Negativer SCHUFA-Eintrag: Welche Folgen er hat und was Sie tun können

Das Wichtigste zu negativen SCHUFA-Einträgen

Was ist ein negativer SCHUFA-Eintrag?

Meldet ein Vertragspartner der SCHUFA z. B. eine trotz zweifacher Mahnung nicht bezahlte Forderung, so wirkt sich das negativ auf die Kreditwürdigkeit des Schuldners aus. Eine ausführliche Erklärung mit Beispielen finden Sie hier.

Wie lange bleibt ein negativer SCHUFA-Eintrag bestehen?

Viele Einträge werden in der Regel erst nach drei Jahren gelöscht. In einigen Fällen kann die Löschung schon früher erfolgen.

Wie bekommt man einen negativen SCHUFA-Eintrag weg?

Zuerst beantragen Sie eine kostenlose Datenkopie bei der Auskunftei, um herauszufinden, was die SCHUFA zu Ihrer Person gespeichert hat. Wie das funktioniert und wie Sie danach weiter vorgehen, lesen Sie in diesem Abschnitt.

Wann bekommt man einen negativen SCHUFA-Eintrag?

Ab wann entsteht ein negativer SCHUFA-Eintrag?
Ab wann entsteht ein negativer SCHUFA-Eintrag?

So gut wie jede volljährige Person wird bei der SCHUFA erfasst, weil sie beispielsweise ein Girokonto eröffnet oder einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hat. Solche neutralen Einträge zu alltäglichen Verträgen sind völlig normal.

Ein SCHUFA-Eintrag ist erst negativ, wenn er auf Zahlungsstörungen und eine finanzielle Unzuverlässigkeit des Verbrauchers hindeutet. Solche Einträge wirken sich ungünstig auf die Kreditwürdigkeit der betroffenen Person aus und erschweren oder verhindern sogar den Abschluss neuer Verträge.

Ein negativer SCHUFA-Eintrag erfolgt zum Beispiel in folgenden Situationen:

  • Unbezahlte Rechnung trotz zweitmaliger Mahnung, wenn die Forderung unbestritten ist und die erste Mahnung zur Zeit der Meldung an die Auskunftei mindestens vier Wochen zurückliegt
  • Kreditkündigung seitens der Bank, weil der Kreditnehmer seine Kreditraten nicht wie vereinbart bezahlt
  • Mahn- oder Vollstreckungsbescheid im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahren wegen offener Forderungen
  • Abgabe der Vermögensauskunft aufgrund einer titulierten Forderung – dient dem Gläubiger als Informationsquelle und zur Vorbereitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Einträge im öffentlichen Schuldnerverzeichnis – entstehen z. B., wenn der Schuldner die Vermögensauskunft verweigert oder wenn sich aus der abgegebenen eidesstattlichen Versicherung ergibt, dass eine vollständige Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten ist
  • Eröffnung der Privatinsolvenz wegen Zahlungsfähigkeit des Verbrauchers

Übernimmt ein Verbraucher eine Bürgschaft für eine andere Person, so dokumentiert die Wirtschaftsauskunftei diese Bürgschaft im Datensatz des Bürgen. Dieser SCHUFA-Eintrag kann sich negativ auswirken, sodass der Bürge selbst keinen Kredit mehr aufnehmen kann, obwohl er eigentlich zahlungsfähig ist.

Gegenüberstellung der Unterschiede zwischen neutralen und negativen Einträgen

Neutraler / unkritischer Eintrag:

  • Entsteht durch normale wirtschaftliche Aktivitäten – ohne Fehlverhalten des Verbrauchers
  • Dokumentiert eine bestehende Geschäftsbeziehung
  • Kein Hinweis auf Zahlungsstörungen oder Risiken
  • Hat keine oder nur geringe Auswirkungen auf den SCHUFA-Score und die Bonität

Neutraler / unkritischer Eintrag:

  • Entsteht z. B. nach mehrfacher Mahnung und ausbleibender Zahlung
  • Dokumentiert Zahlungsstörungen und -ausfälle
  • Deutlicher Hinweis auf finanzielle Unzuverlässigkeit oder Zahlungsunfähigkeit
  • Hat starke Auswirkungen, erschwert oder verhindert den Abschluss neuer Verträge

Ist ein negativer SCHUFA-Eintrag schlimm?

Was bedeutet negativer SCHUFA-Eintrag für mich? Potentielle Geschäftspartner werden keine Verträge mit Ihnen abschließen wollen.
Was bedeutet negativer SCHUFA-Eintrag für mich? Potentielle Geschäftspartner werden keine Verträge mit Ihnen abschließen wollen.

Negative Einträge verschlechtern Ihren SCHUFA-Score und schaden damit Ihrer Kreditwürdigkeit. Den Banken und Unternehmen signalisiert eine entsprechende Bonitätsauskunft, dass ein erhöhtes Zahlungsausfallrisiko besteht. Deshalb werden sie mit Ihnen eher keine Verträge abschließen wollen.

Für Sie wird es schwieriger, bestimmte Verträge abzuschließen. Im schlimmsten Fall können Sie keinen Kredit aufnehmen, keine neue Wohnung anmieten und keine Handyverträge abschließen. Auch Online-Einkäufe auf Rechnung oder mit Ratenzahlung sind nicht mehr möglich.

Und selbst wenn Sie doch einen der oben benannten Verträge abschließen können, dann wahrscheinlich zu deutlich schlechteren Konditionen.

Negativer SCHUFA-Eintrag: Wie lange bleibt er bestehen?

Die SCHUFA speichert Einträge nicht unbegrenzt, sondern löscht sie nach Ablauf einer bestimmten Frist:

  • Kredite, Bürgschaften und andere Verträge bleiben mindestens für die Vertragslaufzeit gespeichert.
  • Wenn Sie einen Kredit vorzeitig abzahlen, muss die Bank das an die SCHUFA melden. Die Auskunftei hinterlegt dann einen Erledigungsvermerk, der drei Jahre lang gespeichert bleibt. Ein solcher SCHUFA-Eintrag ist nicht negativ – im Gegenteil: Er belegt Ihr vorbildliches Zahlungsverhalten.
  • Unbezahlte Rechnungen und andere Negativ-Einträge müssen in der Regel drei Jahre nach ihrer Erledigung (Bezahlung) gelöscht werden.
  • Handelt es sich um eine einmalige Zahlungsstörung, löscht die SCHUFA den Eintrag schon nach 18 Monaten, wenn Sie die Rechnung innerhalb von 100 Tagen begleichen. Während dieser verkürzten Speicherfrist dürfen jedoch keine neuen Negativ-Einträge hinzukommen.
  • Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden nach drei Jahren gelöscht und müssen dann auch von der SCHUFA gelöscht werden.
  • Die Erteilung der Restschuldbefreiung und alle damit verbundenen Schulden werden nach sechs Monaten automatisch gelöscht.
  • Veraltete und falsche Einträge muss die Auskunftei sofort löschen.

Wie lasse ich bei der SCHUFA einen Negativ-Eintrag löschen?

Negativer SCHUFA-Eintrag: Wann wird er gelöscht?
Negativer SCHUFA-Eintrag: Wann wird er gelöscht?

Holen Sie bei der SCHUFA eine kostenlose Selbstauskunft ein, um herauszufinden, welche Daten dort gespeichert sind und ob ein negativer SCHUFA-Eintrag existiert.

Die Bestellung funktioniert am besten online unter www.meineSchufa.de. Scrollen Sie ein Stück nach unten bis zum grauen Bereich und klicken Sie unter „Kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 DS-GVO“ auf den Button „Jetzt beantragen“.

Sie erhalten die Datenkopie per Post zugeschickt. Darin sind alle Informationen aufgeführt, die zu Ihrer Person gespeichert sind sowie alle Anfragen von Vertragspartnern der Schufa aus den letzten zwölf Monaten.

Anschließend gehen Sie wie folgt vor, um einen negativen SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen:

  1. SCHUFA-Eintrag einordnen: Um welche Art von Eintrag handelt es sich, z. B. offene Forderung trotz Mahnung, titulierte Forderung, Vertragskündigung? Wer hat die Information an die Auskunftei gemeldet? Sind alle Angaben zu Ihrer Person und zum Eintrag korrekt?
  2. Berechtigung der Forderung prüfen: Beruht der Eintrag auf einer berechtigten Forderung oder ist er unberechtigt, falsch oder veraltet? Eine berechtigte Forderung sollten Sie umgehend begleichen – es sei denn, Sie können nachweisen, dass sie bereits verjährt ist.
  3. Berichtigung oder Löschung veranlassen: Wenn ein Vertragspartner der SCHUFA etwas Falsches an die Auskunftei gemeldet hat, ist in der Regel dieser Vertragspartner der erste Ansprechpartner. Handelt es sich um falsche personenbezogene Daten, die zu einer Verwechslung führen können, wenden Sie sich direkt an die SCHUFA.

Sie müssen Belege vorlegen, um nachzuweisen, dass ein negativer SCHUFA-Eintrag zu Unrecht besteht. Lehnt die Auskunftei eine Korrektur oder Löschung trotz nachvollziehbarer Begründung ab, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten, um rechtlich gegen die Weigerung vorzugehen.

Negativer SCHUFA-Eintrag: Ist ein Kredit trotzdem möglich?

Kann ich einem Kredit mit einem negativen SCHUFA-Eintrag aufnehmen?
Kann ich einem Kredit mit einem negativen SCHUFA-Eintrag aufnehmen?

Möglicherweise erhalten Sie einen Kredit bei einem negativen SCHUFA-Eintrag, wenn dieser lediglich eine einfache Zahlungsstörung signalisiert, sie aber weiterhin zahlungsfähig sind.

Liegen der Auskunftei also Daten über eine Vermögensauskunft oder Ihre Insolvenz vor, werden Sie keinen Kredit bekommen, weil Banken in solchen Fällen kein Verbraucherdarlehen vergeben dürfen.

Die Voraussetzungen für einen Kredit trotz negativer SCHUFA-Auskunft sind:

  • Wohnsitz in Deutschland
  • unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • regelmäßiges Einkommen oberhalb des Pfändungsfreibetrags
  • ggf. zusätzliche Sicherheiten wie eine Grundschuld, eine Bürgschaft oder einen weiteren Kreditnehmer

Wirkt sich ein SCHUFA-Eintrag negativ auf Ihre Kreditwürdigkeit aus, müssen Sie mit schlechteren Vertragskonditionen rechnen. Denn die Bank lässt sich höhere Ausfallrisiko, das sie bei Ihnen eingeht, in Form von höheren Zinssätzen bezahlen.

Wichtig! Banken sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Ihre Bonität zu prüfen, bevor sie Ihnen ein Verbraucherdarlehen gewähren. Unter bestimmten Umständen vergeben sie Ihnen einen Kredit, obwohl ein negativer SCHUFA-Eintrag existiert. Einen Kredit ohne SCHUFA-Auskunft werden Sie von einer deutschen Bank also nicht bekommen.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich promovierte nach seinem Jura-Studium bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein Referendariat absolvierte er am OLG Hamburg. Seit 2007 ist er zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Privatinsolvenz und Pfändung.

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