Schuldversprechen gemäß § 780 BGB – Einseitig verpflichtender Vertrag

Das Wichtigste zum Schuldversprechen

Was ist ein abstraktes Schuldversprechen gemäß § 780 BGB?

Bei einem abstrakten Schuldversprechen verspricht ein Schuldner einem Gläubiger, ihm eine gewisse Summe zu zahlen. Es handelt sich dabei um ein abstraktes Rechtsgeschäft, weil diesem kein Zweck bzw. Grund zugrunde liegt.

Was ist der Unterschied zwischen Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis?

Beide unterscheiden sich nur hinsichtlich ihrer Formulierung, die Folgen sind aber gleich. Beim Schuldversprechen verspricht der Schuldner, eine Summe zu zahlen. Beim Schuldanerkenntnis erkennt er an, dem Gläubiger Geld zu schulden. Mehr zu den Unterschieden können Sie hier nachlesen.

Wann ist ein Schuldanerkenntnis gültig?

Laut den Regelungen des BGB sind sowohl das Schuldversprechen als auch das Schuldanerkenntnis nur dann gültig, wenn sie in schriftlicher Form vorliegen.

Ist ein Schuldanerkenntnis ein Titel?

Ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung stellt einen Vollstreckungstitel dar. Das bedeutet, dass der Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten kann, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Grundlagen: Kausale vs. abstrakte Rechtsgeschäfte

Grundlagen im BGB: § 780 gibt nähere Auskunft zum Schuldversprechen.
Grundlagen im BGB: § 780 gibt nähere Auskunft zum Schuldversprechen.

Bei einem Mietverhältnis handelt es sich um ein sogenanntes kausales Rechtsgeschäft. Dabei ergibt sich aus dem Rechtsgeschäft selbst, aus welchem Grund es geschlossen wurde bzw. welcher Zweck damit verfolgt wird.

Im Falle des Mietverhältnisses liegt dies auf der Hand: Der Mieter benötigt Wohnraum und der Vermieter erhält im Gegenzug eine Geldzahlung.

Es gibt jedoch auch Rechtsgeschäfte, die abstrakter Natur sind. Dazu gehören unter anderem Schuldverträge. Hier liegt dem Rechtsgeschäft kein bestimmter Zweck zugrunde. In diesem Zusammenhang sind das Schuldversprechen und das Schuldanerkenntnis von großer Bedeutung.

Was ist der Unterschied zwischen Schuldanerkenntnis und Schuldversprechen?

Was ein Schuldversprechen genau ist, wird in § 780 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Dort heißt es:

„Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Verpflichtung selbständig begründen soll (Schuldversprechen), ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich. Die Erteilung des Versprechens in elektronischer Form ist ausgeschlossen.“

Ein Schuldversprechen zeichnet sich also dadurch aus, dass der Schuldner dem Gläubiger eine Leistung verspricht. Dadurch handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag – nur der Schuldner hat in diesem Rechtsgeschäft gewisse Pflichten.

Was ist demgegenüber ein Schuldanerkenntnis? Gemäß § 781 BGB erkennt ein Schuldner damit ein bestimmtes Schuldverhältnis an. Der Unterschied zwischen Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis liegt demnach nur darin, wie sie formuliert sind. In ihrer Wirkung unterscheiden sie sich nicht. Die folgende Gegenüberstellung soll dies verdeutlichen:

Schuldversprechen:

Schuldanerkenntnis:

Ich verspreche, dem Gläubiger 2.000 Euro zu zahlen.

Ich erkenne an, dem Gläubiger 2.000 Euro zu schulden.

Wie genau kann ein abstraktes Schuldversprechen aussehen? Ein Beispiel sind Wechselgeschäfte. Hierbei kann es dazu kommen, dass der Bezogene auch dann, wenn das geplante Geschäft nicht zustande gekommen ist, Zahlungen an den Wechselinhaber leisten muss.

Wodurch zeichnet sich ein abstraktes Schuldversprechen aus?

Ein Schuldversprechen ist in der Regel abstrakter Natur. Ihm ist also nicht zu entnehmen, zu welchem Zweck oder aus welchem Grund eine Schuld entstanden ist. Wichtig ist gemäß § 780 BGB, dass das Schuldversprechen in schriftlicher Form erfolgt. Das Schriftstück muss zwingend mit der Unterschrift des Schuldners versehen sein.

Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur, wenn das Schuldversprechen ein Handelsgeschäft nach § 343 Handelsgesetzbuch (HGB) darstellt oder wenn es im Zuge eines Vergleichs oder einer Abrechnung zustande kommt.

Es gibt jedoch auch ein kausales Schuldversprechen. Hierbei wird kein eigenständiger, neuartiger Anspruch begründet. Vielmehr dient das Schuldversprechen in diesem Fall dem Zweck, Klarheit über ein bereits bestehendes Schuldverhältnis zu schaffen und Ungewissheiten zu beseitigen.

Besondere Form: Abstraktes Schuldversprechen mit Unterwerfung

Beim Schuldversprechen verspricht ein Schuldner, dem Gläubiger Geld zu zahlen.
Beim Schuldversprechen verspricht ein Schuldner, dem Gläubiger Geld zu zahlen.

In den meisten Fällen wird die Bau- bzw. Immobilienfinanzierung mit einer sogenannten Grundschuld abgesichert. Das bedeutet, dass die Bank in die betreffende Immobilie bzw. das Grundstück zwangsvollstrecken kann, wenn der Schuldner seinen Kredit nicht vertragsgemäß zurückzahlt. Mit dem Erlös aus dem Verkauf werden dann die Schulden getilgt.

Häufig spielt ein besonderes abstraktes Schuldversprechen bei der Grundschuld eine zusätzliche Rolle. Hierbei handelt es sich um das abstrakte Schuldversprechen mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Das bedeutet, dass der Grundschuldner nicht allein mit seinem Grundstück bzw. der Immobilie haftet. Vielmehr kann die Bank im Falle eines Zahlungsausfalls auch in das gesamte restliche Vermögen des Schuldners zwangsvollstrecken.

Das abstrakte Schuldversprechen mit Unterwerfung ist unter anderem dann von Bedeutung, wenn der Erlös, der bei der Verwertung des Grundstücks oder der Immobilie erzielt wird, nicht ausreicht, um die bei der Bank bestehenden Schulden zu tilgen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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