Verletzung der Buchführungspflicht gemäß § 283b StGB

Das Wichtigste zur Verletzung der Buchführungspflicht

Was bedeutet die Verletzung der Buchführungspflicht?

Die Verletzung der Buchführungspflicht ist eine Insolvenzstraftat gemäß § 283b StGB.  Ein Unternehmen macht sich ihrer unter anderem dann schuldig, wenn es in einer wirtschaftlichen Krise Handelsbücher so führt, dass die Übersicht über den Vermögensstand erschwert wird.

Welche Strafe droht bei der Verletzung der Buchführungspflicht?

Laut § 283b StGB kommt es zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder zu einer Geldstrafe.

Buchführung: Kaufleute sind dazu verpflichtet

Wann wird von einer Verletzung der Buchführungspflicht gesprochen?
Wann wird von einer Verletzung der Buchführungspflicht gesprochen?

Kaufleute sind laut den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB) dazu verpflichtet, Handelsbücher zu führen. Das wird auch Buchführung genannt. Als Kaufmann gilt in diesem Zusammenhang gemäß § 1 Abs. 1 HGB jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt.

Alle Geschäftsvorfälle müssen dabei lückenlos aufgezeichnet werden. Zum Abschluss des Geschäftsjahres ist dabei unter anderem eine Bilanz zu erstellen, der zu entnehmen ist, über welches Vermögen das Unternehmen verfügt und welche Schulden bestehen.

Die Buchführung ist unter anderem nötig, damit die zu zahlende Steuerlast ermittelt werden kann. Des Weiteren hilft das Führen der Handelsbücher dem Unternehmen dabei, sich schnell und einfach über die eigene finanzielle Situation zu informieren.

Kommt ein Kaufmann dieser Verpflichtung nicht nach, wird offiziell von einer Verletzung der Buchführungspflicht gesprochen.

Verletzung der Buchführungspflicht als Insolvenzstraftat

Wer die Buchführung nicht korrekt vornimmt, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet ist, kann – je nach Einzelfall – gemäß §§ 369 bis 412 der Abgabenordnung (AO) bestraft werden. Hierzu gehört unter anderem die Steuerhinterziehung, wenn beim Finanzamt unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht werden.

Eine besondere Rolle spielt die Verletzung der Buchführungspflicht, wenn das entsprechende Unternehmen in die Insolvenz gerät. Die rechtliche Grundlage bildet in diesem Zusammenhang § 283b des Strafgesetzbuches (StGB). Dieser besagt Folgendes: Ein Unternehmen macht sich strafbar, wenn es in einer wirtschaftlichen Krise unter anderem

  • Handelsbücher vorschriftswidrig nicht führt oder die Angaben verändert,
  • Handelsbücher beiseiteschafft, beschädigt oder zerstört, obwohl er zur Aufbewahrung verpflichtet ist,
  • Bilanzen falsch aufstellt oder
  • keine Bilanz oder ein Inventar aufstellt, obwohl dies gesetzlich vorgegeben ist

und damit die Übersicht über den Vermögensstand erschwert.

Welche Strafe droht bei der Verletzung der Buchführungspflicht?

Die Verletzung der Buchführungspflicht kann laut StGB eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Die Verletzung der Buchführungspflicht kann laut StGB eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Eine wirtschaftliche Krise liegt unter anderem dann vor, wenn sich das Unternehmen im Insolvenzverfahren befindet, die Zahlungen eingestellt hat oder der Antrag auf Eröffnung der Regelinsolvenz mangels Masse abgewiesen wurde.

Die Verletzung der Buchführungspflicht wird gemäß StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Bei fahrlässigem Handeln droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Die Bestrafung der Verletzung der Buchführungspflicht dient dem Schutz der Gläubiger. „Frisiert“ ein Unternehmen seine Handelsbücher, könnte dies bei einer Insolvenz dafür sorgen, dass die Gläubiger nicht das Geld bekommen, was ihnen eigentlich zusteht.

Neben der Verletzung der Buchführungspflicht gibt es noch weitere Insolvenzstraftaten. Dazu gehört unter anderem die Insolvenzverschleppung. Dieser macht sich ein Unternehmen schuldig, wenn es die Insolvenz nicht anmeldet, obwohl Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

2 Gedanken zu „Verletzung der Buchführungspflicht gemäß § 283b StGB

  1. Norman

    Was ist denn, wenn der Steuerberater trotz ständiger Erinnerungen und Nachfragen, die Steuererklärungen nicht macht und Bilanzen nicht erstellt? Und das über 2-3 Jahre. Auch Nachweise für Überbrückungshilfen nicht. Können Geschäftsführer für die Unfähigkeit des Steuerbüros verantwortlich gemacht werden, obwohl ständig nachgefragt und nach 3 Jahren dann das Büro deswegen gewechselt wurde. Und das Neue auch nicht viel machen kann, wenn die alten Salden nicht stimmen?

  2. Finja

    Ich denke, dieser Beitrag zur Buchführungspflicht hat alle meine Fragen beantwortet. Jetzt weiß ich, wie ich vorgehen muss. Wirklich gut geschrieben, muss ich sagen.

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