Doppelpfändung – mehrere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gleichzeitig

Das Wichtigste zur Doppelpfändung

Ist eine Doppelpfändung zulässig?

Eine Doppelpfändung durch ein und denselben Gläubiger ist erlaubt, solange seine Forderung noch nicht befriedigt ist. Er darf zu diesem Zweck z. B. eine Kontopfändung und eine Sachpfändung veranlassen.

Wann ist eine Doppelpfändung unzulässig?

Nur eine echte Doppelpfändung desselben Pfändungsgegenstands, z. B. in dasselbe Konto, wegen derselben Forderung ist nicht erlaubt.

Was gilt bei einer Pfändung durch mehrere Gläubiger?

Betreiben mehrere Gläubiger gleichzeitig die Zwangsvollstreckung, so gilt das Prioritätsprinzip. Das heißt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Doppelpfändung durch den gleichen Gläubiger – Ist diese Pfändung erlaubt?

Doppelpfändung: Der Antrag des Gläubigers zur Zwangsvollstreckung kann verschiedene Pfändungsmaßnahmen gleichzeitig beinhalten.
Doppelpfändung: Der Antrag des Gläubigers zur Zwangsvollstreckung kann verschiedene Pfändungsmaßnahmen gleichzeitig beinhalten.

Sobald ein Gläubiger einen Zwangsvollstreckungstitel erwirkt hat, muss sein Schuldner mit einer Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung rechnen. Dabei stellt sich folgendes Problem: Der Gläubiger weiß normalerweise nicht, welche Maßnahmen zum Erfolg führen werden.

Aus diesem Grund kann er den Gerichtsvollzieher damit beauftragen, den Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft aufzufordern. Mithilfe der dadurch gewonnenen Informationen kann er nun gezielt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Denn nun kennt er unter anderem die Bankverbindung seines Schuldners und dessen Arbeitgeber.

Weil dennoch ein gewisses Risiko verbleibt, welche Maßnahme letztendlich zum Ziel führt, wird der Gläubiger möglicherweise verschiedene Vollstreckungsversuche gleichzeitig betreiben, was zu einer Doppelpfändung beispielsweise vom Konto und Gehalt führen kann.

Die Zivilprozessordnung (ZPO) erlaubt es den Gläubigern grundsätzlich, mehrere Vollstreckungsmaßnahmen gleichzeitig laufen zu lassen. Ein absolutes Verbot der Doppelpfändung kennt dieses Gesetz daher nicht. Ein weiterer Grund hierfür ist, dass ein Gläubiger ein berechtigtes Interesse daran hat, anderen Gläubigern zuvorzukommen. Im Zwangsvollstreckungsrecht gilt deshalb die Faustregel: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“

Fazit: Die Doppelpfändung ist nicht unzulässig. Sobald die Forderung des vollstreckenden Gläubigers aber ausgeglichen ist, werden alle weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unzulässig. Es ist in diesem Zusammenhang möglich, mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung der Schulden zu vereinbaren, um die Doppelpfändung abzuwenden. Benötigen Sie hierzu weitere Informationen, können Sie auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung in Anspruch nehmen.

Was passiert bei einer Doppelpfändung von Gehalt und Konto?

Eine Doppelpfändung durch das Finanzamt kann z.B. in einer gleichzeitigen Pfändung von Lohn und Konto bestehen.
Eine Doppelpfändung durch das Finanzamt kann z.B. in einer gleichzeitigen Pfändung von Lohn und Konto bestehen.

Diese Art der Doppelpfändung ist eine Kombination aus Kontopfändung und Gehaltspfändung. Das Ganze läuft wie folgt ab:

  1. Der Arbeitgeber überweist zunächst den pfändbaren Betrag des Arbeitseinkommens an den Gläubiger seines Arbeitnehmers. Wie hoch dieser Anteil ist, berechnet er anhand der Pfändungstabelle.
  2. Den unpfändbaren Anteil überweist der Arbeitgeber seinem Beschäftigten auf das Konto.
  3. Aufgrund der zeitgleich laufenden Kontopfändung kommt es nun zur Doppelpfändung: Die Bank zahlt nun das über den Freibetrag hinausgehende Bankguthaben an den Gläubiger, sofern der Schuldner ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingerichtet hat. Besitzt er hingegen nur ein normales Girokonto, verliert er sein gesamtes Bankguthaben an den Gläubiger.
  4. Soweit der gesetzliche Pfändungsfreibetrag höher ist als der auf dem P-Konto geschützte Freibetrag, muss der Schuldner einen Antrag beim Vollstreckungsgericht auf Auszahlung der entsprechenden Differenz stellen.

Eine Doppelpfändung von Lohn und Konto durch einen Gläubiger ist erlaubt, weil dieser ein Recht darauf hat, seine bestehende Forderung auch durchzusetzen. Lediglich eine echte Doppelpfändung ist verboten. Hierbei pfändet der Gläubiger das Pfändungsobjekt mehrfach. Ein Beispiel wäre die Doppelpfändung vom P-Konto wegen ein und derselben Forderung.

Weil es dem Gläubiger erlaubt ist, mehrere Vollstreckungsmaßnahmen gleichzeitig zu ergreifen, sollten Schuldner sich entsprechend darauf vorbereiten und sämtliche Schutzrechte in Anspruch nehmen, die ihnen zustehen. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einer Schuldnerberatung unterstützen. Eine Orientierungshilfe bietet auch eine kostenlose und unverbindliche Online-Schuldenanalyse **.

Sonderproblem: Doppelpfändung bei einem Anwartschaftsrecht

Doppelpfändung beim Anwartschaftsrecht heißt Sachpfändung des Objekts und Rechtspfändung der daran bestehenden Anwartschaft.
Doppelpfändung beim Anwartschaftsrecht heißt Sachpfändung des Objekts und Rechtspfändung der daran bestehenden Anwartschaft.

Bei der Zwangsvollstreckung kann es passieren, dass eine Sache gepfändet wird, die dem Schuldner noch gar nicht richtig gehört, an der ihm vielmehr nur ein Anwartschaftsrecht zusteht. Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Schuldner ein Auto unter Eigentumsvorbehalt erworben und mit dem Verkäufer eine Ratenzahlung vereinbart hat. Hier wird der Käufer erst dann Eigentümer des Kfz, wenn er den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat. So lange steht ihm lediglich ein Anwartschaftsrecht zu.

Für Gläubiger eines zahlungsunfähigen Autokäufers stellt sich die Frage, ob und wie sie dieses Anwartschaftsrecht pfänden können. Die herrschende Meinung verlangt hierfür eine Doppelpfändung, sprich eine Sachpfändung des betreffenden Gegenstands mit Pfandsiegel und eine Rechtspfändung des daran bestehenden Anwartschaftsrechts per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.

Ist eine Doppelpfändung durch verschiedene Gläubiger möglich?

Neben der Mehrfachpfändung durch einen einzigen Gläubiger ist jedoch noch ein anderes Szenario denkbar: Der Schuldner bekommt es mit mehreren Gläubigern zu tun, die zeitgleich versuchen, ihre Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen.

Bei Mehrfachpfändungen durch mehrere Gläubiger gilt der oben bereits erwähnte Prioritätsgrundsatz. Die zeitlich zuerst dem Schuldner zugestellte Pfändung hat dann Vorrang vor allen anderen. Folglich sind die Vollstreckungsgläubiger in der Reihenfolge zu befriedigen, in welcher die Zustellung der einzelnen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse erfolgte.

Werden mehrere Pfändungen gleichzeitig durch den Gerichtsvollzieher zugestellt, so haben sie den gleichen Rang. Hierbei wird der gepfändete Betrag nach dem Verhältnis der vollstreckbaren Beträge aufgeteilt.

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Doppelpfändung – mehrere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gleichzeitig
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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16 Gedanken zu „Doppelpfändung – mehrere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gleichzeitig

  1. marion

    Hallo
    Ich habe eine Gehaltspfändung. Muss ich vom Pfändungsfrei Betrag noch weitere Zahlungen an andere Gläubiger zahlen. Danke für Ihre Mühe und Antwort. Mfg. M

  2. Rene

    Hallo,

    Ist es erlaubt das 2 Gerichtsvollzieher eine foderung bearbeiten.
    Der eine hat das Konto gepfändet und der andere wollte eine vermögensauskunft,( Gerichtsvollzieher kommen aus 2 landkreise).

    1. Sylvia

      Hallo… Ich musste einen Antrag beim Gericht wegen Freigabe Weihnachtsgeld beantragen.. Meine Verdienst Bescheinigung wo das ersichtlich ist,,, liegt vor.. Nun will das Gericht aber auch noch meinen Kontoauszug… Auf diesem ist aber der Betrag nicht ersichtlich….. Darf man mir das Weihnachtsgeld vorenthalten?

      ..

  3. Ellen

    Hallo,mein Arbeitgeber hat 2 Monate mit teilweisen Lohnfortzahlungsanspruch,in eine Abrechnug gepackt,dadurch wurde der Pfändungsfreibetrag überschritten u. es wurde gepfändet. Meines Erachtens ist das nicht korrekt. Was kann ich tun?

  4. Jessy

    Hallo,

    ich bin in der Privatinsolvenz und besitze ein P-Konto.
    Seit kurzem verdiene ich wesentlich mehr und ein Teil meines Gehalts wird gepfändet. Den Rest bekomme ich auf das Konto überwiesen. Dort pfändet die Bank aber nochmal bis zum üblichen Freibetrag runter.
    Was kann ich dagegen tun? Reicht es mich an meinen Insolvenzverwalter zu wenden? Oder wie und an welche Stelle des Gerichtes wende ich mich dafür?

    Vielen Dank in vorraus

  5. Helmut

    Meine Frau und ich haben eine pfaendung zusammen. Beide sind Schuldner, ich bekomme von meiner Rente ca. 80€ gepfändet ca. 1800€rente von mir Freibetrag ca. 1600.Meine Frau bekommt demnächst ca. 300€ Rente wird diese zusammengerechnet, laut Schuldnerberatung hat meine Frau auch Freibetrag ca. 1100€ Gerichtsvollzieher sagte aber das Gegenteil.

  6. Sam

    Hallo,

    Bei mir liegt eine echte Dippelpfändung vor. Konto ist gesperrt und beim AG liegt ebenfalls die Pfändung vor. Was mache ich nun ? Arbeirgeber hat über die Grenze den Betrag entrichtet und die Kontosperrung wird nicht aufgehoben

    Danke und lg

    1. Sam

      Ein p Konto habe ich nicht und habe es auxh nicht vor einzurichten da es ein Gemeinschaftskonto ist

    2. Claudia

      Hallo,
      ich habe bereits eine Kontopfändung durchs Zollamt.
      Nun habe ich eine auch noch eine Lohnpfändung durch einen anderen Gläubiger.
      Wer hat Vorrang in dem Fall und was kann ich tun?

      Danke und viele Grüße

    3. YN

      Servus , denn Betrag der vom Gläubiger verlangt wird von der Bank Bezahlen/Überweisen lassen und gleich bei der Pfändung Abteilung der Bank sich per Mail oder direkt an Gläubiger schicken lassen.
      Wird in der regel zwischen 6 – 24 Std. erledigt. Wichtig ist denn Betrag der vom Gläubiger eingefordert ist ( Konto wegen dem Betrag vom Gläubiger gesperrt) sofort zu veranlassen zur Überweisung ( Telefonisch je nach Bank geht auch , das OK zur Überweisung um Konto freizuschalten.
      PS: wenn der Betrag nicht der vom Gläubiger gefordert ist auf dem Konto ist , Persönlich vor Ort einzahlen.

  7. Nochnicht

    Hallo.
    Ich habe eine Lohnpfändung. Den Rest bekam ich immer ausbezahlt. Damit kam ich auch über die runden. Jetzt aber habe ich auch noch eine Kontopfändung dazu bekommen so das ich nur den Freibetrag noch habe. Glaube 1100 Euro. Dieser reicht aber hinten und vorne nicht. Alleine schon gehen im Monat 250 Euro drauf nur alleine für den weg zur Arbeit. Miete etc.. da bleibt nix mehr über. Ich werde mich morgen krank schreiben lassen da ich das Geld für die Arbeit einfach nicht mehr habe. Mit den Grundausgaben wie Strom, Miete, Benzin für die Arbeit, Kfz/Versicherung und Telefon gehen schon 980 Euro drauf. Da habe ich weder essen noch sonst etwas bezahlt und das kommt eigentlich noch dazu! Und weil es nicht mehr reichte diesen Monat habe ich von einem Mini Kredit Anbieter 450 Euro bekommen ( Gott sei dank ). Leider sind diese nun auch futsch/gepfändet! Ein Rechtsanwalt kommt nicht in frage da ich ihn ja nicht bezahlen kann so wie es nun läuft. Weis irgendwer einen Rat?. Ich bin echt fertig.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo,

      grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen höheren Betrag schützen zu lassen (siehe https://www.schuldnerberatung.de/p-konto/#wie-kann-ich-beim-p-konto-den-freibetrag-erhoehen und https://www.schuldnerberatung.de/p-konto-bescheinigung/). Eine Schuldnerberatungsstelle kann Ihnen weiterhelfen. Auch ein Anwalt kann Sie unterstützen. Können Sie diesen nicht bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein zu beantragen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. Brendel

    Guten morgen habe gestern Abend meine Gehaltsabrechnung bekommen .ich habe seit längerem eine Lohnpfändung und habe immer zwischen 400 und 500 Euro Abgezogen bekommen .und diesen Monat haben sie zwei gläubiger bedient und zwar mit 823.34 und 708.20 Euro..was kann ich tun .MfG Brendel

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Brendel,

      aus der Ferne und ohne nähere Angaben können wir leider nicht beurteilen, ob das Vorgehen in Ordnung ist. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie zum Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. J. T

      Guten Abend
      Ich habe zwei Pfändungen auf meinem PKonto. Nun wurden letzten Monat 200€von meinem Lohn nicht gepfändet und sind mit in diesen Monat geflossen. Folglich hab eich von letztem Monat 200€ auf meinem Konto. Kann ich auf das Geld zugreifen oder wird das nächsten Monat gepfändet?
      Vielen Dank

  9. Fatollah

    Hallo!
    Ich habe zurzeit eine Schmerzensgeld Forderung,wo mir das Konto und mein Lohn gepfändet wird. Ist eine solche doppel Pfändung rechtens?
    Bin für jeden Tipp dankbar.

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