Grundschuld löschen lassen, wenn Kredit abbezahlt ist?

Kurz & knapp: Das Wichtigste zum Thema „Grundschuld löschen“

Wie funktioniert eine Grundschuldlöschung?

Hierfür benötigen Sie zunächst eine Löschungsbewilligung von Ihrer Bank als Kreditgeber, die Sie ausfüllen und vom Notar beglaubigen lassen müssen. Was es mit dieser Bewilligung auf sich hat, erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Kann man eine Grundschuld ohne Notar löschen?

Nein. Es ist nicht möglich, eine Grundschuld zu löschen ohne Notar, denn er muss die Löschungsbewilligung zwingend notariell beglaubigen. Das genaue Vorgehen erläutern wie an dieser Stelle ausführlicher.

Was kostet es, eine Grundschuld zu löschen?

Die Kosten für die Löschung einer Grundschuld betragen in etwa 0,2 % bis 0,4 % der Grundschuldsumme. Hierin sind das Honorar für den Notar und die Gebühren für das Grundbuchamt inbegriffen.

Was passiert, wenn eine Grundschuld nicht gelöscht wird?

In diesem Fall bleibt die Immobilie weiterhin mit diesem Grundpfandrecht belastet, die Grundschuld existiert weiterhin. Das kann sich zum Beispiel bei einer späteren Veräußerung des Grundstücks als hinderlich erweisen, weil unbelastete Grundstücke weitaus gefragter sind. Auch wenn der Eigentümer die Grundschuld nicht löschen lassen möchte, sollte er sich von seiner Bank als Kreditgeber eine Löschungsbewilligung ausstellen lassen und dieses Dokument gut verwahren.

Grundschuld löschen oder nicht: Wann ist was sinnvoll?

Löschen einer Grundschuld: Wann ist das möglich und ratsam?
Löschen einer Grundschuld: Wann ist das möglich und ratsam?

Wenn der Kredit für die Immobilie vollständig abbezahlt ist, bleibt die Grundschuld weiterhin bestehen und die Immobilie ist immer noch mit diesem Grundpfandrecht belastet.

Weil der Grundstückseigentümer seine Kreditschulden aber bezahlt hat, benötigt die Bank bzw. der Kreditgeber keine Kreditsicherheit mehr, sodass der Eigentümer die Grundschuld löschen lassen kann. Das kann durchaus sinnvoll sein, aber manchmal ist es besser, die Grundschuld bestehen zu lassen:

  • Es ist ratsam, die Grundschuld zu löschen bei einem bevorstehenden Verkauf. Unbelastete Immobilien sind weitaus gefragter und bringen höhere Preise ein.
  • Wer sein Grundstück behalten möchte, sollte die Grundschuld nicht austragen lassen. Möglicherweise lässt sich dieses Grundpfandrecht später als neue Kreditsicherheit nutzen, um beispielsweise eine Modernisierung oder Sanierung zu finanzieren. Hier lassen sich mit einer bestehenden Grundschuld beachtliche Kosten einsparen, weil keine neue Grundschuld beantragt werden muss und somit auch keine Anwalts- und Notarkosten anfallen.

Tipp: Auch wenn Sie vorerst keine Grundschuldlöschung beabsichtigen – lassen Sie sich unbedingt eine Löschungsbewilligung von Ihrem Kreditgeber ausstellen und heben Sie dieses Dokument gut auf. Damit weisen Sie einerseits nach, dass Sie Ihre Darlehensschulden vollständig bezahlt haben und andererseits können Sie bei Bedarf die Grundschuld jederzeit löschen lassen.

Löschungsbewilligung für die Grundschuld

Kann ich eine Grundschuld selbst löschen lassen? Nein, ohne Notar ist das nicht möglich.
Kann ich eine Grundschuld selbst löschen lassen? Nein, ohne Notar ist das nicht möglich.

Wenn Sie Ihren Kredit bei der Bank vollständig abbezahlt haben, stellt diese Ihnen eine Löschungsbewilligung aus. Diese benötigen Sie, um die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen.

Sollte Ihr Kreditgeber Ihnen diese Bewilligung nicht unaufgefordert zuschicken, können Sie sie dort einfach beantragen.

Mit der Löschungsbewilligung als Nachweis bestätigt Ihnen die Bank, dass Sie Ihre Schulden bezahlt haben und die Grundschuld nicht länger als Kreditsicherheit benötigt wird. Nach der Löschung der Grundschuld ist die Bank nicht mehr berechtigt, eine Zwangsversteigerung der Immobilie zu veranlassen.

In dieser Bewilligung stimmt der Kreditgeber der Grundschuldlöschung schriftlich zu. Für dieses Dokument ist die notarielle Form zwingend vorgeschrieben. Es ist nicht möglich, eine Grundschuld zu löschen ohne diese Löschungsbewilligung.

Löschungsbewilligung: Kostenloses Muster zum Download

Normalerweise erhält der Kreditnehmer einen entsprechenden Vordruck mit allen wichtigen Angaben von seinem Kreditgeber. Der Kreditnehmer muss diesen nur noch ausfüllen und notariell beglaubigen lassen.

Wichtig ist vor allem, dass in dem Formular unter der Überschrift „Löschungsbewilligung“ das Sicherungsrecht ganz genau bezeichnet wird, da anderenfalls keine notarielle Beglaubigung möglich ist.

Das folgende Muster bietet Ihnen eine erste Orientierung dazu, wie ein solches Dokument aussieht.

Kreditgeber / Gläubiger der Grundschuld
[Firmenname, Anschrift]

alle Kreditnehmer / Eigentümer der belasteten Immobilie
[Name, Anschrift]

Löschungsbewilligung

Im Grundbuch von …

des Amtsgerichts …, Band …, Blatt …, Flur …, Flurstück …

ist eine Grundschuld in Abteilung III

laufende Nr. …

über … € (in Worten: … €) nebst Zinsen und Nebenleistungen

zugunsten des oben bezeichneten Kreditgebers/Gläubigers eingetragen.

Der Kreditgeber/Gläubiger bewilligt hiermit die Löschung der Grundschuld einschließlich Zinsen und aller Nebenrechte.

Auf die Vollzugsmitteilung wird nicht verzichtet.

[Ort, Datum, Unterschrift des Gläubigers]

Ich/wir als Eigentümer der belasteten Immobilie stimmen der Löschung der Grundschuld zu und beantragen, dass diese auf unsere Kosten im Grundbuch eingetragen wird.

[Ort, Datum, Unterschrift aller Eigentümer]

[Beglaubigungsvermerk]

Laden Sie hier die Vorlage für die Löschungsbewilligung herunter:

Ablauf und Dauer einer Grundschuldlöschung

Wie hoch sind die Kosten einer Grundschuldlöschung?
Wie hoch sind die Kosten einer Grundschuldlöschung?

Um eine Grundschuld löschen zu lassen, sind folgende Schritte erforderlich:

  • Senden Sie den schriftlichen Antrag zur Löschung zusammen mit der Löschungsbewilligung an den Notar.
  • Der Notar beglaubigt die Bewilligung und leitet diese und den Löschungsantrag an das zuständige Grundbuchamt weiter.
  • Das Grundbuchamt prüft die formalen Voraussetzungen der Löschung – die Schriftform und die notarielle Beglaubigung.
  • Zu guter Letzt trägt das Grundbuchamt dein Löschungsvermerk im Grundbuch ein.

Grundschuld löschen: Diese Kosten entstehen

Für die Löschungsbewilligung entstehen keine Kosten, weil die Bank bzw. der Kreditgeber verpflichtet ist, eine solche Bewilligung auszustellen.

Für die Löschung der Grundschuld fallen jedoch Kosten in Höhe von 0,2 % bis 0,4 % der Grundschuldsumme an. Sie beinhalten die Gebühren für den Notar und für das Grundbuchamt. Eine Grundschuld zu löschen, ist zwar weitaus preiswerter als eine Grundschuldbestellung. Dennoch müssen Sie mit einigen hundert Euro rechnen.

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Grundschuld löschen lassen, wenn Kredit abbezahlt ist?
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

8 Gedanken zu „Grundschuld löschen lassen, wenn Kredit abbezahlt ist?

  1. Sven

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Bank berechnet mir für die Ausstellung der Löschungsbewilligung einer Grundschuld
    89,25 €. Die Grundschuld von 170 T€ wurde am 30.06.2021 getilgt. Ich lese nun hier, dass
    die Bank dafür keine Gebühren verlangen darf. Wie argumentiere ich?

    Mit freundlichen Grüßen

  2. Stefanie

    Genau dieselbe Frage habe ich auch. Unsere Bank fordert „Beglaubigungskosten“ in Höhe von 57,48 EUR.

    (Yvonne, Sie meinten vermutlich Grundschuld statt Hypothek.)

    1. Detlef

      siehe Kommentar zu der vorherigen Frage

  3. Yvonne

    Ich verstehe das Vorgehen nicht so ganz.
    Ich habe eine Hypothek abbezahlt und wollte von meiner Bank die Löschungsbewilligung. Ich habe noch nicht vor, die Grundschuld löschen zu lassen, möchte nur die Bewilligung haben, weil ich in nächster Zeit die Immobilie verkaufen möchte.
    Überall steht, dass die Bank die Löschungsbewilligung kostenlos erstellen muss.
    Jetzt hat mir meine Bank aber Notargebühren für die Erstellung der Urkunde in Rechnung gestellt.
    Aber ich muss doch eh Notargebühren bezahlen, wenn ich die Grundschuld löschen lassen sollte. Warum fallen denn dann auch für die Ausstellung der Urkunde schon diese Gebühren an?

    1. Detlef

      siehe vorherige Kommentare
      Bei der Ausstellung und Beglaubigung der Löschungsbewilligung und dem Vollzug der Löschung (hierfür benötigen Sie dann einen „= „Ihren“ Notar), handelt es sich um 2 unterschiedliche Rechtsgeschäfte.

  4. Werner

    Darf meine Bausparkasse ohne meine Genehmigung einen Notar beauftragen zur Löschung der Grundschuld?

    1. Detlef

      Richtig ist, dass die Bank keine (eigenen) Kosten in Rechnung stellen darf. Bei den genannten Kosten dürfte es sich um die Beglaubigungskosten eines Notars handeln. Er bestätigt hier formal die Vertretungsbefugnis und stellt hierfür eine festgelegte Gebühr in Rechnung.

    2. Detlef

      Ja! Vermutlich Inhalt der AGB oder der Kreditbedingungen.

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