Schuldnerberatung in Göttingen – Verschuldet in der Universitätsstadt

Auch wenn die Arbeitslosenquote in der Universitätsstadt Göttingen sinkt, bleibt die Verschuldungsquote gleich. Eine Ursache dafür sind die hohen Mieten. In Deutschland sind 10 % der Bevölkerung verschuldet, nicht ohne Grund gibt es allein in Niedersachsen 86000 Schuldnerberatungsstellen. Wenn Sie sich von Ihrem eigenen Schuldenberg erdrückt fühlen und sich aus eigener Kraft nicht mehr davon befreien können, sollten Sie schnellstmöglich einen Termin bei einer Schuldnerberatung in Göttingen ausmachen.

Eine Auswahl der Schuldnerberatungsstellen in Göttingen

Schuldenanalyse-kostenlos.de

deutschlandweit tätig

✅ Termin ohne Wartezeit

Kontakt:

Telefon: 030 / 22 066 23 88
Fax: 030 / 22 066 23 89

E-Mail: kanzlei@schuldenanalyse-kostenlos.de

Webseite **

ADN Schuldnerberatung Göttingen

Maschmühlenweg 105
37081 Göttingen

Kontakt:

Tel.: 0551 – 205 270 44
Tel.: 0800 – 10 12 324 (Gebührenfrei)
Fax: 0551 – 205 277 38
E-Mail: goettingen@adn-sb.de

Webseite

Schuldnerberatung AWO Göttingen

Jutta-Limbach-Straße 3
37073 Göttingen

Kontakt:

Telefon: 0551 50091 30

Webseite

Schuldenstopper gUG

Mauerstraße 17
37073 Göttingen

Kontakt:

Telefon: 0551 / 70 20 12 34
E-Mail: goe@schuldenstopper.de

Webseite

Schuldnerberatung WADV

Maschmühlenweg 105
37081 Göttingen

Kontakt:

Telefon: 0551 38266 160
Fax: 0551 38266 519

Webseite

Anlaufstelle – Kontakt in Krisen e.V.

Große Breite 10
37077 Göttingen

Kontakt:

Telefon: (05 51) 63 29 77
Fax: (05 51) 63 26 69
E-Mail: straffaelligenhilfe@anlaufstelle.de oder
sh@anlaufstelle.de

Webseite

Weitere Schuldnerberatungsstellen in Niedersachsen (alphabetisch sortiert):

Alternativ können Sie sich auch an eine Schuldnerberatung in Bremen bzw. Bremerhaven oder Hamburg wenden, wenn Sie in der Nähe eines der Stadtstaaten leben.

Schuldnerberatung in Göttingen: Kosten & Leistungen

Öffentliche, staatliche und gemeinnützige Organisationen bieten die Schuldnerberatung in Göttingen kostenlos an.
Öffentliche, staatliche und gemeinnützige Organisationen bieten die Schuldnerberatung in Göttingen kostenlos an.

Schuldner haben die Wahl zwischen einem Anwalt für Insolvenzrecht und einer öffentlichen Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle. Da ein Anwalt in der Regel mit hohen Anwaltskosten und Gebühren verbunden ist, entscheiden sich viele Schuldner für eine kostenlose, öffentliche Schuldnerberatung in Göttingen.

In Göttingen gibt es mehrere Schuldnerberatungsstellen, die kostenlos sind. Der Nachteil von diesen Beratungsstellen ist, dass es oftmals sehr lange dauert, bis ein Termin frei ist. In dringenden Fällen sollten Schuldner daher doch einen Rechtsanwalt in Erwägung ziehen.

Die angebotenen Dienstleistungen umfassen normalerweise neben dem Erstberatungsgespräch Unterstützung bei der Haushalts- und Budgetplanung, eine Insolvenzberatung, die Erstellung eines Schuldenregulierungsplans und gegebenenfalls Hilfe bei der Antragstellung auf Privatinsolvenz.

Es ist wichtig, dass Sie einen Anwalt oder eine Beratungsstelle auswählen, die nach § 305 InsO von dem jeweiligen Bundesland als als geeignete Person oder Stelle anerkannt ist. Sollte Ihr Schuldenbereinigungsplan scheitern, müssen Sie dies von einer anerkannten Person oder Stelle bescheinigen lassen, damit Sie danach Privatinsolvenz anmelden können.

Was ist ein Schuldenbereinigungsplan?

Eine Schuldnerberatung in Göttingen hilft Ihnen dabei, einen Schuldenbereinigungsplan aufzustellen.
Eine Schuldnerberatung in Göttingen hilft Ihnen dabei, einen Schuldenbereinigungsplan aufzustellen.

Die Schuldnerberatung in Göttingen kann gemeinsam mit Ihnen einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan erstellen. Dafür gilt es zunächst zu klären, wie viele Gläubiger es gibt und wie hoch ihre Forderungen gegenüber dem Schuldner sind. Außerdem müssen alle Gläubiger über die finanzielle Situation des Schuldners informiert werden. Mithilfe des Schuldenbereinigungsplans wird versucht, eine außergerichtliche Einigung zu finden und somit ein Insolvenzverfahren zu verhindern.

Der Schuldner versucht durch einen Vergleichsvorschlag eine individuelle Vereinbarung zum Schuldenabbau zu treffen. Das Zahlungsangebot kann eine Einmalzahlung, eine Ratenzahlung, eine Stundung und einen Zahlungsaufschub beinhalten. Im Regelfall kann der Schuldner nicht alle Schulden im vollen Umfang zurückzahlen, so dass meistens auch ein teilweiser Erlass der Schulden zu dem Plan gehört.

Der Schuldner muss eine Quote festlegen, die den Anteil der Forderungen, die er seinen Gläubigern bezahlen kann, benennt. Hat der Schuldner aber weder Einkünfte noch Vermögen, um überhaupt Zahlungsangebote zu machen, wird der Nullplan verwendet. Das würde bedeuten, dass alle Verbindlichkeiten gegenüber dem Schuldner erlassen werden, worauf sich die Gläubiger in den meisten Fällen jedoch nicht einlassen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

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