Offenbarungseid: Abgabe der Vermögensauskunft und ihre Folgen

Das Wichtigste zum Offenbarungseid

Offenbarungseid – was ist das?

Gemeint ist die Abgabe der Vermögensauskunft durch den Schuldner. Sie wird auch eidesstattliche Versicherung genannt.

Wie lange gilt ein solcher Offenbarungseid?

Der Offenbarungseid hat eine Dauer von zwei Jahren. In dieser Zeit muss eine erneute Auskunft nur erteilt werden, wenn der Gläubiger eine Vermögensverbesserung beim Schuldner glaubhaft darlegen kann.

Ich musste einen Offenbarungseid leisten. Bekomme ich trotzdem einen Kredit?

Aufgrund der schlechten Bonität, die mit einer solchen Vermögensauskunft einhergeht, werden Banken in der Regel keinen Kredit vergeben. Wegen der eigenen Zahlungsunfähigkeit und der hohen Zinsen ist von einem Kredit trotz Offenbarungseid ist auch abzuraten.

Informationen zur Vermögensauskunft: Im Video

Erfahren Sie im Video was eine Vermögensauskunft beinhaltet.
Erfahren Sie im Video was eine Vermögensauskunft beinhaltet.

Was ist ein Offenbarungseid? Definition zur eidesstattlichen Versicherung

Eidesstattliche Versicherung und Offenbarungseid meinen dasselbe: Die Abgabe der Vermögensauskunft.
Eidesstattliche Versicherung und Offenbarungseid meinen dasselbe: Die Abgabe der Vermögensauskunft.

Wer vom Gerichtsvollzieher aufgefordert wird, einen Offenbarungseid zu leisten, muss seine gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen, aber auch wer sein Arbeitgeber ist und welche Bankkonten er besitzt.

Offenbarungseid ist ein veralteter Ausdruck für die eidesstattliche Versicherung, die ein Schuldner abgeben muss, wenn ihn der Gerichtsvollzieher zur Abgabe einer Vermögensauskunft auffordert. Mit diesem Eid beteuert der Erklärende, dass seine Auskunft wahr und richtig ist.

Offenbarungseid: Welche Bedeutung hat er bei Schulden?

Wenn ein Schuldner trotz mehrfacher Aufforderung seine Rechnungen nicht bezahlt, kann der Gläubiger seine Geldforderung zwangsweise durchsetzen und die Zwangsvollstreckung gegen seinen Vertragspartner betreiben. Das setzt jedoch voraus, dass er einen vollstreckungsfähigen Titel über diese Forderung besitzt, der ihn zu Zwangsvollstreckung berechtigt. Das kann z. B. ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil sein.

Die Vollstreckung macht aber nur Sinn, wenn er die wirtschaftliche Situation des Schuldners kennt und weiß, welche Vollstreckungsmaßnahme sinnvoll ist.

Um das herauszufinden, bietet sich eine Vermögensauskunft über die aktuelle finanzielle und wirtschaftliche Situation des Schuldners an. Diese auch Offenbarungseid genannte Auskunft beinhaltet z. B. folgende Angaben:

Den Offenbarungseid ablegen müssen Sie nur, wenn der Gläubiger einen Vollstreckungstitel gegen Sie hat.
Den Offenbarungseid ablegen müssen Sie nur, wenn der Gläubiger einen Vollstreckungstitel gegen Sie hat.
  • Name und Geburtsdatum des Schuldners
  • Angaben zum Beruf
  • Informationen zu Familien- und Güterstand sowie Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder
  • vorhandenes bewegliches Vermögen, z. B. Bargeld, Wertpapiere, Wohnungseinrichtung, Kunstgegenstände, Uhren, Schmuck, Fahrzeuge, wertvolle Haustiere
  • Arbeitseinkommen inkl. Angaben zum Arbeitgeber
  • Elterngeld
  • Renten und Rentenanwartschaften
  • Wohngeld
  • Steuererstattungsansprüche
  • Kontodaten einschließlich IBAN und Kontostand
  • Lebensversicherungen
  • Ansprüche aus Pacht- und Mietverhältnissen
  • Grundstücke und andere eigene Immobilien

Durch diese eidesstattliche Versicherung erhält der Gläubiger also Aufschluss darüber, welche Dinge und Rechte es beim Schuldner zu pfänden gibt. Da er nun Ihre Kontodaten kennt, kann er z. B. eine Kontopfändung veranlassen.

Unter welchen Voraussetzungen darf der Gläubiger den Offenbarungseid beantragen?

Bis 31.12.2012 war ein Offenbarungseid nur möglich, wenn eine vorherige Sachpfändung fruchtlos bzw. erfolglos verlaufen ist. Seit dem 1.1.2013 ist die Vermögensauskunft ohne eine solche besondere Voraussetzung möglich.

Wer jedoch in den letzten zwei Jahren einen Offenbarungseid abgegeben hat, muss dies nicht erneut tun, es sei denn, der Gläubiger kann glaubhaft darlegen, dass sich die Vermögenssituation des Schuldners deutlich verbessert hat.

Werden Sie innerhalb dieser zwei Jahre erneut aufgefordert, eine solche eidesstattliche Erklärung abzugeben, so sollten Sie dem Gerichtsvollzieher Aktenzeichen und Datum Ihrer früheren Vermögensauskunft mitteilen. Dann wird dieser einen Abdruck Ihrer damaligen Auskunft an den Gläubiger weiterleiten. Nutzen Sie für Fragen rund um ihren Offenbarungseid und dessen Zulässigkeit die kostenlose und unverbindliche Erstberatung auf Schuldenanalyse **.

Aufforderung zum Offenbarungseid und die Folgen für den Schuldner

Es liegt auf der Hand, dass ein solcher Eid unangenehme Folgen für den Schuldner hat:

Der Offenbarungseid hat weitreichende Konsequenzen, z. B. einen Negativeintrag bei der SCHUFA.
Der Offenbarungseid hat weitreichende Konsequenzen, z. B. einen Negativeintrag bei der SCHUFA.
  • Die Schulden bleiben weiterhin bestehen. Dieser muss nun mit Pfändungsmaßnahmen des Gläubigers rechnen, zumindest dann, wenn sein Einkommen die gesetzliche Pfändungsfreigrenze überschreitet. Der Gläubiger kann dann z. B. eine Lohnpfändung oder Kontopfändung veranlassen.
  • Ist momentan laut eidesstattlicher Versicherung nichts beim Schuldner zu holen, so muss der Gläubiger seine Forderung noch nicht unbedingt abschreiben. Der Vollstreckungstitel, der ihn zur Zwangsvollstreckung berechtigt, gibt ihm hierfür 30 Jahre Zeit, es sei denn, es wird ein Insolvenzverfahren eröffnet.
  • In der SCHUFA erscheint er als Negativeintrag, der die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit des Betroffenen herabstuft und manche Rechtsgeschäfte wie einen Wohnungswechsel oder die Kreditaufnahme erschwert.

Schon allein aus diesen Gründen mag der eine oder andere Betroffene auf die Idee kommen, dem Termin zur Abgabe eidesstattlichen Versicherung fernzubleiben. Hiervon ist jedoch abzuraten.

Schwänzt ein Schuldner den Termin oder verweigert er grundlos den Offenbarungseid, so kann das Vollstreckungsgericht einen Haftbefehl erlassen, um die Vermögensauskunft zu erzwingen. Wenn ein Gläubiger dann noch einen entsprechenden Antrag stellt, wird dieser Haftbefehl auch vollstreckt. Der Schuldner muss solange ins Gefängnis, bis er die Auskunft erteilt, längstens jedoch für sechs Monate. Absitzen kann er die Schulden dadurch aber nicht. Diese bleiben unvermindert bestehen.

Die Weigerung des Schuldners bzw. der Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft tauchen übrigens in der SCHUFA auf.

Weitere Fragen zum Offenbarungseid

Im Folgenden beantworten wir Ihnen weitere Fragen, die im Zusammenhang mit einer eidesstattlichen Versicherung aufgeworfen werden.

Offenbarungseid und Privatinsolvenz schließen einander aus: Die Aufforderung zur Vermögensauskunft während der Insolvenz ist unzulässig.
Offenbarungseid und Privatinsolvenz schließen einander aus: Die Aufforderung zur Vermögensauskunft während der Insolvenz ist unzulässig.
  • Ich habe einen Offenbarungseid geleistet? Wie lange ist dieser gültig?
    Wie bereits erwähnt gilt diese Versicherung für zwei Jahre, sofern sich Ihre Vermögensverhältnisse nicht wesentlich verbessern und ein Gläubiger hiervon erfährt. Bezahlt ein Schuldner seine Schulden vorzeitig, so kann er die vorzeitige Löschung beantragen.
  • Kann ich einen Offenbarungseid löschen lassen?
    Das Amtsgericht speichert die Vermögensauskunft im Schuldnerverzeichnis. Dort wird der Eintrag nach drei Jahren automatisch gelöscht.
  • Muss ich einen Offenbarungseid auch trotz Privatinsolvenz abgeben?
    Der Bundesgerichtshof (BGH) beantwortet die Frage eindeutig mit „Nein“ (Beschluss vom 24.05.2012, Az. IX ZB 275/10). Gläubiger dürfen den Schuldner während des Insolvenzverfahrens nicht zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung aufzufordern.
  • Bekomme ich einen Kredit trotz Offenbarungseid?
    Wer eine Vermögensauskunft abgeben musste, wird kaum einen seriösen Kredit bekommen. Die meisten Banken informieren sich vor einer Kreditvergabe über die Bonität des Kunden. Wenn dieser aber schon einen Offenbarungseid leisten musste, ist dies ein Grund, den Kredit abzulehnen, weil das Risiko, dass das Geld nicht zurückgezahlt wird, schlichtweg zu hoch ist.
Es mag einige Anbieter geben, die einen Kredit trotz Offenbarungseid anbieten. Hiervon ist jedoch nicht nur aufgrund der üblicherweise hohen Zinsen abzuraten. Dieser Eid ist ein Warnzeichen, dass es um die eigene finanzielle Situation überhaupt nicht gut bestellt ist. Ein neuer Kredit würde diese nur noch verschlechtern. Wenden Sie sich stattdessen an Schuldencheck ** für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung zu Ihrer Schuldensitation.

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Offenbarungseid: Abgabe der Vermögensauskunft und ihre Folgen
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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4 Gedanken zu „Offenbarungseid: Abgabe der Vermögensauskunft und ihre Folgen

  1. Hannelore

    Ich habe eine Frage .Meine Mutter ist ins flege Heim gekommen. Ich habe alle Vollmachten. Das Sozialamt will alles über meiner Mutter wissen wo sie das Vermögen gelassen hat. Ich weiß nicht wo das ganze Geld geblieben ist.Ich habe bei der gemeinde einen Eid abgelt. Das ich nicht weiß wo das Geld geblieben ist. Aber das Sozialamt fordert trotzdem mich immer wieder auf nach weiß zubringen wo das Geld ist .Ich habe den Eid abgelt wil ich nicht weiß wo das Geld geblieben ist.

  2. R.

    Ich habe ein Haus mit Schulden geerbt.Und nun soll ich eine EDV abgeben.Allesrdings in einer anderen Sache.Kann ich die EDV abgeben oder besser nicht.Ich werde das Haus nicht verkaufen oder verseigern lassen.Der wert der EDV wäre rund 900€ ,das Geld habe ich derzeit aber nicht.

  3. Markus

    Ich habe die Vermögensauskunft abgegeben mich aber mit d allen Gläubigern über eine Schuldnerberatung geeinigt und bezahle auch die vereinbarten Raten regelmäßig.
    Darf ich nun gesetzten Falls ich bekomme überhaupt eine Kredit diesen aufnehmen oder nicht?

    Mfg Markus

  4. Daniela

    Wenn ich einen Schuldenbereiniigungsplan habe, bzw einen neuen anbiete, (der Gläubiger akzeptiert den bestehenden nicht mehr), da ich ihn wegen den finanziellen unterbrechen musste,), muss ich dann de noch die EV abgeben?

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