Schuldanerkenntnis unterschreiben oder nicht? Das sollten Sie wissen!

Das Wichtigste zum Schuldanerkenntnis

Was ist ein Schuldanerkenntnis?

Mit dem Schuldanerkenntnis bekräftigt der Schuldner gegenüber seinem Gläubiger eine bereits bestehende Schuld.

Wie unterscheiden sich abstraktes und deklaratorisches Schuldanerkenntnis?

Ein abstraktes Anerkenntnis begründet eine völlig neue Verbindlichkeit, während das deklaratorische Anerkenntnis lediglich eine Beweisfunktion hat.

Muss ein Schuldanerkenntnis schriftlich abgeschlossen werden?

Zumindest das abstrakte Anerkenntnis bedarf nach § 781 BGB der Schriftform. Aufgrund seiner weitreichenden Konsequenzen sollte der Schuldner genau prüfen, was er da unterschreibt, und sich ggf. vorher von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle beraten lassen.

Schuldanerkenntnis leicht erklärt

Mit dem Schuldanerkenntnis bekräftigt und bestätigt ein Schuldner eine bereits bestehende Schuld gegenüber seinem Gläubiger.
Mit dem Schuldanerkenntnis bekräftigt und bestätigt ein Schuldner eine bereits bestehende Schuld gegenüber seinem Gläubiger.

Schließen zwei Parteien einen Vertrag miteinander ab, z. B. über einen Kauf oder einen Kredit, so kann es hierüber zu Rechtsstreitigkeiten kommen – aus den verschiedensten Gründen.

Ein Käufer könnte z. B. unzufrieden mit der gekauften Ware sein und vom Vertrag zurücktreten, während der Verkäufer am Vertrag festhalten will. Im schlimmsten Fall müsste ein Gericht klären, ob der Kaufvertrag weiterhin besteht und der Käufer die Ware bezahlen muss.

Derjenige, der eine Leistung erbringt, muss immer damit rechnen, dass der Vertragspartner seine Schulden bezahlt. Kommt es zu einem Streit vor Gericht, müsste der Leistungserbringer beweisen, dass ihm die Zahlung zusteht.

In beiden Fällen würde dem Gläubiger der Geldforderung – z. B. dem Verkäufer – ein Schuldanerkenntnis weiterhelfen. Mit diesem Vertrag erkennt der Schuldner gegenüber seinem Gläubiger eine bestimmte, bereits bestehende Schuld an – in dem vorbenannten Beispiel den Kaufvertrag und die daraus resultierende Kaufpreisforderung.

Das kann auf zweierlei Weise erfolgen:

  • Das Schuldanerkenntnis wird abstrakt bzw. konstitutiv vereinbart.
  • Der Schuldner erkennt die Schuld in deklaratorischer Form an.

Das Schuldanerkenntnis beinhaltet eine einseitige Erklärung des Schuldners – eine Bestätigung seiner Schuld – die je nach den Umständen des Einzelfalls und ihrem Inhalt unterschiedliche Wirkungen entfaltet. Es ist in jedem Fall rechtlich bindend. Ein einmal abgegebenes Schuldanerkenntnis kann nicht widerrufen werden. Sie haben Fragen zum Schuldanerkenntnis? Antworten erhalten Sie auf Online-Schuldenanalyse ** im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.

Abstraktes Schuldanerkenntnis – eine neue Verbindlichkeit wird begründet

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt nur das abstrakte Schuldanerkenntnis. § 781 BGB besagt Folgendes:

„Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird (Schuldanerkenntnis), ist schriftliche Erteilung der Anerkennungserklärung erforderlich. […]“

Nur das abstrakte Schuldanerkenntnis ist im BGB geregelt.
Nur das abstrakte Schuldanerkenntnis ist im BGB geregelt.

Laut dieser gesetzlichen Definition begründet das Anerkenntnis eine neue Verbindlichkeit neben der ursprünglichen Schuld – in unserem Beispiel neben der Kaufpreisforderung. Für seine rechtliche Wirksamkeit bedarf dieses Schuldanerkenntnis der schriftlichen Form.

Weil das weitreichende Folgen für den Schuldner hat, sollte dieser sich im Vorfeld informieren und sorgfältig prüfen, was er unterschreibt.

  • Der Gläubiger hat nun zwei voneinander unabhängige Forderungen gegen den Schuldner – einmal aus dem ursprünglichen Vertrag (z. B. Kaufvertrag) und einmal aus dem Anerkenntnis. Der Forderungsinhaber kann nun auch aus der Anerkennung der Schuld gegen den Schuldner vorgehen.
  • Er müsste hierfür nur das Schuldanerkenntnis nachweisen und nicht mehr die Behauptung, dass ihm beispielsweise der Kaufpreis zusteht. Damit führt das Anerkenntnis zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Gläubigers, der nun seinen Anspruch viel einfacher vor Gericht durchsetzen kann.
  • Und er hat aufgrund von § 212 BGB mehr Zeit, um seinen Anspruch durchzusetzen, weil mit dem Schuldanerkenntnis die Verjährung neu beginnt.

Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrmals geurteilt (z. B. BGH, Az. VII ZR 13/11), dass ein Schuldanerkenntnis nicht durch Zahlung entstehen kann. Bezahlt ein Schuldner seine Rechnung, so erkennt er damit die vermeintlich bestehende Forderung nicht an.

Deklaratorisches Schuldanerkenntnis – Bestätigung einer bestehenden Schuld

Wird ein Schuldanerkenntnis nur deklaratorisch vereinbart, so entsteht dadurch keine neue Verbindlichkeit – anders als bei der abstrakten Form. Das deklaratorische Anerkenntnis fällt nicht unter § 781 BGB, es ist gesetzlich nicht geregelt und bedarf deswegen auch nicht der Schriftform.

Oft wird ein Schuldanerkenntnis von einem Inkasso-Dienstleister verlangt.
Oft wird ein Schuldanerkenntnis von einem Inkasso-Dienstleister verlangt.

Allerdings müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bestimmte Voraussetzungen vorliegen, um eine solche Anerkennung abschließen zu können:

  • Schuldner und Gläubiger wollen vorliegende Streitigkeiten oder Ungewissheiten über das Bestehen einer bestimmten Schuld – z. B. einer Kaufpreisforderung – beseitigen und diese einem Rechtsstreit entziehen.
  • Beide wollen mit dem Schuldanerkenntnis ein bestimmtes Schuldverhältnis wie den Kaufvertrag zweifelsfrei festlegen. Der Schuldner erkennt die Forderung seines Gläubigers an und erklärt, dass sie berechtigt ist.

Liegen diese Bedingungen vor, so verzichtet der Schuldner auf sämtliche Einwendungen und Einreden gegen das so bestätigte Schuldverhältnis. Er kann sich dann z. B. nicht mehr auf eine Verjährung oder seinen (vermeintlichen) Rücktritt berufen.

Abstraktes und deklaratorisches Schuldanerkenntnis schließen einander übrigens nicht aus. Beide können in einem Vertrag miteinander kombiniert werden.

Notarielles Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Die schnellste und sicherste Variante für den Gläubiger und damit die riskanteste für den Schuldner ist das notarielle Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung. Bevor Sie ein solches Anerkenntnis unterschreiben, sollten Sie sich umfassend beraten lassen. Eine Möglichkeit bietet die unverbindliche und kostenlose Erstberatung auf Online-Schuldenanalyse **.

Der Gläubiger erhält mit einem Schuldanerkenntnis vor dem Notar einen Vollstreckungstitel, der ihn dazu berechtigt, die Zwangsvollstreckung gegen seinen Schuldner zu betreiben. Er erspart sich damit das gerichtliche Mahnverfahren bzw. die Klage von dem Zivilgericht.

Ein weiterer Vorteil für den Gläubiger liegt darin, dass bei einem notariellen Schuldanerkenntnis die Verjährung gewöhnlich 30 Jahre beträgt, weil es sich um eine vollstreckbare Urkunde im Sinne des § 197 BGB handelt.

Bitte beachten Sie, dass auch ein Schuldanerkenntnis ohne Notar rechtsverbindlich ist. Der Gläubiger kann zwar nicht sofort daraus vollstrecken. Es vereinfacht ihm aber die Durchsetzung seines Anspruchs vor dem Gericht.

Wie sinnvoll ist es, ein Schuldanerkenntnis selbst zu schreiben?

Nehmen Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung im Schuldanerkenntnis auf, wenn Sie den geschuldeten Betrag nicht sofort vollständig bezahlen können.
Nehmen Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung im Schuldanerkenntnis auf, wenn Sie den geschuldeten Betrag nicht sofort vollständig bezahlen können.

Manchmal möchten Vertragspartner ein Schuldanerkenntnis privat aufsetzen. Das ist nicht ganz einfach, weil sich die jeweiligen Formulierungen stark auf den Inhalt dieses Vertrags und auf dessen Rechtsfolgen auswirken. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die getroffenen Vereinbarungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und mit der aktuellen Rechtsprechung vereinbar sind.

Aus diesem Grund ist es wenig sinnvoll, ein Schuldanerkenntnis mit einem Muster zu verfassen. Dieses kann nur eine erste Orientierung bieten. Es berücksichtigt nicht die jeweiligen Umstände des Einzelfalls.

Stattdessen empfiehlt es sich, ein solches Anerkenntnis von einem Rechtsanwalt verfassen zu lassen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Vereinbarung juristisch einwandfrei, vollständig und aktuell ist. Und er kann Schuldner und Gläubiger genau über die Konsequenzen des Anerkenntnisses aufklären.

Geht es bei der Vereinbarung ein eine hohe Geldforderung, die der Schuldner nicht sofort in voller Höhe bezahlen kann, sollte ein Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlungsvereinbarung vereinbart werden.

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Schuldanerkenntnis unterschreiben oder nicht? Das sollten Sie wissen!
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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2 Gedanken zu „Schuldanerkenntnis unterschreiben oder nicht? Das sollten Sie wissen!

  1. Christina

    Hat ein abstraktes notarielles Schuldanerkenntnis, das Jahre vor einer Regelinsolvenz abgegeben wurde, nach Beendigung der Insolvenz noch Gültigkeit, wenn der Gläubiger die Forderung bei Insolvenz angemeldet hat ?

  2. Brigitte

    .. muss der „Gläubiger“ bevor der Notar das Schuldanerkenntnis aufsetzt, nachweisen,
    das er z.B. dem „Schuldner“ tatsächlich eine DARLEHEN gegeben und keine Investition
    in ein Geschäft getätigt hat?
    Bitte um Antwort!

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