Das Wichtigste zur Pfändung des Elterngelds
Leider nicht. Auch während der Elternzeit ist das Elterngeld pfändbar. Weitere Infos finden Sie in diesem Abschnitt.
Ja, der gesetzliche Sockelbetrag für das Elterngeld beträgt 300 € bzw. 150 €, je nachdem, welche Art von Elterngeld bezogen wird. Dieser Betrag ist pfändungsfrei.
Ja, die Nachzahlung ist pfändbar. Auch wenn die Nachzahlung mehrere Monate umfasst, wird sie nicht als einmalige Zahlung betrachtet. Stattdessen wird sie den entsprechenden Monaten zugeordnet. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Inhalt
Ist das Elterngeld während einer Privatinsolvenz pfändbar?
Damit Eltern bei der Geburt eines Kindes finanzielle Unterstützung bekommen, bietet der Staat das Elterngeld an. Dieses dient demnach als Lohnersatzleistung für Eltern, die für eine gewisse Zeit nach der Geburt des Kindes weniger oder gar nicht arbeiten. Anders als das Kindergeld, das bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt wird, wird das Elterngeld über maximal 14 Monate gezahlt.
Die Höhe des Elterngelds hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen spielt das ehemalige Einkommen der Eltern eine Rolle. Zum anderen hängt die Höhe von der Art des Elterngelds ab: dem Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus.
- Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 € und 1.800 € pro Monat.
- Die Höhe des ElterngeldPlus liegt zwischen 150 € und 900 € monatlich.
- Eltern, die vor der Geburt des Kindes arbeitslos waren, bekommen einen garantierten Mindestbetrag von 300 € bzw. 150 €.
Wie sieht es also aus, wenn eine Person ihren Schulden nicht nachkommt und der Gläubiger versucht, seine Forderungen durchzusetzen? Ist das Elterngeld, wenn es zur Zwangsvollstreckung kommt, pfändbar? Grundsätzlich ja, denn bei einer Pfändung wird das Elterngeld wie der reguläre Lohn einer Person behandelt.
Der Sockelbetrag ist ein Mindestbetrag, der Eltern garantiert wird, wenn sie das Elterngeld beziehen. Dieser Mindestbetrag ist automatisch nicht pfändbar. Die Höhe des Sockelbetrags ist 300 € bzw. 150 €, je nach der Art des bezogenen Elterngelds.
Neben dem Schutzmechanismus des Sockelbetrags greift auch die Pfändungsfreigrenze.
Da das Elterngeld bei einer Forderungspfändung als Lohnersatzleistung behandelt wird, unterliegt es der allgemeinen Pfändungsfreigrenze. Diese schützt einen Teil aller Einkommen, wie zum Beispiel Löhne, Renten oder eben auch das Elterngeld.
Wie hoch der pfändungsfreie Grundbetrag ist, wird jedes Jahr erneut festgelegt und in der Pfändungstabelle festgehalten. Aktuell beträgt er 1.499,99 € pro Monat (Juli 2024). Die Höhe der pfändungsfreien Beträge wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. So erhöht sich die Pfändungsgrenze zum Beispiel für Personen, die gegenüber mehreren Menschen unterhaltspflichtig sind.
Beziehen Eltern das Elterngeld, haben sie einen Anspruch auf den gesetzlichen Sockelbetrag sowie den Schutz durch die Pfändungsfreigrenze, sollte es zu einer Pfändung des Elterngelds kommen. Falls Eltern während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, wird deren Einkommen und das Elterngeld zusammengerechnet. Folgendes Beispiel dient der Veranschaulichung:
- Ein Elternteil bezieht das Elterngeld und hat eine Teilzeitbeschäftigung. Die Summe des Elterngelds und des Gehalts beläuft sich dabei auf 1.300 €. Der Betrag liegt unterhalb der Pfändungsfreigrenze und ist somit nicht pfändbar.
Nur, wenn das Elterngeld (oder die Summe von Elterngeld + Gehalt) über der Pfändungsfreigrenze liegt, ist die Differenz an den Gläubiger abzugeben.
Das Elterngeld als Nachzahlung – ist es pfändbar?
Ja, bei Nachzahlung bleibt das Elterngeld pfändbar. Ist die Nachzahlung höher als der reguläre Monatsbetrag, weil mehrere Monate auf einmal ausgezahlt wurden, wird sie nicht als einmalige große Summe betrachtet. Stattdessen ist sie auf die Monate aufgeteilt, für die sie ursprünglich bestimmt war. Der Sockelbetrag bleibt bei der Nachzahlung ebenfalls gewährt.
Schützt das P-Konto das Elterngeld?
Das P-Konto – oder Pfändungsschutzkonto – sichert den pfändungsfreien Grundbetrag automatisch. Trotz P-Konto bleibt das Elterngeld jedoch pfändbar. Der Sockelbetrag wird nicht automatisch geschützt.
Um diesen auf dem P-Konto zu sichern, müssen Eltern selbst aktiv werden und das Vollstreckungsgericht kontaktieren. Betroffene beantragen dort eine Erhöhung des pfändungsfreien Betrags, sodass der Sockelbetrag des Elterngelds geschützt wird. Weitere Infos zum Pfändungsschutzkonto gibt es in diesem Ratgeber.