Abschlagszahlung bei Lohn, Strom, Rechnung & Schulden

Das Wichtigste zur Abschlagszahlung

Was bedeutet der Begriff „Abschlagszahlung“?

Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung, die erfolgt, noch bevor eine Leistung vollständig erbracht wurde. Diese wird auch Akontozahlung genannt.

Wo kann es zu Abschlagszahlungen kommen?

Arbeitnehmer können eine Abschlagszahlung beim Lohn bekommen. Des Weiteren kommt es häufig bei Bauvorhaben zu Zahlungen dieser Art. Auch die monatliche Zahlung an den Energieversorger stellt eine Abschlagszahlung dar.

Wo finden sich gesetzliche Regelungen zur Abschlagszahlung?

Wichtig ist hier § 632a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Was ist eine Abschlagszahlung laut Definition

Laut Definition ist eine Abschlagszahlung eine Art von Teilzahlung.
Laut Definition ist eine Abschlagszahlung eine Art von Teilzahlung.

Was sind eigentlich Abschlagszahlungen? Viele Leser haben diesen Begriff vielleicht schon einmal gehört, sind sich aber nicht ganz sicher, was er genau bedeutet. Die Abschlagszahlung ist auch als Akontozahlung bekannt und beschreibt eine Teilzahlung.

In der Regel gilt, dass Kunden erst dann zahlen müssen, wenn eine Leistung vollständig erbracht wurde. Bei großen, langwierigen Projekten oder Aufträgen, bei denen der Dienstleister Geld für teures Material vorstrecken muss, wird aber häufig eine Abschlagszahlung vereinbart.

Das bedeutet, dass der Kunde nach einer gewissen Zeit eine Teilzahlung leistet, er also schon bevor der Auftrag beendet ist, Geld an den Dienstleister oder Produzenten zahlt. Für Letzteren hat dies den großen Vorteil, dass er auch dann liquide bleibt, wenn er zum Beispiel teures Material kaufen muss oder wenn das Projekt erst in einigen Monaten fertiggestellt sein wird. Der Kunde profitiert wiederum davon, dass er nicht einmal eine große, sondern vielmehr mehrere kleine Rechnungen zahlen muss.

Eine Abschlagszahlung ist keine Anzahlung. Letztere wird geleistet, noch bevor eine Leistung erbracht oder ein Produkt hergestellt bzw. geliefert wurde. Sie möchten mehr darüber wissen? Hilfe finden Sie auf Schuldencheck **, z. B. in Form einer kostenlosen, unverbindlichen Erstberatung.

Abschlagszahlungen sind in vielen Bereichen von Bedeutung

In vielen Bereichen hat die Abschlagszahlung eine wichtige Bedeutung. Das sollen die folgenden Beispiele illustrieren:

  • Abschlagszahlung bei Lohn/Gehalt: Hier wird der Lohn bzw. das Gehalt, welches vom Arbeitnehmer bereits erarbeitet, jedoch noch nicht abgerechnet wurde, ausgezahlt. Häufig wird eine Abschlagszahlung vereinbart, wenn die Abrechnung erst zur Mitte des Folgemonats erfolgt, Arbeitnehmer aber schon zuvor am Monatsende Geld benötigen, um regelmäßig anfallende Rechnungen zu bezahlen.
  • Abschlagszahlung an den Energieversorger: Wie viel Geld Sie für Strom bezahlen müssen, legt der Energieversorger am Jahresende fest. Erst dann steht fest, wie viel Strom Sie wirklich verbraucht haben. Das würde bedeuten, dass Kunden einmal im Jahr eine hohe Rechnung zahlen müssten. Um das zu vermeiden, leisten sie Monat für Monat Abschlagszahlungen. Steht der Jahresverbrauch schließlich fest, wird geprüft, ob der Kunde über das Jahr zu viel oder zu wenig gezahlt hat. Er erhält dann entweder eine Rückzahlung oder muss Nachzahlungen leisten.
  • Abschlagszahlung ans Finanzamt: Auch bei verschiedenen Steuerarten werden Abschlagszahlungen geleistet. Bei der Gewerbestsuer müssen beispielsweise vier Mal im Jahr Vorauszahlungen geleistet werden.

Neue Regelung zur Abschlagszahlung laut BGB bei Werkverträgen

Gesetzliche Regelungen rund um die Abschlagszahlung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier gab es Anfang 2018 wichtige Änderungen:

  • Die Höhe der Abschlagszahlung hängt nicht länger davon ab, wie hoch der Wertzuwachs beim Kunden ist. Vielmehr ist entscheidend, welche Vergütung vereinbart und welche Leistungen erbracht wurden.
  • Auch wenn wesentliche Mängel vorliegen, muss der Kunde nun Abschlagszahlungen leisten.

Viele Unternehmer fragen sich bezüglich der Abschlagszahlung, wie viel Prozent des voraussichtlichen Endbetrages sie verlangen können. Laut § 632a Abs. 1 BGB gilt, dass die „Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen“ entscheidend ist. Wenn Sie die Summe für die Abschlagsrechnung berechnen, ist es wichtig, dass Sie die erbrachten Leistungen auflisten, so dass der Auftraggeber diese leicht überblicken kann.

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Abschlagszahlung: Die Rechnung richtig stellen

Das BGB gibt zur Abschlagszahlung wichtige Regeln vor.
Das BGB gibt zur Abschlagszahlung wichtige Regeln vor.

Viele Selbstständige und Betriebe mögen sich nun vielleicht fragen, wie die Rechnung für eine Abschlagszahlung genau aussehen muss. Sie unterscheidet sich kaum von einer herkömmlichen Rechnung. Das bedeutet, dass unter anderem die folgenden Bestandteile nicht fehlen dürfen:

  • Rechnungsnummer
  • Beschreibung der Leistung
  • Name und Adresse des Rechnungsstellers
  • Rechnungsdatum
  • Liefer- bzw. Leistungsdatum
  • Umsatzsteuer-ID bzw. Steuernummer
  • Rechnungsbetrag (mit Angabe des Umsatzsteuerbetrags)

Zusätzlich muss eine Rechnung für eine Abschlagszahlung als ebensolche bezeichnet werden. Erhält ein Kunde mehrere Rechnungen dieser Art für ein Projekt, so müssen diese durchnummeriert werden, wobei die sich die Rechnungsnummer jedoch nicht ändert. Zum Ende müssen Sie dann eine Schlussrechnung ausstellen.

Wie sieht die Rechnung über eine Abschlagszahlung aus? Muster zum Download

Wie eine Rechnung über eine Abschlagszahlung aussehen kann, zeigt unser Muster. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei um eine Vorlage handelt, die lediglich der Veranschaulichung dient. Ein solches Muster sollten Sie nie ungeprüft übernehmen.

Erstellen Sie Ihre Rechnungen mit einem speziellen Computerprogramm, benötigen Sie ein solches Muster übrigens in der Regel gar nicht. Die meisten Programme dieser Art erstellen ganz automatisch eine Rechnung über eine Abschlagszahlung, wenn Sie dies wünschen.

Laden Sie hier das Muster für eine Rechnung über eine Abschlagszahlung kostenlos herunter.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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