Gläubigerbegünstigung als Insolvenzstraftat: Schutz der Gläubiger

Das Wichtigste zur Gläubigerbegünstigung

Was bedeutet Gläubigerbegünstigung?

Vereinfacht gesagt liegt eine strafbare Begünstigung z. B. vor, wenn ein Schuldner nach Eröffnung der Insolvenz an einen Gläubiger zahlt, obwohl er das nicht darf. Er darf nur noch an den Insolvenzverwalter zahlen. Was sich hinter dieser Straftat genau verbirgt, lesen Sie hier.

Wer kann sich wegen Gläubigerbegünstigung strafbar machen?

Gläubigerbegünstigung ist eine Insolvenzstraftat, die nur ein zahlungsunfähiger Schuldner begehen kann.

Es ist doch aber positiv, wenn ein Schuldner zahlen will. Welchen Sinn hat der Straftatbestand?

§ 283c StGB soll die Vermögensinteressen der Gläubiger vor böswilligen oder unachtsamen Handlungen des Schuldners schützen. Außerdem sollen alle Gläubiger im Insolvenzverfahren gleichmäßig befriedigt werden. Eine Gläubigerbegünstigung würde dies vereiteln.

Gläubigerbegünstigung als Insolvenzstraftat

Gläubigerbegünstigung ist eine Insolvenzstraftat.
Gläubigerbegünstigung ist eine Insolvenzstraftat.

Heutzutage kommt niemand mehr wegen Schulden ins Gefängnis. Eine Zahlungsfähigkeit oder Überschuldung ist nicht strafbar. Aber es ist durchaus möglich, dass ein Schuldner, der sich in einer solchen finanziellen Schieflage befindet, eine Insolvenzstraftat begeht. Hierbei handelt es sich um Straftaten, die mit einer Insolvenzeröffnung bzw. einem Insolvenzverfahren in Zusammenhang stehen.

Befindet sich ein Schuldner in einer wirtschaftlichen Krise, so sind dessen Gläubiger schutzwürdig. Insolvenzstraftaten sollen deren Vermögensinteressen vor leichtsinnigen oder böswilligen Handlungen des Schuldners schützen. Die Gläubigerbegünstigung ist eine solche Handlung bzw. Straftat.

Wer wegen eines solchen Delikts verurteilt wird, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

Der Tatbestand der Gläubigerbegünstigung – Voraussetzungen der Strafbarkeit

Geregelt ist die Gläubigerbegünstigung in § 283c Strafgesetzbuch (StGB).Danach macht sich ein Schuldner strafbar, wenn

  • er in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit
  • einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt,
  • die dieser nicht bzw. nicht in dieser Art oder nicht zu der Zeit beanspruchen kann und
  • wenn der Schuldner diesen Gläubiger dadurch absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern begünstigt.

Ein für die Gläubigerbegünstigung typisches Beispiel liegt vor, wenn der Schuldner solche Handlungen kurz vor oder in einem bereits eröffneten Insolvenzverfahren vornimmt. In diesem Stadium bestimmt das Insolvenzgericht einen (vorläufigen) Insolvenzverwalter, der das Schuldnervermögen (Insolvenzmasse) verwalten soll.

Eine Gläubigerbegünstigung während der Privatinsolvenz kann z. B. vorliegen, wenn der Insolvenzschuldner an einen Gläubiger Geld zahlt.
Eine Gläubigerbegünstigung während der Privatinsolvenz kann z. B. vorliegen, wenn der Insolvenzschuldner an einen Gläubiger Geld zahlt.

Das hat zur Folge, dass der Insolvenzschuldner nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen und dementsprechend auch nicht an einzelne Gläubiger zahlen darf.

Der Begriff der Gläubigerbevorzugung ist dabei weit zu verstehen. Er umfasst beispielsweise folgende Handlungen des Schuldners:

  • Geldzahlungen an einen Gläubiger
  • Abtretung von Forderungen des Schuldners an den Gläubiger (z. B. Gehaltsabtretung)
  • Bestellung eines Pfandrechts
  • Einräumung eines Zurückbehaltungsrechts
  • Verschaffung von Besitz an einer Sache

Eine solche Begünstigung liegt nur vor, wenn der Gläubiger zum Tatzeitpunkt keinen fälligen Anspruch auf die Leistung hat. das ist etwa dann der Fall, wenn der Anspruch verjährt ist oder wenn er anfechtbar wäre.

Wer kann eine Gläubigerbegünstigung begehen?

Als Täter einer Gläubigerbegünstigung kommen nur zahlungsunfähige Schuldner in Betracht. Das können z. B. sein:

  • Verbraucher
  • Einzelunternehmer
  • Eingetragene Kaufleute (e. K.)
  • (faktische) Geschäftsführer
  • Geschäftsführer einer GmbH oder UG
  • Gesellschafter
  • Vorstände einer Aktiengesellschaft, eines Vereins oder einer Genossenschaft

Voraussetzung für deren Strafbarkeit ist neben der Kenntnis der eigenen Zahlungsunfähigkeit auch der Vorsatz, andere Gläubiger zu benachteiligen.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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