Vollstreckungsbescheid nach dem gerichtlichen Mahnverfahren

Das Wichtigste zum Vollstreckungsbescheid

Was ist ein Vollstreckungsbescheid?

Der Vollstreckungsbescheid ist ein Titel, der dem Gläubiger das Recht gibt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen seinen Schuldner einzuleiten. Das Mahngericht erlässt diesen Bescheid als zweite Stufe im Rahmen eines gerichtlichen Mahnerfahrens. Näheres erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Was steht im Vollstreckungsbescheid?

Der Bescheid bezeichnet zum einen Antragsteller (Gläubiger) und Antragsgegner (Schuldner). Er bezeichnet ganz genau die geltend gemachte Geldforderung nebst Zinsen sowie die Kosten für den Vollstreckungsbescheid bzw. das Mahnverfahren.

Was passiert nach dem Vollstreckungsbescheid?

Der Gläubiger kann nun die Zwangsvollstreckung einleiten, wenn der Schuldner keinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt und seine Schulden weiterhin nicht bezahlt. Dann drohen ihm beispielsweise die Aufforderung zur Abgabe einer Vermögensauskunft und eine Gehalts- oder Kontopfändung.

Was mache ich, wenn ich einen Vollstreckungsbescheid bekomme?

Prüfen Sie sofort, ob die darin geltend gemachte Forderung ihrem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist. Wenn ja, sollten Sie diese Schulden umgehend bezahlen. Ist der Anspruch nicht berechtigt, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen. Tun Sie das nicht, kann der Gläubiger diese Forderung per Zwangsvollstreckung eintreiben, obwohl ihm dies gar nicht zusteht.

Gerichtliches Mahnverfahren: Ein einfacher Weg für Gläubiger, um einen Vollstreckungstitel zu erlangen

Was bedeutet der Vollstreckungsbescheid für den Schuldner?
Was bedeutet der Vollstreckungsbescheid für den Schuldner?

Ein Gläubiger, der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen seinen Schuldner veranlassen will, benötigt hierfür zwingend einen Vollstreckungstitel.

Diese öffentliche Urkunde bestätigt ihm schwarz auf weiß, dass er einen materiell-rechtlichen Anspruch gegen seinen Schuldner hat, z. B. auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrags. Ein (für vollstreckbar erklärtes) Urteil und der Vollstreckungsbescheid sind solche Titel, die den Gläubiger zur Zwangsvollstreckung berechtigen.

Der Gläubiger kann einen solchen Vollstreckungsbescheid sehr einfach beantragen und viel schneller erwirken als ein Endurteil, dem meistens ein zeit- und kostenintensives Klageverfahren vorangeht. Hierfür muss er ein gerichtliches Mahnverfahren veranlassen.

Erster Schritt: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids

Bevor der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid erhält, muss er einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht als Mahngericht beantragen. Voraussetzung für diesen Bescheid ist lediglich, dass er eine Geldforderung besitzt und sich der Schuldner im Zahlungsverzug befindet. Anders als im Klageverfahren muss der Gläubiger das Bestehen seiner Forderung nicht beweisen.

Auch prüft das Mahngericht nicht, ob die im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemachte Forderung tatsächlich berechtigt ist. Es prüft lediglich, ob der Gläubiger den Bescheid formell richtig beantragt hat.

Erlässt das Gericht den Mahnbescheid, stellt es diesen dem Schuldner zu. Der sollte den Bescheid und die darin aufgeführte Forderung genau prüfen und Widerspruch einlegen, wenn der Anspruch unberechtigt ist. Damit verhindert er, dass der Gläubiger im nächsten Schritt einen Vollstreckungsbescheid beantragen kann. Stattdessen wird das Verfahren in ein normales Gerichtsverfahren übergeleitet.

Zweiter Schritt: Antrag auf Vollstreckungsbescheid

Vollstreckungsbescheid erhalten: Was passiert nun? Sie müssen mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen.
Vollstreckungsbescheid erhalten: Was passiert nun? Sie müssen mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen.

Unternimmt der Schuldner nichts gegen den Mahnbescheid und bezahlt er auch weiterhin seine Schulden nicht, kann der Gläubiger in einem nächsten Schritt einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen. Hierfür hat er sechs Monate Zeit.

  • Das Mahngericht erlässt diesen Bescheid. Er wird dem Schuldner per Post oder durch den Gerichtsvollzieher zugestellt.
  • Ab Zustellung vom Vollstreckungsbescheid hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, um dagegen Einspruch einzulegen.
  • Tut er das nicht, wird der Bescheid rechtskräftig mit der Folge, dass der Gläubiger nun die Zwangsvollstreckung einleiten kann.
  • Legt der Schuldner hingegen Einspruch ein, beginnt damit ein reguläres Klageverfahren und das Mahnverfahren endet. Dann erhält der Schuldner eine Klageschrift zugesandt. Er muss sich nun vor Gericht gegen den geltend gemachten Anspruch wehren. Anderenfalls verliert er den Rechtsstreit.

Was kommt nach dem Vollstreckungsbescheid? Einspruch, Zahlung oder Zwangsvollstreckung

Wenn der Schuldner nicht binnen zwei Wochen Einspruch einlegt bzw. die Forderung nicht bezahlt, muss er mit der Vollstreckung rechnen:

Der Gläubiger darf nun zum Beispiel die Abgabe einer Vermögensauskunft verlangen, um damit die weitere Vollstreckung vorzubereiten. Hierfür muss er mit dem Vollstreckungsbescheid einen Gerichtsvollzieher beauftragen.  

Vollstreckungsbescheid: Wann kommt der Gerichtsvollzieher? Er kommt nur dann, wenn der Gläubiger ihn z. B. mit einer Sachpfändung beauftragt.
Vollstreckungsbescheid: Wann kommt der Gerichtsvollzieher? Er kommt nur dann, wenn der Gläubiger ihn z. B. mit einer Sachpfändung beauftragt.

Mit diesem Offenbarungseid erhält er alle wesentlichen Informationen, die er für eine gelungene Pfändung braucht, z. B. den Arbeitgeber, möglicherweise vorhandene Immobilien oder Wertgegenstände, Bankverbindungen des Schuldners etc. pp.

Außerdem hat der Gläubiger die freie Wahl zwischen den verschiedenen Vollstreckungsmaßnahmen. Er allein entscheidet, ob er lieber ein Konto oder Arbeitseinkommen pfänden möchte. Er kann sogar mehrere Maßnahmen miteinander kombinieren oder Immobilien seines Schuldners zwangsversteigern lassen.

Der Gläubiger kann aber auch erst einmal abwarten und später gegen seinen Schuldner vollstrecken. Er ist nicht verpflichtet, sofort zu pfänden. Möchten Sie in dieser Zeit selbst tätig werden, um eine Vollstreckung abzuwenden? Beim kostenlosen Schuldencheck ** erhalten Sie eine unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation.

Sollte der Schuldner gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen, so leitet das Mahngericht den Rechtsstreit von Amts wegen an das Zivilgericht weiter. Das Verfahren läuft dann als Klageverfahren weiter.

Wie lange ist ein Vollstreckungsbescheid gültig?

Wie soeben erwähnt, kann der Gläubiger auch erst mal abwarten und gar nichts pfänden lassen. Das macht sogar Sinn, wenn er weiß, dass es beim Schuldner aktuell nichts zu holen gibt. Auch das erfährt er im Rahmen einer Vermögensauskunft.

Normalerweise hat der Gläubiger drei Jahrzehnte Zeit, um seine Forderung gegen den Schuldner durchzusetzen. Denn bei einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid tritt die Verjährung normalerweise erst nach 30 Jahren ein.

Das gilt laut § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB übrigens für alle rechtskräftig festgestellte Ansprüche, sofern es sich nicht um regelmäßig wiederkehrende Leistung wie etwa Unterhalt geht.

Wie reagieren Schuldner richtig auf einen Vollstreckungsbescheid?

Was passiert, wenn man einen Vollstreckungsbescheid nicht bezahlt?
Was passiert, wenn man einen Vollstreckungsbescheid nicht bezahlt?

Im Idealfall reagieren Schuldner bereits, bevor sie einen solchen Bescheid erhalten. Dafür bietet sich ausreichend Gelegenheit, denn …

  • normalerweise verschickt jeder Gläubiger mindestens eine Zahlungserinnerung oder Mahnung, bevor er gerichtliche Schritte einleitet. Schuldner können schon dann angemessen reagieren, indem sie beispielsweise einer unberechtigten Forderung widersprechen oder bei Zahlungsschwierigkeiten versuchen, mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung oder eine andere Lösung zum Schuldenabbau zu vereinbaren. Welche Optionen Sie in diesem Zusammenhang haben, können Sie in einer unverbindlichen Beratung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** erfahren.
  • Ohne Mahnbescheid kein Vollstreckungsbescheid: Schon nach dem Erlass eines Mahnbescheids können sich Schuldner wehren, indem sie Widerspruch einlegen, oder aber ihre Schulden begleichen.
  • Erhalten Sie dennoch einen Vollstreckungsbescheid, sollten Sie bezahlen, wenn die Forderung berechtigt ist. Oder aber Sie legen Einspruch ein, wenn Sie die Forderung für unbegründet halten.

Suchen Sie sich unbedingt professionelle Hilfe, wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie auf den Bescheid reagieren sollen. Sie können sich zum Beispiel an eine öffentliche und kostenlose Schuldnerberatung wenden oder Sie lassen sich von einem Anwalt beraten. Mit einem Beratungshilfeschein des Amtsgerichts sparen Sie sich die Anwaltskosten und zahlen lediglich eine Gebühr von 15 Euro.

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Vollstreckungsbescheid nach dem gerichtlichen Mahnverfahren
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

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2 Gedanken zu „Vollstreckungsbescheid nach dem gerichtlichen Mahnverfahren

  1. Birgit

    ist es schlimm wenn man die Summe des Vollstreckungsbescheid paar Tage später als Tröstende überweist.mit freundlichen Grüßen Birgit

  2. Lukas

    Hallo, ich habe in einer Kontopfändungssache vom Amtsgericht einen Beschluss erhalten dass
    „die Erinnerung des Schuldners (Mir) abgeholfen wird. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgericht …. wird aufgehoben.“

    Bedeutet das nun im Endeffekt dass meine Bank mein Konto wieder freigeben MUSS bzw die Pfändung raus nehmen muss oder wie ist der Beschluss zu verstehen?

    Vielen Dank schon mal
    MfG

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