Grundschuld eintragen lassen: Voraussetzungen, Kosten etc.

Das Wichtigste zur Grundschuldeintragung

Was bedeutet eine eingetragene Grundschuld?

Mit einer Grundschuld wird eine Bau- bzw. Immobilienfinanzierung abgesichert. Sie erlaubt es der Bank, bei der entsprechenden Immobilie eine Zwangsversteigerung durchzuführen, wenn der Darlehensnehmer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Wie funktioniert das mit der Grundschuld?

Möchten Sie eine Grundschuld eintragen lassen, müssen einige Schritte durchlaufen werden. Zunächst wird eine Auflassungsvormerkung aufgesetzt. Im Anschluss benötigt der Notar eine Belastungsvollmacht vom Verkäufer. Zusätzlich Sie müssen das Grundschuldbestellungsformular, welches Sie von der Bank erhalten, ausgefüllt an den Notar weiterleiten. Dann findet ein Termin beim Notar statt, in dessen Zuge Sie die Grundschuldbestellungsurkunde unterschreiben. Diese wird an das Grundbuchamt weitergeleitet, welches schließlich die Eintragung vornimmt. Weitere Infos zum Ablauf finden Sie hier.

Ist es wichtig, wann Sie eine Grundschuld eintragen lassen?

Ja, Sie sollten mit der Grundbuchbestellung nicht zu lange warten, denn die Bank zahlt die Darlehenssumme in der Regel erst dann aus, wenn die Grundschuld eingetragen wurde. Beachten Sie, dass der komplette Prozess durchaus sechs bis acht Wochen dauern kann.

Was kostet es, eine Grundschuld eintragen zu lassen?

In der Regel liegen die Kosten, um eine Grundschuld eintragen zu lassen, bei etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Genauere Informationen haben wir in diesem Abschnitt für Sie zusammengefasst.

Was bedeutet es, eine Grundschuld eintragen zu lassen?

Der Notar lässt die Grundschuld eintragen.
Der Notar lässt die Grundschuld eintragen.

Die meisten Personen, die ein Haus kaufen oder bauen möchten, benötigen für die Finanzierung ein Darlehen. Um sich vor Zahlungsausfällen vonseiten des Schuldners zu schützen, verlangen Banken in der Regel gewisse Sicherheiten.

Im Regelfall wird dabei auf die sogenannte Grundschuld als Sicherheit gesetzt. Wenn Darlehensnehmer eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen, bedeutet dies, dass das entsprechende Grundstück belastet wird. Die Bank erhält das Recht an der jeweiligen Immobilie.

Sollte der Darlehensnehmer sein Darlehen nicht wie vertraglich festgelegt abbezahlen, so kann die Bank beispielsweise eine Zwangsversteigerung durchführen, um doch noch an ihr Geld zu kommen.

Schon gewusst? Sie können auch eine zweite Grundschuld eintragen lassen, um etwa einen später notwendigen Kredit abzusichern. Beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei um eine sogenannte nachrangige Grundschuld handelt. Das bedeutet, dass der Gläubiger nicht an erster Stelle steht und somit erst nach einem vorrangigen Gläubiger im Falle einer Zwangsversteigerung Geld erhält. Da hier ein höheres Risiko besteht, leer auszugehen, müssen Sie häufig mit schlechteren Kreditkonditionen rechnen.

Unter welchen Voraussetzungen kommt es zur Grundschuldeintragung?

Grundschuld eintragen lassen als Privatperson: Häufig ist dies nötig, um ein Immobiliendarlehen zu erhalten.
Grundschuld eintragen lassen als Privatperson: Häufig ist dies nötig, um ein Immobiliendarlehen zu erhalten.

Eine Grundschuldeintragung fordert eine Bank in den meisten Fällen, um eine Immobilienfinanzierung abzusichern. Voraussetzung für diesen Schritt ist ein unterzeichneter Kaufvertrag. Wichtig ist außerdem, dass für die Grundschuldeintragung ein Notar benötigt wird.

In der Regel laufen die folgenden Schritte ab, damit Sie eine Grundschuld eintragen lassen können:

  • Nachdem der Kaufvertrag unterschrieben wurde, setzt der Notar eine Auflassungsvormerkung auf. Diese sichert dem Käufer zu, dass der Verkäufer die Immobilie in der Zwischenzeit nicht an eine andere Person veräußern kann.
  • Nur der Eigentümer kann eine Grundschuld eintragen lassen. Zu diesem Zeitpunkt ist der Käufer jedoch noch nicht der Eigentümer. Aus diesem Grund muss der Verkäufer eine Belastungsvollmacht ausstellen. Mit dieser wird die Grundschuldbestellung erst möglich.
  • Die Bank stellt Ihnen ein Grundschuldbestellungsformular zu. Dieses müssen Sie ausfüllen, unterschreiben und an den Notar weitergeben.
  • Es findet ein Termin beim Notar statt, bei der die Grundschuldbestellungsurkunde ausgestellt wird.
  • Der Notar reicht diese beim Grundbuchamt ein.
  • Die Bank erhält eine Nachricht über die erfolgreiche Grundschuldbestellung und zahlt dann das Immobiliendarlehen an Sie aus.

Eine Grundschuld eintragen zu lassen, ohne einen Notar damit zu beauftragen, ist in der Regel nicht möglich. In den meisten Fällen umfasst die Grundschuld nämlich auch eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung und diese muss zwingend notariell beurkundet werden und ist zudem vorlesungspflichtig, sie muss also vom Notar vorgelesen werden.

Grundschuldeintrag: Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Die Kosten für die Grundschuldeintragung trägt der Käufer.
Die Kosten für die Grundschuldeintragung trägt der Käufer.

Wenn Sie ein Haus erwerben, müssen Sie nicht nur den eigentlichen Kaufpreis zahlen. Zusätzlich kommen noch gewisse Nebenkosten auf Sie zu. Dazu gehören unter anderem die Grunderwerbssteuer sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision.

Außerdem fallen für die nötige Grundschuldeintragung Kosten an. Wie hoch diese sind, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass sich die Kosten, um eine Grundschuld eintragen zu lassen, in zwei Positionen aufteilen:

  • Kosten für den Notar
  • Kosten für den eigentlichen Grundbucheintrag durch das Grundbuchamt

Sie als Käufer müssen die Kosten für die Grundschuldeintragung selber zahlen. Deren Höhe ist gesetzlich im sogenannten Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und nicht verhandelbar. Sie richtet sich unter anderem danach, wie hoch die Grundschuld ausfällt.

In der Regel müssen Sie für die Eintragungs- sowie die Notarkosten bei der Grundschuldeintragung mit etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises rechnen.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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