Lohnabtretung: Wenn der Arbeitgeber von bestehenden Schulden erfährt

Das Wichtigste zur Lohnabtretung

In welchem Zusammenhang spielt die Lohnabtretung eine Rolle?

Schließt jemand einen Kreditvertrag ab, fordert die Bank häufig eine Lohnabtretung als Sicherheit. Zahlt der Kreditnehmer das Darlehen nicht pünktlich zurück, kann die Bank als Gläubiger die pfändbaren Lohnansprüche ihres Schuldners von dessen Arbeitgeber verlangen.

Wie sieht der Vertrag für eine Lohnabtretung aus?

Unser unverbindliches Muster veranschaulicht den Inhalt einer solchen Vereinbarung.

Was ist der Unterschied zwischen einer Lohnabtretung und einer Lohnpfändung?

Die Abtretung beruht auf einem Vertrag. Bei der Lohnpfändung handelt es sich um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme.

Was ist eine Lohnabtretung? Eine Definition

Ohne Lohnabtretung ist ein Kredit oftmals nicht zu haben.
Ohne Lohnabtretung ist ein Kredit oftmals nicht zu haben.

Lohnabtretung: Was ist das überhaupt? Diese Frage beschäftigt viele Personen, die einen Kredit aufnehmen wollen. Eine solche Abtretung verlangen nämlich viele Banken bzw. Geldgeber als Sicherheit. Bei einer Lohnabtretung erhält der Gläubiger das Recht, seine Ansprüche direkt beim Arbeitgeber des Kreditnehmers einzufordern, wenn Letzterer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Einfacher ausgedrückt bedeutet das Folgendes: Sie haben einen Kredit abgeschlossen und zahlen nach einer Zeit die Raten nicht mehr. In diesem Fall häufen Sie Schulden bei der Bank, Ihrem Gläubiger, an. Aufgrund der Lohnabtretung kann sich der Kreditgeber nun an Ihren Arbeitgeber wenden. Dieser wird dazu verpflichtet, einen Teil Ihres Einkommens an den Gläubiger zu zahlen, damit die Schulden abgetragen werden können.

Bei einer Lohnabtretung wird jedoch nie der komplette Lohn an die Gläubiger überwiesen. Es darf nur der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens eingezogen werden. Hierbei sind die Pfändungsgrenzen gemäß § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) zu beachten. Der Schuldner bekommt also trotzdem noch einen Teil seines Lohns, damit er nicht von Sozialleistungen abhängig wird. Stellen Sie Ihre Fragen zur Lohnabtretung auf Schuldencheck ** und nutzen Sie dort die kostenlose und unverbindliche Erstberatung.

Übrigens: Bei der Lohn- und Gehaltsabtretung handelt es sich um das gleiche Prinzip. Unterschiede bestehen lediglich dahingehend, ob der Schuldner ein Gehalt oder einen Lohn als Arbeitseinkommen erhält. Doch wo liegen hier die Unterschiede?

Ein Gehalt wird vertraglich festgelegt. Dem Arbeitnehmer wird jeden Monat die gleiche Summe ausbezahlt, egal, ob der Monat einen Tag kürzer oder länger ist. Auch wenn er Urlaub hatte, bekommt der Arbeitnehmer trotzdem diesen Betrag. Beim Lohn verhält es sich jedoch anders. Dieser ist an die Arbeitsleistung gebunden. Entscheidend kann etwa die Anzahl der abgeleisteten Stunden oder die Stückzahl der produzierten Gegenstände sein. Im Gegensatz zum Gehalt kann der Lohn von Monat zu Monat schwanken.

Von einer Lohnabtretung erfährt der Arbeitgeber zunächst nichts, weshalb häufig auch von einer stillen Abtretung gesprochen wird. Er wird erst dann über die Vereinbarung in Kenntnis gesetzt, wenn es zu Zahlungsausfällen kommt und der Gläubiger ihn zur Zahlung des pfändbaren Lohns auffordert. Dies wird als Offenlegung bezeichnet.

Wie sieht eine Abtretungserklärung für den Lohn aus?

Bei der Lohnabtretung erfolgt eine Offenlegung erst dann, wenn der Arbeitnehmer in Zahlungsverzug gerät.
Bei der Lohnabtretung erfolgt eine Offenlegung erst dann, wenn der Arbeitnehmer in Zahlungsverzug gerät.

Möchten Sie einen Kredit abschließen, verlangt die Bank oftmals eine Lohnabtretung. Ein spezielles Formular wird hierfür in der Regel nicht benötigt. Meistens ist die Lohnabtretungsklausel bereits Teil des Kreditvertrages.

Es können jedoch auch Privatpersonen die Abtretung von Lohn oder Gehalt festlegen, etwa bei einem Privatkredit. Zwar ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass dabei eine gewisse Form eingehalten werden muss, trotzdem sollte die Vereinbarung schriftlich erfolgen. Als Beispiel für ein Schriftstück zur Abtretung vom Lohn dient unser Muster, welches Sie kostenlos herunterladen können.

Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage zur besseren Veranschaulichung handelt. Ihr Schreiben sollte in jedem Fall von einem Anwalt geprüft werden. Lassen Sie sich auf Online Schuldencheck ** unterstützen – mit einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.

Lohnabtretung: Unser Muster kostenlos herunterladen

Lohnabtretungserklärung

zwischen

Konrad Kreditnehmer
Geb. am 09.03.1973
Rotkehlchenweg 7
12345 Musterhausen

und

Roberta Reich
Geb. am 07.02.1979
Schlosstraße 3
12345 Musterhausen

Ich, Konrad Kreditnehmer, trete hiermit meine mir gegenüber

Eckhard Eisen Metallbau
Kupferstraße 34
12345 Musterhausen

zustehenden Lohnansprüche an Roberta Reich ab.

Die Abtretung erfolgt zu folgendem Zweck: Sicherung eines Kredites.

Die Lohnabtretung gilt für den gesamten Anspruch in Höhe von ______ Euro / für einen Teil des Anspruchs in Höhe von ______ Euro.

Ort, Datum
Unterschrift Konrad Kreditnehmer

Ort, Datum
Unterschrift Roberta Reich

Hier finden Sie unser Muster zum kostenlosen Download

Wie unterscheiden sich Lohnabtretung und Pfändung?

Eine Abtretung kann Lohn und Gehalt betreffen.
Eine Abtretung kann Lohn und Gehalt betreffen.

Oftmals gehen Personen davon aus, dass die Begriffe Lohnpfändung und Lohnabtretung Synonyme sind. Hierbei handelt es sich allerdings um unterschiedliche Konzepte. Wie bereits erwähnt, dient eine Abtretung als Sicherheit, etwa bei einem Kredit. Die Vereinbarung darüber wird bereits bei Vertragsschluss zwischen Schuldner und Gläubiger getroffen. Zahlt Ersterer immer pünktlich seine Raten, kommt es nicht zur Lohnabtretung.

Eine Lohnpfändung hingegen muss bei Gericht beantragt werden, wenn eine Person Schulden angehäuft hat. Der Gläubiger möchte mit der Pfändung erreichen, dass er das ihm zustehende Geld erhält. Hierzu muss er zunächst das zuständige Gericht einschalten und einen vollstreckbaren Titel erwirken. Ist dies geschehen, kann er eine Lohnpfändung durchführen lassen. Der Arbeitgeber des Schuldners wird über die Pfändung informiert und muss den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens des Betroffenen an den Gläubiger überweisen.

Eine Lohnabtretung wird vor einer Pfändung berücksichtigt, insofern Erstere zu einem früheren Zeitpunkt vereinbart wurde. Nehmen wir an, Sie haben Schulden bei Gläubiger 1. Da bereits im Vorhinein eine Lohnabtretung vertraglich festgelegt wurde, erhält er den pfändbaren Teil Ihres Lohnes. Nun kommt Gläubiger 2 hinzu. Auch dieser möchte, dass seine Ansprüche befriedigt werden und hat deshalb eine Lohnpfändung beantragt. In dieser Situation hat Gläubiger 1 Vorrang.

Schuldencheck ** beantwortet Ihre Fragen zur Lohnabtretung und zur Lohnpfändung in einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.

Was geschieht mit der Lohnabtretung im Insolvenzverfahren?

Kommt es zu einer Überschuldung, können Personen also nicht mehr alle bestehenden Verbindlichkeiten aus Einkommen und Vermögen decken, ist eine Privatinsolvenz häufig der letzte Ausweg. Zunächst verteilt dabei der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse – das ist das Vermögen des Schuldners – an die Gläubiger.

Während der sich anschließenden Wohlverhaltensphase ist der Schuldner dann dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens an den Verwalter abzugeben, welcher das Geld wiederum an die Gläubiger weitergibt. So werden die Schulden getilgt.

Doch was geschieht, wenn der Schuldner bereits vor der Privatinsolvenz seinen Lohn abgetreten hat? In diesem Fall verliert eine Lohnabtretung ihre Wirksamkeit, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Gleiches gilt für eine Lohnpfändung. Die Gläubiger müssen in diesem Fall ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden.

Kann eine Lohnabtretung arbeitsvertraglich ausgeschlossen werden?

Das Urlaubsgeld wird bei einer Lohnabtretung nicht berücksichtigt. Der Arbeitnehmer darf es behalten.
Das Urlaubsgeld wird bei einer Lohnabtretung nicht berücksichtigt. Der Arbeitnehmer darf es behalten.

Unter gewissen Umständen kann eine Lohnabtretung unwirksam sein. In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, Zahlungen an den Gläubiger zu leisten. Zu einer Unwirksamkeit kommt es etwa, wenn die Abtretung explizit im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wird. Des Weiteren kann ein solcher Ausschluss auch in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung genannt werden.

Zusätzlich ist eine Lohnabtretung unwirksam, wenn diese eine Verpflichtung darüber darstellt, dass ein Teil des pfändungsfreien Einkommens abgetreten wird. Grundsätzlich darf, wie bei der Lohnpfändung auch, nur der pfändbare Lohn an den Gläubiger überwiesen werden.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

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8 Gedanken zu „Lohnabtretung: Wenn der Arbeitgeber von bestehenden Schulden erfährt

  1. Klaus-Jürgen

    Androhung der Lohnandrohung,,habe auf meinen Kreditkonto einen Zahlungsrückstand,von 203,18€ beziehe Grundsicherung (Bürgergeld) und eine Rente,516€, und eine Opferrente 330€ ,Bührgergeld wird als Miete 547€ direkt dem Vermieter überwiesen ,kann man von meinen Renten das Geld abziehen,soll ich ein P- Konto einrichten?

  2. Ahmad

    Awad mein Name,bin jetzt überschuldet,bei einer Bank 2 raten im Rückstand und bei einer 3 raten,was wird als nächste erfolgt?
    Ich habe ein Brief bekommen,dass ich in kürze ratenrückstand erreiche was bedeutet das?und dass als nächste Schritt Kündigung und Gehaltsabtretung!!im meine Arbeitsvertrag steht dass Gehaltsabtretung unzulässig ist also verboten!was wird passieren?wie lange dauert alles zusammen?und ob ich diese Monat volles Gehalt kriege oder nicht?
    Vielen lieben Dank

  3. Andrea

    Hallo,
    würde gerne mit meinem Arbeitgeber einen Vertrag aufsetzen, dass der Arbeitgeber keine Lohnabtretung durchführt.
    Ein Betriebsrat ist nicht vorhanden.
    Was muss ich alles beachten?

  4. Alex

    Ich habe eine Frage.
    Ich schulde an meine Mutter Geld und wir haben am01.07.1995 einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Als Sicherheit habe ich meine Rechte und Ansprüche gegenüber meinem Arbeitgeber abgetreten. Seit dem Jahr 2002 bis heute wir der monatlich pfändbar Betrag regelmäßig an meine Mutter ausgezahlt. Meine Mutter ist 90 Jahre alt. Jetzt hat meine Mutter ihre Forderung an mich und alle rechte und Ansprüche an ihre Enkelin abgetreten. Weiterhin ist in diesem Ergänzungsvertrag vereinbart, das mein Arbeitgeber (Drittschuldner) erst n a c h dem Ableben meiner Mutter den monatlichen Pfändungsbetrag an die Enkelin zahlen muss. Der Ergänzungsvertrag wurde dem Drittschuldner mitgeteilt. Dem Drittschuldner liegen noch weitere Gläubiger ansprüche vor, die allerdings ihre pfändungs- und überweisungsbeschlüsse n a c h dem Darlehensvertrag vom 01.07.1995 ausgestellt haben.
    Muss der Drittschuldner an die Enkelin n a c h dem ableben der Mutter weitr zahlen?

    Ich bin der Meinung ja.

  5. Salina B.

    Hallo, was ich nicht verstanden habe, gilt die Lohnabtretung für die komplette Kreditsumme oder nur für die angehäuften Schulden?
    Also wenn man Schulden angehäuft hat, diese aber beglichen sind, läuft der Kredit dann normal weiter?
    Also wenn der Kreditnehmer keine Kündigung bekommen, der Arbeitgeber aber eine Lohnabtretung erhalten hat, wie ist dies zu bewerten?
    Lieben Dank für eine Antwort…
    LG salina B.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Salina,

      entsprechende Informationen erhalten Sie bei der Bank.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Bettina G.

    Hallo, wenn ich Grundsicherung und Rente beziehe wie hoch ist der Freibetrag einer Aufwandsentschädigung?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Bettina,

      laut einem Urteil des BGH (Az.: IX ZB 40/16) gilt Folgendes: Eine unpfändbare Aufwandsentschädigung liegt dann vor, wenn nach der vertraglichen Vereinbarung oder der gesetzlichen Regelung der Zweck der Zahlung ist, tatsächlichen Aufwand des Schuldners auszugleichen. Dies hat der Schuldner darzulegen. Keine Aufwandsentschädigung ist gegeben, wenn die Tätigkeit des Schuldners selbst vergütet werden soll. Entschädigungen für Zeitversäumnisse sind pfändbar.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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