Das Wichtigste zur Schlussverteilung im Insolvenzverfahren
Die Schlussverteilung erfolgt nach dem Schlusstermin, sobald die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist.
Nach der Schlussverteilung hebt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren auf. Die Insolvenzgläubiger dürfen ihre restlichen Forderungen beim Schuldner geltend machen, es sei denn, das Gericht hat ihm die Restschuldbefreiung erteilt.
Wenn es nichts zu verteilen gibt, wird das Insolvenzverfahren mangels zu verteilender Masse (ohne Schlussverteilung) aufgehoben. Ist der Schuldner eine natürliche Person, kann er dies mit einem Antrag auf Verfahrenskostenstundung verhindern.
Inhalt
Was ist die Schlussverteilung im Insolvenzverfahren?

In einer Insolvenz ist die Schlussverteilung der letzte Schritt der Vermögensverteilung.
Sie erfolgt nach der vollständigen Verwertung der Insolvenzmasse und dient der gleichmäßigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger.
Der Ablauf ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt und erfolgt in mehreren Schritten:
- Verwertung der Insolvenzmasse: Zunächst verwertet der Insolvenzverwalter das zur Insolvenzmasse gehörende Schuldnervermögen und bereitet anschließend die Schlussverteilung vor.
- Erstellung des Schlussverzeichnisses: Der Insolvenzverwalter erstellt ein Schlussverzeichnis, das die verbindliche Grundlage für die Schlussverteilung im Insolvenzverfahren bildet. Es enthält folgende Informationen: alle rechtskräftig festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger, die Daten aus der Insolvenztabelle in ihrer letzten Fassung sowie etwaige Nachmeldungen oder Berichtigungen von Forderungen.
- Anberaumung des Schlusstermins: Das Insolvenzgericht bestimmt einen Schlusstermin, der zugleich die letzte Gläubigerversammlung ist. In diesem Termin können Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben, offene Fragen erörtert und Entscheidungen über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse getroffen werden.
- Zustimmung zur Schlussverteilung: Nach dem Schlusstermin erteilt das Insolvenzgericht die Zustimmung zur Schlussverteilung. Gegebenenfalls ist zusätzlich die Zustimmung des Gläubigerausschusses erforderlich.
- Durchführung der Schlussverteilung: Anschließend nimmt der Insolvenzverwalter die Schlussverteilung im Insolvenzverfahren vor und verteilt die verwertete Insolvenzmasse entsprechend dem Schlussverzeichnis an die Insolvenzgläubiger.
Das Insolvenzverfahren wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Das geschieht durch einen Beschluss des Insolvenzgerichts, der öffentlich bekanntgemacht wird.
Bedeutung der Schlussverteilung für die Gläubiger

Bei der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren werden nur diejenigen Gläubiger befriedigt, die ihre Forderungen ordnungsgemäß zur Insolvenztabelle angemeldet haben.
Die Auszahlung erfolgt durch den Insolvenzverwalter anhand der festgesetzten Insolvenzquote.
Mit der Durchführung der Schlussverteilung endet die Möglichkeit, Forderungen im Insolvenzverfahren geltend zu machen.
Nach der Schlussverteilung können Gläubiger keine Insolvenzforderungen mehr anmelden, selbst dann nicht, wenn diese bereits tituliert sind. Der Schlusstermin stellt somit den letzten Zeitpunkt dar, zu dem eine Insolvenzforderung zur Prüfung nachgemeldet werden kann.
Bei der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren spielt die korrekte Berechnung der Insolvenzquote (Verteilungsquote) eine wichtige Rolle. Sie ist entscheidend für die Frage, welchen prozentualen Anteil der Forderung jeder Gläubiger erhält.
Folgende Faktoren beeinflussen die Höhe der Insolvenzquote besonders stark:
- Wert der Insolvenzmasse: Je mehr (pfändbares) Schuldnervermögen vorhanden, desto höher ist wahrscheinlich der prozentuale Anteil, den jeder Gläubiger von seiner Forderung erhält.
- Anzahl der Gläubiger: Je mehr Gläubiger, desto geringer fällt die Insolvenzquote aus, weil eine größere Anzahl von Forderungen aus der Insolvenzmasse bezahlt werden muss.
- Höhe der Forderungen: Haben einzelne Gläubiger besonders hohe Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet, sinkt unter Umständen die Quote insgesamt, weil ein Großteil der Insolvenzmasse für diese Forderungen aufgewendet wird.
Schlussverteilung im Insolvenzverfahren: Bedeutung für den Schuldner

Nach der Schlussverteilung hebt das Gericht das Insolvenzverfahren auf. Wenn Sie als Schuldner eine Restschuldbefreiung beantragt haben, durchlaufen Sie nun die Wohlverhaltensphase, die bereits mit der Insolvenzeröffnung beginnt.
Während dieser Zeit müssen Sie Ihr pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abtreten. Dieses Geld wird weiterhin zur Schuldentilgung an Ihre Gläubiger verteilt. Außerdem müssen Sie bestimmte Obliegenheiten erfüllen und beispielsweise …
- einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen
- Erbschaften und Schenkungen jeweils zur Hälfte und Gewinne aus Lotterien vollständig an den Insolvenzverwalter herausgeben
- Job- und Wohnsitzwechsel unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter mitteilen

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