen und Gesetze in meinem Fall nicht angewendet werden kann. Somit musste ich von meiner geringen Rente Steuern abführen und das über viele Jahre, was ich in der Annahme eines entsprechenden Steuerfreibetrages nicht gemacht habe. Nach vielen Jahren nun erhalte ich Post vom berüchtigten Finanzamt N. mit der Aufforderung einer Steuernachzahlung von mehren tausend Euro. Wie soll ich einen solchen Betrag aufbringen bei einer monatlichen Altersrente von ca. Euro 700,–? Diese Frage ignorierte das Finanzamt und pfändete meine Rente um monatlich etwa Euro 100,–, und das über mehrere Jahre. Das Finanzamt N. ignoriert dabei völlig, dass eine Rente erst ab einem Mindestbetrag von Euro 1.420,– pfändbar ist. Somit handelt das Finanzamt N. wissentlich gegen bestehende Gesetze und pfändet nach wie vor meine Altersrente mit monatlich Euro 100,–. Das ist kriminell, was das Finanzamt jedoch nicht stört. Inzwischen bin ich 80 Jahre alt und beabsichtige, mit meinem Fall an die Öffentlichkeit zu treten und das Finanzamt von meinem ausländischen Wohnsitz aus in Deutschland zu verklagen. Was ich damit sagen will: der Staat und im speziellen das Finanzamt N. scheuen sich nicht, mit kriminellen und somit gesetzeswidrigen Argumenten Kleinrentner zu betrügen. Vielleicht findet sich in Deutschland ein Rechtsanwalt, der mir bei meinen Bemühungen zur Seite stehen kann.

  17. Gilla

    Liebe Schuldnerberater,
    ich erhalte eine Rente in Höhe von 1.150,00 € brutto. Da ich während der letzten 25 Jahre vor Renteneintritt nicht durchgehend gesetzlich krankenversichert war, muss ich die Krankenversicherung selbst tragen, d,h. ich bekomme einen Zuschuss von der DRV , der in den 1.150.00 Euro enthalten ist. An die KV habe ich derzeit rd 202 Euro zu entrichten. Die Pfändungsfreigrenze liegt derzeit bei etwa 11.34 Euro. Kann ich die KV von den 1150 Euro abziehen? dann wäre ich bbei verbleibenden 948,00 Euro ja deutlich unter der Freigrenze. Pzw ist der Zuschussbetrag den die DRV für die KV zur Rente zahlt von der Rente abzuziehen? Mein Ehemann ist ebenfalls Rentner, er bezieht eine Rente in Höhe 621,00 € netto, wir haben vor langen Zeit Gütertrennung vereinbart. Kann man etwas bei mir pfänden?
    Gilla

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Gilla,

      in der Regel haften Sie nicht für die Schulden Ihres Ehegatten. Eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt kann Ihre Unterlagen prüfen und beurteilen, ob der Zuschussbeitrag abgezogen werden kann.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Daniel

    Liebe schulderberater

    Mir haben sie das gesamte Lohn auf dem Konto gäpfendet…habe keine Zugriff…was kann ich tun bin verzweifelt…

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Daniel,

      Sie können auch noch rückwirkend ein P-Konto einrichten lassen (bis zu vier Wochen nach Beginn der Pfändung). Ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle kann Sie unterstützen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Doris

    Lieber Schuldnerberater,
    mir brennt eine Frage auf der Seele
    Mein Mann hat Schulden bei der Berufsgenossenschaft aus den 90 Jahren. Jetzt pfändet diese aus seiner Rente.
    Hierzu wurde auch mein Einkommen. Ich bin selbständig lt. Steuerbescheid ca 1400.netto im Monat hinzugezogen. Mein Mann hat
    eine Rente von 700 €. warum müssen wir nachweisen,das wir bei Kürzung der Rente um 50 % ALG 2 beziehen würden.
    Die sogenannten Pfändungsfreigrenzen werden hier vollkommen außer acht gelassen. Und warum muß ich für Schulden,die in der ehemaligen
    Firma meines Mannes entstanden sind aufkommen.Ich hatte damit nichts zu tun.
    Für eine Antwort und einen Hinweis wie wir diese Pfändung wieder abwenden können wäre ich sehr dankbar.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Doris,

      in der Regel müssen Sie nur dann für die Schulden Ihres Ehegatten einstehen, wenn Sie sich hierzu explizit verpflichtet haben (durch Vertragsunterzeichnungen etc.). Ihr Einkommen sollte nur bezüglich der Unterhaltspflicht von Bedeutung sein. Ein Anwalt kann Sie detailliert beraten und Tipps zum weiteren Vorgehen geben.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Anja

    Hallo , ich habe ein netto Gehalt von 1235 und bekomme Kindergeld 194 Euro da meine Töchter noch in der Ausbildung ist und aber kein eigenes Einkommen hat . Wie ist meine Grenze? MfG Anja

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Anja,

      das Kindergeld wird zu Ihrem Einkommen hinzugerechnet. Den Freibetrag können Sie der Pfändungstabelle entnehmen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. Anja

    Guten Abend zusammen,

    Ich befinde mich in PI. Jetzt habe ich einen gut bezahlen Job gefunden. Mein Lohnstreifen kommt aber erst Ende des Monats. Ich bekomme ca. 1820€ netto raus. Für meine beiden Kinder bekomme ich ca. 610€ Unterhalt und 388€ Kindergeld. Nun meine Frage, was pfändet mir die Bank? Da ich definitiv über meine Freigrenze komme. Vom Lohn werden mir paar Euro gepfändet, das weiß ich aber was bleibt mir nun über?

    VG Anja

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Anja,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, ist Ihr bereinigtes Nettoeinkommen entscheidend. Die Freigrenze steigt, wenn Sie Kindergeld bekommen und Sie anderen Personen zu Unterhalt verpflichtet sind. Der Pfändungstabelle ist zu entnehmen, wie viel Geld Sie behalten dürfen. Nähere Informationen erhalten Sie unter anderem auf https://www.schuldnerberatung.de/privatinsolvenz-freibetrag/. Eine Schuldnerberatungsstelle kann berechnen, wie hoch der Betrag bei Ihnen ausfallen wird.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  22. Markus G.

    Liebes Team, ich habe eine Frage zu einer Pfändung meiner Abfindung +2 Gehälter von meinem Ex-Arbeitgeber durch eine Unterhaltsforderung.
    Ich habe durch Vergleich 2 Gehälter und eine Pauschalabfindung vom ehemaligen AG zugesprochen bekommen.
    Durch Untethaltsforderung soll der gesamte Betrag gepfändet werden.
    Stehen mir trotzdem Pfändungsfreigrenzen zu, auf
    a) beide Gehälter
    b) Abfindung
    ??
    Wie hoch sind diese dann?

    Vielen Dank,
    Markus

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Markus,

      auf den gesamten Betrag sollten die Freibeträge gemäß der Pfandungstabelle anzuwenden sein. Ein Anwalt kann Ihren Fall prüfen und genaue Angaben machen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  23. Helmut S.

    Ich führe einen Rechtsstreit mit der BfA wegen „unrechtmäßig“ erhaltener Zuzahlungen zur KV. Die Meldung der KK über den Wechsel meines Versicherungsverhältnisses von „privat“ auf „gesetzlich“ ist dort angeblich nie angekommen und erst 13 Jahre später „durch Abgleich“ aufgefallen.
    Ich bin 80 Jahre alt, meine Frau 75. Man fordert nun rückwirkend ca 16.000 Euro von uns. Ich beziehe eine berichtigte Rente von 1.170 Euro, meiner Frau eine solche von 203 Euro. Unser monatliches Gesamteinkommen beträgt also 1.371 Euro.
    Wie hoch beläuft sich die pfändbare Obergrenze in unserem Fall? Für jeden von uns? Für uns beide?
    2 weitere Fragen:
    1. Inwieweit wird meine Frau, werden meine Kinder für meine „Schulden“ aufkommen müssen?
    2. Inwieweit ist überhaupt meine Frau für „meine“ Schulden mit haftbar?

    Für eine Antwort bin ich Ihnen dankbar.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Helmut,

      Ihre Frau ist nur dann für Ihre Schulden haftbar, wenn sie sich explizit dazu verpflichtet hat (sie also Verträge unterschrieben hat oder Ähnliches). Die Pfändungsfreigrenze bemisst sich anhand Ihres Einkommens und Ihrer Unterhaltsverpflichtungen, die wahrscheinlich gegenüber Ihrer Frau bestehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  24. wolfgang m.

    Für die A. G. KG.benötigen wir eine Pfändungsliste,

  25. Friedrich K.

    Lieber Schuldenberater,
    ich bin Rentner und beziehe Rente von der Deutsche Rentenversicherung und eine weitere Rente von der BVV Berlin und derzeit im Verbraucherinsolvenzverfahren.
    Ihre Werbeseite habe ich gelesen und darf bemerken, daß Sie ständig vom „Nettoeinkommen“ bei einem Rentner reden und nach der Pfändungstabelle und unter Anwendung des Nettoeinkommens das pfändungsfreie Einkommen für den Rentner ermittelt wird. Sehr lustig!! Ich bitte Sie einmal mir zu definieren, wie Sie bei der Rente der DRV zu einem monatlichen Nettoeinkommen finden wollen, wo doch keinerlei Steuerabzug erfolgt, diesen erfahren Sie frühestens nach der Steuererklärung und der Festsetzung der Steuervorauszahlung. Zwischenzeitlich bedeutet das, daß Sie Monat für Monat zuviel an den Inso-Verwalter zahlen, oder?
    Herzlichen Dank für eine Antwort. Friedrich K.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Friedrich,

      auf unserer Informationsseite weisen wir darauf hin, dass sich die Pfändungsfreigrenze nach dem bereinigten Nettoeinkommen einer Person sowie nach seinen Unterhaltspflichten richtet. Auch bei Rentnern ist dies so, da die Rente als Einkommen betrachtet wird. Bei weiteren Fragen kann Ihnen ein Anwalt für Insolvenzrecht bzw. ein Mitarbeiter einer Schuldnerberatungsstelle weiterhelfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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