Das Wichtigste zu den Kosten im Pflegeheim
Reichen die Zuschüsse der Pflegekasse nicht aus, kann der Pflegebedürftige beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ beantragen. An dieser Stelle finden Sie weitere Infos.
Erwachsene Kinder müssen nur dann für die Pflegekosten aufkommen, wenn sie mehr als 100.000 € brutto jährlich verdienen.
Eltern müssen nur dann für ihr pflegebedürftiges erwachsenes Kind aufkommen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen 100.000 € übersteigt. Wenn die Mittel des Kindes nicht ausreichen, springt das Sozialamt ein.
Inhalt
Wer zahlt welche Kosten für das Pflegeheim?

Wer regelmäßig Beiträge für die private oder gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt hat, erhält einen Zuschuss für die Pflege- und Betreuungskosten – vorausgesetzt, ein Gutachter bestätigt die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person.
Die verbleibenden Kosten muss der Pflegebedürftige selbst aufbringen.
Wer welche Kosten zahlt für das Pflegeheim, verdeutlicht die folgende Auflistung:
Pflegekasse (monatlicher Zuschuss):
- Pflege- und Betreuungskosten (insbes. Pflegepersonal), wenn ein Gutachter die Pflegebedürftigkeit bestätigt
- Ausbildungskosten (Kosten für die Vergütung von Auszubildenden in der Altenpflege und Altenpflegehilfe)
Pflegebedürftiger:
- Pflegekosten, soweit sie den Zuschuss der Pflegekasse übersteigen
- Verpflegung und Unterkunft (Speisen und Getränke, Bettwäsche, Handtücher, Zimmerreinigung)
- Investitionskosten (Instandhaltung, Modernisierung, Um- und Ausbau im Pflegeheim)
- Zusatzleistungen (z. B. Vorleseservice), wenn vorher schriftlich vereinbart
Wer zahlt für das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht?

Mitunter reicht das eigene Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um alle Heimkosten zu bezahlen.
Dann bestehen folgende Möglichkeiten:
- Antrag auf Pflegewohngeld, wenn der Heimbewohner die Investitionskosten nicht selbst aufbringen kann
- Antrag auf Wohngeld, wenn auch das Pflegewohngeld nicht ausreicht
- „Hilfe zur Pflege“ vom Sozialamt
- Unterhaltspflicht der Kinder für ihre Eltern (Das gilt nur, wenn das Kind mehr als 100.000 € brutto pro Jahr verdient. Immobilien und andere Vermögenswerte spielen dafür keine Rolle.)
Stellen Sie den Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ rechtzeitig beim Sozialamt. Denn diese Leistung wird nicht rückwirkend gewährt. Das Sozialamt übernimmt also keine Schulden, die Sie gemacht haben, um das Pflegeheim zu bezahlen.
Weitere lesenswerte Ratgeber:
Wer muss im Pflegeheim Hilfsmittel für Heimbewohner bezahlen?

Pflegeheime sind gesetzlich verpflichtet, die Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen erforderlich sind.
Der Pflegeheimbetreiber darf die Kosten für solche Hilfsmittel nicht gesondert in Rechnung stellen, weil sie bereits im Pflegesatz bzw. in den Investitionskosten enthalten sind:
- Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehört beispielsweise die Versorgung mit Mahlzeiten sowie sauberer Kleidung und die Reinigung des Zimmers.
- Mit Grundpflege ist die Unterstützung Pflegebedürftiger bei der Körperpflege, Fortbewegung und ähnlichen alltäglichen Handlungen.
Zur grundsätzlichen Ausstattung einer Pflegeeinrichtung gehören zum Beispiel Hilfsmittel …
- zum Duschen und Baden: Haltegriffe im Bad und Duschrollstühle
- für den Toilettengang: Toilettenstühle
- für die Nahrungsaufnahme: Schnabeltassen
- Rollatoren, Gehstöcke, Zimmerrollstühle, Rampen, Hebebühnen und andere Mobilitätshilfsmittel
- behindertengerechte Betten einschließlich Lagerungsrollen und Bettschutzauflagen
Hilfsmittel bei Erkrankung oder Behinderung: Wer zahlt Windeln im Pflegeheim?
Wenn ein Heimbewohner aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung Hilfsmittel benötigt, dann stellt die Krankenkasse die hierfür erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung.
Das Pflegeheim ist dafür nicht zuständig.
Hilfsmittel, welche die Krankenkasse stellt, sind beispielsweise:
- Hilfsmittel zur medizinischen Behandlung wie Medikamente oder Windelhosen bei Inkontinenz
- Hilfsmittel zur Verhinderung einer unmittelbar drohenden Behinderung oder Erkrankung wie eine Spezialmatratze
- individuell angepasste Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte und Prothesen
- aufgrund einer Behinderung notwendige Hilfsmittel für die Mobilität und Teilhabe am Alltagsleben wie individuelle Anpassungen am Rollstuhl
Wer zahlt das Pflegeheim, wenn ein Wohnrecht auf Lebenszeit besteht?

Ein im Grundbuch vermerktes Wohnrecht auf Lebenszeit ist mitunter viel Geld wert.
Es hilft dem Berechtigten aber wenig, wenn er sein Wohnrecht aus gesundheitlichen Gründen nicht nutzen, sondern stattdessen ins Pflegeheim umziehen muss.
Der pflegebedürftige Wohnberechtigte muss die Kosten für das Pflegeheim selbst tragen, soweit die Pflegekasse dafür nicht aufkommt.
Reicht sein Geld nicht aus, müssen zunächst die Kinder finanziell einspringen, wenn sie mehr als 100.000 € verdienen. Wenn nicht, kann der Pflegebedürftige „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt beantragen. Der Hauseigentümer muss die Kosten für das Pflegeheim hingegen nicht bezahlen.
Eine Möglichkeit zur Finanzierung des Pflegeheimplatzes besteht darin, sich mit dem Hauseigentümer zu einigen: Der Wohnberechtigte verzichtet auf sein Wohnrecht und der Eigentümer zahlt dafür eine Abfindung, die für die Heimkosten verwendet werden.

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