Vorab eine wichtige Anmerkung: Bis 2012 wurden die Rundfunkgebühren von der Gebühreneinzugszentrale – kurz GEZ – eingezogen. Die Abkürzung bürgerte sich in der Umgangssprache für die Rundfunkgebühren ein. 2013 erfolgte eine Umstellung des Bezahlmodells. Nun werden Rundfunkbeiträge und keine -gebühren mehr fällig. Heute ist der ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice für deren Einziehung zuständig. Der Name „GEZ“ wird aber immer noch in der Alltagssprache verwendet. Aus diesem Grund verwenden wir in diesem Beitrag die Begriffe „GEZ“ und „Rundfunkbeitrag“ synonym.
Das Wichtigste zur GEZ-Befreiung
Dazu gehören unter anderem Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe sowie der Grundsicherung im Alter. Weitere Gruppen haben wir hier für Sie aufgelistet.
Nein. Einen Antrag auf Befreiung können Rentner nur dann stellen, wenn sie Grundsicherung im Alter beziehen. Unter gewissen Umständen ist jedoch ein Härtefallantrag möglich. Mehr dazu lesen Sie an dieser Stelle.
Es kommt auf die Art sowie den Grad der Behinderung an. So können taubblinde Personen sowie Bezieher von Blindenhilfe eine Befreiung von den Rundfunkbeiträgen beantragen. Eine Ermäßigung kommt für Menschen in Frage, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ eingetragen ist. Mehr zur Ermäßigung finden Sie hier.
Hierzu müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Beitragsservice stellen. Informationen dazu finden Sie hier.
Inhalt
Für wen kommt eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag in Frage?

Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Monat (Stand 04/2023) stellt für viele Menschen eine finanzielle Belastung dar. Aus diesem Grund können sich gewisse Personengruppen von der Zahlung des GEZ-Beitrages befreien lassen. Dazu gehören unter anderem die folgenden:
- Bezieher von Bürgergeld
- Bezieher von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Bezieher der Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung
- Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
- Personen, die BaföG, Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und nicht mehr bei den Eltern leben
- Taubblinde Personen und Empfänger der Blindenhilfe
- Volljährige Personen, die in einer stationären Einrichtung leben
- Bezieher von Pflegegeld nach den jeweiligen Landespflegegeldgesetzen
- Sonderfürsorgeberechtigte
Kommt für Sie keine Befreiung in Frage und Sie zahlen die Rundfunkbeiträge nicht, dann häufen Sie GEZ-Schulden an. Der Beitragsservice kann diese im Rahmen einer Zwangsvollstreckung eintreiben.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze bei der GEZ für die Befreiung?
Sie beziehen keine Sozialleistungen, verfügen aber über ein geringes Einkommen? In gewissen Fällen können Sie sich deshalb von der Zahlung der GEZ-Beiträge befreien lassen. Das ist möglich, wenn Ihr Einkommen den sozialrechtlichen Regelsatz um maximal 18,36 Euro übersteigt.
Damit Sie die Befreiung von den GEZ-Beiträgen aus diesem Grund beantragen können, müssen Sie jedoch zusätzlich einen Bescheid einer Sozialbehörde einreichen. Diesem muss zu entnehmen sein, um welchen Betrag Ihr Einkommen den Regelsatz übersteigt.
Warum muss ich die GEZ zahlen, obwohl ich keinen Fernseher habe? Die Zahlung des Rundfunkbeitrags ist nicht an die Anwesenheit von Geräten gekoppelt. Vielmehr wird für jede Wohnung der Beitrag fällig – auch wenn sich dort kein Radio oder Fernsehgerät befindet. Dass dies verfassungsgemäß ist, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Juli 2018 bestätigt (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).
Ermäßigung des Rundfunkbeitrags für bestimmte Personengruppen

Andere Personengruppen können zwar keine vollständige GEZ-Befreiung, aber eine Ermäßigung der Beiträge auf aktuell 6,12 Euro monatlich (Stand 04/2023) beantragen. Dazu gehören:
- Blinde bzw. sehbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von mindestens 60 aufgrund der Sehbehinderung)
- Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die nicht mehr ständig an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können
- Gehörlose oder hörgeschädigte Menschen, die sich auch mit Hörhilfen nicht mehr ausreichend verständigen können
Wie bekomme ich eine GEZ-Befreiung?
Möchten Sie in puncto Rundfunkbeitrag eine Befreiung erhalten, müssen Sie beim Beitragsservice einen entsprechenden Antrag stellen. Diesen können Sie online ausfüllen. Im Anschluss drucken Sie diesen aus und unterschreiben ihn. Den Antrag müssen Sie dann zusammen mit Kopien der erforderlichen Nachweise – z. B. Ihrem Bürgergeld-Bescheid – an den Beitragsservice schicken.
Das für die GEZ-Befreiung auszufüllende Formular erhalten Sie zusätzlich bei der zuständigen Behörde in Ihrer Stadt oder Gemeinde – beispielsweise kann dies das Bürgerbüro oder die -beratung sein.
Können Sie die GEZ-Befreiung rückwirkend beantragen? Für das Ende der Beitragspflicht ist der Nachweis entscheidend, den Sie beim Beitragsservice einreichen. Dort ist ein Leistungsbeginn angeführt – also z. B. der Zeitpunkt, ab dem Sie Bürgergeld beziehen. Ab diesem Datum sind Sie nicht mehr beitragspflichtig. Haben Sie den Antrag auf die Befreiung von den Rundfunkgebühren bzw. -beiträgen später gestellt, erhalten Sie eine Rückzahlung – jedoch für maximal drei vergangene Jahre.

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Meine Freundin ist zu mir gezogen und wollte die GEZ Gebühr kündigen weil ich sie bezahlen aber durch meine Behinderungsgrad von 50 bezahle ich nur ein Drittel der Gebühr.jetzt hat die GEZ zentrale mich befreit und mein Freundin bezahlt jetzt die komplette Gebühr. Ist das Gerechtfertig?.
Ich hab pflegegrad 3 eine schwerbehindert 80% sowie dasG und B . Kann kaum noch gehen und bin auf Hilfe angewiesen. beziehe eine kleine Rente von 748€ und ca . 100 € aus Österreich. Ich möchte von der gez befreit werden.
es ist eine bodenlose Frechheit wenn man eine Beschwerde den Hessischen Rundfunk wegen der Gebühren schreibt da muss man 40 € bezahlen da man den Online Service genutzt hat ich glaube es geht los da man eine kostenlose Beschwerde gar nicht schicken kann schickt man einen Brief kommt der Brief zurück obwohl die richtige Adresse drauf steht rundfunkservice Köln mit unbekannt es kam auch schon einen Brief zurück wo drauf dann Annahme verweigert hier muss endlich mal was geschehen wie wir Burger gegenüber den Rundfunkanstalten behandelt werden das scheint so als wenn wir nur noch zahlende Mitglieder sind und uns das Geld aus der Tasche gezogen wird den Beweis dass ich für ein Kontaktformular 40 € bezahlen muss den habe ich in meinem Postfach hinterlegt und ich habe sogar einen Zeugen neben mir sitzen die das auch gesehen hat nur weil man eine Beschwerde schreibt muss man 40 € bezahlen man fragt sich echt wo hier die Gerechtigkeit ist
moin,ich habe Bafög bezogen. Habe rückwirkend Antrag auf Befreiung gestellt. Eine Befreiung ist aber nur rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung für maximal drei
Jahren möglich (§4Abs. 4RBStV)und kann deshalb für Zeiträume,die vor 02.2020 liegen,
nicht gewährt werden.
Deswegen muss ich 617 € bezahlen.
Ich habe gelesen,daß GEZ Schulden verjähren. Die Verjährungsfrist beträgt nach §195BGB drei Jahre.
Muß ich bezahlen.
,
Hallo,
ich habe über 7 Dioptrien auf beiden Augen
kann ich GEZ befreit werden, oder habe ich Anspruch auf einen gemäßigten Beitrag.
Betr. : Wohngeldbezug als Ergänzung zum Arbeitslosngeld-1-Bezug / Ist das Wohngeld nicht auch eine steuerfinanzierte Sozialleistung, so dass auch in oben geschilderten Fall eine Befreiung statthaft wäre?
Ich bekomme sehr wenig Rente Ich muss trotzdem zahlen GEZ Fernsehen Gebühren.Ich bin Mietwohnung zahle 700€ Bleibt mir Rest 400€ zum verzehren.Alles teuer geworden Lebensmittel und.und.
Ich habe 1860,– Euro Netto-Rente für zwei Personen. Gesamtmiete inclusive Heizung beträgt 713,29 Euro. Verbleiben pro Person und Monat 573,36 Euro.
Reichen diese Voraussetzungen für eine Rundfunkgebührenbefreiung ?
Hallo, ORF-Gebühren werden nicht verlangt von Menschen die blind sind und oder taub. Wie sei es bei Menschen, die z.b. vor kurzem, zwecks Arbeit, für paar Jahre aus anderen EU-Länder eingewandert sind. Die sind im Service Bereich tätig. Beherrschen nur 20-30 Wörter der deutschen Sprache. Somit sind die absolut unfähig (haben auch kein Bedarf) Nachrichten in Deutsch sich anzuhören. Die besitzen nur Smartphone, kein Radio und keinen TV. Von denen eine Gebühr zu verlangen, für Bereitstellung eines Service (Nachrichten aus öffentlicher Hand) ist meiner Meinung nach – Gesetzeswidrig. Die Lage der Personen ist mit denen zu vergleichen, die hier in Österreich aus verschiedenen Ländern in Bau tätig sind (wohnen in Baucounteiner) – die Sprache nur sehr begrenzt beherrschen – müssen die auch ORF-Beitrag zahlen?!