Vollstreckungsaufschub beim Finanzamt beantragen

Das Wichtigste zum Vollstreckungsaufschub laut AO

Was ist ein Vollstreckungsaufschub?

Vollstreckungsaufschub bedeutet, dass die Vollstreckungsbehörde, zum Beispiel das Finanzamt, die Vollstreckung vorübergehend einstellt, beschränkt oder eine Vollstreckungsmaßnahme ganz aufhebt.

Habe ich einen Anspruch auf Vollstreckungsaufschub?

Nein. Die Entscheidung darüber liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Allerdings hat sie dabei die wirtschaftliche Situation und sonstige Belange des Schuldners besonders zu berücksichtigen. Wie Sie einen Vollstreckungsaufschub beantragen, veranschaulicht unser Muster.

Wann ist ein Vollstreckungsaufschub möglich?

Nach § 258 AO kann die Vollstreckungsbehörde einen Aufschub gewähren, wenn die Zwangsvollstreckung den Schuldner unangemessen benachteiligen würde. Was das bedeutet, erklären wir an dieser Stelle.

Was bedeutet Vollstreckungsaufschub nach § 258 AO

Unter bestimmten Bedingungen kann das Finanzamt einen Vollstreckungsaufschub gewähren.
Unter bestimmten Bedingungen kann das Finanzamt einen Vollstreckungsaufschub gewähren.

Wenn das Finanzamt eine hohe Steuernachzahlung fordert und der Steuerschuldner diese nicht fristgerecht bezahlt, dann droht ihm die Zwangsvollstreckung durch den Fiskus.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vollstreckungsbehörde – Finanzamt oder Zoll – die Vollstreckung jedoch vorübergehend einstellen oder beschränken und dem Schuldner so einen Vollstreckungsaufschub gewähren. In diesem Fall gewährt sie ihm zum Beispiel eine Ratenzahlung.

Der Schuldner muss den Aufschub allerdings beantragen und dabei hinreichend begründen, warum die Vollstreckung ihn unangemessen benachteiligen würde.

§ 258 Abgabenordnung (AO) ist eine Kann-Vorschrift. Sie gewährt also keinen gesetzlichen Anspruch auf Vollstreckungsaufschub. Vielmehr prüft die Behörde, ob ein Aufschub im jeweiligen Einzelfall in Betracht kommt. Die Entscheidung darüber liegt in ihrem pflichtgemäßen Ermessen, allerdings muss sie Belange des Schuldners besonders berücksichtigen.

Vollstreckungsaufschub: Voraussetzungen

Laut § 258 AO muss die Vollstreckung im Einzelfall unbillig sein. Das heißt, die Vollstreckungsbehörde prüft anhand des Antrags und der eingereichten Unterlagen, ob die Vollstreckung den Schuldner unangemessen benachteiligen würde und ob sich dieser Nachteil durch kurzfristiges Abwarten vermeiden lässt.

Eine solche unangemessene Benachteiligung kann beispielsweise in folgenden Situationen vorliegen:

Unter Umständen ist eine Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung möglich.
Unter Umständen ist eine Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung möglich.
  • Die Maßnahme würde die wirtschaftliche Existenz des Schuldners gefährden oder sogar vernichten.
  • Der Schuldner befindet sich aufgrund von Sturm, Flut, Dürre oder anderen Naturereignissen in finanziellen Schwierigkeiten.
  • Das Interesse des (schwer erkrankten) Schuldners an der Erhaltung seiner Gesundheit bzw. seines Lebens wiegt schwerer als das Interesse des Staates an der Zwangsvollstreckung.
  • Die herkömmlichen Nachteile einer Zwangsvollstreckung rechtfertigen noch keinen Vollstreckungsaufschub. So muss der Schuldner es grundsätzlich hinnehmen, wenn die Behörde auf sein pfändbares Einkommen und Vermögen zugreift.

Es fallen keine Gebühren für die Bearbeitung des Antrags an. Gewährt die Behörde den Vollstreckungsaufschub, können trotzdem Säumniszuschläge für die offenen Forderungen anfallen.

Hat das Finanzamt den Vollstreckungsaufschub abgelehnt, kann der Schuldner Einspruch gegen die Entscheidung einlegen.

Erforderliche Unterlagen

Bevor die Vollstreckungsbehörde einen Vollstreckungsaufschub gewährt, ermittelt und prüft sie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners. Dafür benötigt sie insbesondere folgende Informationen:

  • Arbeitgeber
  • Einkommen
  • Familienstand
  • Monatliche Lebenshaltungskosten
  • Immobilien und sonstiges vorhandenes Vermögen
  • Versicherungen
  • Bankverbindungen

Deshalb ist es ratsam, dem Antrag auf Vollstreckungsaufschub beispielsweise folgende Unterlagen beizufügen:

Vollstreckungsaufschub: Aus dem Antrag muss hervorgehen, warum die Vollstreckung den Schuldner unangemessen benachteiligen würde.
Vollstreckungsaufschub: Aus dem Antrag muss hervorgehen, warum die Vollstreckung den Schuldner unangemessen benachteiligen würde.
  • Gehaltsnachweise
  • Rentenbescheid
  • Nachweise über den Bezug von Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen
  • Einkommenssteuerbescheide
  • detaillierte Einkommens- und Vermögensaufstellung
  • bei Selbstständigen: Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder betriebswirtschaftliche Auswertungen

Antrag auf Vollstreckungsaufschub: Muster als PDF und Word-Datei

Es gibt für den Vollstreckungsaufschub beim Finanzamt kein Formular. Vielmehr wird der Antrag schriftlich gestellt – besondere Formvorschriften sind dabei nicht einzuhalten.

Das folgende Muster bietet Ihnen eine erste Orientierung. Trotz sorgfältiger Prüfung erhebt es keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Auch ersetzt es keine Rechtsberatung. Außerdem müssen Sie das Muster an Ihre persönliche Situation anpassen.

Steuerschuldner
vollständiger Name
Anschrift

Zuständige Vollstreckungsbehörde
Anschrift

Ort, Datum

Antrag auf Vollstreckungsaufschub nach § 258 AO
zu Ihrem Bescheid vom [Datum]
Ihr Zeichen: […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Aussetzung der Vollstreckung mit dem Vollstreckungsbescheid vom … in Höhe von … € und bitte um einen Zahlungsaufschub zum … oder alternativ um eine Ratenzahlung ab dem … mit monatlichen Tilgungsraten in Höhe von jeweils … €.

Persönliche Angaben:

  • Vollständiger Name: …
  • Geburtsdatum: …
  • Familienstand: …
  • Ausgeübter Beruf: …
  • Arbeitgeber: …
  • Anzahl und Alter der Kinder, die zum Haushalt gehören: …

Angaben zum monatlichen Familieneinkommen
(Steuerschuldner, Ehepartner und sonstige Haushaltsangehörige)

  • Arbeitseinkommen: … €
  • Rente / Pension: … €
  • Arbeitslosengeld / Bürgergeld: … €
  • Sonstiges: … €

Jährliche Ausgaben:

  • Miete inkl. Betriebskosten: … €
  • Versicherungen: … €
  • Unterhaltsleistungen an Dritte: … €
  • Kreditraten: … €
  • Sonstiges: … €
  • Jährliche Aufwendungen für eigene Immobilien: … €
  • Grundsteuer: … €
  • Wasser / Abwasser: … €
  • Heizung: … €
  • Müllgebühren: … €
  • Gebäudeversicherung: … €
  • Sonstiges: … €

Weitere Angaben:

  • Barvermögen auf dem Girokonto: … €
  • Tagesgeld: … €
  • Sonstige Geldanlagen: … €
  • Weitere Immobilien: Ort: … – Flurstück: … – Größe: … m²

Antragsbegründung:

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Ich versichere, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben richtig und vollständig sind und verpflichte mich, diese auf Ihr Verlangen hin entsprechend zu belegen.

Unterschrift

Hier finden Sie unser Muster zum kostenlosen Download

Beim Zoll können Steuerschuldner den Vollstreckungsaufschub auch online beim zuständigen Hauptzollamt beantragen. Dafür müssen Sie sich lediglich im Bürger- und Geschäftskundenportal registrieren. Besondere Fristen sind dabei nicht einzuhalten.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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