Unechtes Factoring – eine Art Darlehen zur Vorfinanzierung

Das Wichtigste zum Thema „Unechtes Factoring“

Was bedeutet Factoring?

Den Begriff Factoring gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht. Er leitet sich von dem lateinischen „factura“ (Rechnung) ab und bezeichnet die Übertragung einer Forderung vom Forderungsinhaber auf ein Factor-Unternehmen. Das kann entweder in Form eines Forderungskaufs oder einer Abtretung zur Sicherung eines Darlehens geschehen.

Welche Arten von Factoring gibt es?

Es gibt echtes und unechtes Factoring. Ersteres ist ein Rechtskauf, auf den die Vorschriften des Kaufrechts anzuwenden sind. Letzteres stellt eher ein Darlehen dar, welches mit einer Sicherungsabtretung verbunden wird. Eine ausführliche Gegenüberstellung der beiden Factoring-Formen finden Sie hier.

Wozu dient (unechtes) Factoring?

Unechtes Factoring dient der Vorfinanzierung von Forderungen und der Verbesserung der eigenen Liquidität. Dabei überträgt der Factor-Kunde seine Forderung auf den Factor und erhält im Gegenzug den Geldbetrag – abzüglich eines Factoringentgelts. Allerdings trägt der Kunde das Delkredererisiko, also das Risiko, dass sein Schuldner die Forderung nicht bezahlt.

Unechtes Factoring am Beispiel erklärt

Was ist unechtes Factoring und was ist echtes Factoring?
Was ist unechtes Factoring und was ist echtes Factoring?

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein Unternehmen stellt Maschinen her und verkauft diese anschließend an seine Kunden. Dabei bietet es seinen Käufern ein Zahlungsziel von drei Monaten an. Das ist zwar gut für die Kundenbindung, aber nachteilig für die eigene Liquidität des Maschinenherstellers, der solange auf den Zahlungseingang warten muss.

Deshalb überträgt das Unternehmen eine Forderung in Höhe von 750.000 Euro an einen Anbieter für echtes und unechtes Factoring (Factor) und erhält dafür sofort 700.000 Euro, um seine Liquidität zu verbessern und damit eigenen Zahlungsverbindlichkeiten besser nachkommen zu können.

Dabei vereinbart der Maschinenhersteller mit dem Factoring-Anbieter, dass das Ausfallrisiko beim Hersteller verbleibt. Wenn sein Kunde die übertragene Forderung nicht bezahlt, muss das Unternehmen die erhaltenen 700.000 Euro an den Factorer zurückzahlen. Damit haben sich der Hersteller und der Factor auf ein sogenanntes unechtes Factoring geeinigt.

Unechtes Factoring ist laut Definition eine Forderungsübertragung vor Fälligkeit der Forderung an einen Finanzdienstleister (Factor) oder ein Geldinstitut. Dabei verbleibt das Risiko, dass der Schuldner die Forderung nicht bezahlt (Delkredererisiko) beim Forderungsverkäufer. Außerdem haftet er für den rechtlichen Bestand der übertragenen Forderung (Veritätsrisiko).

Die Rechtsprechung stuft unechtes Factoring als Darlehen ein, welches über die Abtretung einer dem Darlehensnehmer zustehenden Forderung abgesichert wird. Bezahlt der Schuldner diese Forderung, dient der entsprechende Geldbetrag zur Darlehenstilgung. Bezahlt er hingegen nicht, haftet der Forderungsverkäufer dafür.

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Echtes und unechtes Factoring – die wichtigsten Unterschiede gegenübergestellt

In Deutschland wird jedoch eher das echte Factoring verwendet. Anders als beim unechten Factoring handelt es sich hierbei tatsächlich um einen Forderungskaufvertrag, auf den das Kaufrecht anzuwenden ist. Außerdem übernimmt der Factor das Ausfallrisiko bzw. Delkredererisiko für den Fall, dass der Schuldner die Forderung nicht bezahlt. Er kann dann nicht mehr auf den Forderungsverkäufer zurückgreifen.

Die folgende Übersicht stellt die Unterschiede der beiden Factoring-Arten noch einmal gegenüber.

Echtes Factoring

  • echter Forderungskaufvertrag – Kaufrecht ist anwendbar
  • Kaufgegenstand ist die Forderung (sog. Rechtskauf)
  • Forderungskäufer (Factor) übernimmt das Delkredererisiko: Zahlt der Schuldner nicht, kann sich der Factor nicht an seinen Factor-Kunden wenden
  • Forderungsverkäufer haftet lediglich für den Bestand der Forderung (Veritätsrisiko)

Unechtes Factoring

  • Darlehen zur Vorfinanzierung – Darlehensrecht ist anzuwenden
  • Forderungsübertragung erfolgt per Abtretung zur Kreditsicherung und erfüllungshalber
  • Delkredererisiko bleibt beim Factor-Kunden: Zahlt der Schuldner nicht, muss der Factor-Kunden den vorfinanzierten Geldbetrag an den Factor zurückzahlen
  • außerdem haftet er für den Bestand der Forderung (Veritätsrisiko)

Sowohl echtes als auch unechtes Factoring helfen dabei, die eigene Liquidität zu verbessern oder aufrechtzuerhalten. Allerdings lohnt sich dieses Geschäft in der Regel nur für Unternehmen, die regelmäßig hohe, mindestens sechsstellige Umsätze erzielen. Für kleine und mittelständische Unternehmen ist dieses Geschäft weniger lohnenswert, weil Factoring-Dienstleistungen mit einem hohen Verwaltungsaufwand und dementsprechend hohen Kosten einhergehen.

Unechtes Factoring ist außerdem nur dann sinnvoll, wenn das Risiko eines Zahlungsausfalls auf Seiten des Schuldners eher gering ist – wie beispielsweise bei zahlungskräftigen und zuverlässigen Stammkunden.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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