Arbeitgeber hat zu viel Pfändung abgeführt – zur Rechtslage

Das Wichtigste zur Überzahlung bei einer Pfändung des Gehalts

Wie funktioniert eine Lohnpfändung?

Mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wird der Arbeitgeber als Drittschuldner verpflichtet, an der Lohnpfändung mitzuwirken. Mehr erfahren Sie hier.

Wer haftet bei falscher Lohnpfändung?

Der Arbeitgeber ist als Drittschuldner für die korrekte Berechnung und Abführung der pfändbaren und unpfändbaren Lohnanteile verpflichtet. Er haftet auch für Fehler, die dabei entstehen können.

Mein Arbeitgeber hat zu viel Pfändung abgeführt. Was kann ich tun?

Wird zu viel gepfändet, weil der Arbeitgeber Fehler gemacht hat, fordern Sie ihn schriftlich auf, den Fehlbetrag an Sie auszuzahlen und setzen Sie ihm hierfür eine angemessene Frist. Weitere Infos finden Sie an dieser Stelle.

Weitere Ratgeber zur Lohn- und Gehaltspfändung:

Pflichten des Arbeitgebers bei einer Lohnpfändung

Der Arbeitgeber hat zu viel Pfändung abgeführt: Als Drittschuldner haftet er für fehlerhafte Berechnungen und Auszahlungen.
Der Arbeitgeber hat zu viel Pfändung abgeführt: Als Drittschuldner haftet er für fehlerhafte Berechnungen und Auszahlungen.

Mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Arbeitgeber wird dieser zum Drittschuldner und muss wie folgt an der Lohnpfändung mitwirken:

  • Der Arbeitgeber muss auf Verlangen des Gläubigers eine Drittschuldnererklärung abgeben.
  • Er ist für die korrekte Berechnung der pfändbaren und unpfändbaren Einkommensanteile verantwortlich.
  • Er darf den gepfändeten Lohn nicht mehr an den Arbeitnehmer, sondern nur noch an den Gläubiger auszahlen.
  • Liegen mehrere Pfändungen oder Lohnabtretungen vor, muss der Arbeitgeber ermitteln, welcher Gläubiger zuerst zu befriedigen ist.

Für den Arbeitgeber birgt diese Mitwirkungspflicht bei der Lohnpfändung ein enormes Haftungsrisiko. Er kann für alle Fehler zur Verantwortung gezogen werden.

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Arbeitgeber berechnet Pfändung falsch: Was nun?

Wurde zu viel Lohn gepfändet, ist eine Rückforderung vom Gläubiger möglich. Außerdem kann der Arbeitnehmer den Fehlbetrag einfordern.
Wurde zu viel Lohn gepfändet, ist eine Rückforderung vom Gläubiger möglich. Außerdem kann der Arbeitnehmer den Fehlbetrag einfordern.

Wenn der Arbeitgeber die Pfändung falsch berechnet, haftet er als Drittschuldner für die Überzahlung:

  1. Arbeitgeber hat zu viel bei der Pfändung abgeführt: Weil der Lohnanspruch seines Arbeitnehmers noch nicht vollständig erfüllt ist, muss er den fehlenden Lohnanteil nachzahlen. Außerdem steht dem Arbeitnehmer Schadensersatz für einen etwaigen Verzugsschaden zu. Der Arbeitgeber hingegen kann die Überzahlung vom Gläubiger zurückfordern oder mit künftigen Pfändungsbeträgen verrechnen.
  2. Arbeitgeber zahlt zu viel Lohn an den Arbeitnehmer und zu wenig an den Gläubiger: Fehlende Pfändungsbeträge muss der Arbeitgeber noch einmal an den Gläubiger abführen.

Besteht Streit über die Höhe des pfändbaren Einkommens, so können alle Beteiligten einen Klarstellungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht beantragen, und sich so ein langwieriges Gerichtsverfahren sparen.

Mehr Infos zur Lohnpfändung im Video

Alles Wichtige zur Lohnpfändung haben wir in diesem Video für Sie zusammengefasst.
Alles Wichtige zur Lohnpfändung haben wir in diesem Video für Sie zusammengefasst.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (53 Bewertungen, Durchschnitt: 4,20 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich promovierte nach seinem Jura-Studium bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein Referendariat absolvierte er am OLG Hamburg. Seit 2007 ist er zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Privatinsolvenz und Pfändung.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert