Darlehen vom Jobcenter, um Schulden zu bezahlen

Das Wichtigste über Darlehen vom Jobcenter für Schulden

Bekomme ich vom Jobcenter ein Darlehen für meine Schulden?

Das Jobcenter gewährt dafür grundsätzlich kein Darlehen. Sie erhalten lediglich in absoluten Notfällen ein Darlehen vom Jobcenter, etwa für Schulden beim Vermieter, wenn Ihnen deshalb die Kündigung und damit die Wohnungslosigkeit droht. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, fassen wir hier zusammen.

Wie bekomme ich ein Darlehen vom Jobcenter?

Sie müssen das Darlehen beim Jobcenter beantragen und einen unabweisbaren Bedarf bzw. Ihre drohende Wohnungslosigkeit nachweisen. In diesem Abschnitt finden Sie ein entsprechendes Muster. Nutzen Sie jedoch im Zweifel das vom Jobcenter zur Verfügung gestellte Antragsformular.

Wie hoch kann ein Darlehen von Jobcenter sein?

Das Darlehen entspricht der Höhe der Schulden und ist zweckgebunden. Es darf ausschließlich verwendet werden, um die entsprechenden Schulden zu bezahlen.

Darlehen vom Jobcenter für Mietschulden – Voraussetzungen

Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich ein Darlehen vom Jobcenter, um meine Schulden zu bezahlen?
Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich ein Darlehen vom Jobcenter, um meine Schulden zu bezahlen?

Vor allem bei Menschen, die Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung beziehen, ist ein Darlehen für Mietschulden möglich.

Sie erhalten ein Darlehen vom Jobcenter für Ihre Schulden beim Vermieter nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Das Jobcenter soll ein Darlehen gewähren, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft notwendig ist und sonst die Wohnungslosigkeit droht. Diese Gefahr besteht laut Bundessozialgericht (BSG, Az. B 7/14 AS 52/21 R) bereits dann, wenn der Vermieter ernsthaft mit einer Kündigung droht.
  • Der Schuldner ist nicht in der Lage, die Mietschulden zu bezahlen. Er besitzt insbesondere kein Schonvermögen, das er für die Schuldentilgung verwenden könnte.
  • Der Vermieter lehnt eine Ratenzahlung oder Stundung der Mietschulden ab.
  • Ein Darlehen vom Jobcenter für Ihre Schulden gibt es in der Regel nur für eine angemessene Wohnung.
  • Der Vermieter ist bereit, das Mietverhältnis fortzusetzen, und der Mieter möchte die Wohnung weiterhin dauerhaft nutzen. Für eine bereits aufgegebene Wohnung muss das Jobcenter gewöhnlich kein Darlehen auszahlen.
  • Die künftigen Mietzahlungen sind sichergestellt.

Droht der Energieversorger mit einer Sperre, ist auch ein Darlehen vom Jobcenter für Stromschulden oder anderen Energieschulden in Betracht. Denn dabei handelt es sich um eine mit der drohenden Wohnungslosigkeit vergleichbare Notlage.

Antrag für ein Darlehen für Mietschulden/Stromschulden vom Jobcenter – Muster

Sie möchten ein Darlehen vom Jobcenter für Ihre Schulden beantragen? Unser Muster bietet Ihnen eine erste Orientierung, ersetzt jedoch keine Rechtsberatung. Unsere Vorlage erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sollte das für Sie zuständige Jobcenter ein Antragsformular zur Verfügung stellen, sollten Sie dieses verwenden.

Leistungsempfänger/Mieter
Name, Anschrift

Jobcenter
Name, Anschrift

Antrag auf Gewährung eines Darlehens für Mietschulden/Stromschulden

Hiermit beantrage ich ein Darlehen für Mietschulden/Stromschulden in Höhe von … Euro.

Diese Schulden sind entstanden:

o   vor meiner Beantragung von Leistungen nach dem SGB II
o   während meines Leistungsbezuges nach dem SGB II
o   … 

Begründung: …

Bankverbindung des Vermieters/Stromversorgers:

Name des Kontoinhabers: …
Kreditinstitut: …
IBAN: …
BIC: …
Verwendungszweck: …

Ort, Datum, Unterschrift

Erforderliche Unterlagen für ein Darlehen vom Jobcenter für Schulden

Sie benötigen für Ihre Mietschulden ein Darlehen vom Jobcenter? Ihrem Antrag müssen Sie entsprechende Nachweise beifügen.
Sie benötigen für Ihre Mietschulden ein Darlehen vom Jobcenter? Ihrem Antrag müssen Sie entsprechende Nachweise beifügen.

Reichen Sie zusammen mit Ihrem Antrag folgende Unterlagen beim Jobcenter ein:

  • Kündigung des Vermieters (oder schriftliche Androhung der Kündigung) bzw. Sperrtermin des Stromversorgers
  • aktueller Kundenkonto-Auszug als Nachweis über die Höhe der Strom- bzw. Mietschulden
  • ggf. Jahresendabrechnung des Stromversorgers
  • Nachweis darüber, wann die Schulden entstanden sind
  • Nachweis über die Höhe der aktuellen Miete/Abschläge
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • schriftliche Erklärung des Vermieters/Stromversorgers, dass er eine Ratenzahlung ablehnt
  • schriftliche Bestätigung des Vermieters über die Fortsetzung des Mietverhältnisses nach der Schuldentilgung
  • Selbstauskunft zur eigenen aktuellen finanziellen Situation

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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