Lohn- und Gehaltsabtretung als Sicherheit für den Darlehensgeber

Das Wichtigste zur Gehaltsabtretung

Was ist eine Gehaltsabtretung?

Hierbei tritt ein Arbeitnehmer den pfändbaren Anteil seines Arbeitseinkommens an jemand anders ab, z. B. an eine Bank. Sprich: Er überträgt ihr einen Teil seines Anspruchs auf Arbeitsentgelt. Wie ein entsprechender Vertrag aussehen kann, veranschaulicht unser Muster.

Welchen Sinn hat eine Gehaltsabtretung?

Die Gehaltsabtretung dient in der Regel als Sicherheit bei einem Kredit. Kommt der Kreditnehmer seine Kreditschulden nicht, kann die Bank das Geld direkt beim Arbeitgeber einfordern.

Ist für die Gehaltsabtretung ein Vollstreckungstitel erforderlich?

Nein. Anders als bei der Pfändung ist für die Lohn- bzw. Gehaltsabtretung kein vollstreckbarer Titel nötig.

Was ist eine Gehaltsabtretung?

Eine Gehaltsabtretung dient als Sicherheit - etwa bei einem Kredit.
Eine Gehaltsabtretung dient als Sicherheit – etwa bei einem Kredit.

Eine Gehaltsabtretung wird häufig als Sicherheit gefordert, wenn eine Person bei einer Bank einen Kredit abschließt. Kommt es zum Zahlungsverzug, ist der Kreditgeber dazu ermächtigt, seine Ansprüche direkt beim Arbeitgeber des Kreditnehmers geltend zu machen. Die Bank kann sich also an den Arbeitgeber wenden, damit dieser ihr einen Teil des Gehalts des Schuldners auszahlt.

Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Bank nicht einfach das gesamte Gehalt des Schuldners überwiesen bekommt. Vielmehr sind die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen gemäß § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) zu beachten. Der Schuldner behält also einen Teil seines Gehalts, damit er weiterhin für seine Lebenshaltung sowie Unterhaltspflichten aufkommen kann.

Wird eine solche Abtretung zwischen einem Kreditnehmer und der Bank vereinbart, erfährt der Arbeitgeber hiervon zunächst nichts. Aus diesem Grund wird dies auch stille Gehaltsabtretung genannt. Erst wenn die Zahlungen durch den Kreditnehmer ausbleiben, wird der Arbeitgeber vom Gläubiger, also meistens der Bank, informiert. Der Arbeitgeber muss dann den pfändbaren Teil des Gehalts seines Arbeitnehmers an den Gläubiger entrichten.

Viele Laien mögen sich fragen, ob es einen Unterschied zwischen einer Lohn- und einer Gehaltsabtretung gibt. Grundsätzlich handelt es sich um das gleiche Prinzip. Der einzige Unterschied besteht darin, ob der Lohn oder das Gehalt von der Abtretung betroffen ist. Zwar werden beide Begriffe in der Alltagssprache oft synonym verwendet, allerdings bestehen wichtige Unterschiede:

  • Das Gehalt wird vertraglich vereinbart und ist jeden Monat gleich hoch.
  • Der Lohn hingegen kann schwanken, da er von der geleisteten Arbeit abhängt. Hierbei kann unter anderem die Anzahl der Arbeitsstunden oder die produzierte Stückzahl entscheidend sein.

Wie wird die Abtretung von Gehaltsansprüchen festgehalten?

Eine stille Gehaltsabtretung bedeutet, dass der Arbeitgeber zunächst nichts von der Vereinbarung erfährt.
Eine stille Gehaltsabtretung bedeutet, dass der Arbeitgeber zunächst nichts von der Vereinbarung erfährt.

Fordert die Bank eine Gehaltsabtretung als Sicherheit für einen Kredit, ist in der Regel bereits eine Abtretungsklausel in den Vertragsunterlagen enthalten. Diese sollten Sie, wie die restlichen Unterlagen auch, gründlich prüfen, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen.

Jedoch kann nicht nur eine Bank eine Gehaltsabtretung festlegen. Grundsätzlich kann jeder Gläubiger eine solche Sicherheit fordern. Das gilt unter anderem auch, wenn es sich um ein Privatdarlehen handelt. In einem solchen Fall stellen sich viele Kreditnehmer und -geber die Frage, wie die Abtretung vertraglich festgehalten werden sollte.

Für einen ersten Überblick können Sie unser kostenloses Muster nutzen. Denken Sie jedoch daran, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt, die der Anschauung dient. Verträge sollten stets von einem versierten Anwalt erstellt bzw. zumindest geprüft werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Gehaltsabtretung: Muster kostenlos downloaden

Gehaltsabtretungsvertrag

zwischen

Andreas Arbeitnehmer, geb. am 25.06.1984, wohnhaft im Lupinenweg 1, 12345 Musterhausen

und

Gabriele Geldgeber, geb. am 07.02.1979, wohnhaft in Parkallee 3, 12345 Musterhausen

Ich, Andreas Arbeitnehmer, trete hiermit meine mir gegenüber der

Firma Sonnenblume & Co KG, Rosenstraße 5, 12345 Musterhausen

zustehenden Gehaltsansprüche an Gabriele Geldgeber ab.

Die Abtretung erfolgt zum Zweck der Sicherung eines Kredits.

Die Gehaltsabtretung gilt für den gesamten Anspruch in Höhe von … Euro / für einen Teil des Anspruchs in Höhe von … Euro.

__________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Andreas Arbeitnehmer

__________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Gabriele Geldgeber

Laden Sie hier das Muster für eine Gehaltsabtretung kostenlos herunter

Wann ist eine Gehaltsabtretung unwirksam?

Eine Gehaltsabtretung kann ausgeschlossen werden, z. B. im Arbeitsvertrag.
Eine Gehaltsabtretung kann ausgeschlossen werden, z. B. im Arbeitsvertrag.

Es kann jedoch durchaus vorkommen, dass eine Abtretung dieser Art unwirksam ist. Häufig wird die Gehaltsabtretung vom Arbeitgeber ausgeschlossen. Dies kann unter anderem durch eine Klausel im Arbeitsvertrag geschehen. Es können aber auch entsprechende Regelungen im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden.

Wurde die Lohn- bzw. Gehaltsabtretung vom Arbeitgeber ausgeschlossen, muss er dem Gläubiger nicht den pfändbaren Teil des Einkommens des Schuldners überweisen. Tut er dies dennoch, hat dies keinen Einfluss auf den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers. Dieser hat weiterhin den Anspruch darauf, sein volles Gehalt bzw. seinen vollen Lohn zu erhalten.

Wie unterscheiden sich Gehaltsabtretung und Pfändung voneinander?

Viele Laien gehen davon aus, dass die Gehalts- bzw. Lohnabtretung sowie die Lohnpfändung das gleiche sind. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Irrtum:

  • Die Abtretung von Lohn- oder Gehaltsansprüchen wird oft als Sicherheit bei Krediten eingefordert. Eine solche Abmachung wird zwischen Kreditnehmer und -geber vertraglich vereinbart. Der Kreditnehmer überträgt seine Gehaltsansprüche freiwillig.
  • Bei einer Pfändung will der Gläubiger seine Forderungen gerichtlich durchsetzen, gegen den Willen des Schuldners. Voraussetzung für eine Lohnpfändung ist allerdings ein vollstreckbarer Titel vom Gericht. Hierzu zählen unter anderem ein Vollstreckungsbescheid, ein Vergleich oder ein Urteil. Der Arbeitgeber erhält dann einen entsprechenden Beschluss vom Gericht und er muss auf jeden Fall Zahlungen an den Gläubiger leisten.

Trotz dieser Unterschiede gibt es jedoch auch Gemeinsamkeiten. Sowohl bei der Gehaltsabtretung als auch bei der Pfändung darf nur der pfändbare Teil des Einkommens an den Gläubiger gezahlt werden. Der Schuldner muss also nicht komplett auf sein Gehalt bzw. seinen Lohn verzichten.

Können Sie die Raten für einen Kredit nicht mehr abbezahlen und ist es bereits so weit gekommen, dass Ihr Arbeitgeber den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an die Bank bzw. den Kreditgeber überweist? In finanziell schwierigen Situationen sollten Sie nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern so schnell wie möglich professionelle Hilfe suchen. Die kompetenten Mitarbeiter in Schuldnerberatungsstellen helfen Ihnen dabei, wieder Ordnung in Ihre Finanzen zu bringen.

Welches von beiden hat Vorrang?

Eine Gehaltsabtretung hat Vorrang vor einer Pfändung.
Eine Gehaltsabtretung hat Vorrang vor einer Pfändung.

Wie verhält es sich nun, wenn Lohnpfändung und -abtretung aufeinandertreffen? Hierzu kommt es beispielsweise, wenn Gläubiger A einen vollstreckbaren Titel vor Gericht erwirkt hat, und der Schuldner gleichzeitig bei Gläubiger B, mit dem zuvor er eine Gehaltsabtretung vereinbart hat, in Zahlungsverzug ist.

In solchen Fällen kommt eine Gehaltsabtretung, die bereits vor der Pfändung vereinbart wurde, immer vor der Pfändung. In unserem Beispiel würde also die Ansprüche von Gläubiger B zuerst befriedigt werden. Dabei ist auch unerheblich, ob die Offenlegung einer Abtretung erst nach der Pfändung erfolgt.

Arbeitnehmer könne auch mehrere Gehaltsabtretungen vereinbaren, etwa wenn Sie mehrere Kredite abschließen. Doch wie ist das Vorgehen, wenn mehrere Gläubiger ihre Ansprüche nach Zahlungsausfällen geltend machen wollen? In diesem Fall gilt: Der Gläubiger, mit dem zuerst eine Abtretung vereinbart wurde, erhält auch zuerst das ihm zustehende Geld. Bleibt vom pfändbaren Teil des Einkommens noch etwas übrig, geht dies an den zweiten Gläubiger usw.

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Lohn- und Gehaltsabtretung als Sicherheit für den Darlehensgeber
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Ein Gedanke zu „Lohn- und Gehaltsabtretung als Sicherheit für den Darlehensgeber

  1. D.

    Guten Tag,
    ich habe mich wegen Überschuldung an einen Schuldnerberater (RA) gewandt. Dieser hat das Mandat auch übernommen. Die ersten 3 Raten sind bereits gezahlt. In den vergangenen zwei Monaten ist aber seitens der Anwaltskanzlei nichts geschehen. Div. Mahnungen und Kündigungen habe ich an die Kanzlei übersandt. Viele Gläubiger haben auch Gesprächsbereitschaft, insbesondere auch für eine außergerichtliche Einigung signalisiert. Letzte Woche drohte ein Gläubiger mit Gehaltspfändung (Offenlegung der Gehaltsabtretung). Ich habe dies sofort mitgeteilt und als Antwort die Mitteilung erhalten, ich solle die Pfändung „gelassen“ sehen und sie können da auch nichts dagegen unternehmen. Ich habe mit diesem einen Gläubiger vereinbart, die Zahlungen fortzusetzen; um die Pfändung zu vermeiden. Jetzt kommt eine zweite derartige Drohung. Ich weiß nicht, wie ich mich richtig verhalte. Ich habe den Berater ja aufgesucht, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen; möglichst ohne das mein Arbeitgeber davon erfährt. Ich kann einfach nicht alle Raten mehr bedienen.

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