Eingehungsbetrug bei Zahlungsunfähigkeit: Welche Strafe droht?

Das Wichtigste zum Eingehungsbetrug

Was genau ist ein Eingehungsbetrug?

Hierbei täuscht der Schuldner seinen Gläubiger bereits bei Vertragsschluss darüber, dass er seine vertragliche Pflichten nicht erfüllen kann oder will.

Wo ist der Eingehungsbetrug gesetzlich geregelt?

Der Eingehungsbetrug ist laut Definition ein Sonderfall des Betrugs im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch (StGB). Unter welchen Voraussetzungen dieser Tatbestand erfüllt ist, lesen Sie hier.

Wie wird ein Eingehungsbetrug bestraft?

Beim Eingehungsbetrug droht ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Was ist ein Eingehungsbetrug nach § 263 StGB?

Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind nicht strafbar - der Eingehungsbetrug hingegen schon.
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind nicht strafbar – der Eingehungsbetrug hingegen schon.

Bis ins 19. Jahrhundert hinein drohte Schuldnern der Schuldenturm, wenn sie ihre finanziellen Verbindlichkeiten nicht rechtzeitig bezahlten. Das ist inzwischen glücklicherweise anders. Heute ist es nicht mehr strafbar, wenn ein Schuldner seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann. Seine Gläubiger müssen ihre Forderungen auf zivilrechtlichem Wege durchsetzen, beispielsweise durch ein gerichtliches Mahnverfahren oder mithilfe einer Klage. Eine strafrechtliche Verfolgung von zahlungsunfähigen oder überschuldeten Menschen kommt hingegen grundsätzlich nicht in Betracht.

Das kann natürlich schwarze Schafe auf den Plan rufen, die genau diesen Umstand für sich ausnutzen und ganz gezielt Verbindlichkeiten eingehen, obwohl sie diese zu keiner Zeit erfüllen wollen oder können. Diese Strafbarkeitslücke schließt der Eingehungsbetrug.

Ein besonderes Beispiel hierfür ist der Eingehungsbetrug bei Insolvenz, das heißt bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Ein derart verschuldeter Schuldner weiß ganz genau, dass er neue Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann und dass selbst eine Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger erfolglos wäre, weil es schlichtweg nichts zu pfänden gibt. Dies gilt als Insolvenzstraftat.

Wer einen Vertrag schließt, verpflichtet sich, diesen auch zu erfüllen und seinen Zahlungsverbindlichkeiten nachzukommen. Tut er das nicht, kann sein Vertragspartner auf Erfüllung klagen und ggf. Schadensersatz verlangen. Strafbar macht sich dessen Schuldner jedoch nicht. Wer aber einen Vertrag eingeht, obwohl er zu diesem Zeitpunkt schon weiß, dass er seinen Teil des Vertrags nicht erfüllen will (oder kann), der täuscht seinen Geschäftspartner. Dieser Eingehungsbetrug steht unter Strafe. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Vom Eingehungsbetrug ist der Erfüllungsbetrug zu unterscheiden. Bei letzterem täuscht der Betrüger nicht bei Vertragsschluss, sondern erst bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflicht. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich ein Autohändler später entschließt, seinem Käufer einen anderen, fast identisch aussehenden Wagen zu übereignen, der aber gravierende Mängel aufweist. Auch der Schmuckhändler, der eine Rolex verkauft, aber nur eine Fälschung liefert, begeht einen Erfüllungsbetrug.

Eingehungsbetrug: Unter welchen Voraussetzungen ist dieser Straftatbestand erfüllt?

Der Eingehungsbetrug stellt im Strafrecht keinen eigenen Tatbestand dar, sondern fällt unter den „normalen“ Betrug, wie er in § 263 StGB geregelt ist. Es müssen also dessen Voraussetzungen erfüllt sein, die wir uns anhand eines kleinen Falls anschauen.

Einen Eingehungsbetrug begeht zum Beispiel, wer Ware bestellt, die er gar nicht bezahlen will.
Einen Eingehungsbetrug begeht zum Beispiel, wer Ware bestellt, die er gar nicht bezahlen will.

Ein für den Eingehungsbetrug typisches Beispiel ist die Bestellung eines Kunden im Onlineshop mit der Absicht, die gelieferte Ware gar nicht zu bezahlen. Häufig begehen Täter gleich mehrere solcher Betrügereien und geben eine ganze Reihe von Bestellungen auf. Sie wissen schon in dem Moment, in dem sie auf den Button „Kaufen“ klicken, dass sie nicht bezahlen werden.

Diese Straftat beinhaltet einen objektiven und einen subjektiven Tatbestand. Objektiv erfordert der Eingehungsbetrug laut StGB Folgendes:

  • Täuschungshandlung
    Bei jedem Betrug besteht die Tathandlung in einer Täuschung. Wer einen Vertrag abschließt, weckt bei seinem Vertragspartner das Vertrauen, dass dieser auch seinen Vertragspflichten nachkommen wird. Der Onlineshop-Kunde, der auf „Kaufen“ klickt, täuscht den Händler darüber, dass er zahlen wird.
  • Erregen oder Unterhalten eines Irrtums
    Leider irrt der Versandhändler. Der „Käufer“ hatte schließlich niemals vor, seinen Teil des Vertrags zu erfüllen.
  • Vermögensverfügung
    Im Vertrauen darauf, dass der Kunde den Kaufpreis überweisen wird, schickt der Versandhändler diesem die bestellte Ware.
  • Vermögensschaden
    Infolge der unbezahlten Lieferung entsteht dem Verkäufer ein Schaden: Er liefert das bestellte Produkt, ohne je den Kaufpreis als Gegenleistung zu erhalten.

Der Eingehungsbetrug verlangt auf der subjektiven Seite aber auch einen entsprechenden Vorsatz. Sprich, der Täter muss wissen, dass er seinen Teil des Vertrags nicht erfüllen kann. Oder er muss schon bei Vertragsschluss die Absicht haben, nicht zu zahlen.

Wie lässt sich ein Eingehungsbetrug nachweisen?

In der Praxis ist es jedoch oft schwierig, dem Beschuldigten bzw. Angeklagten einen Eingehungsbetrug nachzuweisen, weil es eben auf seine innere Vorstellungswelt ankommt. Wenn er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses glaubte, seine Schulden bezahlen zu können, bzw. wenn er dies zu dieser Zeit auch wollte, dann hat er lediglich seinen Vertrag nicht erfüllt, aber keine Straftat begangen.

Der Richter darf jemanden nur wegen Eingehungsbetrug verurteilen, wenn er dessen Vorsatz nachweisen kann.
Der Richter darf jemanden nur wegen Eingehungsbetrug verurteilen, wenn er dessen Vorsatz nachweisen kann.

Nur wenn der Richter es als erwiesen ansieht, dass der Betroffene schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wusste, dass er nicht bezahlen kann, kommt eine Verurteilung für diesen Eingehungsbetrug in Betracht. Ohne ein Geständnis ist ein solcher Nachweis schwierig.

Hier wird sich der Richter im Rahmen einer Beweiswürdigung die finanzielle Situation des Angeklagten zur Zeit des Abschlusses des Vertrags anschauen:

  • Wie sahen die Einkommensverhältnisse zur Tatzeit aus?
  • Existierten bereits Eintragungen im Schuldnerverzeichnis?
  • Liefen zu dieser Zeit bereits gerichtliche Mahnverfahren anderer Gläubiger?

Indizien für einen Eingehungsbetrug: Eine eidesstattliche Versicherung oder die bereits beantragte Privatinsolvenz weisen darauf hin, dass der Schuldner zur Tatzeit bereits damit gerechnet hat, dass er nicht in der Lage sein wird, den eingegangenen Vertrag zu erfüllen.

Wird Ihnen ein Eingehungsbetrug während der Privatinsolvenz vorgeworfen, ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann mit Ihnen Argumente und Belege erarbeiten, die darauf schließen lassen, dass Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von Ihrer Zahlungsfähigkeit ausgegangen sind und Sie demnach nicht in böser Absicht handelten:

  • Haben Sie z. B. zur Tatzeit anderweitige vertragliche und sonstige finanzielle Verpflichtungen erfüllt?
  • Sind Sie erst im Nachhinein in finanzielle Schwierigkeiten geraten?

Ihr Verteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen und anschließend genau prüfen, inwieweit Ihnen tatsächlich nachgewiesen werden kann, ob Sie zumindest damit rechnen konnten, dass Sie nicht in der Lage sein werden, die Schulden zu bezahlen.

Eine Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug kann gravierende Folgen haben, wenn es tatsächlich zu einer Verurteilung kommt. In diesem Fall kann der Gläubiger bzw. Vertragspartner Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung einklagen. Befindet sich der Schuldner in Privatinsolvenz, werden derartige Ansprüche nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Unter Umständen droht ihm gar die Versagung dieses Schuldenerlasses.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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