Kontopfändung: Welchen Ablauf schreibt das Gesetz vor?

Das Wichtigste zum Ablauf einer Kontopfändung

Wie läuft eine Kontopfändung ab?

Für die Kontopfändung gilt folgender Ablauf: Der Gläubiger beantragt mithilfe eines Vollstreckungstitels einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und die Kontopfändung.

Wie geht es nach der Beantragung weiter?

Daraufhin erlässt der Rechtspfleger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, welcher der Bank des Schuldners zugestellt wird.

Wie lange wird mein Konto gepfändet?

Die Bank muss so lange Bankguthaben und Zahlungseingänge an den Gläubiger überweisen, bis die Schulden getilgt sind.

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Wie läuft eine Kontopfändung ab?

Wie läuft eine Kontopfändung ab?
Wie läuft eine Kontopfändung ab?

Die Kontopfändung ist eine wirksame Methode für Gläubiger, um an das Geld eines säumigen oder zahlungsunwilligen Schuldners zu gelangen. Allerdings ist auch diese Form der Zwangsvollstreckung nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Außerdem ist für die Kontopfändung ein gewisser Ablauf vorgeschrieben.

Kein Gläubiger ist sofort bei einem Zahlungsverzug seines Schuldners berechtigt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Vielmehr muss er zuvor einen sogenannten Vollstreckungstitel erwirken, z. B einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil.

Erst diese amtliche bzw. öffentliche Urkunde, die seinen Anspruch ganz genau bezeichnet, berechtigt ihn zur Zwangsvollstreckung und damit auch zur Kontopfändung. Der weitere Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  • Mithilfe des Vollstreckungstitels beantragt der Gläubiger die Pfändung des Kontos beim Vollstreckungsgericht.
  • Das Gericht bzw. der Rechtspfleger erlässt daraufhin einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
  • Der Gläubiger stellt diesen Beschluss der Bank zu und dem Schuldner. Damit ist es der Bank verboten, Geld an ihren Kunden auszuzahlen.
  • Stattdessen muss das Geldinstitut Zahlungseingänge und vorhandenes Guthaben an den Gläubiger überweisen. Wie hoch der jeweilige Betrag ist, hängt davon ab, ob der Schuldner einen Pfändungsschutz für sein Konto einrichtet.

Die Kontopfändung dauert so lange, bis alle Schulden getilgt sind. Wird die Forderung sofort vollständig aus dem Bankguthaben beglichen, endet damit die Pfändung. Ist jedoch nicht genug Geld auf dem Konto, so kann die Kontopfändung Monate oder gar Jahre andauern – je nach Guthaben und Höhe der Forderung. Möchten Sie klären, wie Sie schneller einen Weg aus den Schulden finden können? Die kostenlose und unverbindliche Schuldenanalyse ** hilft Ihnen weiter.

Welche Bedeutung hat der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zur Kontopfändung für deren Ablauf? Die Kontopfändung erfolgt direkt bei der Bank, weswegen die Kontopfändung auch als Pfändung bei einem Drittschuldner eingestuft wird. Das ist in diesem Fall die Bank. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hat dabei folgende Funktion:

  • Der Pfändungsbeschluss wirkt wie eine Beschlagnahme. Er verbietet dem Schuldner die Einziehung von Bankguthaben und der Bank die Auszahlung an den Schuldner.
  • Der Überweisungsbeschluss erlaubt dem Gläubiger die Einziehung des Bankguthabens seines Schuldners.

Schutz vor einer Kontopfändung – rechtzeitig P-Konto einrichten

Ablauf einer Kontopfändung: Erst mit einem Vollstreckungstitel kann der Gläubiger die Pfändung von Bankguthaben beantragen.
Ablauf einer Kontopfändung: Erst mit einem Vollstreckungstitel kann der Gläubiger die Pfändung von Bankguthaben beantragen.

Sobald der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Bank eingegangen ist, sollte der Schuldner Maßnahmen einleiten gegen die Kontopfändung – möglichst vor Ablauf der obligatorischen vier Wochen. Solange hat er Zeit, um zu reagieren.

Tut er dies nicht, wird der Gläubiger das gesamte Kontoguthaben pfänden, ohne dabei ein Existenzminimum zu berücksichtigen. Zwar gilt auch bei der Kontopfändung der gesetzliche Pfändungsschutz, allerdings muss sich der Schuldner selbst darum bemühen.

Den schnellsten und einfachsten Schutz gewährt ein Pfändungsschutzkonto. Dieses schützt automatisch einen monatlichen Freibetrag, der jedoch nicht identisch ist mit der Pfändungsfreigrenze laut Pfändungstabelle. Das P-Konto schützt 1.410 Euro pro Monat.

Allerdings ist es möglich, den Freibetrag zu erhöhen. Hierfür müssen Schuldner eine entsprechende Bescheinigung z. B. der Schuldnerberatung, des Arbeitgebers oder der Familienkasse bei der Bank vorlegen. Möchten Sie erfahren, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihren persönlichen Freibetrag zu erhöhen? Bei einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** können Sie diese und weitere Fragen ansprechen.

Kontopfändung durch das Finanzamt – abweichender Ablauf der Zwangsvollstreckung

Auch das Finanzamt kann eine Kontopfändung veranlassen. Der Ablauf unterscheidet sich nur ein klein wenig von der Kontopfändung durch andere Gläubiger. Normalerweise müssen sich Gläubiger an die Vollstreckungsorgane wenden, wenn sie eine Zwangsvollstreckung einleiten wollen. Sie müssen also die gewünschte Maßnahme beim Vollstreckungsgericht oder Gerichtsvollzieher beantragen. Nicht so das Finanzamt.

Die Behörde kann die Vollstreckung unter folgenden Voraussetzungen selbst betreiben:

  • Fälligkeit der geschuldeten Leistung – meist Steuern
  • Aufforderung des Schuldners zur Zahlung, gewöhnlich mit einem Steuerbescheid und der darin festgesetzten Steuerschuld
  • Fristablauf von mindestens einer Woche

Das Finanzamt benötigt also keinen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Es kann vielmehr auf der Grundlage eines Steuerbescheids vollstrecken. Ein Vollstreckungstitel ist also auch hier erforderlich.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (55 Bewertungen, Durchschnitt: 4,22 von 5)
Kontopfändung: Welchen Ablauf schreibt das Gesetz vor?
Loading...

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

** Anzeige

58 Gedanken zu „Kontopfändung: Welchen Ablauf schreibt das Gesetz vor?

  1. Viola

    Habe ein pfändungsfreies Konto. Deshalb konnte der Landkreis die angäbliche Forderung nicht einziehen.
    Trotzdem habe ich einige Fragen. Gegen die Forderung habe ich Widerspruch eingelegt und das Verfahren ist beim Sozialgericht Chemnitz noch
    anhängig. Die Höhe der Forderung beträgt 183,03€. Der Landkreis Erzgebirge hat aber bei der Bank eine Forderung von 429,67€ eintragen lassen.
    Ist dies rechtens ?

  2. Sabine

    Guten Tag,

    mich quält eine dringliche Sache immens.

    Ich habe Altlasten von vor fast 30 Jahren aus 1. Ehe und natürlich längst Titel gegen mich. Nun droht mir einer der Gläubiger mit Kontopfändung und Abgabe der Vermögensauskunft. Die letzte ist vom 25.09.2018 und somit wieder hinfällig, da die ja nur noch 2 Jahre gültig ist.

    Nun habe ich aber kein eigenes Konto, sondern nur eine Vollmacht über das Konto meines 2. Mannes. Dieser ist laut der Obergerichtsvollzieherin nicht für meine Altlasten verantwortlich. Da er schon seit einigen Jahren kleine Raten für mich an einige meiner Gläubiger bezahlt ist seine Kontonummer in den einschlägigen Inkassobüros natürlich bekannt. Bisher, also seit Jahren, hatten wir Glück und es kam keine Kontopfändung. Meine Frage an Sie:

    Kann sein Konto eigentlich/dennoch gepfändet werden, obwohl er mit meinen Altlasten nichts zu tun hat?

    Kurz zu mir: ich arbeite schon seit 2008 aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr. Ich beziehe kein Geld von keiner Stelle. d. h. ich verdiene/habe Nullkommanix.

    Eine Schuldnerberatung hatte ich schon mehrfach angestrebt, aber es scheiterte jedesmal an den Kosten. Vor meiner 2. Ehe, also vor ca. 15 Jahren hatte ich versucht eine private Insolvenz zu beantragen, die aber leider auch scheiterte.

    Vielen Dank schon mal und mit freundlichen Grüßen

    Sabine

  3. Düsterhöft

    Hallo,
    ich hatte jahrelang Lohnpfändung und einen Beschluss vom Amtsgericht das der Restliche Lohn freizugeben ist. Da Kontopfändungen vorlagen beim P Konto.
    Nun ist die Lohnpfändung erledigt und bei Nachfrage der Bank teile mir diese mit das keine Pfändungen mehr auf dem Konto sind
    Die Lohnpfändung und die Kontopfändungen waren verschiedenen Sachen.
    Wie können Kontopfändungen ohne das Sie erledigt sind verschwinden? Die Bank konnte mir da keine Auskunft geben.
    Viele Grüße

  4. Schaefer

    Stehe kurz vor einer Renten/Kontopfändung.
    Bin Privatversichert – kann die gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung auf den mir zur Verfügung stehenden Freibetrag – P Konto
    aufgestockt / erhöht werden?
    Wie läuft die Praxis ab, da ich ja immer in Rechnungsvorlage gehen muss Krankenhaus/Arzt/Medikamente und diesen Betrag nach
    Einreichung bei der Kasse zurück überwiesen bekomme.
    Wir der vorausgelegte Rechnungsbetrag bei Rücküberweisung durch die Krankenkasse gleichfalls gepfändet?
    Wenn ja, bedeutet das für mich ab jetzt, keine ärztliche Versorgung und erforderliche Medikamente mehr?
    Kann ich jetzt meine Krebsbehandlung/Medikamente nicht mehr durchführen lassen?
    Was kann ich unternehmen, um am Leben zu bleiben?

  5. Heinrich

    Hallo, auf meinem Konto ist eine Pfändung in Höhe von 360€ von einem Gläubiger. Dieser Gläubiger hat auch meinen Lohngepfändet von insgesamt 480€. Es besteht noch eine Restschuld von 65€ die auch bald getilgt ist. Müsste die Kontopfändung nicht aufgehoben werden da der Betrag der Kontopfändung schon befriedigt ist? Das Inkasso Unternehmen möchte die Kontopfändung erst aufheben lassen wenn der Restbetrag von 65€ bezahlt ist.

  6. christel

    Nirgendwo findet man die doch sehr wichtige Info, wie lange ein P-Konto von der Bank aufrechterhalten wird.

    Meine Bank behauptet, nur 2 Monate. Den aktiven Monat und wenn keine Bewegung stattfand, den Folgemonat.

    Ist das rechtens?

  7. Jessica

    Hallo. Ich mache eine Rehaumschulung. Bin alleinerziehend mit 2 Kindern. Mit uvg, kigeld, Fahrkosten- und Essenspauschale sowie Übergangsgeldbin ich immer etwas über meinen Pfändungssatz. Dürfen diese Leistungen denn ich einbehalten werden? Und ist es legitim, dass jeden Monat bei gleichem Geldeingang jedesmal bis Monatsanfang alles einbehalten wird? Kurze Info…die Schulden kommen durch Mithaftung eines Kredites für einen Immobilienkaufs der Eltern. Hatte mich darauf leider verlassen, dass sie sich vorab gut informiert haben:(

  8. selberschuld

    Hallo,

    ich verfüge über ein P-Konto bei der Volksbank, das auch monatlich seinen Zweck erfüllen muss, da ich Leistungen vom Amt beziehe.
    Ich habe es in der Vergangenheit so weit kommen lassen, dass aktuell mindestens vier Gläubiger regelmäßig mit Zwangsvollstreckung und bereits entsprechenden Titeln anklopfen.
    So ganz genau kann ich das gar nicht sagen, da einiges ungeöffnet blieb und durch Wohnungslosigkeit auch abhanden kam.
    Mir fehlt also der Überblick… seit einger Zeit bin ich wieder am aufarbeiten.
    Ich habe nun kürzlich bei meiner Ansprechpartnerin in der Bank angefragt, ob Sie mir einmal die Gläubiger nennen könnte und entsprechende AZ/Referenznummern.
    Als Antwort erhielt ich, dass Sie die gleichen Informationen vorliegen hat, die ich auch erhielt. Eine Weiterleitung an mich würde 30,00 EUR kosten.
    Die Ansprechpartnerin ist gleichzeitig die Leiterin der Pfändungsabteilung.
    Bei Rückläufern zahle ich bereits neben den „normalen“ Gebühren fast zwei Euro.
    Den wesentlichen Teil habe ich natürlich dazu beigetragen, dass ich jetzt in dieser Situation bin, aber mit der Dame bzw. der Bank stinkt es mir langsam.
    Macht es Sinn, sich nach einer anderen Bank umzuschauen oder würden die einen gar nicht erst als Kunden aufnehmen?
    Kann mir einer vielleicht ein paar Ratschläge geben??

    Vielen Dank im Voraus!

  9. Micha

    Habe meine Bank vor 7 Tagen angewiesen den Betrag zu überweisen (Guthaben ist ausreichend vorhanden) Bis heute ist das Geld weder von meinem Konto abgebucht noch beim Gläubiger eingegangen.
    Die Bank erzählt mir ständig ich möchte mich noch gedulden. Gibt es da gesetzliche Richtlinien in welcher Zeit so eine Überweisung ausgeführt werden muss?
    (Es ist kein P-Konto)

  10. Katja

    Hallo kann mir jemand helfen ich habe einen email von Gemeinde bekommen dass in nächsten Tagen soll ein Brief wegen Kontopfändung zu mir kommen. Die Frage ist kann ich meine Schulden in Höhe 280€ bar bei gemeinde bezahlen oder wird jetzt die Konto trotzdem gesperrt????

  11. Marion

    Hallo liebes Team
    auch ich habe eine Frage: und zwar beziehe ich seit ca. 8 Jahren Hartz 4 und habe ein P.Konto. Auch nach intensiver Suche habe ich bis heute keinen Job gefunden….bwohl ich sehr sehr gerne noch gearbeitet hätte. Doch über 60 ist man out…..Durch eine frühere Selbstständigkeit (Firma lief auf meinen Namen) mit meinem Ex Mann sind Steuerschulden geblieben. Deshalb liegt seit fast 10 Jahren eine Kontopfändung vor. Alle anderen kleinen Sachen konnte ich Stück für Stück begleichen….
    und zwar alleine…..worauf ich sehr stolz bin. Doch das Finanzamt schaffe ich nicht….das ist einfach zuviel. Nach Rücksprache sagte man mir……was soll es….wir lassen sie doch in Ruhe.In diesem Jahr gehe ich in Rente….aber auch das wird nicht über dem Freibetrag gehen.
    Jetzt meine Frage: Gibt es eine Frist wie lange so eine Kontopfändung Gültigkeit hat ……gibt es da Verjährungen?
    Vielen Dank für ihre Zeit

  12. Günther

    Hallo
    Meine bank hat ein pfädungsbetrag von 666 Euro für diesen Monat gesperrt.
    Am 29 12 19 kommt mein Gehalt von 1085 Euro auf mein Konto. Was bleibt mir dann im Januar zur Verfügung.
    Oder kann ich das ganze Guthaben im Januar abheben.
    Ich habe ein p konto

    Lg Günther

  13. Lydia

    Liebe Schuldnerberatung,
    ich habe ein P-Konto, das derzeit über ein Guthaben von 1.199,00 Euro verfügt. Es besteht derzeit einen Kontopfändung in Höhe von 455,00 Euro, die ich zur Zahlung anweisen möchte. Meine Sparkasse verweigert diese Überweisung und damit die Aufhebung der Pfändung, da es einen bestehenden Kredit mit einer Restsumme von 931,00 Euro gibt und dieser der Pfändung vorginge. Das Darlehen ist jederzeit pünktlich getilgt worden und unterlegt keinerlei Gefahr.
    Gleichzeitig hat meine Sparkasse meinen Verfügungsrahmen auf 0 gesetzt, mit der Begründung, dass erst mein nächstes Gehalt (Ende Dezember) zur Auszahlung kommen muss.
    Ist es denn richtig, dass die Pfändung nicht vorgeht und dass der Verfügungsrahmen – trotz des Guthabens – auf 0 gesetzt werden darf?

    Für eine Rückantwort bin ich äußerst dankbar.

  14. Dennis

    Hallo,

    Ich habe am 29.09. einen Anruf bekommen von meinem gerichtsvollzieher. Dieser teilte mir mit das er eine Pfänudng vorliegen habe, und ob ich zahlen könne. Ich sagte ja ich überweise es direkt.
    Er nannte mir den betrag und ich habe es am selben Tag noch überwiesen.

    Jetzt wollte ich 2 Monate später eine größere Rechnung überweisen und erfuhr von der Bank das die Pfänung immer noch bzw. doch auf meinem Konto sei.
    Die Bank könne es aber nur mit dem Überweisungsträger den ich habe ncht frei geben.

    Ich versuchte den Gerichtsvollzieher zu erreichen um zu klären wie das sein kann und wie man die Pfändung los wird, nur ist der leider seit 1 woche nicht erreichbar.

    Wie bekomme ich jetzt diese Pfänung weg, und was ist mit meiner Schufa?! ich habe ja überwiesen bevor die Pfädnung eigentlich raus ging ?

  15. Yvonne

    Hallo Zusammen, ich habe von der Firma eine pfändunsbeschluss auf meinem Sparkonto. Ich habe alle ausstehenden Beträge beglichen, trotz mehrmaligen Anschreiben mit der Bitte mir eine Bestätigung der Zahlungen zu senden noch den pfändungsbeschluß zurück zunehmen, keine Antwort. Was kann ich tun das der pfändungsbeschluß zurück genommen wird. Danke und Gruß Yvonne

  16. Alex

    Hallo,
    Wird der Pfändungs Betrag automatisch überwiesen oder muss ich die Überweisung von Hand durchführen sobald das Konto genügend Deckung hat?

  17. Daniel

    Mein Post Bank Konto ist seit fast 3 Jahren gepfändet, der Gläubiger ist die GEZ. Da ich gegen diese Zwangsgebühr bin, habe ich mir bei einer andere Bank einen Konto gemacht wo meine finanzielle Geschäfte mache. Meine Frage dazu, bleibt dieser Pfändung auf Lebenszeit? Solange GEZ gibt, werden sie mich bestimmt nicht loslassen. Was passiert wenn ich versuche diese Konto zu kündigen, geht das überhaupt wenn einer aktiven Pfändung drauf ist? Dieser Konto gehört mir und meiner Frau, wenn meine Frau sich zurück zieht und ich bleibe dann als alleinige Konto Inhaber, darf ich ich dieser Konto mit Pfändung Schutz erweitern?

    1. Birgit

      Habe ein Girokonto bei der Bank da ist eine Pfändung drauf.
      Und ein Sparkonto und habe dort Guthaben drauf und wollte es abheben in der Bank meinten es würde nicht gehn da ich auf dem Girokonto eine Pfändung drauf habe..
      Diese Pfändung besteht seit 2015 ist das noch Rechtskräftig.

  18. Marco

    Ein Hallo an das Team der Schuldnerberatung.

    Ich befinde mich gerade in einer Wiedereingliederung in das Berufsleben. Träger ist die Rentenversicherung.
    Ich habe eine Kontosperrung bekommen; mein „Verdienst“ beträgt 3.500 Euro netto. Es handelt sich um ein P-Konto.
    Welchen Betrag darf der Gläubiger von meinem Monatseinkommen pfänden?

    1. Heike

      Ich verfuege ueber ei p konto. Diese hat zwei kontopfaendungen. Im kleinen Bereich einmal 130 euro und dann nochmal ueber170 euro.. Was muss ich tun um es weiter zu nutzen, auf dem konto gehen monatlich ca 540 ein. Ich glaubte durch das p konto bleibe ich von Pfaendungen verschont. Dem ist aber nicht so. Was muss ich jetzt tun? Dankend im Voraus Mit freundlichen Fruessen Heike

      1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

        Hallo Heike,
        das P-Konto verhindert die Kontopfändung nicht vollständig. Es schützt lediglich einen bestimmten Freibetrag.

        Ihr Team von schuldnerberatung.de

      2. maximilian

        hallo Heike, sind die Schuldbeträge von der Bank gesichert worden so das sie nicht drann kommen sollte dies der fall sein weden sie sich an ihre Bank bzw Pfändungsschutz Abteilung, ich habe auch eine Pfändung gerade auf dem p Konto der Justizkasse , es ist aber nur ein geringer Betrag 81,63,€
        sollten die schuldbeträge eingefrorenen sein , weil sie über das Geld verfügen auf dem Konto ist mein Rat das Geld von der Bank überweisen lassen , danach kann die Pfändung aus meiner Sicht aufgehoben werden oder ruhend gestellt werden .
        mit freundlichen Grüßen

  19. marco

    hallo habe ein bin gerade bei einer eingliederung bei der rentenversicherung !!!!
    nun habe ich eine Kontosperrung wegen 3500 € bekommen es handelt es sich um ein P-Konto !!!!!
    was darf der gläubiger von meinem Monatseinkommen pfänden ?????

  20. Lia

    Hallo, meine Bank möchte kein P.Konto einrichten, da ich noch einen Umzugskredit laufen habe und wie sie sagt, man ein schuldenfreies Konto dafür haben muss. Wenn sie das P.Konto einrichten würde der Restkredit sofort fällig werden. Ist das rechtens? Wodurch kann dies verhindert werden? Desweiteren wurden wir von keiner Seite über die Kontopfändung informiert bzw. das eine solche ansteht, ist dies rechtens? Schlussendlich die Frage, wenn Einrichtung P.Konto Mitte des Monats erfolgt, was passiert mit dem am Ende des Monats eingehenden Lohnes, ist dies dann schon geschützt? MfG Lia

  21. Dennis

    Gestern war die Urteilsverkündung. Ich habe jetzt 9.000,- zu zahlen und ein Minus von etwa 1.000,- (Dispo) auf meinem Konto. Ich kann diese Summen nicht direkt bezahlen. Wie lange dauert es bis der Gläubiger mein Konto und Gehalt pfänden kann?

    1. Jens

      Mein Konto hat 3 pfändungen. Wenn ich jetzt wieder Geld verdiene wie teilt sich das auf ? Bekommt zuerst erste das Geld oder wird das aufgeteilt? Wenn alles abgezahlt ist, ist das Konto dann wieder frei und ich kann mehr wie den grundbetrag verdienen ?

  22. Timo

    Guten Abend,

    die Pfändung wurde vollständig beglichen. Wann muss die Sparkasse das Konto wieder freigeben? Muss die Bank darauf warten, dass der Gläubiger den Zahlungseingang mitteilt und damit schriftlich die Pfändung als erledigt erklärt?

    Vielen Dank

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Timo,

      das ist der Fall.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Geiss

        Hallo,habe das gleiche Problem.habe alles komplett gezahlt,doch der Gläubiger weigert sich meiner Bank die erforderliche.mitteilung zu senden.aus Rache.kann ich bzw. Habe ich denn keine rechtliche Handhabe gegen ihn?

        1. Frank

          So ein Gläubiger würde sich / Macht sich schadensersatzpflichtig nach §§ 823ff. BGB und ggfls. auch strafbar nach § 240 StGB wg. Nötigung.

    2. Maximilian

      ja ich denke schon , stehe gerade vor der selben Situation ,
      ist warscheinlich Banken abhängig, wenn die Schuld beglichen ist muss die Pfändung rausgenommen werden oder wenn der Gläubiger das nicht möchte ruhend gestellt werden , was aber gefährlich ist da er jeder Zeit wieder pfänden kann

  23. Denise

    DIE kontopfändung ist bezahlt der Gläubiger weigert sich der bank zu sagen das bezahlt worden ist damit das konto wieder frei ist P konto weil in dem zeitraum der pändung wohl gebüren zusätzlich von 220 euro angefallen sind was soll ich jetzt tun

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Denise,

      Hilfe erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  24. PB

    Guten Tag, mein Partner hatte eine kontopfändung ( p-Konto), könnte diese jetzt komplett begleichen, sein Konto ist frei. Jetzt ist es aber so, dass die Inkassofirma das Geld zurück überwiesen hat.

    Wie sollen wir uns jetzt verhalten?

    LG

  25. Gabriele Y.

    Habe von der Schuldnerberatung einen Freibetrag von 1.798.24 für den Monat Februar am 26.02 2019 erhalten .Für wie lange kann ich über das geld verfügen.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Gabriele,

      handelt es sich für den Freibetrag eines P-Kontos, dann können Sie Restguthaben einmalig auf den nächsten Monat übertragen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Gerd

        Auf meinem Konto das als pkonto bei der bank geführt wird befindet sich ab dem 07.07. eine Pfändung. Am 16.07. bekam ich eine Gutschrift in Höhe von 575 Euro. Ich kann aber seitdem nicht über den Betrag verfügen. Mein konto ist trotz pkonto gesperrt. Ist es möglich das die bank auch Gutschriften vor dem 07.07. zur pfändungsfreibetrag dazurechnet und ich somit über meinen Freibetrag bin. Bei der bank will mir keiner Auskunft geben. Absolut unfreundlich.

        1. Maximilian

          Hallo Gerd, zu ihere frage, ich gehe davon aus das sie ihren Freibetrag überschritten haben , sprich sie hatten zu viel Geld dann wird dieses auf ein auskehrkonto getan. ich besitze auch ein p Konto und habe leider auch eine Pfändung , bei mir wurden 81,63 € gesperrt das ist die schuldsumme die ich dem Gläubiger schulde, ich bin bei der targobank und werde am Dienstag die Pfändungsabteilung anrufen und bitten das Geld zu überweisen. seit wann haben sie die Pfändung ist sie noch da ?
          mit freundlichen Grüßen
          m.

      2. Frank

        Gabriele schrieb am 01.04.2019 – da war der „nächste“ Monat (März 2019) bereits abgelaufen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert