Treuhänder: Im Insolvenzverfahren tritt er in Aktion

Das Wichtigste zum Treuhänder bei der Privatinsolvenz

Wie unterscheidet sich bei der privaten Insolvenz der Treuhänder vom Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzverwalter ist im eigentlichen Insolvenzverfahren tätig. Er wird zum Treuhänder, wenn das Verfahren abgeschlossen wurde und die Wohlverhaltensphase läuft.

Was macht der Treuhänder?

Zu den Aufgaben des Treuhänders gehört es unter anderem, das pfändbare Einkommen des Insolvenzschuldners an die Gläubiger zu verteilen. Des Weiteren kann er dazu verpflichtet werden, zu überwachen, ob der Schuldner seine Obliegenheiten erfüllt.

Wie wird der Treuhänder vergütet?

Die Vergütung bemisst sich anhand der Beträge, die beim Treuhänder eingehen.

Welche Rolle spielt der Treuhänder bei der Insolvenz?

Treuhänder: Nach dem Insolvenzverfahren nimmt er seine Arbeit auf.
Treuhänder: Nach dem Insolvenzverfahren nimmt er seine Arbeit auf.

Die Privatinsolvenz soll dafür sorgen, dass eine Person von ihren Schulden befreit wird. Das Verfahren durchläuft dabei stets verschiedene, aufeinander folgende Schritte:

  1. Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
  2. Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz
  3. Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren (kann unter Umständen auch übersprungen werden)
  4. Eröffnung des Insolvenzverfahrens (endet mit seiner Aufhebung)
  5. Wohlverhaltensphase
  6. Erteilung der Restschuldbefreiung

Im Zuge der Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens wird ein sogenannter Insolvenzverwalter eingesetzt. Seine Aufgabe ist es unter anderem, die Insolvenzmasse – das ist allgemein gesprochen das Vermögen des Schuldners – zu verwerten. Den Erlös verteilt er dann an die Gläubiger, insofern die Insolvenzmasse groß genug ist.

Ist die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt läuft dann auch schon die bis zu sechs Jahre dauernde Wohlverhaltensphase. Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder, wenn das Insolvenzverfahren endet.

In der Regel sind der Insolvenzverwalter und der Treuhänder die gleiche Person. Ein Wechsel findet nur höchst selten statt.

Bei der Privatinsolvenz: Was darf der Treuhänder?

Welche Aufgaben hat der Treuhänder nach dem Insolvenzverfahren? Er nimmt in der Wohlverhaltensphase einige wichtige Aufgaben wahr. Welche das sind, ist unter anderem § 292 der Insolvenzordnung (InsO) zu entnehmen.

  • Der Schuldner muss während der Wohlverhaltensphase den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abtreten. Aufgabe des Treuhänders ist es, den Arbeitgeber des Schuldners darüber zu informieren. In der Regel muss der Arbeitgeber den entsprechenden Betrag nämlich direkt an den Treuhänder überweisen.
  • Das pfändbare Einkommen des Schuldners muss vom Treuhänder, nachdem das Insolvenzverfahren abgeschlossen wurde, getrennt von anderen Leistungen aufbewahrt werden. Er zahlt es dann einmal im Jahr an die Gläubiger aus.
  • Zusätzlich kann die Gläubigerversammlung bestimmen, dass der Treuhänder überwachen soll, ob der Schuldner bis zur Restschuldbefreiung seinen Obliegenheiten nachkommt.

Macht der Treuhänder während der Privatinsolvenz einen Hausbesuch? In den allermeisten Fällen kommt es nicht dazu. Gleiches gilt häufig auch für den Insolvenzverwalter.

Welche Vergütung erhält der Treuhänder in der Wohlverhaltensperiode?

Während der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz verteilt der Treuhänder Geld an die Gläubiger.
Während der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz verteilt der Treuhänder Geld an die Gläubiger.

Bei jeder Privatinsolvenz entstehen Kosten. Dazu gehören die Verfahrenskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters und des Treuhänders. Diese Kosten müssen vom Schuldner getragen werden. Viele Betroffene fragen sich in diesem Zusammenhang, wie der Treuhänder nach dem Insolvenzverfahren vergütet wird.

Grundsätzlich gilt gemäß § § 293 InsO, dass der Treuhänder für seine Arbeit vergütet werden muss. Zusätzlich hat er Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen. Dabei wird berücksichtigt, wie viel Zeit er aufwenden muss und wie umfangreich seine Aufgaben bis zur Restschuldbefreiung sind.

Dabei ist § 14 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) zu beachten. Dieser besagt, dass die Vergütung des Treuhänders davon abhängt, welche Beträge bei ihm eingehen. Hat der Schuldner also ein hohes Einkommen, von dem ein relativ großer Betrag gepfändet wird, so steigt die Vergütung des Treuhänders.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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