Unzählige Privatpersonen und Unternehmen sind aufgrund der COVID-19-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Sie können ihre Mieten und andere laufende Kosten nicht mehr bezahlen. Auch die Geldinstitute bekommen diese Auswirkungen zu spüren: Hunderttausende Bankkunden müssen wegen Corona von einer Stundung ihrer Kredite Gebrauch machen, weil sie nicht in der Lage sind, die Raten aufzubringen.
Weiterhin steigende Zahl von Stundungsanträgen
Allein bei der Deutschen Bank und der Postbank sind bislang circa 70.000 Stundungsanträge eingegangen, berichtet Karl von Rohr, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Demnach bezahlt aktuell ein einstelliger Prozentsatz der Kreditnehmer seine Raten nicht – Tendenz steigend, wenn auch wesentlich langsamer als im Frühjahr. Die Nachfrage nach Konsumentenkrediten und Kontoeröffnungen hingegen gehe zurück.
Bei der Sparkasse waren es Anfang Juli etwa 189.000 Anträge auf eine Corona-bedingte Stundung von Verbraucherkrediten.
Stundung möglich aufgrund des Gesetzes zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie
Der Gesetzgeber ermöglichte die vorübergehende Stundung von Krediten während der Corona-Krise. Dieser Zahlungsaufschub galt für …
- Verbraucherdarlehensverträge,
- die vor dem 15.03.2020 abgeschlossen wurden,
- wenn der Verbraucher aufgrund von COVID 19 so starke Einkommenseinbußen hat, dass Kreditzahlungen seinen Lebensunterhalt gefährden würden.
Vom gesetzlichen Moratorium nicht erfasst waren Arbeitgeberdarlehen, Förderkredite, Sachdarlehen sowie Kredite unter 200 Euro. Auch Unternehmen, die einen Kredit für gewerbliche Zwecke aufgenommen haben, konnten diese Corona-bedingte Stundung nicht beanspruchen.
FAQ zur Corona-bedingten Stundung von Verbraucherdarlehen
Dabei handelt es sich um Kredite, die ein Verbraucher (eine Privatperson) allein zu privaten Zwecken aufnimmt.
Der gesetzliche Zahlungsaufschub ist zum Ende Juni ausgelaufen. Verbraucher, die ihre Kreditschulden aufgrund von Corona stunden möchten, müssen nun direkt mit ihrer Bank verhandeln.
Nein, eine (rückwirkende) Verlängerung des gesetzlichen Moratoriums ist aktuell nicht geplant. Verbraucher müssen daher eine einvernehmliche Lösung mit ihrem Kreditgeber erzielen.
Bildnachweise: depositphotos.com/orcearo