Eidesstattliche Erklärung wegen Schulden: Die Vermögensauskunft

Das Wichtigste zum Thema „eidesstattliche Erklärung bei Schulden“

Was versteht man unter einer eidesstattlichen Versicherung?

Die eidesstattliche Versicherung dient der Information des Gläubigers über die Vermögens- und Einkommenssituation eines Schuldners. So weiß Ersterer, ob und was er bei dem Betroffenen pfänden kann.

Was bedeutet eine eidesstattliche Versicherung für mich als Schuldner?

Sie als Schuldner müssen ein umfassendes Formular über ihre finanzielle Situation ausfüllen und unter anderem alle Einkünfte und Vermögenswerte offenlegen. Rechnen Sie nach Ihrer Vermögensauskunft damit, dass der Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlasst, um die Schulden einzutreiben. Er kann beispielsweise Ihr Konto pfänden lassen.

Wie bekomme ich eine eidesstattliche Erklärung vom Schuldner?

Eine Bedingung hierfür ist, dass der Gläubiger – wie bei jeder anderen Vollstreckungsmaßnahme auch – einen Vollstreckungstitel vorweisen kann, beispielsweise in Form eines Urteils oder Vollstreckungsbescheids.

Wo kann ich (freiwillig) eine eidesstattliche Versicherung abgeben?

Der Schuldner kann nur dann eine Vermögensauskunft abgeben, wenn sein Gläubiger dies ausdrücklich beantragt. Eine freiwillige Erklärung an Eides statt sieht das Gesetz nicht vor.

Gibt es für die eidesstattliche Versicherung/Erklärung ein Muster?

Verwenden Sie für die eidesstattliche Erklärung die Vorlage, die Ihnen der Gerichtsvollzieher zukommen lässt und füllen Sie dieses Formular sehr sorgfältig aus. Lassen Sie sich gegebenenfalls von den Mitarbeitern einer Schuldnerberatung dabei helfen.

Informationen zur Vermögensauskunft: Im Video

Erfahren Sie im Video was eine Vermögensauskunft beinhaltet.
Erfahren Sie im Video was eine Vermögensauskunft beinhaltet.

Was ist eine eidesstattliche Erklärung/Versicherung? Definition

Eidesstattliche Versicherung: Was ist das eigentlich?
Eidesstattliche Versicherung: Was ist das eigentlich?

Hinter dem Begriff „eidesstattliche Versicherung“ (auch: Offenbarungseid oder Versicherung an Eides statt) verbirgt sich nichts anderes als die Vermögensauskunft. Dabei handelt es sich bereits um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, mit deren Hilfe der Gläubiger wichtige Informationen über die finanzielle Situation des Schuldners erhält, beispielsweise:

  • seine Bank- und Kontodaten
  • wer sein Arbeitgeber ist
  • welche Vermögenswerte und Immobilien der Schuldner besitzt
  • welches Einkommen er bezieht

Darüber hinaus muss der Schuldner versichern, dass die von ihm gemachten Angaben vollständig und tatsächlich wahr sind.

Übrigens: Eine Pfändung trotz eidesstattlicher Versicherung ist möglich und zulässig. Schließlich handelt es sich hierbei um eine Auflistung des Vermögens und Einkommens eines Schuldners. Die Vermögensauskunft sorgt nicht dafür, dass Schulden erlassen werden oder Gläubiger nicht mehr pfänden dürfen. Vielmehr ermöglicht sie es dem Gläubiger, herauszufinden, wie er seine Forderungen am besten durchsetzen kann. Der Schuldner muss nun also mit einer Lohn- oder Kontopfändung und mit anderen Vollstreckungsmaßnahmen rechnen.

Eidesstattliche Versicherung, Offenbarungseid, Vermögensauskunft: Gibt es Unterschiede?

Gläubiger beantragen die eidesstattliche Versicherung. Die Schulden nicht zu bezahlen, wird schwierig, wenn diese dabei von Vermögen erfahren.
Gläubiger beantragen die eidesstattliche Versicherung. Die Schulden nicht zu bezahlen, wird schwierig, wenn diese dabei von Vermögen erfahren.

Bis 1970 mussten Schuldner einen Offenbarungseid ablegen und damit ihre Vermögenssituation preisgeben. Danach löste die eidesstattliche Versicherung bzw. Erklärung den Offenbarungseid ab.

Seit 1.1. 2013 geben Schuldner eine Vermögensauskunft ab – wiederum mit der Erklärung an Eides statt, dass diese Auskunft vollständig ist und der Wahrheit entspricht.

Auch die rechtlichen Bedingungen änderten sich etwas: Anders als früher ist heutzutage kein erfolgloser Pfändungsversuch mehr notwendig, bevor der Gläubiger die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragen kann.

Des Weiteren haben Gerichtsvollzieher nun die Möglichkeit, gemäß § 802I ZPO Auskünfte bei bestimmten Behörden einzuholen, wenn der Schuldner die Vermögensauskunft verweigert. Außerdem werden die betreffenden Dokumente nach der neuen Regelung nur noch elektronisch in einer Datenbank gespeichert, auf welche sämtliche Gerichtsvollzieher Zugriff haben.

Voraussetzungen: Wann muss der Schuldner eine eidesstattliche Versicherung abgeben?

Seit 2013 muss kein erfolgreicher Pfändungsversuch mehr vorliegen, bevor der Gläubiger die eidesstattliche Erklärung des Schuldners beantragen darf. Weil es sich bei der Vermögensauskunft bereits um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme handelt, benötigt er eine sogenannte titulierte Forderung.

Eidesstattliche Versicherung: Nicht ein Notar, sondern ein Gerichtsvollzieher nimmt diese ab.
Eidesstattliche Versicherung: Nicht ein Notar, sondern ein Gerichtsvollzieher nimmt diese ab.

Als Vollstreckungstitel dienen insbesondere:

  • Gerichtsurteil
  • Vollstreckungsbescheid
  • notarielle Urkunde, , in der sich der Schuldner der (sofortigen) Zwangsvollstreckung unterwirft
  • gerichtlicher Beschluss
  • rechtskräftiger Bescheid einer Behörde

Im Regelfall muss der Schuldner die eidesstattliche Versicherung nur einmal innerhalb von zwei Jahren abgeben. Nur wenn sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners wesentlich verändert haben, ist er zu einer erneuten Abfrage verpflichtet.

Wird ein Schuldner erneut zu einem Termin geladen, obwohl sie bereits innerhalb der letzten 24 Monate eine solche Erklärung an Eides statt abgegeben hat, sollte er umgehend den Gerichtsvollzieher kontaktieren und ihm das entsprechende Aktenzeichen mitteilen. Im Anschluss sendet dieser dem Gläubiger einen Ausdruck der letzten eidesstattlichen Erklärung.

Übrigens: Online-Schuldenanalyse ** gibt Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu der Frage, ob Sie erneut eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen.

Wann und wie erfolgt die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung?

Eidesstattliche Versicherung: Sind die Schulden danach weg?
Eidesstattliche Versicherung: Sind die Schulden danach weg?

Der Schuldner muss bzw. kann nur dann eine eidesstattliche Erklärung abgeben, wenn ein Gläubiger dies ausdrücklich beantragt bzw. wenn er einen Gerichtsvollzieher mit dieser Maßnahme beauftragt.

Ist dies erfolgt, setzt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner zunächst eine zweiwöchige Frist. Bezahlt er in diesem Zeitraum seine Schulden, bleibt ihm die Vermögensauskunft erspart. Manchmal erhält der Schuldner auch eine längere Zahlungsfrist oder eine Ratenzahlungsvereinbarung für seine Schulden, immer vorausgesetzt, der Gläubiger ist damit einverstanden (was eher selten vorkommt) – einen Rechtsanspruch darauf haben Betroffene allerdings nicht.

Zahlt der Schuldner nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist, legt der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft fest. Der Schuldner muss dann in der Regel die Geschäftsräume des zuständigen Gerichtsvollziehers aufsuchen und dort seine eidesstattliche Versicherung wegen vorliegender Schulden abgeben.

Hierfür muss der Schuldner ein Formular mit dem Titel „Vermögensverzeichnis“ ausfüllen und an Eides statt versichern, dass er alle Angaben vollständig gemacht hat und diese der Wahrheit entsprechen. Wer falsche Informationen angibt, macht sich strafbar.

Muss ich eine eidesstattliche Versicherung während der Privatinsolvenz leisten? Ja. Wenn Sie Ihren Insolvenzantrag stellen, müssen Sie dabei unter anderem ein Vermögensverzeichnis, eine Vermögensübersicht sowie ein Gläubigerverzeichnis und ein Verzeichnis der gegen Sie gerichteten Forderungen ein einreichen. Bei all diesen Dokumenten müssen Sie versichern, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind. Wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem Insolvenzantrag für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an www.schuldenanalyse-kostenlos.de **

Was geschieht, wenn Sie keine eidesstattliche Erklärung abgeben?

Pflicht zur Abgabe: Wird die eidesstattliche Versicherung verweigert, droht ein Haftbefehl.
Pflicht zur Abgabe: Wird die eidesstattliche Versicherung verweigert, droht ein Haftbefehl.

So mancher Schuldner würde die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung lieber umgehen – bedeutet diese doch, dass die Gläubiger dadurch umfassend über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse informiert werden.

Wie bereits erwähnt, erfolgt die eidesstattliche Versicherung von dem Gerichtsvollzieher. Erscheint der Schuldner unentschuldigt nicht zu diesem Termin, kann der Gläubiger einen Haftbefehl beantragen. Dieser ist jedoch nicht mit einem strafrechtlichen Haftbefehl zu vergleichen, da er nicht zur Fahndung ausgeschrieben wird. Allerdings kann sich der Gerichtsvollzieher an die Polizei wenden und den Schuldner mit deren Hilfe vorführen lassen.

Sollte sich der Schuldner auch dann noch weiterhin weigern, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, ist es möglich, dass er bis zu sechs Monate in Haft verbringen muss. Gibt er seine Erklärung ab, wird er jedoch unverzüglich aus der Haft entlassen. Die Schulden bleiben weiterhin bestehen.

Verweigert der Schuldner die Abgabe seiner Vermögensauskunft, darf der Gerichtsvollzieher entsprechende Auskünfte bei bestimmten Behörden einholen:

  • Beim Kraftfahrt-Bundesamt kann er sich darüber informieren, welche Kraftfahrzeuge auf den Schuldner zugelassen sind.
  • Das Bundeszentralamt für Steuern verfügt über Informationen hinsichtlich Depots und Konten des Betroffenen.
  • Über die Rentenversicherung bzw. Krankenkasse lässt sich der Arbeitgeber des Schuldners ermitteln, so dass Lohnpfändungen möglich sind.

Können Sie den Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht wahrnehmen, weil sie z. B. erkrankt sind, sollten Sie den Gerichtsvollzieher umgehend darüber informieren und eine ärztliche Krankschreibung vorlegen können. Bitten Sie ihn um einen neuen Termin.

Die eidesstattliche Versicherung & ihre Folgen: Was passiert danach?

Die eidesstattliche Erklärung zieht einen negativen SCHUFA-Eintrag nach sich.
Die eidesstattliche Erklärung zieht einen negativen SCHUFA-Eintrag nach sich.

Die eidesstattliche Versicherung hat enorme Bedeutung für den Gläubiger. Er findet so zum Beispiel heraus, …

  • ob und wo sein Schuldner arbeitet
  • welches Arbeitseinkommen und welche sonstigen Einkünfte er erzielt
  • ob er verheiratet oder geschieden ist und Kinder hat (wichtig für die Berechnung von Unterhaltspflichten, die sich auf den Pfändungsfreibetrag auswirken)
  • ob der Schuldner Immobilien oder wertvolle Kraftfahrzeuge besitzt

Mithilfe dieser Informationen kann der Gläubiger eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber oder eine Kontopfändung in die Wege leiten – er kann sogar diese beiden Maßnahmen miteinander kombinieren. Findet der Gläubiger jedoch heraus, dass der Schuldner keine pfändbaren Werte und Einkünfte besitzt, verzichtet er möglicherweise auf Vollstreckungsversuche oder weitere Mahnungen.

Eine eidesstattliche Erklärung hat darüber hinaus weitere Folgen:

  • Die ermittelten Informationen werden zwei Jahre lang beim zuständigen Vollstreckungsgericht in elektronischer Form gespeichert. Andere Gläubiger können auf Antrag auf diese zugreifen und Auskünfte über die Einkommens- und Vermögenssituation des Betroffenen einholen.
  • Die Abgabe der eidesstattlichen Erklärung führt außerdem dazu, dass Schuldner einen Negativeintrag bei der SCHUFA erhalten, sodass sie weder Kredite noch andere wichtige Verträge abschließen können.
  • Unter Umständen kündigt die Bank den Dispo-Kredit des Betroffenen. Auch bei der Wohnungssuche können sich auf Grund des negativen SCHUFA-Eintrags Schwierigkeiten ergeben.
Bei Fragen zum Thema „eidesstattliche Versicherung“ ist ein Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle der richtige Ansprechpartner. Dort können sich Betroffene auch allgemein beispielsweise zur Privatinsolvenz beraten lassen. Gemeinnützige Organisationen bieten Hilfestellung in der Regel kostenlos an, dafür müssen Schuldner mit längeren Wartezeiten rechnen. Wenden Sie sich für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an Online-Schuldenanalyse **.

Exkurs: Allgemeines Muster für eine eidesstattliche Erklärung

Für die Abgabe der Vermögensauskunft erhalten Sie vom Gerichtsvollzieher ein amtliches Formular, das Sie vollständig ausfüllen müssen. Das folgende Muster ist hierfür nicht geeignet. Es soll lediglich veranschaulichen, wie in etwa eine Versicherung in Eides Statt in anderen Bereichen aussehen kann.

Max Mustermann
Musterweg 2
10245 Musterstadt

Amtsgericht Musterstadt
Musterallee 1
10247 Musterstadt

Datum, den 01.04.2018

Eidesstattliche Versicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eidesstattliche Versicherung – Muster

Hiermit versichere ich, Vorname und Nachname, wohnhaft in vollständige Anschrift, Folgendes an Eides statt zur Vorlage bei Gericht:

Bitte führen Sie im Folgenden den genauen relevanten Sachverhalt aus und fügen Sie ggf. wichtige Beweismittel bei.

Ich versichere an Eides statt, dass alle Angaben richtig sind und ich nichts verschwiegen habe.
Mir sind die strafrechtlichen Konsequenzen einer unrichtigen bzw. unvollständigen Erklärung bekannt.

________, den _____________________
Ort, Datum

_________________________
Unterschrift

Laden Sie das Muster für eine eidesstattliche Versicherung hier kostenlos herunter

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (51 Bewertungen, Durchschnitt: 4,22 von 5)
Eidesstattliche Erklärung wegen Schulden: Die Vermögensauskunft
Loading...

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

** Anzeige

72 Gedanken zu „Eidesstattliche Erklärung wegen Schulden: Die Vermögensauskunft

  1. D.

    Hallo,

    wenn man bei einem Gläubiger zwei offene Rechnungen hat, beide aus dem Jahr 2007, und nur die kleinere Rechnung tituliert wurde, was kann dann heute noch eingefordert werden? Beide Beträge, oder nur der titulierte? Wenn die kleinere Rechnung beglichen würde, könnte dann der Gläubiger die zweite größere Summe einfordern, bzw. titulieren lassen? Wie sieht es mit den Zinsen von 2007-2019 aus beiden Forderungen aus? Können diese auf den offenen Forderungsbetrag aufgerechnet und eingefordert werden?

    Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich im Voraus!

  2. Sunny

    Hallo,

    Ich muss demnächst eine Vermögensauskunft machen wie verählt sich das ich verdiende nur 1054€ ist das.pfändbar ??ich lebe mit meinem freund zusammen wir teilen uns Miete und Nebenkosten,mein gehalt geht auf sein konto muss ich dies.angeben und wenn ja kann man son seinem.konto pfänden??
    Außerdem haben wir einen gemeinsamen sohn ,wie kann ich am.besten vorgehen hab schon etwas bamel

    Ich zahle aktuel 4 gläubiger ab ,ich möchtr.nachbund nach alle schulden.begleichen was mir.natürlich nicht auf einmal gelingt.wird.das.gut bewertet

    Vielen Dank im Voraus

  3. Peter

    Mein (dementer) Vater hat vor etwa 10 Jahren eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben. Dafür wurde er verurteilt und musste eine geringe Geldstrafe bezahlen. Seine Schulden habe ich bezahlt. Seit 2011 ist es komplett schuldenfrei. Steht diese eV noch in der SCHUFA? Und wenn ja, wie kann ich sie dort rausbekommen? Mein Vater selbst kann das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Peter,

      Informationen über die Vermögensauskunft werden nach drei Jahren gelöscht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  4. Van H.

    Hallo!

    Muss ich eine EV abgeben wenn der Forderungsbetrag bereits überwiesen ist?

    Viele Grüße

    V.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo,

      haben Sie Ihre Schulden beglichen, kann von der Abnahme der Vermögensauskunft abgesehen werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  5. Schäfer

    Hallo, ich will mir eine Wohnung kaufen. Mein Schufascore zeigt 98 % an. Jedoch hat die Bank den Kredit abgelehnt, da von mir eine eidesstattliche versicherung bei meiner Hausbank vorliegt, welche ich angeblich im Januar unterschrieben habe. Ich habe so etwas nie unterschrieben und meine Bank gibt mir leider keine Auskunft darüber. Wo kann ich erfahren was das ist? Die Schufa hat darüber keine information und das amtsgericht kann mir auch nicht weiterhelfen. Was kann ich nun tun?
    MFG
    D. Schäfer

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo,

      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Ihnen weiterhelfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Simone H.

    Hallo,

    Ich musste im Jahre 1995 die Eidesstattliche Versicherung abgeben.
    Seither habe ich nie wieder etwas von der Sache gehört, bis sich heute ein Inkasso-Unternehmen bei mir gemeldet hat und den Betrag einfordert.
    Nun meine Frage, ist eine solche Forderung nach 24 Jahren überhaupt noch gerechtfertigt ??
    Das Inkasso Unternehmen beruft sich hierbei auf das AZ des Gerichtstermines zur Abgabe der EV.

    LG Simone

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Simone,

      mussten Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben, verfügt der Gläubiger auch über eine entsprechende titulierte Forderung. Diese führt dazu, dass die Verjährung erst nach 30 Jahren eintritt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  7. M. K.

    Guten Tag,
    meine Frage: ich habe ca. 15-Gläubiger- wenn ich nun eine EV ablege bei der Vollstreckung des ersten Gläubigers- gilt diese dann auch für die
    restlichen 14-Gläubiger und muss ich für jeden, eine EV ablegen??

    Über eine INFO wäre ich dankbar!!

    MFG- Margarete

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo M.,

      es gilt bezüglich der Vermögensauskunft § 802d ZPO: „Ein Schuldner, der die Vermögensauskunft nach § 802c dieses Gesetzes oder nach § 284 der Abgabenordnung innerhalb der letzten zwei Jahre abgegeben hat, ist zur erneuten Abgabe nur verpflichtet, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. 2Andernfalls leitet der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger einen Ausdruck des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses zu; ein Verzicht des Gläubigers auf die Zuleitung ist unbeachtlich.“

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. Fragensteller

    Hallo….
    Hat die Abgabe der EV einen Einfluss auf meinen bestehen Baukredit?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo,

      in der Regel nicht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Schindler

    Hallo, Mein insolvenzverfahren wurde am 3.3.17 eröffnet. Ich bin in der wohlverhaltensphase. Aufgrund des Urteils das im Dezember 18 erlassen wurde hat der ehemalige Vermieter den Prozess gewonnen. Gestern habe ich von Ogv den Termin für die Abgabe der vermögensauskznft erhalten. Jedoch bereits im April 17 hat der Vermieter seine Forderungen in der insolvenztabelle angemeldet. Sie wurden jedoch bestritten da keine Unterlagen vorgelegt wurden. Ein Teil der Schulden müsste zur insomasse zählen. Muss ich trotzdem die ev abgeben und kann er Gehalt oder Konto pfänden obwohl meine pfändbaren Beträge vom Gehalt an den Treuhänder gehen? Vielen Dank für info

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Schindler,

      in speziellen Fällen wie diesem empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. Jan E.

    Hallo zusammen,
    ich brauche ein Schreiben für meine zukünftige Wohnung das ich eine EV abgegeben habe und die nächsten 2 Jahre „Ruhe“ habe und wenn ich meine Ausbildung abgeschlossen habe die Schulden in Raten zahle.
    Nach abgabe habe ich keine Post bekommen als Nachweis.
    Wo bekomme ich das schreiben her ?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Jan,

      die Abgabe der Vermögensauskunft wird im Schuldnerverzeichnis gespeichert. Sie können einen Auszug anfordern.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. Schmidt

    Frage ,ich soll die ESV abgeben bzw . 200 Euro Rate zahlen. Wenn ich dem GV sage ich beantrage Privatinsolvenz (was ich unverzüglich auch tun will) kann er bis zur Eröffnung immer noch ESV Abgabe oder Rate verlangen oder darf er dann nicht mehr fordern ab meiner Mitteilung

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo,

      Maßnahmen dürfen erst dann nicht mehr erfolgen, wenn der Antrag gestellt wurde.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. DG

    Hallo,

    mein Vater hat vor kurzem eine gegen ihn titulierte Forderung von vor über 20 Jahren erhalten, die mit der Zeit in Vergessenheit geriet. Bevor weitere Forderungen aus der Vergangenheit ihn womöglich einholen wollte ich nachfragen, ob es ein amtliches Verzeichnis existiert und wie man es einsehen kann, damit er finanziell reinen Tisch machen kann bevor er in Rente geht? Evtl. beim Amtsgericht oder Schufa?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo DG,

      Sie können eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis einholen. Dort werden allerdings nur bestimmte Angaben gespeichert.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Anita L.

    Hallo liebes Team
    Habe vor ca.25 Jahren die EV abgelegt und musste meine Lebensversicherung hinterlegen .Von dem Gläubiger kam von da an keine Vorderung mehr,kein Gerichtsvollzieher und keine Lohnpfändung . meine Frage ,meine Lebensversicherung ist in 1Jahr fällig kann der Gläubiger dann noch Ansprüche geltent machen?stehe in keinem Arbeitsverhältnis

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Anita,

      hat der Gläubiger eine titulierte Forderung, kann er diese 30 Jahre lang geltend machen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. Silas

    Können die mir auch was machen wenn ich in der Schweiz lebe, Ich habe gehört das die Schweiz und Deuitschland kein Ausliferungs Vertag hat ist das richtig? Muss ich in der Schweiz nichts befürchten?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Silas,

      ein Anwalt kann Sie hierzu beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Susanne R.

    Hallo wenn ich den Betrag beim Gerichtsvollzieher bezahle wird dann die eidenstaatliche erklärung automatisch aufgehoben und was muss ich noch beachten?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Susanne,

      können Sie mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung vereinbaren, sieht der Gläubiger in der Regel von der Abnahme der Vermögensauskunft ab.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. J. S

    Hallo,
    Mein Partner hat eine Vollstreckungsandrohung bekommen.
    Er soll eine Summe von 4675Euro bezahlen was er nicht kann.
    Natürlich kann er nicht die gesamte Summe , weder noch einen Teilbetrag wie gefordert und einen Teilzahlungsvorschlag leisten. Eine monatliche Rate von 50 Euro was er höchsten Zahlen kann ist zu gering was sollen wir tun. Bitte um. Hilfe

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo J.,

      Hilfe und Beratung erhalten Sie entweder bei einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Ana

    Mein Mann hat 2015 eine eV abgelegt. Damals waren wir nicht verheiratet und seine Schulden stammen auch weit vor unserer Kennenlernzeit. Seit 2016 sind wir verheiratet und ein Gläubiger verlangt von meinem Mann Einkommensnachweise. Wird mein Einkommen – ich arbeite Vollzeit – hinzugerechnet, obwohl es sich nicht um gemeinsame Schulden handelt? Mein Mann hat monatlich 930,- € netto, also weit unter der Freibetragsgrenze für ledige und auch für verheiratete.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Ana,

      Ihr Einkommen sollte in der Regel nur von Bedeutung sein, wenn Sie Ihrem Partner gegenüber unterhaltspflichtig sind.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Franz H.

    Guten Tag, meine Frau hatte 2009 eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, Seit 2009 kam keine Vermögensauskunft und der Gerichtsvollzieher sich auch nicht mehr sehen ließ, kann es sein dass die Schuld (8000,00€) ad acta gelegt wurde?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Franz,

      eine titulierte Forderung verjährt nach 30 Jahren.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Ani

    Hallo,

    meine Schwester hat sich ein Auto gekauft. Es war von vorne rein so geplant das ich es auch fahren darf aber ich es dafür auf mich anmelde.
    Das heißt, sie hat Das gebrauchte auto gekauft und ihr Name steht im Kaufvertrag. Ich habe das Auto auf mich angemeldet. Die Steuer bezahlt meine Schwester von ihrem Konto, wie auch fast jedes mal die 1/4 jährlichen versicherungsbeiträge. Wir fahren beide das Auto. Wir haben es u.a. auf mich angemeldet weil mein versicherungsbeitrag niedriger ist als wie wenn sie es auf sich anmeldet. Das Auto ist ein Opel Astra g von jahr 2001 mit ca. 170.000km. Wir haben am Tag der Anmeldung auch ein vertrag gemacht das sie die Eigentümerin des Autos ist und ich auch damit fahren darf. Ich aber nur fahren darf und mehr nicht.

    So nun das Problem, ich muss erneut eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Die Höhe der schulden die zur neuen EV bringen sind ca 500€.

    Darf das Auto gepfändet werden? Muss ich dem Gerichtsvollzieher überhaupt sagen das ich das Auto fahre? Bzw das es auf mich angemeldet ist? Denkt er dann nicht automatisch das das Auto mir gehört. Danke 

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Ani,

      Ihr Schwester ist Eigentümerin des Kfz. Aus diesem Grund sollte eine Pfändung nicht erlaubt sein. Es sollte hilfreich sein, wenn Sie dem Gerichtsvollzieher die Situation erklären und ihm die nötigen Unterlagen vorlegen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Johann L.

        Hallo Ani,
        Fehler gemacht!. Der Eigentümer laut Zulassungsstelle und der das Auto versichert müssen nicht 1 und dieselbe Person sein. Also Versicherungsnehmer und Halter müssen nicht dieselbe Person sein. Eine(r) ist Halter und der 2.te Versicherungsnehmer.
        Gruß Leo

  20. B. Reiner

    Hallo. Vor ein paar Monaten musste ich die EV abgeben. Da ich wegen Krankheit ALGII erhalte und Alleinerziehend mit 2 Kindern bin habe ich mir ein P-Konto eingerichtet. Nun hat ein Gläubiger ( wer das ist ist mir unbekannt) einen Teil des Kindergelds gepfändet. Ist das rechtens?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo,

      übersteigt Ihr Geldeingang (das komplette Einkommen plus Kindergeld und andere Leistungen) die festgelegte Grenze, darf ein Teil des Geldes gepfändet werden. Sie haben unter Umständen die Möglichkeit, den Freibetrag anheben zu lassen. Hierzu müssen Sie entsprechende Nachweise bei der Bank vorlegen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. Andreas N.

    Hallo, liebes Team von der Schuldnerberatung,
    ich habe vor etwa drei Jahren eine Vermögensauskunft (eidesstattl. Erklärung) abgegeben. Kann der Gläubiger jetzt noch mal eine verlangen, oder ist die Sache nach zwei Jahren „vom Tisch“?

    Viele Grüße
    Andreas N.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Andreas,

      besitzt der Gläubiger einen entsprechenden Titel und erfüllt die sonstigen Voraussetzungen, kann erneut eine Vermögensauskunft abgenommen werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  22. Sascha.K

    Hallo, ich musste im Juni 2016 eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, jetzt soll ich beim selben Gläubiger wieder eine abgeben. Muss die erste Eidesstattliche Versicherung nicht erst mal auslaufen, oder kann ein Gläubiger jederzeit eine Neue Eidesstattliche Versicherung beantragen.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Sascha,

      grundsätzlich kann die erneute Abgabe der Vermögensauskunft erst nach zwei Jahren gefordert werden. Ausnahmen bestehen jedoch, wenn wenn der Gläubiger glaubhaft darlegen kann, dass sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Betroffenen wesentlich verbessert haben.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. K.

        Hallo, hab ein Gerichtsverfahren verloren, ich habe kein Vermögen und nur eine kleine Rente, Prozeßkostenhilfe hab ich nicht bekommen, weil ich einen blöden Fehler gemacht habe. Mein Einkommen liegt unter der Pfändungsgrenze und ich habe ein PKonto. Was kann mir passieren, wenn ich nicht bezahlen kann? Da ich wegen einer schweren Erkrankung (das Geld wurde do knapp, dad ich nicht mehr aus dem Dispi raus kam, durch plötzliche Erkrankung und der Vater meiner Kinder hat keinen Unterhalt mehr gezahlt, die Kinder waren da 14 und 15, und Unterhaltskostenvorschuss gab es nur bis zum 12. Lebensjahr) noch eine Ratenzahlung aus einem Vergleich mit der Bank habe, kann ich mir keine weitere Ratenzahlung leisten.
        Vielen Dank im voraus

  23. Berg M.

    Hallo, ich habe im meine Schufa Auskunft Eidesstattliche Versicherung drin müchte mich aber selbständig machen, ich zahle im Rate meine Schulden ab. Wie oder wo kann ich Eidesstattliche Versicherung rückgängig machen oder Löchern?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo,

      Informationen über die Abgabe einer Vermögensauskunft werden in der Regel erst nach drei Jahren gelöscht. Eine vorzeitige Löschung ist nur dann möglich, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  24. Sonja O.

    mein Mann und ich mussten beide Eidesstattliche Versicherung abgeben. Dürfen wir beide bis zur Pfändungsgrenze verdienen?
    Dürfen wir beide ein P-Konto eröffnen?

    mit freundlichem Gruss
    S.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Sonja,

      jede Person darf ein P-Konto eröffnen. Einkommen, welches den Freibetrag übersteigt, darf gepfändet werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. joachim f.

    Hallo,
    wenn eine Restschuldbefreiung für ein Schuldner erfolgt ist, im 04-2014, kann ein Gläubiger, der nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen hat oder dem Insolvenzgericht nicht vom Schuldner informiert und benannt gemacht worden ist. Kann der Gläubiger noch im Jahr 2018 oder 2019 eine Strafanzeige gegen den Schuldner, der wegen -Falschangaben und wegen der falschen – Eiderstattliche Versicherung- einen Schuldner noch strafrechtlich anzeigen?
    Die Restschuldbefreiung wurde vom Insolvenzgericht im April 2014 rechtskräftig ausgestellt.
    Laut StGB ist die Verjährungsfrist 5 Jahre. Die dann im April 2019 um sind.
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

    MfG

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Joachim,

      grundsätlzich gilt laut § 301 Abs. 1 Inso Folgendes: „Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. „Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.“ Für nähere Informationen hinsichtlich der Strafanzeige wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert