Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz – Vorsicht Schuldnerfalle!

Das Wichtigste zur Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz

Darf ich trotz laufender Privatinsolvenz meine alten Schulden auf Raten beim Gläubiger abzahlen?

Nein. Eine Ratenzahlung trotz Insolvenz ist auf alte Schulden untersagt, weil sie der Gläubigergleichbehandlung widerspricht.

Was passiert, wenn ein Schuldner dennoch seine Schulden ratenweise bezahlt?

Leisten Sie dennoch eine solche Ratenzahlung während Ihrer Privatinsolvenz, verstoßen Sie gegen Ihre Obliegenheiten und gefährden damit Ihre Restschuldbefreiung.

Darf ich für neue Schulden eine Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz vereinbaren?

Sie können trotz Privatinsolvenz zwar neue Verbindlichkeiten eingehen. Beachten Sie jedoch, dass verschwenderische und unangemessene neue Verbindlichkeiten ebenfalls eine Versagung der Restschuldbefreiung rechtfertigen können.

Ist eine Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz erlaubt?

Ist während der Insolvenz eine Ratenzahlung zulässig?
Ist während der Insolvenz eine Ratenzahlung zulässig?

Normalerweise streben Schuldner mit ihrer Verbraucherinsolvenz eine Restschuldbefreiung an. Diese erhalten sie aber nur, wenn sie sich während des Insolvenzverfahrens an gewisse Regeln halten und gesetzlich vorgeschriebene Obliegenheiten erfüllen.

Neben der sogenannten Erwerbsobliegenheit trifft den Schuldner in der Privatinsolvenz insbesondere die Pflicht, den pfändbaren Anteil seines Einkommens an den Treuhänder abzutreten und zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an diesen Treuhänder zu leisten, § 295 I Nr. 4 Insolvenzordnung (InsO).

Demnach wäre jede Zahlung, auch eine Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz auf alte Schulden nicht erlaubt. Das hat einen ganz einfachen Grund: Das Insolvenzverfahren bezweckt eine geordnete Schuldenregulierung, bei welcher alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden. Wenn nun der Schuldner trotzdem an vereinzelte Gläubiger leistet, würde er damit alle anderen benachteiligen. Genau das soll aber während der Verbraucherinsolvenz vermieden werden (Grundsatz der Gläubigergleichberechtigung).

Diese Regel gilt für Schulden, die bereits vor Insolvenzeröffnung bestanden. Zu diesem Zeitpunkt bestehende Ratenzahlungsvereinbarungen sind damit hinfällig. Sie dürfen ab sofort keine Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz an alte Gläubiger leisten, auch dann nicht, wenn sie gut gemeint sind und dem Schuldenabbau dienen sollen.

Leistet der Schuldner während der Privatinsolvenz eine Ratenzahlung an einen einzelnen Insolvenzgläubiger, so verstößt er damit gegen seine Obliegenheit aus § 295 I Nr. 4 InsO und riskiert in deren Folge seine Restschuldenbefreiung.

Verlangt ein Insolvenzgläubiger von Ihnen, dass Sie Ihre Ratenzahlung trotz laufender Privatinsolvenz fortsetzen? Dann wenden Sie sich an den Online-Schuldencheck **, um Ihr weiteres rechtliches Vorgehen in einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung einschätzen zu lassen.

Sind dem Schuldner neue Vereinbarungen über eine Ratenzahlung trotz Insolvenzverfahren erlaubt?

Vermeiden Sie eine Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz für neue Schulden.
Vermeiden Sie eine Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz für neue Schulden.

Die oben aufgeführten Erläuterungen gelten für sogenannte Insolvenzforderungen, das heißt für Schulden, die bereits vor der Insolvenzeröffnung bestanden und für deren Abbau das Verfahren durchgeführt wird. Was gilt jedoch für neue Verbindlichkeiten, die der Schuldner während seiner Insolvenz eingeht? Darf der Schuldner neue Forderungen per Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz tilgen?

Laufende Kosten darf der insolvente Verbraucher selbstverständlich bezahlen. Hierzu zählen insbesondere Miete, Strom, Telefon und ähnliche Lebenshaltungskosten. Auch ist es ihm nicht grundsätzlich verboten, neue Verbindlichkeiten einzugehen. Aber: Er muss sich auf einen bescheidenen und angemessenen Lebensstil beschränken und alles unterlassen, was die Befriedigung seiner Gläubiger gefährden könnte. Dieses Prinzip kommt unter anderem in § 290 I Nr. 4 InsO zum Ausdruck.

Nach dieser Vorschrift darf das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers versagen, wenn der Schuldner unangemessene Verbindlichkeiten eingeht oder Vermögen verschwendet und damit die Befriedigung seiner Gläubiger gefährdet. Darunter fällt auch eine unangemessene Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz.

Des Weiteren ist zu bedenken, dass neue Schulden nicht unter die Restschuldbefreiung fallen. Können Sie Ihre Raten hierauf nicht bezahlen, so bleiben diese Verbindlichkeiten auch nach einer möglichen Restschuldbefreiung bestehen. Die neuen Gläubiger dürfen dann die Zwangsvollstreckung betreiben.

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Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz – Vorsicht Schuldnerfalle!
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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4 Gedanken zu „Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz – Vorsicht Schuldnerfalle!

  1. Eva-Maria

    Ich wünsche mir ,dass man mir einen guten Rat gibt! Danke!!!

    1. Peggy

      Hallo Eva-Maria. Ich kann dich verstehen, dass es sehr schwer ist, einen richtig guten Zahnarzt zu finden. Das du den Mut hast, weiterhin bei ihm in Behandlung zu bleiben, überrascht mich. Genauso auch, dass er – wenn er dich schon drängt die Schulden zu bezahlen – dich auch als Patientin behält. Leider kann ich nicht erlesen, ob es Altschulden bei ihm sind, die du in deinem Insolvenzverfahren damals mit in der Masse hattest, oder ob diese erst während des Insolvenzverfahrens entstanden sind und überhaupt nicht in das Verfahren gehören. Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
      Wenn dir der Erhalt deines Zahnarztes derart wichtig ist, ist meine Empfehlung für dich, über einen Mediator zu gehen. Ich glaube, dass viele Arztpraxen mit sogenannten Ombutsmännern/frauen arbeiten, die absolut neutral sind (sein zu haben) und einfach nur dazu dienen, um zwischen den Parteien zu vermitteln und zu schlichten. Vielleicht hilft euch solch ein Gespräch mit Unparteiischen weiter, um wieder vernünftig miteinander umzugehen. LG Peggy

  2. Eva-Maria

    Ich habe Schulden bei meinem Zahnarzt und trotzdem möchte er, obwohl ich nicht mehr in der Insolvenz bin, seine Summe bezahlt haben!. Ich habe mit einem der Doktoren telefoniert und er hat nichts anderes getan und mich nur beleidigt!!! Ich habe versucht es ihm zu erklären, dass ich das nicht darf,doch er hat mir angeboten es abzuzahlen. Was kann ich anderes tun…Es ist traurig, weil es für mich der beste Zahnarzt seit mehr als 17 Jahren ist?? Mfg ..

    1. M KK

      Wenn du die Zahnarzt Schulden vor dem Insolvenzverfahren gemacht hattest, hättest du diese angeben müssen und damit hätte der Arzt ja einen gewissen Anteil erhalten.
      Ich kenne mich da zwar kaum aus aber jedem dem du Geld geschuldet hattest wird dann auch gerichtlich mittgeteilt, dass nach Ende der Insolvenz Sie kein Recht mehr haben auch nur einen Cent von dir zu verlangen.

      Also falls dein Doc jetzt den „Restbetrag“ auch noch haben will kann dir das egal sein, das ist illegal, und auch ziemlich eklig von Ihm.

      Also zu deinem Rat: Keine Sorgen wegen den alten Schulden, und such dir einen neuen Zahnarzt.

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