Das Wichtigste zum Veritätsrisiko
Das Veritätsrisiko ist das Risiko, dass eine Forderung gar keinen rechtlichen Bestand hat. Der Käufer könnte diese also nicht eintreiben, obwohl er für diese gezahlt hat.
Beim Factoring bzw. Forderungsverkauf liegt die Veritätshaftung in der Regel beim Verkäufer. Er haftet also dafür, wenn die verkaufte Forderung keinen Bestand hat.
In diesem Fall kann der Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden.
Inhalt
Welche Art von Geschäft stellt das Factoring dar?
Die Begriffe „Verität“ und „Veritätsrisiko“ spielen vor allem beim Factoring eine große Rolle. Aus diesem Grund möchten wir zunächst kurz auf dieses Konzept eingehen, damit alle Leser über die nötigen Grundlagen verfügen. Das Factoring wird auch Forderungsverkauf genannt.
Hat ein Unternehmen Leistungen erbracht oder Waren geliefert, muss der Kunde dies auch bezahlen. Häufig ist Letzterer jedoch nicht dazu verpflichtet, das Geld sofort zu überweisen, sondern ihm wird ein bestimmtes Zahlungsziel – zum Beispiel zwei oder vier Wochen – gesetzt. Das Unternehmen muss also meist eine Zeit lang auf das ihm zustehende Geld warten.
Das kann durchaus zu Liquiditätsengpässen führen, wenn das Geld dringend und kurzfristig benötigt wird – etwa, weil eine Lieferung bezahlt werden muss. In diesem Fall kann das Unternehmen auf das Factoring zurückgreifen. Dabei verkauft es die dem Schuldner gegenüber bestehende Forderung an ein Factoringunternehmen – auch Factor genannt. Der Verkäufer, also der ursprüngliche Gläubiger, erhält sofort sein Geld und muss sich nicht mehr mit der Eintreibung der Forderung beschäftigen. Diese Aufgabe hat nun der Factor.
Nun, da wir geklärt haben, was beim Factoring passiert, können wir im nächsten Abschnitt auf das Veritätsrisiko eingehen.
Was ist das Veritätsrisiko? Eine Definition
Beim Factoring werden also Forderungen verkauft. Es kann dabei jedoch vorkommen, dass ein Verkäufer eine Forderung veräußern möchte, die gar keinen Bestand hat. Dazu kann es etwa kommen, wenn die Forderung gar nicht existiert oder der Schuldner den Betrag bereits bezahlt hat.
Der Begriff „Verität“ leitet sich aus dem lateinischen „veritas“ („Wahrheit“) ab. Er weist auf den eingeschränkten oder gänzlich fehlenden rechtlichen Bestand von Forderungen hin. Das Veritätsrisiko ist damit das Risiko, dass eine Forderung gegenüber einem Schuldner gar nicht oder nur zum Teil besteht.
Was ist der Unterschied zwischen Bonitätsrisiko und Veritätsrisiko?
Neben dem Veritätsrisiko wird häufig auch vom Bonitätsrisiko gesprochen. Hierbei handelt es sich jedoch keineswegs um Synonyme, sondern um unterschiedliche Konzepte, auch wenn diese oft miteinander verwechselt werden.
Das Veritätsrisiko bedeutet, wie bereits erwähnt, dass ein Risiko besteht, dass eine verkaufte Forderung gar keinen rechtlichen Bestand hat. Der Factor, also der Käufer, könnte diese gar nicht beim angeblichen Schuldner einfordern.
Das Bonitätsrisiko bezeichnet hingegen das Risiko, dass ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann – etwa, weil er in finanziellen Schwierigkeiten steckt und kurz vor der Insolvenz steht.
Wer trägt das Veritätsrisiko beim Verkauf von Forderungen?
Es kann also durchaus dazu kommen, dass ein Forderungsverkäufer eine Forderung verkauft, die keinen rechtlichen Bestand hat. Der Käufer hätte dann dafür gezahlt, könnte das Geld jedoch nicht beim vermeintlichen Schuldner eintreiben.
Das würde für Käufer von Forderungen ein großes Risiko darstellen, über den Tisch gezogen zu werden. Um für ihren Schutz zu sorgen, gibt es die sogenannte Veritätshaftung beim Forderungsverkauf. Rechtlich ergibt sich diese aus § 311a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Das Veritätsrisiko trägt beim Factoring der Verkäufer, also der ursprüngliche Gläubiger. Nur er weiß nämlich, im Gegensatz zum Factor, über die Verität der Forderung Bescheid. Beim Forderungsverkauf muss er nachweisen, dass eine zu verkaufende Forderung existiert und rechtlichen Bestand hat. Als Unterlagen kann er unter anderem Rechnungen oder Verträge vorlegen.