Zum Verbraucherrecht insbesondere im Kaufrecht

Das Wichtigste zum Verbraucherrecht in Deutschland

Was versteht man unter Verbraucherrecht?

Das Verbraucherrecht beinhaltet laut Definition alle Vorschriften, die dem Schutz der Verbraucher vor einer Benachteiligung im Geschäftsverkehr dienen und ihre rechtliche Position gegenüber wirtschaftlich stärkeren Unternehmen verbessern. Eine ausführliche Erläuterung finden Sie hier.

Wer gilt denn als Verbraucher?

Verbraucher ist laut § 13 BGB jede natürliche Person, die einen Vertrag ausschließlich zu privaten Zwecken abschließt. An dieser Stelle erklären wir die Definition etwas genauer.

Welche Kundenrechte haben Verbraucher?

Das Verbraucherrecht ist sehr umfassend. Im Kaufrecht umfasst es beispielsweise besondere Informationspflichten des Verkäufers und das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Was es damit auf sich hat, lesen Sie ab diesem Abschnitt.

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Worum geht es beim Verbraucherrecht laut BGB?

Fluggastrechte verpflichten Fluggesellschaften dazu, Ausgleichsleistungen für Verspätungen und Flugausfälle zu erbringen.
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Sie kennen solche Situationen bestimmt: Sie kaufen im Geschäft einen Laptop, der nach einem halben Jahr schon nicht mehr funktioniert. Im Onlineshop bewirbt der Händler ein Produkt mit Bildern und gut klingenden Beschreibungen, sodass wir es kaufen. Nach dem Auspacken zuhause stellen wir fest, dass die gelieferte Ware kaum dem entspricht, was der Händler online angegeben hat. Oder ein Gebrauchtwagenhändler verlangt in seinen AGB, dass Sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens auf Ihre Gewährleistungsrechte verzichten.

Verbraucher stehen in diesen und ähnlichen Fällen nicht rechtlos da. Stattdessen greift das Verbraucherrecht ein, unter anderem in Form von Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie schützen Verbraucher bei bestimmten Verträgen und Rechtsgeschäften mit Unternehmen beispielsweise durch …

  • das Verbot irreführender Werbung
  • Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Vorschriften zum Entschädigungspflicht von Dienstleistern, Händlern und Herstellern
  • das Widerrufs- und Rückgaberecht sowie andere Verbraucherrechte

Das Verbraucherrecht dient dazu, die rechtliche Stellung von Verbrauchern gegenüber den wirtschaftlich meist überlegenen Unternehmen zu stärken und sie von Benachteiligungen zu schützen. Es besteht aus einer Vielzahl verschiedenster Gesetze und Normen wie zum Beispiel:

  • BGB für den Schutz beim Abschluss bestimmter Rechtsgeschäfte
  • Produkthaftungsgesetz, das dem Hersteller fehlerhafter Produkte eine Schadensersatzpflicht auferlegt
  • Lebensmittelgesetz und Arzneimittelgesetz zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher

Wer ist Verbraucher und was ist ein Verbrauchervertrag?

Wer Verbraucher ist und damit vom Verbraucherschutz profitiert, erläutert § 13 BGB wie folgt:

„Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“

Anders ausgedrückt: Verbraucher ist derjenige, der ein Geschäft ausschließlich aus privaten Gründen abschließt. Ausschlaggebend ist dabei nicht die (innere) Absicht des Handelnden, sondern sein (äußeres) Auftreten anderen gegenüber und wie der Vertragspartner dieses Auftreten auffassen durfte. Hier einige Beispiele dafür, wer sich auf das Verbraucherrecht berufen darf:

Verbraucher:

  • Privatpersonen, die als solche am Geschäftsverkehr teilnehmen, z. B. Schüler, Studenten, Rentner
  • Selbstständige und Freiberufler, die einen Vertrag ausschließlich zu privaten Zwecken abschließen, z. B. den Wochenendeinkauf für ihre Familie

Kein Verbraucher:

  • Juristische Personen wie beispielsweise die GmbH, Vereine und Stiftungen
  • Personengesellschaften wie die OHG oder GbR
  • Kaufleute
  • Gewerbetreibende
  • Selbstständige und Freiberufler

Vom Verbraucher ist der Unternehmer zu unterscheiden, der in § 14 Abs. 1 BGB wie folgt definiert wird:

„Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.“

Als Verbrauchervertrag wird ein Vertrag bezeichnet, der zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer zustande kommt. Nur bei einem solchen Vertrag ist das Verbraucherrecht anwendbar.

Verbraucherrechte bei Fernabsatzverträgen

Verbraucherrecht: Auch die EU erlässt Vorschriften, um Verbraucher in den verschiedensten Bereichen zu schützen.
Verbraucherrecht: Auch die EU erlässt Vorschriften, um Verbraucher in den verschiedensten Bereichen zu schützen.

Verbraucher, die online, per Telefon oder über einen Katalog Ware kaufen, sind darauf angewiesen, dass die Informationen und Hinweise des Händlers stimmen, denn sie können die Produkte nicht wie im Ladengeschäft in die Hand nehmen und sich genauer anschauen. Dadurch stellen sie sich die Ware möglicherweise ganz anders vor, als sie tatsächlich beschaffen ist.

Deshalb schützt der Gesetzgeber Verbraucher bei solchen Fernabsatzgeschäften besonders. Hierunter fallen Verträge, die nur mithilfe von Fernkommunikationsmitteln zustande kommen, weil die Vertragspartner nicht gleichzeitig körperlich anwesend sind. Typische Beispiele sind:

  • Onlineshop-Bestellungen
  • Schriftliche oder telefonische Katalogbestellungen
  • App-Kauf für Smartphones und Tablets

Bei solchen Verträgen sieht das Verbraucherrecht insbesondere folgenden Schutz für Verbraucher vor:

  • Informationspflichten der Unternehmer sollen dafür sorgen, dass Verbraucher vor Vertragsabschluss alle wichtigen Informationen erhalten, um eine gut überlegte, fundierte Kaufentscheidung treffen zu können.
  • Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu für den Fall, dass sie den Vertrag wieder auflösen möchte. Dieses Recht besteht normalerweise nur zeitlich begrenzt.

Umfassendes Informationsrecht der Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

Die Verbraucherrechterichtlinie zielt darauf ab, die unterschiedlichen Normen der Mitgliedsstaaten zum Verbraucherschutz einander anzugleichen.
Die Verbraucherrechterichtlinie zielt darauf ab, die unterschiedlichen Normen der Mitgliedsstaaten zum Verbraucherschutz einander anzugleichen.

Bevor ein Verbraucher online Ware bestellt oder anderweitig einen Fernabsatzvertrag schließt, muss ihm der Unternehmer alle relevanten Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen. Hierzu gehören:

  • wesentliche Eigenschaften des Produkts oder der Dienstleistung
  • Identität und Kontaktdaten des Unternehmers
  • Gesamtpreis einschließlich aller Steuern, Abgaben und möglicher Zusatzkosten, z. B. für den Versand
  • Zahlungs-, Leistungs- und Lieferbedingungen
  • ggf. Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen
  • ggf. bestehendes Widerrufsrecht einschließlich der Widerrufsfrist und der Rechtsfolgen eines Widerrufs

Verbraucherrecht zum Widerruf eines Fernabsatzvertrags

Verbraucher, die einen Fernabsatzvertrag geschlossen haben, dürfen diesen in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen.

Hierfür reicht es nicht, dass der Kunde die Ware einfach zurückschickt. Vielmehr muss er seinen Widerruf gegenüber dem Unternehmer ausdrücklich erklären. Ob er dies mündlich am Telefon oder per E-Mail macht, bleibt ihm überlassen. Allerdings empfiehlt es sich aus Beweisgründen immer, den Widerruf schriftlich bzw. in Textform zu erklären. Einer Begründung bedarf es hingegen nicht.

Das Verbraucherrecht zum Widerruf besteht normalerweise nur innerhalb von 14 Tagen, wobei es ausreicht, wenn der Verbraucher seine Widerrufserklärung in dieser Zeit absendet.

  • Die Widerrufsfrist beginnt allerdings nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat.
  • Bei einem Kaufvertrag beginnt die Frist in dem Augenblick zu laufen, in dem der Verbraucher die Ware erhält – bei einer Lieferung in mehreren Teilen mit der letzten Teilsendung.
  • Bei einem Dienstleistungsvertrag – hierzu gehören auch Versorgungsverträge für Wasser, Strom und Gas – beginnt die Frist bereits mit dem Vertragsschluss.

Der Widerruf führt zu einer Rückabwicklung des Vertrags. Beide Seiten müssen vom anderen Vertragspartner bereits erbrachte Leistungen wieder zurückerstatten. Der Verbraucher muss die bereist gelieferte Waren zurückschicken und der Verkäufer bereits erhaltene Zahlungen zurückzahlen.

Besonderheiten beim Verbraucherrecht im Internet

Verbraucherrecht: Die Reklamation mangelhafter Ware ist ohne Originalverpackung möglich. Sie brauchen aber den Kassenbon oder die Rechnung als Nachweis.
Verbraucherrecht: Die Reklamation mangelhafter Ware ist ohne Originalverpackung möglich. Sie brauchen aber den Kassenbon oder die Rechnung als Nachweis.

Gerade im Internet lauert besonders die Gefahr, dass ein Verbraucher durch falsche oder missverständliche Angaben ein vermeintlich kostenfreies Angebot annimmt, stattdessen aber einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt.

Deshalb schützt das Verbraucherrecht Verbraucher besonders, wenn sie „Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr“ abschließen.

Klassische Anwendungsbeispiele sind im Internet oder im Mobil Commerce zustande gekommene Verträge wie …

  • das Herunterladen von Musik- und Filmdateien
  • Bestellungen im Onlineshop
  • der Kauf von Apps für Smartphones und Tablets

Hier muss der Unternehmer den Bestellvorgang so gestalten, dass der Verbraucher Eingabefehler erkennen und korrigieren kann, bevor er seine Bestellung abschließt. Und er muss alle Vertragsbestimmungen und AGB bei Vertragsschluss abrufen und speichern können.

Auch bei den Informationspflichten sieht das Verbraucherrecht hier Besonderheiten vor: Besonders wichtige Informationen muss der Verbraucher vor seiner Bestellung erhalten – und zwar in klarer, verständlicher und hervorgehobener Form, sodass der Verbraucher diese beim Bestellen gar nicht übersehen kann.

Die „Buttonlösung“ stellt schließlich klar, dass der Verbraucher in Begriff ist, eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch zu nehmen. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn er eine Schaltfläche (Button) anklickt, auf der gut lesbar „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine ähnlich eindeutige Formulierung steht.

Verbraucherrecht: Garantie, Gewährleistung und (das vermeintliche) Umtauschrecht

Auch wenn jemand bereits einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, stehen ihm zahlreiche Rechte zu, insbesondere Gewährleistungsrechte im Falle einer mangelhaften Ware. Hierzu gehören:

  • Nacherfüllung: Der Käufer darf zwischen der Beseitigung des Mangels (Reparatur) und Lieferung einer mangelfreien Sache wählen.
  • Rücktritt, wenn die Mangelbeseitigung fehlschlägt oder stattdessen …
  • Minderung des Kaufpreises
  • Schadensersatz

Dieses Gewährleistungsrecht ist jedoch kein reines Verbraucherrecht. Sie stehen vielmehr jedem Käufer zu. Ein darüber hinausgehendes generelles gesetzliches Umtauschrecht für Verbraucher existiert nicht. Wer einmal einen Vertrag abgeschlossen hat, ist daran gebunden – das gilt auch für Verbraucher.

Auch ein zusätzliches Garantierecht gibt es nicht. Der Käufer kann sich lediglich auf die soeben erwähnten Gewährleistungsansprüche berufen, wenn die gekaufte Sache Mangel aufweist. Hierbei ist zu beachten, dass Garantie und Gewährleistung nicht dasselbe ist:

  • Gewährleistungsansprüche ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen. Bei einem Kaufvertrag sind dies die §§ 434 ff. BGB.
  • Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers. Und er legt die Bedingungen für diese Garantie fest. 

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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