Privatinsolvenz: Wie die Veröffentlichung abläuft

Das Wichtigste zur Veröffentlichung der Privatinsolvenz

Welche Informationen in Bezug auf eine Privatinsolvenz werden veröffentlicht?

Neben der Eröffnung der Verbraucherinsolvenz veröffentlichen die Insolvenzgerichte auch andere damit zusammenhängende Daten. Welche das sind, veranschaulicht folgende Liste.

Wo werden Privatinsolvenzen veröffentlicht?

Für eine Privatinsolvenz findet die Veröffentlichung im Internet über das Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de statt. Alle deutschen Insolvenzgerichte machen dort zu den betreffenden Privatinsolvenzverfahren Bekanntmachungen.

Welche Folge hat eine solche Veröffentlichung zur Privatinsolvenz?

Mit der Insolvenzbekanntmachung erhalten auch andere Personen Zugriff auf diese Information. So kann die laufende Privatinsolvenz, aber auch die bevorstehende bzw. erteilte Restschuldbefreiung bei der SCHUFA hinterlegt sein.

Verstößt die Bekanntmachung einer Privatinsolvenz gegen den Datenschutz?

Für Privatinsolvenzen findet eine Veröffentlichung im Internet statt. Die betreffenden Insolvenzgerichte geben die nötigen Informationen weiter, damit diese im Anschluss in das Justizportal www.insolvenzbekanntmachungen.de eingetragen werden können. Über die Suchmaske können Gläubiger und andere Interessierte Angaben über laufende Insolvenzverfahren finden.

Privatinsolvenz: Eine öffentliche Bekanntmachung der Insolvenzgerichte findet im Internet statt.
Privatinsolvenz: Eine öffentliche Bekanntmachung der Insolvenzgerichte findet im Internet statt.

Neben näheren Informationen zum Fortschritt des Verfahrens finden sich dort auch Angaben zum Namen, zur Adresse und dem Geburtsdatum des jeweiligen Schuldners. Hierbei handelt es sich um sensible Daten. Ist bei einer Privatinsolvenz die Veröffentlichung laut Insolvenzrecht überhaupt erlaubt oder verstößt sie gegen den Datenschutz?

Die rechtliche Grundlage hierzu bildet § 9 der Insolvenzordnung (InsO) in Verbindung mit § 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677). Die erste Quelle besagt Folgendes:

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch eine zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet; diese kann auszugsweise geschehen. Dabei ist der Schuldner genau zu bezeichnen, insbesondere sind seine Anschrift und sein Geschäftszweig anzugeben. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

In der Regel erfolgt für eine Privatinsolvenz keine Veröffentlichung in der Zeitung. Die Presse druckt meist nur dann Insolvenzbekanntmachungen, wenn Unternehmen die Regelinsolvenz beantragen.

Warum findet bei Privatinsolvenzen eine Veröffentlichung statt?

Personen, welche ein Interesse daran haben, Informationen über eine Privatinsolvenz durch eine Veröffentlichung zu erhalten, sind vor allem Gläubiger oder potentielle Vertragspartner der insolventen Schuldner.


Doch auch Angehörige der rechtberatenden Berufe, also beispielsweise Anwälte, und interessierte Bürger können im Internet entsprechende Informationen einholen.

Private Insolvenzbekanntmachungen: Welche Informationen werden angegeben?

Privatinsolvenz: Durch die Veröffentlichung erhalten Gläubiger wichtige Informationen.
Privatinsolvenz: Durch die Veröffentlichung erhalten Gläubiger wichtige Informationen.

Findet bei einer Privatinsolvenz eine Veröffentlichung im Internet statt, fragen sich viele Betroffene, welche Informationen genau publiziert werden – schließlich handelt es sich um private Daten, die so mancher lieber nicht der Öffentlichkeit zugänglich sähe.

Verschiedene Angaben sind einsehbar, wenn die Insolvenzgerichte für eine Privatinsolvenz eine Veröffentlichung durchführen. Folgende Liste zeigt, um welche es sich unter anderem handelt:

  • Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse
  • Anordnung und Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen durch das Insolvenzgericht
  • Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Entscheidung über die Einstellung oder Aufhebung des Verfahrens
  • Terminbestimmungen
  • Beschlüsse über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters, des Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigerausschusses
  • Ankündigung der Restschuldbefreiung
  • Versagung oder Erteilung der Restschuldbefreiung

Wann werden die Veröffentlichungen zum Insolvenzverfahren gelöscht?

Eine Bekanntmachung zur Privatinsolvenz wird nach spätestens sechs Monaten gelöscht.
Eine Bekanntmachung zur Privatinsolvenz wird nach spätestens sechs Monaten gelöscht.

Nachdem bezüglich einer Privatinsolvenz eine Veröffentlichung stattgefunden hat, ist für viele Betroffene von Belang, wann die entsprechenden Informationen laut Insolvenzrecht wieder gelöscht werden.

Grundsätzlich gilt gemäß § 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2007 (BGBl. I S. 509), Folgendes: Veröffentlichungen werden spätestens sechs Monate nach Eintritt der Rechtskraft, der Einstellung oder nach der Aufhebung des Verfahrens gelöscht.

Findet keine Eröffnung des Verfahrens statt, startet die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Handelt es sich um Entscheidungen bezüglich der Restschuldbefreiung, so werden Eintragungen spätestens sechs Monate nach Erteilung oder Versagung ebendieser gelöscht.

Was geschieht bei anderen Informationen über die Privatinsolvenz? Eine Veröffentlichung wird dann einen Monat nach dem ersten Tag der Publikation gelöscht.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (62 Bewertungen, Durchschnitt: 3,97 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

16 Gedanken zu „Privatinsolvenz: Wie die Veröffentlichung abläuft

  1. Alex

    Der Artikel war für mich als Gläubiger äußerst aufschlussreich. Die Informationen über die Veröffentlichung von Privatinsolvenzen im Internet haben mir geholfen, den Prozess besser zu verstehen und wie ich meine finanziellen Interessen schützen kann. Es ist beruhigend zu wissen, wo ich nach Informationen suchen kann. Vielen Dank für die Aufklärung!

  2. Nidezi

    mein privat Insolvenz verfahren läuft ab 01,06,2018 und sollte 6 Jahre dauern. jetzt nach neue Gesetz Insolvenz dauert 3 Jahre, konnte ich es irgend wie verknüpfen (Verkürzen den dauern von 6 Jahren) Danke LG

  3. Friedhelm

    SgDuH,
    mein Mieter schuldet uns 2500,-€. Er hat mir mitgeteilt, Insolvenz anzumelden. Kann ich erfahren, ob er es wirklich getan hat? Habe ich eine Chance einen Teil des Geldes wieder zubekommen?
    Mit freundlichen Grüßen
    F.

  4. Thorsten

    Warum finde ich nichts mehr über mein Insolvenzverfahren? Am 27.05.2013 wurde das Verfahren eröffnet und laut Schufa wurde am 26.08.2019 Restschuldbefreiung erteilt.

  5. Peter

    es heisst, Veröffentlichungen werden spätestens nach 6 Monaten gelöscht.
    welche Voraussetzungen sind für eine frühere Löschung erforderlich?

  6. Jetzt und hier

    Ab ca. 2022 dann 3 Jahre jetzt 6 Jahre

  7. Bernd

    Ich habe im Frühjahr einmal gelesen, daß die EU beschließen möchte, das ein Insolvenzverfahren nur noch drei (3) Jahre läuft!
    Leider wurde dazu bisher weiter nichts veröffentlicht! Wie ist da der Sachstand?
    Danke

  8. Stefanie F.

    Halli hallo,ich gehe grad in Insolvenz und habe mich so durchgelesen.Wenn schon die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist,falsche Zahlungsaufforderungen zu bekommen,wie hoch ist dann wohl die Warscheinlichkeit -das Irgendwer mit meinen Daten „Einkäufe“ tätigt und nicht bezahlt – sodas dies meine Insolvenz zum kippen bringt?? Weil ja jeder meine wichtigen Daten frei zu sehen bekommt und es gibt genug Leute,die sich solcher einfach bedienen!

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Stefanie,

      sollte jemand an Daten gelangen und auf Ihre Kosten Einläufe tätigen, können Sie dagegen vorgehen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Mirela

    Hallo ich war in Privatkonkurs und habe 2016 im Sommer meine letzte Rate begleichen somit bin ich Schuldenfrei. Ich stehe aber mit meinem Namen noch drinnen? Wie kann das sein?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Mirela,

      Veröffentlichungen werden spätestens sechs Monate nach Eintritt der Rechtskraft, der Einstellung oder nach der Aufhebung des Verfahrens gelöscht. Ein Anwalt kann die Sachlage prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. Patrick F.

    Hallo,
    Sie schreiben: „Veröffentlichungen werden spätestens sechs Monate nach Eintritt der Rechtskraft, der Einstellung oder nach der Aufhebung des Verfahrens gelöscht.“
    aber die Schufa schreibt: „informationen über (Verbraucher- bzw. Regel-)Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren werden taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht. “
    Als Laie würde ich sagen, dass die Schufa damit gegen das gesetz verstösst.
    Wie sehen Sie das bzw. was stimmt denn nun?
    Danke für die Hilfe im Voraus

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Patrick,

      die Veröffentlichung einer Insolvenz über das Justizportal des Bundes und der Länder ist etwas anderes als die Datenspeicherung der SCHUFA. Das entsprechende Gesetz gilt nur für Ersteres.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. Petra D.

    Wie kann ich herausfinden, ob eine bestimmte Firma in Frankfurt (Oder) insolvent ist.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Petra,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, werden Insolvenzen über das Justizportal des Bundes und der Länder veröffentlicht. Dort können Sie entsprechende Sucheinstellungen vornehmen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Lilly

        Ich habe auch eine Person über das Justizportal gesucht, aber nicht gefunden. Die gesuchte Person behauptet aber es läuft ein Privatinsolvenzverfahren, aber er hätte nach bestehendem EU-Recht der Veröffentlichung widersprochen. Kann das sein?

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert