SCHUFA-Eintrag bleibt 6 Monate bestehen: Neuregelung nach der Restschuldbefreiung

Das Wichtigste zur SCHUFA: Löschung nach 6 Monaten

Wie lange bleibt ein SCHUFA-Eintrag? Sind es 6 Monate?

Wann Informationen gelöscht werden, hängt von der Art des Eintrags ab. Eine Neuregelung besteht darin, dass der SCHUFA-Eintrag in 6 Monaten nach der Restschuldbefreiung gelöscht wird. Dies gilt seit März 2023. Davor wurde die Information drei Jahre lang gespeichert.

Wie lange bleibt ein Schufa Eintrag unter 1000 Euro?

Hatten Sie Schulden von unter 1000 Euro, können Sie eine sofortige Löschung bei der SCHUFA beantragen, sobald Sie die offene Summe beglichen haben.

Wie lange steht man negativ in der Schufa?

Es hängt von der Art des Eintrags ab, wie lange er gespeichert bleibt. Haben Sie beispielsweise einen Kredit vollständig abbezahlt, bleibt dieser noch drei Jahre bei der SCHUFA gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in unserer Übersicht.

Wie lange dauert es, bis die Schufa wieder gut ist?

Es können bis zu drei Jahre vergehen, bis sich Ihr SCHUFA-Score wieder erholt. Möchten Sie eine gute Bonität erreichen, sollten Sie darauf achten, alle Rechnungen, Kreditraten etc. pünktlich zu zahlen und Kredite oder Ratenzahlungen nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies tatsächlich nötig ist.

Wann werden SCHUFA-Einträge gelöscht?

SCHUFA-Löschung: Nur 6 Monate bleibt ein Eintrag zur Restschuldbefreiung gespeichert.
SCHUFA-Löschung: Nur 6 Monate bleibt ein Eintrag zur Restschuldbefreiung gespeichert.

Die SCHUFA ist eine Wirtschaftsauskunftei. Sie speichert Daten, die über das Zahlungsverhalten von Personen Auskunft geben, und ermittelt daraus einen sogenannten Score.

Dieser gibt an, wie wahrscheinlich in der Zukunft ein Zahlungsausfall ist. Ein hoher SCHUFA-Score steht dabei für eine gute Bonität. Je niedriger der Wert ist, umso größer ist das Risiko eines Zahlungsausfalls.

Die verschiedenen Informationen werden jedoch nicht ewig von der SCHUFA gespeichert. Nach einem bestimmten Zeitraum werden sie gelöscht. Nur so ist es möglich, dass sich die Kreditwürdigkeit einer Person auch wieder erholen kann.

Wann die Löschung stattfindet, unterscheidet sich je nach Art des Eintrags, wie die folgende Übersicht zeigt:

LöschfristDaten
sofortnachweislich bzw. unstrittig falsche Daten;
Konto- und Vertrags­daten unmittel­bar nach Bekannt­gabe der Vertrags­beendigung
nach 6 MonatenInfor­ma­tionen zur Rest­schuld­befreiung (neu seit 03/2023)
nach 12 MonatenKredit­anfragen und Anfragen zu Kredit­konditionen (auf Antrag);
Anfragen von Unter­nehmen
nach 3 Jahrenvollständig bezahlte Kredite,
abgeschlossene Mahn­verfahren;
(verweigerte) Vermögens­auskunft und Haft­befehl;
Informationen zur Privat­insolvenz

Nach der Restschuldbefreiung: SCHUFA-Eintrag nach 6 Monaten gelöscht

Ein bestimmter SCHUFA-Eintrag bleibt nur noch 6 Monate gespeichert.
Ein bestimmter SCHUFA-Eintrag bleibt nur noch 6 Monate gespeichert.

Die gute Nachricht für Insolvenzschuldner lautet: Seit März 2023 bleibt ein SCHUFA-Eintrag noch 6 Monate gespeichert – wenn es sich um die Informationen zur Restschuldbefreiung handelt. Wie kam es dazu?

Die Privatinsolvenz endet in der Regel mit der Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass der ehemalige Insolvenzschuldner von (fast) allen noch offenen Schulden befreit wird und ohne Schuldenlast in einen neuen Lebensabschnitt starten kann.

Die SCHUFA speicherte Einträge dieser Art bislang jedoch drei Jahre. Das bedeutete, dass ein ehemaliger Insolvenzschuldner über diesen langen Zeitraum eine schlechte Bonität hatte und deshalb beispielsweise Probleme beim Abschluss von neuen Verträgen oder bei der Suche nach einer neuen Wohnung bekommen konnte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) sollte entscheiden, ob diese lange Speicherdauer rechtens sei, schob die Entscheidung jedoch heraus, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) auch noch in ähnlichen Fällen urteilen soll. Daraufhin wurde die SCHUFA selbst tätig: Fortan bleibt der SCHUFA-Eintrag nur 6 Monate gespeichert, nachdem die Restschuldbefreiung erfolgte.

Haben Sie selbst eine Privatinsolvenz hinter sich und fragen sich, ob auch Sie Ihren SCHUFA-Eintrag nach 6 Monaten löschen lassen können? Ja, das ist möglich. Die Löschung ist auch rückwirkend möglich. Wurde Ihnen beispielsweise bereits vor zwei Jahren die Restschuldbefreiung erteilt, führt die SCHUFA die Löschung automatisch durch.

Quellen und weiterführende Links

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SCHUFA-Eintrag bleibt 6 Monate bestehen: Neuregelung nach der Restschuldbefreiung
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

Ein Gedanke zu „SCHUFA-Eintrag bleibt 6 Monate bestehen: Neuregelung nach der Restschuldbefreiung

  1. Mirco

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Problem:
    Inkasso hat negativer schufaeintrag vorgenommen und dann habe ich eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen und in 2 Raten bezahlt und der Eintrag ist negativ in der Schufa hinterlegt.
    Forderung wurde bei der Schufa als erledigt fast ein halbes Jahr später gemeldet weil ich Druck ausgeübt habe.
    Ist der Eintrag korrekt.

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