Titulierte Forderung – Legitimation für die Zwangsvollstreckung

Das Wichtigste zum Thema „Titulierte Forderung“

Was ist eine titulierte Forderung?

Eine titulierte Forderung berechtigt laut Definition den Gläubiger, gegen seinen Schuldner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.

Wann verjährt eine solche titulierte Forderung?

Besitzt der Gläubiger hingegen einen Vollstreckungstitel, so beträgt die Verjährungsfrist in der Regel 30 Jahre.

Und welche Verjährungsfrist gilt für nicht titulierte Forderungen?

Gewöhnlich unterliegt eine nicht titulierte Forderung der „normalen“ Verjährung nach § 195 BGB – sie verjährt also in der Regel in drei Jahren.

Titulierte Forderung als zwingende Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung

Forderung tituliert - was bedeutet das? Gläubiger benötigen für die Zwangsvollstreckung einen Vollstreckungstitel.
Forderung tituliert – was bedeutet das? Gläubiger benötigen für die Zwangsvollstreckung einen Vollstreckungstitel.

Wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, bleibt seinen Gläubigern nichts anderes übrig, als ihre Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Allerdings müssen sie sich hierfür an die gesetzlichen Regeln halten. Das beginnt damit, dass sie sich zu allererst ihre Forderung titulieren lassen müssen.

Gläubiger benötigen einen Zwangsvollstreckungstitel, das heißt, ein Dokument, das ihnen die Befugnis zur Zwangsvollstreckung erteilt. Es handelt sich hierbei um eine öffentliche Urkunde, zum Beispiel vom Gericht oder einem Notar. Diese Urkunde bestätigt das Bestehen eines bestimmten, konkret im Titel benannten Anspruchs.

Die so titulierte Forderung bildet die Grundlage zur Zwangsvollstreckung. Inhalt, Art und Umfang dieses Anspruchs müssen im Titel genau bezeichnet sein, damit der Schuldner nachvollziehen kann, was er leisten muss. Oft handelt es sich dabei um Zahlungsverbindlichkeiten. Allerdings kann es sich bei der Forderung z. B. auch um einen Herausgabeanspruch handeln.

Des Weiteren muss die titulierte Forderung sowohl den Schuldner als auch den Gläubiger genau bezeichnen, sprich die Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens. Denn nur zugunsten des im Titel bezeichneten Gläubigers und gegen den dort benannten Schuldner ist die Zwangsvollstreckung zulässig.

Als Vollstreckungstitel kommen insbesondere in Betracht:

  • rechtskräftige oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Endurteile
  • Prozessvergleiche, wenn sie einen vollstreckbaren Inhalt haben
  • für vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche
  • Urkunden, in denen sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft
  • Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren

Ein solcher Titel ermöglicht dem Gläubiger nicht nur die zwangsweise Durchsetzung seines Anspruchs, sondern sie verschafft ihm auch mehr Zeit hierfür. Denn für eine titulierte Forderung gilt eine längere Verjährungsfrist. Damit hat der Gläubiger mehr Zeit, um gegen den Schuldner vorzugehen. Sollte dieser aktuell zahlungsunfähig sein, kann er die Zwangsvollstreckung auch zu einem späteren Zeitpunkt betreiben, wenn sich dessen Vermögenssituation verbessert hat.

Ohne einen Vollstreckungstitel darf der Gläubiger auch keine Zwangsvollstreckung betreiben. Eine nicht titulierte Forderung ist nicht im Wege einer Pfändung durchzusetzbar.

Wie kann der Schuldner eine titulierte Forderung „aus der Welt schaffen“?

Sie möchten eine titulierte Forderung aus der Welt schaffen und die Zwangvollstreckung abwenden? Verhandeln Sie mit Ihren Gläubigern.
Sie möchten eine titulierte Forderung aus der Welt schaffen und die Zwangvollstreckung abwenden? Verhandeln Sie mit Ihren Gläubigern.

Kündigt ein Gläubiger oder der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung an, sollten Schuldner sofort handeln, um diese abzuwenden. Sie haben hierfür in der Regel zwei Handlungsoptionen:

  1. Schuldner können versuchen, mit ihren Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und zum Beispiel eine Ratenzahlung anbieten. Wird die titulierte Forderung vereinbarungsgemäß bezahlt, besteht kein Anlass mehr für eine Pfändung.
  2. Scheitert eine solche Einigung, können Schuldner die Privatinsolvenz beantragen und genießen während des Insolvenzverfahrens Vollstreckungsschutz. Dennoch wird der pfändbare Teil des Vermögens und Einkommens eingezogen, um alle Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen. Der Vorteil: Das Gericht spricht nach Ablauf der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung aus. Der Schuldner muss die nach dem Verfahren möglicherweise noch bestehenden Restschulden, die vor Eröffnung des Verfahrens entstanden sind, nicht mehr bezahlen.

Ist eine titulierte Forderung nach der Restschuldbefreiung noch durchsetzbar?

In der Vergangenheit musste sich der Bundesgerichtshof(BGH) mit genau dieser Frage auseinandersetzen. Ein Vollstreckungsgericht erließ auf Antrag eines Gläubigers einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für eine Gehaltspfändung, obwohl das Insolvenzverfahren des Schuldners mit dessen Restschuldbefreiung beendet war.

Laut BGH kann der Schuldner hiergegen nur mit einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767 Zivilprozessordnung (ZPO) vorgehen (BGH, Beschluss vom 25.09.2008, Az. IX ZB 205/06). Es sei die Aufgabe des Vollstreckungsgerichts zu entscheiden, ob die titulierte Forderung der Restschuldbefreiung unterliege oder nicht. Gilt die Befreiung auch für diesen Anspruch, so kann der Gläubiger diese Insolvenzforderung nach dem Verfahren nicht mehr geltend machen bzw. durchsetzen.

Verzichtet ein Gläubiger mehr als zehn Jahre lang auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, so ist seine titulierte Forderung unter Umständen verwirkt – so die gängige Rechtsprechung. Der Anspruch besteht dann zwar noch, kann aber vom Gläubiger nicht mehr durchgesetzt werden.

Titulierte Forderung als negativer SCHUFA-Eintrag

Sie können den Negativeintrag über die titulierte Forderung einsehen, indem Sie bei der SCHUFA eine Auskunft beantragen.
Sie können den Negativeintrag über die titulierte Forderung einsehen, indem Sie bei der SCHUFA eine Auskunft beantragen.

Neben drohenden Pfändungsmaßnahmen kann ein Titel auch andere unangenehme Folgen für den Schuldner haben. Denn eine titulierte Forderung kann auch als Negativeintrag in der SCHUFA landen und so die Bonität des Betroffenen herabstufen. Die Folge: Kredite, Mobilfunkverträge oder die Anmietung einer neuen Wohnung werden abgelehnt und die Teilnahme am Geschäftsverkehr damit drastisch erschwert.

Aus diesem Grund ist es ratsam, regelmäßig eine Auskunft einzuholen und gegebenenfalls die titulierte Forderung aus der SCHUFA löschen zu lassen. Das ist insbesondere unter folgenden Umständen möglich:

  • Eine nicht titulierte Forderung muss die SCHUFA löschen, wenn sie strittig ist.
  • Der SCHUFA-Eintrag ist schlichtweg falsch. In diesem Fall muss die Wirtschaftsauskunftei die falschen Daten sofort entfernen.
  • Die gesetzliche Frist zur Löschung des SCHUFA-Eintrags ist abgelaufen. Diese beträgt in der Regel drei Jahre.
  • Sie können eine erledigte titulierte Forderung vorzeitig löschen lassen, wenn dieser Anspruch im Schuldnerverzeichnis des örtlichen Amtsgerichts eingetragen ist. Hierfür beantragen Sie die Löschung und weisen dem Gericht gegenüber nach, dass Sie die titulierte Forderung bezahlt haben. Das Gericht stellt Ihnen daraufhin eine Urkunde aus, mit welcher Sie die Löschung des jeweiligen Eintrags bei der SCHUFA beantragen können.
  • Wenden Sie sich an den Gläubiger der bereits bezahlten, aber noch eingetragenen Forderung und bitte Sie ihn um seine Zustimmung, die titulierte Forderung vorzeitig löschen zu lassen.
Tipp: Selbst bei einer titulierten Forderung kann es sich lohnen, den Negativeintrag bei der SCHUFA genauer prüfen zu lassen. Die SCHUFA ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen einmal jährlich kostenlos Auskunft über alle zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erteilen. Nutzen Sie dieses Recht. Im Anschluss kann ein Rechtsanwalt prüfen, ob Sie einen Anspruch darauf haben, die titulierte Forderung aus der SCHUFA löschen zu lassen.

Titulierte Forderung verkaufen, abtreten oder anderweitig veräußern

Titulierte Forderung verkaufen - auch privat möglich?
Titulierte Forderung verkaufen – auch privat möglich?

Für Gläubiger ist die Durchsetzung offener Forderungen oft mit einem hohen Aufwand verbunden. Sie müssen die Zahlungseingänge im Blick haben, Zahlungsfristen im Auge behalten und den Schuldner ggf. mehrfach anmahnen. Hilft all das nicht, bleibt ihnen nur die Möglichkeit, einen Titel für die Zwangsvollstreckung zu erwirken.

Gläubigern, denen das zu aufwendig ist, können ihre Forderungen z. B. an ein Inkassounternehmen verkaufen. Sie erhalten dafür einen bestimmten Ankaufspreis, der in der Regel nicht dem vollen Wert der Forderung entspricht. Dies hängt damit zusammen, dass das Inkassounternehmen meistens auch das Ausfallrisiko übernimmt, also unter Umständen auf der Forderung sitzenbleibt, wenn der Schuldner nicht zahlt.

Eine titulierte Forderung ist im Ankauf für Inkassobüros besonders attraktiv, weil diese über einen Zeitraum von gewöhnlich 30 Jahren durchgesetzt werden kann. Außerdem muss sich der Käufer der Forderung nicht mehr um einen Titel kümmern.

Was ist eine uneinbringliche titulierte Forderung? Als uneinbringlich gilt eine Forderung z. B. in folgenden Situationen:

  • Der Schuldner hat Insolvenz beantragt. Das Gericht stellt das Insolvenzverfahren über dessen Vermögen jedoch mangels Insolvenzmasse ein.
  • Der Gläubiger hat fruchtlos die Zwangsvollstreckung betrieben – der Schuldner besitzt kein pfändbares Vermögen.
  • Der Schuldner gibt eine eidesstattliche Vermögensauskunft ab. Seine Vermögenslage wird sich in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht verbessern.
  • Es wäre wirtschaftlich unsinnig und viel zu teuer, die Forderung durchzusetzen, bspw. weil der Schuldner ausgewandert ist oder verstorben und ein Vorgehen gegen seine Erben ausscheidet.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

12 Gedanken zu „Titulierte Forderung – Legitimation für die Zwangsvollstreckung

  1. Sascha

    Im Brief Datum 27.12 denn Brief 1.12 im Briefkasten mit der Drohung 5tage Kontakt aufzunehmen vom Datum des Briefes aus dementsprechend telefonisch Kontakt aufgenommen und gesagt daß ich 15jahe nix gehört habe davon und ich denn Betrag nicht auf einmal zahlen kann mon.100 direkt drauf eingegangen wurde und per E-Mail bestätigt wurde aber am gleichen Tag nach eine Kopie vom Titel und eine gesamt Auflistung gebeten habe um mich rechtlich beraten lassen möchte keine Antwort erhalte weder per Post noch per Mail … finde es frustrierend das man so unter Druck gesetzt wird und wenn man was schriftliches fordert keine Antwort bekommt da die ja Tel, eine Ratenzahlung zugestimmt hat……

  2. Sascha

    Habe 2003 Mal eine Ratenzahlung mit einen Mercator Inkasso vereinbart ,dann ging es Berg ab Scheidung Job verloren Wohnung verloren mittlerweile wieder beide Beine zurück ins Leben neue Wohnung neuen Job alle Schulden bezahlt sobald ich angeschrieben wurde jetzt vor 2w bekomm ich ein Brief von dir Hauptforderung 1304 € v.zin 748€ +Anwalt etc finde es nicht gerecht Hätten die sich in denn letzen 10j Mal gemeldet wer das schon erledigt ….

  3. Pamela

    Warum darf es verkauft wird wenn „nur zugunsten des im Titel bezeichneten Gläubigers und gegen den dort benannten Schuldner die Zwangsvollstreckung zulässig ist“?

  4. Monja

    Hallo, ich und mein Bruder haben vor kurzem geerbt und zusätzlich eine titulierte Forderung geerbt, wir würden gerne dies an ein Inkassobüro verkaufen, was genau muss beachtet werden und geht das ohne Probleme? Wir haben diese Frage schon dem Anwalt der hierfür von uns beauftragt wurde gefragt, er meint aber das geht nicht, wir können nur eine Zwangsvollstreckung durchführen, ist das wirklich so?

  5. Magda

    Hallo.
    Ich hab von 2013 eine Titulierte forderung gehabt uber 700€, ich habe das dieses jahr bezahlt. Ist eine möglich diese forderung bei schufa schneller löschen ?

  6. Michael

    Hallo.. Ich habe gerade einen schrieb von Creditreform bekommen bezogen auf einen Titel der Stadtwerke von 1999…ich habe seit dem keinerlei Mahnungen oder ähnliches erhalten.. Schufa Eintrag ist komplett sauber… Brauchte ich für neue Wohnung… Haben mir direkt Ratenzahlung angeboten… Da stimmt doch was nicht oder? Ich weiss noch nicht mal worum es sich handeln soll. Lasse mir gerade diesen Titel zusenden… Aber selbst wenn es diesen geben sollte.. Ist das noch rechtens?

  7. Sven

    Hallo,

    Die Firma hat 2006 einen Vollstreckungstitel erwirkt und ich habe Widerspruch eingelegt. Seit dem habe ich nix mehr von denen gehört. Nun hat sich eine Inkasso gemeldet welche diese Forderungen unter Berufung auf den vollstreckungstitel eintreiben möchte. Ich habe denen mitgeteilt das diese Forderung nicht existiert, da ich gegen den Titel Widerspruch eingelegt habe . Daraufhin haben sie mir eine Kopie der Vorderseite des Titels geschickt. Ich habe trotzdem nicht bezahlt und jetzt schrieben sie mir immer Drohbriefe.

    Meine Frage ist, kann ich beim Gericht irgendwie erfragen ob der Titel vorliegt oder ob der Widerspruch ihn gehemmt hat ?

  8. Nadine.R

    Hallo welche Inkasso Firmen kaufen Pfändungsscheine habe einen den ich verkaufen möchte .

  9. Stangl

    Hallohätte eine Frage habe eine Telefonrechnung 2009
    Nicht bezahlt das inkasso Büro schickt mir immer noch immer zu,das ich eine Ratenzahlung machen soll
    Dachte es wäre nach 3jahren Verjärt
    Mit freundlichen Grüssen

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Stangl,
      bitte erkundigen Sie sich bei einem Anwalt oder einer Schuldnerberatung, ob die Forderung wirklich verjährt ist.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. Rita K.

    Hallo!

    Ich hätte gerne auf 2 Fragen eine Antwort.

    1. Ich habe eine titulierte Forderung von 2016, die 2018 an die OLB abgetreten wurde. Von den Anwälten bin ich im Dezember 2018 angeschrieben worden und ich habe alle benötigten Unterlagen hingeschickt. Seit dem habe ich nichts mehr gehört.
    Ich arbeite nur 30 Std. die Woche, habe eine Schwerbehinderung von 50% und besitze keine Vermögenswerte.
    Wie verhalte ich mich jetzt?

    2. Ich habe vor über 3 Jahren eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. Es ging um einen Mietrückstand bei einer Wohnungsgesellschaft, die es nicht mehr gibt. Ich hatte damals auch eine Anfrage wegen Ratenzahlung gemacht, aber keine Antwort erhalten.
    Wie verhalte ich mich in diesem Fall.

    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Mit freundlichem Gruß

    Rita K.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Rita,

      wir dürfen Ihnen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und Ihnen damit keine Ratschläge zum besten Vorgehen machen. Ein Anwalt kann Sie diesbezüglich beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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