Endurteil als Vollstreckungstitel gegen den Schuldner

Das Wichtigste zum Endurteil

Wann ergeht ein Endurteil?

Ein Endurteil ergeht, wenn ein Gericht abschließend über einen Streitgegenstand entschieden hat. Das bedeutet das Ende der betreffenden Instanz. Mehr zum Endurteil können Sie hier nachlesen.

Ist ein Endurteil anfechtbar?

In vielen Fällen ist ein Endurteil durch bestimmte Rechtsmittel anfechtbar. Welche Rechtsmittel das sein können, erklären wir in diesem Abschnitt.

Wann ergeht ein Endurteil und wann ein Schlussurteil?

Das Gericht fällt ein Endurteil, wenn es über einen gesamten Streitgegenstand entschieden hat. Von einem Schlussurteil wird gesprochen, wenn zunächst ein oder mehrere Teilurteile gefällt wurden und der Prozess schließlich abgeschlossen wird. Welche anderen Arten von Urteilen es gibt, erfahren Sie an dieser Stelle.

Was bedeutet ein Endurteil für Schuldner?

Ein Endurteil stellt einen Vollstreckungstitel dar. Es erlaubt einem Gläubiger, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen zu lassen.

Was ist ein Endurteil?

Ein Prozess vor Gericht endet in vielen Fällen mit einem Urteil. Dabei werden verschiedene Formen von Urteilen unterschieden. Eines davon ist das sogenannte Endurteil. Doch worum handelt es sich dabei eigentlich genau?

Laut § 300 der Zivilprozessordnung (ZPO) gilt Folgendes:

„Ist der Rechtsstreit zur Endentscheidung reif, so hat das Gericht sie durch Endurteil zu erlassen.“

Ist das Gericht zu einer Entscheidung gekommen, verkündet es diese in einem Endurteil. Damit endet dann die betreffende Instanz.

Gut zu wissen: In gewissen Fällen kann gegen ein Endurteil ein Rechtsmittel eingelegt werden. Das bedeutet, dass der Prozess noch einmal neu aufgerollt und die Entscheidung von einem höheren Gericht überprüft wird. Zu den Rechtsmitteln gehören die Berufung und die Revision.

Andere Arten von Urteilen

Das Endurteil schließt eine Instanz ab.
Das Endurteil schließt eine Instanz ab.

Neben dem Endurteil gibt es noch andere Arten von Urteilen. Dazu gehören unter anderem die folgenden:

  • Teilurteil: Hier wird, im Gegensatz zum Endurteil, nicht über den vollständigen Streitgegenstand entscheiden, sondern nur über einen Teil dessen.
  • Schlussurteil: Dieses ergeht nach einem oder mehreren Teilurteilen, klärt den möglicherweise noch bestehenden übrigen Streitgegenstand und stellt damit ein Endurteil dar.
  • Zwischenurteil: Dieses entscheidet nicht über den eigentlichen Streitgegenstand, sondern klärt den Prozess betreffende Vorfragen.
  • Vorbehaltsurteil: Dieses Urteil steht unter dem Vorbehalt des weiteren Verlaufs des Prozesses.
  • Versäumnisurteil: Dieses ergeht, wenn eine Partei nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint.

Was ist ein Teil-Versäumnisurteil? Dieses wird gefällt, wenn nur über einen Teil des Streitgegenstandes in Abwesenheit einer Partei entschieden wurde.

Vollstreckung aus einem Endurteil

Haben Personen Schulden angehäuft, können Gläubiger gerichtliche Maßnahmen ergreifen, um doch noch an das ihnen zustehende Geld zu kommen. Eine Möglichkeit besteht darin, vor Gericht Klage einzulegen und ein Verfahren anzustoßen.

Sie können in vielen Fällen gegen ein Endurteil Berufung einlegen.
Sie können in vielen Fällen gegen ein Endurteil Berufung einlegen.

Gewinnt der Gläubiger den Prozess und wurde im Endurteil festgelegt, dass der Schuldner eine bestimmte Summe zahlen muss, wird Ersterer zunächst eine Frist setzen, innerhalb derer die Schuld beglichen werden muss. Kommt der Schuldner dieser Pflicht nicht nach, kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung anstoßen – ein Endurteil stellt nämlich einen Vollstreckungstitel dar.

Zu den wichtigsten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gehören dabei die Folgenden:

Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit einem Endurteil, gegen das Berufung oder ein anderes Rechtsmittel eingelegt werden kann? Auch in diesem Fall kann es unter Umständen bereits zu einer Zwangsvollstreckung kommen – nämlich, wenn das Gericht das Urteil als vorläufig vollstreckbar erklärt.  

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Endurteil als Vollstreckungstitel gegen den Schuldner
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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