Sich selbstständig machen trotz Privatinsolvenz – Ist das möglich?

Das Wichtigste zum Thema „Selbstständig machen trotz privater Insolvenz“

Können Selbstständige Privatinsolvenz beantragen?

Nein, wer selbstständig ist, muss normalerweise die Regelinsolvenz durchlaufen. Nur ehemaligen Selbstständigen mit überschaubaren Vermögensverhältnissen (maximal 19 Gläubiger) steht die Privatinsolvenz offen.

Darf sich der Schuldner während der Privatinsolvenz selbstständig machen?

Ja, in der Regel dürfen insolvente Schuldner eine neue selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Allerdings benötigen sie gewöhnlich die Zustimmung des Insolvenzverwalters.

Welches Einkommen wird bei einer Selbstständigkeit während der Privatinsolvenz gepfändet?

Wer sich während seiner Verbraucherinsolvenz selbstständig macht, muss den pfändbaren Anteil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten. Bei der Ermittlung des pfändbaren Betrags wird dann ein fiktives Einkommen angesetzt.

Insolvenz bei Selbstständigen: Das ist zu beachten

Kann ein Schuldner selbstständig bleiben trotz Privatinsolvenz?
Kann ein Schuldner selbstständig bleiben trotz Privatinsolvenz?

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Arten der Insolvenz: die Regel- und die Privatinsolvenz. Es ist dabei genau festgelegt, wer welche Form der Insolvenz durchlaufen muss. Unternehmen sowie Personen, die aktuell selbstständig tätig sind, müssen zwingend die Regelinsolvenz durchlaufen.

Für Personen hingegen, die noch nie selbstständig waren, kommt nur die Privatinsolvenz in Frage.

Ehemals Selbstständige dürfen dann die private Insolvenz anmelden, wenn sie maximal 19 Gläubiger haben und keinerlei offene Forderungen aus Arbeitsverhältnissen mehr gegen sie bestehen. Welches Insolvenzverfahren bei Ihnen in Betracht kommt, können Sie bei einer Erstberatung auf Schuldenanalyse ** unverbindlich und kostenlos prüfen lassen.

Selbstständig zu bleiben trotz Privatinsolvenz ist also nicht möglich. Vielmehr müssen Betroffene die Regelinsolvenz – auch als Firmeninsolvenz bekannt – durchlaufen. Während dieser Zeit dürfen Schuldner jedoch selbstständig bleiben trotz laufendem Insolvenzverfahren, wenn der Insolvenzverwalter die Tätigkeit erlaubt. Gut zu wissen: Im Gegensatz zu Unternehmen können Selbstständige im Rahmen der Regelinsolvenz die Restschuldbefreiung erreichen.

Privatinsolvenz und Selbstständigkeit schließen sich nicht aus

Wie bereits erwähnt dürfen also nur Personen, die noch nie bzw. in der Vergangenheit selbstständig waren, die private Insolvenz anmelden – die Privatinsolvenz als aktuell Selbstständiger ist hingegen nicht möglich. Während der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz besteht dabei die Pflicht, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

In diesem Zusammenhang fragen sich viele Schuldner, ob sie sich selbstständig machen können trotz laufender Privatinsolvenz. Schließlich wird dabei ja auch ein Einkommen erwirtschaftet. Die gute Nachricht lautet: Sie können auch dann ein Gewerbe anmelden, wenn Sie sich momentan in einem Insolvenzverfahren befinden.

Vor allem für Schuldner, die Schwierigkeiten dabei haben, eine Arbeitsstelle zu finden, kann der Weg in die Selbstständigkeit eine gute Lösung sein. Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter sehen dies oft sogar gerne, sorgt die selbstständige Tätigkeit doch oft dafür, dass der Betroffene ein eigenes Einkommen erwirtschaftet und nicht auf staatliche Leistungen wie Hartz 4 angewiesen ist.

Wie wird das Einkommen eines Selbstständigen gepfändet?

In der Regel dürfen Sie sich mit einem neuen Gewerbe selbstständig machen trotz laufender Privatinsolvenz.
In der Regel dürfen Sie sich mit einem neuen Gewerbe selbstständig machen trotz laufender Privatinsolvenz.

Zeitgleich selbstständig und insolvent zu sein schließt sich also nicht aus. Nun stellt sich aber noch die Frage bezüglich der Pfändbarkeit des Einkommens. Während der Wohlverhaltensphase ist der Schuldner nämlich dazu verpflichtet, einen Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abzugeben.

Bei Arbeitnehmern ist dies relativ einfach, da sie ein festes Einkommen haben. Bei Selbstständigen tun sich jedoch in diesem Zusammenhang Probleme auf: Ihr Einkommen kann stark schwanken und lässt sich kaum genau vorhersagen. Wie kann also der pfändbare Betrag des Einkommens berechnet werden, wenn Personen selbstständig sind trotz laufender Privatinsolvenz?

In diesem Fall wird von einem fiktiven Einkommen ausgegangen. Es bemisst sich anhand dessen, was der betreffende Schuldner erhalten würde, wenn er als Arbeitnehmer angestellt wäre. Zu beachtende Faktoren sind dabei unter anderem sein Berufsabschluss, das Alter sowie die Berufserfahrung.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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15 Gedanken zu „Sich selbstständig machen trotz Privatinsolvenz – Ist das möglich?

  1. Marcel

    Hallo, meine Frage wäre, wie es sich verhält wenn ich eine PI in Betracht ziehe.
    Ich bin Angestellter und habe eine Nebengewerbe (Kleinunternehmen). Muss ich das Gewerbe abmelden?

  2. Selda

    Hallo, meine Privatinsolvenz endet nächstes Jahr aber ich möchte dieses Jahr noch eine Kosmetikstudio aufmachen und mich selbständig machen.

    Wie kann ich das erste schritt machen?
    Geht es überhaupt als klein Unternehmer?

    1. Lukas

      Hallo,

      Ich befinde mich momentan in der Wohlverhaltensphase und habe noch 1,5 Jahre vor mir.

      Ich arbeite Vollzeit in einem Angestelltenverhältnis und der pfändbare Teil wird entsprechend einbehalten.
      Ich würde gerne nebenbei ein Gewerbe anmelden. Addiert sich der Gewinn aus den Gewerbe zu meinem pfändbaren Gehalt? Und da in der ersten Zeit nur von geringen Umsätzen auszugehen ist kann ich so auch kein fiktives Einkommen addieren. Oder wird das zum Jahresende gesammelt abgezogen?

  3. Y.

    Hallo.
    Folgende Frage:
    Ich war ca. 10 Jahre selbstständig. Aus gesundheitlichen Gründen war ich am ende nicht mehr in der Lage mein Unternähmen (GmbH) zu führen und somit auch privat total verschuldet. Vor ca. 1,5 Jahren wurde die private Insolvenz und vor ca. 1 Jahr die Firmeninsolvenz eröffnet. Seit Insolvenz befinde ich mich in Harz4 und immer noch im Krankenstand. Jedoch würde ich gern wieder versuchen, langsam neu ins Berufsleben einzusteigen und daher ein Kleingewerbe gründen. Der Privatinsolvenzanwalt hat mir grünes licht signalisiert, jedoch wie ist es mit der GmbH? Mit Harz4? Mit Vermögen? Denn ich muss mir ja ein Fahrzeug sowie Werkzeug anschaffen und um das anschaffen zu können, müsste ich von ARGE einen Minikredit von max. 25.000 Euro aufnähmen. Ohne Geld finde ich kein Fahrzeug und kein Werkzeug für diesen Zweck.
    LG. Yvonne

  4. Max

    Aussendienst Mitarbeiter momentan 1500 netto Verdienst im Angestellten Verhältnis .
    Wenn ich mich nun selbständig mache ist der Verdienst zwischen 3600 und 10000 Brutto pro Monat.
    Wenn ich es richtig verstanden habe wird somit jeden Monat 1500 Euro netto gepfändet?
    LG.

  5. Tamer

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin seit 4 Jahren in der privatinsolvenz.
    Nun möchte ich neben her auf selbständiger Basis arbeiten und möchte ein Kleingewerbe gründen.
    Meine Frage wäre , ist es möglich ein kleingewerbe zu gründen?

    Danke .

  6. Christian

    Guten Abend,
    ich befinde mich seit ca. 3 Jahren in der Privatinsolvenz. Seit einem Monat in der Wohlverhaltensphase. Von Anfang der PI wird der pfändbare Anteil meines Lohnes an dem InsoVerw vom Arbeitgeber überwiesen ( ca. 450 EUR monatl.).
    Nun möchte ich gerne ab 202006 in die Selbstständikeit gehen und ab dem Zeitpunkt den gleichen monatlichen Betag ebenso überweisen.
    Für meine Selbstständigkeit würde ich selber das aktuelle Arbeitsverhältnis kündigen. Zu dem Sachverhalt meine Frage.
    Kann es Probleme bei der Versagung der Restschuldbefreiung geben wenn ich das Arbeitsverhältnis selbstständig gekündigt habe auch wenn ich weiterhin den gleichen Betrag wie im Angestelltenverhältnis überwiesen habe ? Ist es demnach dem Insolvenzverwalter relativ egal ob ich oder der Arbeitgeber kündigt sofern nur die Beträge weiterhin überwiesen werden ?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

  7. Stan

    Guten Abend,
    Irgendwie finde ich keine Antworten im WWW zu meiner Konstellation….
    Wie verhält sich das in meinem Fall.. :
    Arbeitnehmer, Jahreseinkommen 50K mit variablem Anteil max 5K
    Nebenbei Selbstständig im Onlinehandel, noch Kleinunternehmer, der dieses Jahr im 2. Jahr über 50.000€ Umsatz kommt.
    Die Regelinsolvenz kommt für mich nur in Frage. Was passiert aber mit meiner Ware, die lagernd ist, was muß ich von meinen Einnahmen abtreten?
    Ich zahle ja dann in der Insolvenzpfändung ca. 900€ vom Arbeitnehmergehalt.

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Stan,

      in derart komplizierten Fällen empfiehlt sich die Beratung durch einen versierten Anwalt für Insolvenzrecht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. Jd

    Hallo. Ich habe Schulden und bin aktuell nicht mehr selbstständig. Ich möchte aber ein nebengewerbe für einen Online-Shop eröffnen. Ich arbeite Vollzeit jedoch weiter als Angestellte. Ich habe bald eine Termin für die Schuldnerberatung und möchte gerne in die Insolvenz gehen. Kann ich vorher schon ein nebengewerbe anmelden und wie würde sich das dann auswirken wenn die Schulden nichts mit dem neuen Gewerbe zu tun haben?

  9. Lui

    Sehr geehrte Damen und,

    Bin selbstständig und hab ein gut laufende kl Kneipe. Hab um die 80000€ bei der Deutsche Rentenversicherung Schulden. 10000 € Jugendamt. Wenn ich trotz selbstständige Insolvenz beantrage wird es mit eingezogen?

    Und kann ich trotz Insolvenz die Kneipe weiter betreiben?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Lui,

      sind Sie bereits selbstständig, können Sie in der Regel nicht die Privatinsolvenz durchlaufen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. sascha

    Sehr geeherter Herren
    bin Privatkomkurs abschöbfungsverfaren möchte mich sebständig machen lebe in osterreich

  11. Claudia J.

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte in die privatinsolvens gehen und mich dann so ca. In einem halben Jahr bis Jahr mit einem Kaffee oder ähnliches selbstständig machen. So wie ich gelesen habe ist dieses auch möglich. Wie verhält sich das ohne große Beruferfahrung und wie werde ich berechnet. Ich werde nicht immer gleich verdienen nehme ich an und brauche natürlich auch eins bis zwei Angestellte die. Mir beim Kochen und backen helfen. Also Angestellte. Ist es nicht sogar so das ich mich als selbstständiger, mit meinem Gehalt so hoch einstufen kann wie ich möchte? Ich habe ja auch nicht nur Einnahmen auch Ausgaben. So wie. Miete, Strom Einkauf der Lebensmittel und evtl. Küchengeräte oder Küchengeschirr.
    Dazu kommen denn noch Versicherungen und Steuern. Ich möchte mich soviel wie möglich informieren und mit einem guten Gefühl in die Selbstständigkeit gehen.
    Mit freundlichen Grüßen Claudia J.

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